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Ist sie im Recht, wenn sie mein Kind mit ins Ausland nimmt?
#1
Meine (Noch)frau hat seit ca.2,5 Jahren eine eigene Wohnung. Anfangs nach ihrer Aussage wohl nur als Zweitwohnung gedacht. Mittlerweile hat sie wohl auch einen neuen "Lebensgefährten" und bezeichnet uns nun als "getrennt lebend".

Der neue Lebensgefährte wohnt im ca.30km entfernten Ausland. Wir haben für unser 7-jähriges Kind (2.Schulklasse) das gemeinsame Sorgerecht. Der neue Lebensgefährte will meine Familie bei sich haben.

Habe ich da Erfolgsaussichten, wenn meine Frau das alleinige Sorgerecht inkl. Aufenthaltbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt?

Sie kommt aus einer nicht ganz "unproblematischen Familie" im Hinblick auf psychische Erkrankungen. In der Schule wurde uns geraten, mit dem Kind einmal zu einer speziellen Klinik zu gehen, weil es teilweise etwas bockig und langsam ist. Das hat meine Frau abgelehnt, um zu verhindern, daß eine Diagnose gestellt wird, weil sie befürchtet, bei unserem Kind könne etwas ähnliches diagnostiert werden wie in bei ihren Geschwistern.
Könnte das unabhängig davon, daß unser Kind gesund ist, evtl. vor dem Familiengericht eine Rolle spielen?
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#2
was den umzugsbedingten Schulwechsel angeht, hast du natürlich als sorgeberechtigter Vater ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht.

Das wird dir aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht viel nützen.
Denn Die KM wird natürlich beantragen (§ 1628 BGB!), deine Zustimmung zu ersetzen, bezw, den vorliegenden Einzelfall gerichtlich zu entscheiden.

Da euer Kind bei der Mutter lebt, wird man es nicht von ihr trennen, wenn sie eine neue Familie im -noch dazu "nur"- europäischen? Ausland gründet.

Die von dir angesprochene gesundheitliche Problematik könnte ein Aufhänger sein. Unter Hinweis darauf ist es möglicherweise nicht mit dem Wohle des Kindes zu vereinbaren, einen Schul- und Ortswechsel herbeizuführen; immer auch verbunden mit Umgangserschwernissen zu seinem Vater!

Ich würde es an deiner Stelle zu verhindern versuchen.
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