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Meine geschichte kurzfassung
#1
Wollte mal meine geschichte kurz zusammenfassen und wissen ob jemand weiss was denn eventuell passiert sein könnte nach der aktion.

Vor 2 Jahren ungefähr lebte ich in Deutschland und bekam eines Tages ein Schreiben von der Polizei dass ich als Beschuldigter vernommen werden solle wegen Unterhaltspflichtverletzung. Ich hab dann bei so ner Anwaltshotline angerufen und die haben mir dann gesagt. Ich brauche da nicht hinzugehen aber ich könne mich ja schriftlich äussern dass ich keinerlei Einnahmen habe. Das hab ich dann auch gemacht. Einige Wochen später wurde ne Hausdurchsung bei mir gemacht und es wurden Akten beschlagnahmt. Ich muss dazu sagen dass ich in Deutschland freischaffend selbständig als Berater tätig war. Dann kam Wochen später die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen verletzung 170. Hab mir dann nach dieser Aktion einen Anwalt genommen. Der hat dann Akteneinsicht gefordert und mir dann mitgeteilt dass das Jugendamt im Auftrag meiner Ex Anzeige gegen mich erstattet hat wegen unterhaltsverletzung und dass auch bei der Durchsuchung eben anhand der kontoauszüge nachgewiesen werden kann dass ich zu dem zeitraum wohl genug einnahmen hatte. Ich hatte dann ziemlich viel panik und überlegte ins ausland zu gehen. Ich hab meine letzten ersparnisse abgehoben und die ins ausland persönlich gebracht. Mit dem Auto über die Grenze ein paar mal. Dann gab es den termin zur gerichtsverhandlung. Ich hab meinen anwalt gefragt ob man den termin eventuell verschieben kann da ich ne operation habe. Mein anwalt bat dann um terminverschiebung.Das Gericht hat dem dann zugestimmt. In der zeit hab ich dann den rest verkauft und bin dann nach asien geflogen und mich in deutschland abgemeldet mit einer hotelanschrift in frankreich. In Asien angekommen schrieb mir mein anwalt per email dass das gericht nachfragt ob ich denn wieder gesund sei. Ich hab dem anwalt dann gesagt er soll dem gericht schreiben dass er das mandat niederlegt da ich ihm das mandat entziehe. ich hatte nämlich irgendwo gelesen dass durch den anwalt man eine zustellungsfähige anschrift habe und wenn man das mandat entzieht dies dann nicht so sei.Der Anwalt hat das dann auch getan und dem gericht geschrieben dass er das mandat niederlegt. Seither sind nun ungefähr 2 jahre vergangen und ich weiss nicht was aus der Sache geworden ist. Eine Anwältin bei der frageinenanwalt.de seite meinte dass das verfahren wohl ruhe und nach 3 jahren verjähre. Ich weiss bis heute nicht ob ich verurteilt wurde oder eine verhandlung in abwesenheit stattfand .... etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?
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#2
Daytrader? Wirft das Brokern nicht mehr genug ab?
Live or Die...Make Your Choice
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#3
(02-11-2012, 00:07)peterjohannes schrieb: etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?

Wenn deine Geschichte stimmt UND wenn ALLE Beteiligten die reine Wahrheit gesagt haben, dann brauchst du ja m. E. nur noch 1 Jahr durchzuhalten. Dann ist das Ermittlungsverfahren endgültig erledigt (zu den Akten).

Ansonsten könnte man vorsichtig sagen dass du nicht in Abwesenheit verurteilt worden bist. Du kriegst höchstens eine erkennungsdienstliche Maßnahme und dann evt. eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wenn die Alte Wind bekommt, dass zu wieder im Reich bist, dann kann sie das Theater wieder von vorne anfangen.
My two pennis, äh ich meine, pennies. Big Grin
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
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#4
(02-11-2012, 01:29)RolandF. schrieb:
(02-11-2012, 00:07)peterjohannes schrieb: etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?

Wenn deine Geschichte stimmt UND wenn ALLE Beteiligten die reine Wahrheit gesagt haben, dann brauchst du ja m. E. nur noch 1 Jahr durchzuhalten. Dann ist das Ermittlungsverfahren endgültig erledigt (zu den Akten).

Ansonsten könnte man vorsichtig sagen dass du nicht in Abwesenheit verurteilt worden bist. Du kriegst höchstens eine erkennungsdienstliche Maßnahme und dann evt. eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wenn die Alte Wind bekommt, dass zu wieder im Reich bist, dann kann sie das Theater wieder von vorne anfangen.
My two pennis, äh ich meine, pennies. Big Grin

Mich würde interessieren ob ich eventuell in abwesenheit verurteilt worden bin aber scheint irgendwie schwer zu sein einen anwalt zu finden der ins bundeszentralregister schauen kann hab da bei einigen angefragt.
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#5
(02-11-2012, 01:29)RolandF. schrieb: dann brauchst du ja m. E. nur noch 1 Jahr durchzuhalten. Dann ist das Ermittlungsverfahren endgültig erledigt (zu den Akten).

Nein, nein, nein. Das Verfahren ruht und auch wenn es geschlossen wird, dann ist es nur vorläufig und kann jederzeit aus dem Keller geholt werden. Wie in solchen Fällen verfahren werden muss, habe ich hinreichend und ausführlich beschrieben. Natürlich gibt es Gesetze, aber gegen die Allmacht des Staates gibt es kaum ein wirksames Mittel. Man kann diesen Gegner nicht schlagen, sondern nur ruhig stellen und das ist besser als ein gerichtlicher Sieg.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#6
Die Unterhaltspflicht besteht ja fort, da bei dir nachweislich etwas zu holen war wird der Staatsanwalt sich sicher mit Eifer auf ein neues Verfahren stürzen, wenn du wieder in Deutschland bist. Für deinen Ladyboy musst du Einkommen und Geld nachweisen. Du lieferst damit die Munition gegen dich frei Haus. Du bist aus dessen Sicht ein straffälliger Betrüger, der in einen langjährigen Urlaub unter Palmen abgehauen ist, dort das Geld fürs Kind verjubelt und nun gerne gedenkt, mitsamt Sexproviant wieder einzureiten.

Die früheren Ratschläge erscheinen nach dieser Geschichte nur um so richtiger. Bleibe auf absehbare Zeit, wo du bist.
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#7
(02-11-2012, 00:14)Fluechtling schrieb: Daytrader? Wirft das Brokern nicht mehr genug ab?

Das ist er wohl
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#8
Aber mit der zustellungsfähige Adresse wegen des Anwalts hat er recht
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#9
Hier ne neue Doku von Thailand. Oma bleibt in Thailand Wink

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45...en593.html
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