Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Die Ex-Anwältin hat heute geantwortet auf die Frage ob Exe einem Antrag auf gemeinsame Sorge widersprechen würde:

"Sie schreibt: Ihre Mandantin sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit für ein gemeinsames Sorgerecht, da der Vater deutilich macht, daß er Kommunikation mit ihr ablehnt bzw. die Kommunikation nicht im ordentlichen Rahmen verläuft.
Entscheidend ist aber das ich die Mutterstellung ihrer Mandantin aktzeptiere, woran die Exe zumindest zu derzeitigen Zeitpunkt ihre Zweifel hat."

Man möchte meinen da hat jemand an einem Vamv-Strasser Seminar teilgenommen. Die Kommunikation wird nämlich von Exe abgelehnt. Ich kann machen was ich will. Sie braucht nur behaupten das die Kommunikation gestört ist. Das ich darauf warte, das natürliche Recht von meiner Ex gewährt zu bekommen meine Tochter erziehen zu dürfen stellt natürlich nicht dar das meine Vaterrolle nicht aktzeptiert wird.
Wie bekloppt ist denn das: Mittwoch wird entschieden das gem. Sorge nicht geht wegen Kommunikationsprobleme. Donnerstag unterschreibt Gauck das naue Gesetz. Freitag spielt die Kommunikation nicht mehr so die Rolle.
Zitieren
(28-03-2013, 15:16)Absurdistan schrieb: Wie bekloppt ist denn das: Mittwoch wird entschieden das gem. Sorge nicht geht wegen Kommunikationsprobleme. Donnerstag unterschreibt Gauck das naue Gesetz. Freitag spielt die Kommunikation nicht mehr so die Rolle.

Was genau hast Du erwartet?

Die BRD ist ein feministischer, grüner Unrechtsstaat, in dem die Rechte der Kinder und Väter keinerlei Rolle spielen, sondern alles der Machtgier der Frauen untergeordnet wird.

Worüber wunderst Du Dich also?

Simon II
Zitieren
(28-03-2013, 16:35)Simon ii schrieb: Die BRD ist ein feministischer, grüner Unrechtsstaat, in dem die Rechte der Kinder und Väter keinerlei Rolle spielen, sondern alles der Machtgier der Frauen untergeordnet wird.
Unrechtsstaat ist ein Propagandabegriff von Rechtsstaaten. Fall nicht darauf rein!
Die BRD ist ein Rechtsstaat, und sie legt fest, dass Mütter das Recht dazu haben, den Kontakt von Vater und Kind zu verhindern, und sich von den Vätern ihrer Kinder versorgen zu lassen.
Zitieren
(28-03-2013, 16:35)Simon ii schrieb: Die BRD ist ein feministischer, grüner Unrechtsstaat, ....
.... der überwiegend nach den Vorgaben der CDU-Frauenunion tanzt und ein prima Geschäftsmodell für die höheren Mindestlohngruppen(BRAGO) aus der FDP abgibt. Big Grin Zum Glück wird einer der Dirgenten, dieser Herzjesuwinkel-Ultra-Fundamentalist und Ehe-Fetischist aus der CSU dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören.

@Simon
Wie wärs wenn du dich mal in die Feindbild-Scheuklappen-Reparatur begibst?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
(28-03-2013, 16:35)Simon ii schrieb:
(28-03-2013, 15:16)Absurdistan schrieb: Wie bekloppt ist denn das: Mittwoch wird entschieden das gem. Sorge nicht geht wegen Kommunikationsprobleme. Donnerstag unterschreibt Gauck das naue Gesetz. Freitag spielt die Kommunikation nicht mehr so die Rolle.

Was genau hast Du erwartet?

Das Richter sich jetzt schon an dem neuen Gesetz orientieren. Wenn ein Richter weiss das sein Urteil in ein paar Wochen oder spätesten 4 Monaten einkassiert wird ist das doch naheliegend. Aktuelle Beschlüsse diesbezüglich wären mal interressant. Möchte ma wissen wieviele Väter schon in Startposition stehen.
Zitieren
So lange ein Gesetz nicht in Kraft getreten ist, ist es kein Gesetz und somit auch kein Gericht daran gebunden.
Es gilt die aktuelle Rechtslage. Und wenn ein Richterlein oder eine Richterleinin meint, die Sache noch schnell vor der Reform abzuhandeln, dann ist dem rechtlich nicht beizukommen. Es soll Gerichte geben, die diese Fälle derzeit nach hinten schieben und die Neufassung abwarten - ist wohl eine Frage der persönlichen Einstellung von Direktion, Richtern und worauf sich deren Gremien verständigen.

Ich erwarte ohnehin keine nennenswerten Auswirkungen auf die Rechtsprechung, lasse mich aber gerne auch mal positiv überraschen.
Freuen können Väter nichtehelicher Kinder sich, wenn erste OLGe Beschlüsse von AGen bestätigen, die das Sorgerecht, wegen der von Müttern aufgebauten Kommunikationsprobleme, auf Väter allein übertragen haben.
Dann besteht die geringe Möglichkeit, dass immer mehr Elternteile beiderlei Geschlechts erkennen müssen, dass sie etwas zu verlieren haben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
(29-03-2013, 02:31)sorglos schrieb: .... der überwiegend nach den Vorgaben der CDU-Frauenunion tanzt

Was genau ist an meiner Aussage falsch?

Das Verhalten der CDU-Frauenunion ist feministisch.

Und auch sonst ist die CDU durch und durch durchgegrünt (man denke nur an diese an Schwachsinnigkeit nicht mehr zu überbietende "Energiewende").

Insofern ist meine Aussage vollkommen richtig.

Vielleicht hätte ich statt "grün" den Begriff "gründenkend" verwenden sollen, um zu verdeutlichen, daß ich nicht die grüne Partei alleine meine, sondern die grüne Denkweise, die sich wie die Pest in deutschen Gehirnen breitgemacht hat.

Simon II

Und die Folgen der zutiefst kinder- und männerverachtenden grünen Denke werden hier diskutiert: Was kommt, wenn die Familie geht?
Zitieren
Der neue

-und gute- Blog "man tau" hat auch kommentiert:

Heulende [Unterschreitung des Mindestniveaus] - oder: Um welche Rechte welcher Väter geht es eigentlich?

„Heul doch, Papa!“ hält die „Rosa Antifa Wien“ auf einem Flugblatt der Demonstration von Menschen entgegen, die 2010 in Wien für eine gleichberechtigtes Sorgerecht für Väter (in Österreich: Obsorge) demonstrieren. „Die neuen Väter sind die alten Täter. Ich weiß einen Trick, tritt Papa in den Schritt!“ endet der entsprechende Text im Internet. ...

... Das sind ziemlich viele Aggressionen, ist ein ziemlich großes Diffamierungsbedürfnis angesichts der eigentlich doch nachvollziehbaren, zivilen und wichtigen Forderung von Vätern, im Recht zur Sorge für ihre Kinder nicht weiter benachteilt zu werden. Den entsorgten Vätern, die ich kenne, ist der Feminismus übrigens entweder herzlich egal, oder sie hatten (so wie ich) ursprünglich sogar eine positive Einstellung dazu. ...

... Das ursprüngliche Vorhaben des Justizministeriums, auch nichtehelichen Vätern und Müttern automatisch das gemeinsame Sorgerecht zuzuerteilen (soweit kein Widerspruch der Mutter vorliegt – als ob Väter nicht auch Gründe zum Widerspruch haben könnten) wurde auch auf Druck von Organisationen wie dem Alleinerziehendenverband geändert – nun sollen Väter das Sorgerecht erst dann bekommen, wenn sie es beantragen und wenn die Mutter keinen Widerspruch einlegt. Das sendet ein ausgesprochen ungünstiges Signal ...

... Väter, die eine Verantwortung für ihre Kinder verweigern, finden (und das ist nur auf den ersten Blick paradox) gerade bei mütterrechtlich orientierten Politikerinnen und Lobbyistinnen ihre treuesten Bündnispartnerinnen. Passend wäre hier eigentlich eine Auseinandersetzung mit der Stellungnahme Edith Schwabs, die als Vorsitzende des Alleinerziehendenverbandes als „Sachverständige“ vor dem Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen hat.

Ein anderes Beispiel ist aber so hübsch, dass ich daran nicht vorbeikomme. Die ebenfalls als Expertin geladene Richterin Carmen Hensgen warnt davor, Vätern das beantragte Sorgerecht zuzuerkennen, wenn die Mutter nicht nach einer gewissen Frist widerspreche. Sie betont, dass Mütter in den Monaten nach der Geburt Schwierigkeiten haben könnten, ihre Post zu öffnen, und daher eine entsprechende gerichtliche Information lange übersehen könnten. ...

... Während die Sachverständige einer Mutter also nicht einmal zutraut, einen Brief öffnen zu können, ist es für sie zugleich völlig in Ordnung, wenn diese Mutter 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche allein für ein kleines Kind sorgt.

Dieses Beispiel wäre natürlich eine gute Gelegenheit, demonstrativ und augenrollend vom Stuhl zu fallen („DAS ist eine Richterin? DAS ist eine Sachverständige?“).


Der Volltext hier: "Heulende [Unterschreitung des Mindestniveaus]"

Wie auch immer, die Würfel sind gefallen - und geändert hat sich nichts!

Ich wünsche allen Vätern (und nur die betrifft es ja auch) von Herzen viel Glück, bei dem Einklagen angesichts der aktuellen Gesetzeslage. Was ich allerding der hier anempfehle, das dürfte ruckzuck und sonstwie in irgendwelchen linksgründubiosen Stiftungen und 'Expertiesen' interpretiert werden - daher lass es ich es besser; liebe Edith Schwab:

[Bild: parteiprotest-bundesverdienstkreuz-an-edith-s-L-1.jpeg]
Zitieren
Selbst bei erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten erachtet es der Gesetzgeber für zumutbar, die Eltern durch die Festlegung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verpflichten, sich im Interesse ihres Kindes zu verständigen.

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=14
Zitieren
Bitte?

Absurdistan schrieb:http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=14

Zitat:... Die Akademie Kreidekreise bietet ab August 2013 eine berufsbegleitende Ausbildung zum lösungsorientierten Sachverständigen sowie „zertifizierten Mediator“ an. Im Kurs werden neben klassischen auch systemische Gesprächs- und Fragetechniken vermittelt. Hier fließen Methoden des lösungsfokussierten Ansatzes von de Shazer und Kim Berg ein.

Nichts gegen de Shazer - aber was soll dieser Coteau in die Richtung, alles noch mehr zu verkomplizieren? Demnächst nehmen wir uns wohl alle an die Hand, tanzen Ringelreih' und freuen uns, das wieder neue ABMs für irgendwelche "lösungsorientierte Sachverständige" geschaffen wurden.

Es wurden keine Fakten geschaffen, das machte ja der VAMv, sondern man hechelt nun (wieder mal) hinterher.

Ich fasse es langsam nicht mehr.
Zitieren
Das neue Gesetz zum Sorgerecht soll im Bundesgesetzblatt, Ausgabe vom 19.4.2013 sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
Ja hier:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?start...eiger_BGBl

Es tritt am 19. Mai 2013 in Kraft.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
Super, Seite 19
Nach ca. 60 Jahren ging das jetzt doch schneller als ich erwartet habe. Jetzt wirds spannend.
Zitieren
§30 Überleitungsvorschrift: ALLE alten Anträge auf Sorgerecht müssen nach dem NEUEN Gesetz bearbeitet werden. JETZT gibts kein Halten mehr!
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
Zitieren
Es wird spannend, wie bei neuem Standard gES Ämter und Justiz mit den mE veränderten Schwellen umgehen werden.

In beide Richtungen ist/wird es spannend:
- niedrige Schwelle in der Zuteilung
- hohe Schwele im Entzug
der gES.

In beide Richtungen müssen nun schwerwiegende Gründe benannt werden, die GEGEN die gES als Standard sprechen.
.
Zitieren
Ich fasse mal zusammen, für jene Härtefälle wo die Kindesmutter partout den Umgang, dass gemeinsame Sorgerecht verweigert, wird sich nichts ändern. Diesen Kreidekreismüttern und deren Helferindustrie kommt man ohnehin nur schwer bei. Siehe hier wie die Gegenseite sich Tips gibt:

Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht - aus Sicht der Frau

Für die Trennungsväter wo der regelmäßige Umgang unstrittig ist, wo der Umgang problemlos stattfindet, wird es schneller gehen? Das liegt ja eher an der "Auslastung" der Familiengerichte.

Seit August bzw. Mai 2013 hat der Vater also das "neue Recht" den Antrag auf GSR zu stellen und die Auflage an das Familiengericht ist, dass dieser Antrag positiv zu bescheiden ist, wenn keine "Kindeswohlgefährdung" vorliegt. Sollte der KM etwas zustoßen, hätte der Vater auch ohne GSR das Kind, das ASR und ABR bekommen.

Bei all dem sollte man nicht vergessen, dass gemeinsame Sorgerecht ist nur ein Blatt Papier. Das viel mächtigere ABR, welches meist in Mütterhand ist, zeigt wo es lang geht im Zweifelsfall.
Zitieren
Mir ist das zu viel Spekulation. Was die Rechtssprechung aus der neuen Regelung macht, ist unklar. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Vielleicht wird die gemeinsame Sorge tatsächlich fast immer erteilt werden, der Unterschied ist längst nicht so gross wie viele denken, dein letzter Satz lässt es anklingen.
Zitieren
Es ist soweit. Das Gesetz tritt am 19. Mai in Kraft. Altfälle (SR-Anträge die vor dem 19. Mai 2013 gestellt wurden) werden nach dem neuen Gesetz behandelt.

Quelle: Bundesgesetzblatt
Zitieren
Ich werde bald einen Antrag stellen! Wer denn noch?
Zitieren
Hatte ich auch vor. Schon allein, damit dort ein paar Anträge auflaufen und es nicht heisst, die Väter hätten ja gar kein Interesse, jetzt wo es möglich ist. Ob ich das Verfahren dann bis zu einem Gerichtstermin begtreibe ist eine andere Sache.
Zitieren
Presseerklärung ISUV vom 09.02.2013:
"Reform des Sorgerechts – Der Richter behält das letzte Wort"

http://www.isuv-online.de/?p=147654
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
(23-04-2013, 09:52)p schrieb: Ob ich das Verfahren dann bis zu einem Gerichtstermin betreibe ist eine andere Sache.
ich schon. Denn nur dann habe ich eine Chance.
Bin schon ganz gespannt darauf, mit welchen (Schein-)Argumenten man mir diesmal das gem.SR vorenthalten will.
Wo sich die KM in der Vergangenheit doch so kooperativ und vernünftig gegeben und so eine kindeswohlfördernde Kommunikation ermöglicht hatte ... Wink

Ein nun im Bezug auf einen gestellten SR-Antrag widersprüchliches Vorbringen wäre ja schon sehr erklärungsbedürftig.
Zitieren
Für mich kommt dieses Gesetz zu spät.

Aber ich drücke allen Vätern, die jetzt versuchen, das GS zu bekommen, von Herzen ganz fest die Daumen und hoffe, daß sie Erfolg haben werden!

Simon II
Zitieren
(23-04-2013, 12:11)Ibykus schrieb: Ein nun im Bezug auf einen gestellten SR-Antrag widersprüchliches Vorbringen wäre ja schon sehr erklärungsbedürftig.
Erklärungsbedürftig hin oder her - letztlich entscheidet der Richter.
Hattest Du nicht auch schon einen Antrag gestellt, der gescheitert ist ?
Ich selbst bin noch unentschlossen, denn leider landet auch ein neuer Antrag wieder bei der selben RichterIn - deren Entscheidung ich (ebenso wie die der selben Kammer des OLG) voraussehe.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
(23-04-2013, 09:52)p schrieb: Ob ich das Verfahren dann bis zu einem Gerichtstermin begtreibe ist eine andere Sache.
Da stimme ich Ibykus zu ...
Wenn Du schon im Vorfeld ein Gerichtsverfahren ausschließt, kannst Du es auch gleich bleiben lassen.
Alles, was mann mit einem erfolglosen, nicht weiter gerichtlich betriebenen Antrag erreichten wird, ist ein händereibendes Triumphgeheul der KM.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter lordsofmidnight 442 620.013 30-11-2012, 10:48
Letzter Beitrag: webmin
  "Ohne Kindeswohl kein gemeinsames Sorgerecht" Ibykus 0 3.160 30-09-2012, 18:18
Letzter Beitrag: Ibykus
  BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern sorglos 37 28.892 06-10-2010, 11:16
Letzter Beitrag: blue
  gemeinsames sorgerecht automatisch? stafford 15 15.949 22-10-2009, 15:00
Letzter Beitrag: stafford

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste