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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
#1
Hi zusammen,

im bunten Zirkus unseres Umgangsverfahrens wird es immer lustiger.
Nachdem nun zwei begleitete Umgänge stattgefunden haben und in Kürze das erste gemeinsame Elterngespräch durch eine Sozialpädagogin (zusätzlich zu den Hilfeplangesprächen durch das JA) mit der KM stattfinden soll, haben wir heute die Stellungnahme der RAttin der hExe bezüglich unseres Umgangsantrages vom Gericht zugesandt bekommen (Anhörungstermin ist übrigens Anfang November).

In insgesamt über 10 Seiten lässt sich die Ex per Anwältin über die vergangene Beziehung aus (wenig über die zukünftige Umgangsregelung). Inklusive schwerer Straftatvorwürfe (Nötigung, Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung). Alles in allem lehnt sie den unbegleiteten Umgang für alle Zukunft komplett ab, da der KV ja so schwer gewalttätig sei.

Frage: (Kurze) Gegendarstellung schreiben (wirklich kurz, auf den ganzen Mist lohnt es sich nicht einzugehen) oder erst bei der mündlichen Anhörung widerlegen?

Abgesehen davon möchten wir Anzeige wegen Verleumdung und uneidlicher Falschaussage erstatten (ist wirklich heftig, was die KM vom Stapel lässt). Sinnvoll, oder bläht das die Sache nur zusätzlich auf?

Fakt ist mal, dass abgesehen von jeweils Zeugen und ein paar aus dem Zusammenhang gerissenen Mails und Bilder nahezu nichts mehr zweifelsfrei belegt werden kann, was die Beziehung angeht (ist ja auch schon ein paar Jahre her inzwischen).
Allerdings haben wir mittlerweile schon mächtig die Nase voll und möchten auch nicht, dass diese ganze Sache vielleicht hintenrum noch einen negativen Schatten auf die Beziehung zu der dritten Tochter meines LGs wirft.
Wird da eigentlich evtl. das Gericht nun sowieso von selbst tätig? Ich meine, nach den schwerwiegenden Vorwürfen der KM dürfte mein LG nicht in die Nähe von Kindern, auch nicht in die Nähe seiner anderen Tochter...

Zu guter letzt: Mein LG möchte das anstehende Elterngespräch nun eigentlich absagen, da er nach diesen Vorwürfen wirklich keinerlei Basis mehr für eine zukünftige Elternebene sieht. Ist das sinnvoll, oder sollte man diesen Zirkus trotzdem brav kooperativ weiter mitmachen?

Bin gespannt auf Meinungen, Einschätzungen, Ratschläge.
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#2
Sagen wir mal so-

eine Absage des anstehenden Elterngesprächs könnte als Schuldeingeständnis verstanden werden. Wenn das alles Lügen sind und der Beschuldigte möchte all diese Lügen widerlegen, dann wird er sich nicht zurückziehen- oder?

Ich würde wegen der Anschuldigungen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen- und mir ansonsten keine Hoffnungen machen, dass da was bei rumkommt.
Nicht vergessen- es war eine Frau und Mutter, die all diese Vorwürfe erhoben hat.......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Frage: (Kurze) Gegendarstellung schreiben (wirklich kurz, auf den ganzen Mist lohnt es sich nicht einzugehen) oder erst bei der mündlichen Anhörung widerlegen?

Ich würde der Anwältin der guten Ordnung halber einen freundlichen und seriösen Zweizeiler schreiben, dass sämtliche erhobenen Anschuldigungen unwahr sind und deshalb in aller Form zurückgewiesen werden. Den Zweizeiler sollte ein Unbeteiligter verfassen.

(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Abgesehen davon möchten wir Anzeige wegen Verleumdung und uneidlicher Falschaussage erstatten (ist wirklich heftig, was die KM vom Stapel lässt). Sinnvoll, oder bläht das die Sache nur zusätzlich auf?

Damit erreicht die Ex genau was sie will. Sie zieht Euch auf ihre Ebene und dann stehen hochstrittige Eltern vor Gericht, die armen Kinder zwischen den Fronten. Cool bleiben, auch wenn es schwer fällt. Was interessiert es die Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt.

(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Fakt ist mal, dass abgesehen von jeweils Zeugen und ein paar aus dem Zusammenhang gerissenen Mails und Bilder nahezu nichts mehr zweifelsfrei belegt werden kann, was die Beziehung angeht (ist ja auch schon ein paar Jahre her inzwischen).

Ignorieren, soll sich die Ex doch verausgaben. Macht einen Schritt zur Seite und lasst ihren Unrat an Euch vorbeischwimmen.

(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Zu guter letzt: Mein LG möchte das anstehende Elterngespräch nun eigentlich absagen, da er nach diesen Vorwürfen wirklich keinerlei Basis mehr für eine zukünftige Elternebene sieht. Ist das sinnvoll, oder sollte man diesen Zirkus trotzdem brav kooperativ weiter mitmachen?

Jede Reaktion auf die Provokationen der Ex gibt ihr weitere Motivation zu neuen Taten, deshalb nicht absagen, sondern brav und kooperativ weitermachen.
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#4
Zehn Seiten mit unsachlichen Schüssen auf Paarebene sind ein Eigentor. Selbst bei einer Mutter. Auf so was schreibt man, wie in der faq geraten:

"...den übrigen Vorträgen der gegnerischen Seite können wir keinen sachlichen Inhalt entnehmen und verzichten daher auf eine Erwiderung"
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#5
Zitat:Zehn Seiten mit unsachlichen Schüssen auf Paarebene sind ein Eigentor. Selbst bei einer Mutter.
Nicht unbedingt, wie in meinem Fall.
Da wurden nicht nur Stellungnahmen im Umfang eines Gutachtens gegen mich vorgebracht, sondern wurde auch noch Weißer Ring, Kinderschutzbund, Opferschutz, und wie sie alle heißen mit zu den Umgangsverhandlungen "geschleppt".
Auch wenn sie nicht "beisitzen", haben sie ihren "Job" durch ihre blosse Anwesenheit getan.
Wenn man ein Jugendamt, Richter hat, den man damit Argumentationshilfe leisten kann, ist es um dich geschehen.
Selbst heute noch (nach 3 Jahren) kann man das beim JA zwischen den Zeilen lesen.
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#6
es kommt eben immer drauf an, an wen man gerät.

in meinem fall zogen die beteiligten die augenbrauen hoch und dachten sich woh sowas wie "friede ihrer masche."

aber das hängt wohl von der seriösität der würdenträger ab und wie immer von der konstellation und vorgeschichte.

ansonsten hat man ja bei antragsdelikten drei monate zeit. muss also nicht heutecentschieden werden. es fehlt übrigens noch falsche verdächtigung.
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#7
(25-09-2012, 18:16)webmin schrieb: Weißer Ring, Kinderschutzbund, Opferschutz, und wie sie alle heißen mit zu den Umgangsverhandlungen "geschleppt".

Ja, mit präsentem Einsatz von Dritten. Aber nicht mit reiner Selbstbeschäftigung bei Jessy.
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#8
(25-09-2012, 18:16)webmin schrieb: Da wurden [...] auch noch Weißer Ring, Kinderschutzbund, Opferschutz, und wie sie alle heißen mit zu den Umgangsverhandlungen "geschleppt".
Wie jetzt? Die waren alle in der Verhandlung anwesend? Das musst Du dir nicht gefallen lassen.

Familiensachen sind grundsätzlich nicht-öffentlich zu verhandeln. D.h. ohne deine Zustimmung dürfen in den Verhandlungen nur die Verfahrensbeteiligten (Du, Dein Anwalt, deine Ex mit Anwalt, der Richter und wenn es einen gibt der Verfahrenspfleger) anwesend sein. Selbst das Jugendamt kannst Du rauswerfen lassen - sie sind keine Verfahrensbeteiligten sondern nur vom Gericht "zu hören". Also wenn die ihre Aussage gemacht haben kannst Du den Richter dazu auffordern, nun die nicht-öffentlichkeit des Verfahrens wieder herzustellen.
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#9
Ich schrieb ja
Zitat:Kinderschutzbund, Opferschutz, und wie sie alle heißen mit zu den Umgangsverhandlungen "geschleppt".
Auch wenn sie nicht "beisitzen", haben sie ihren "Job" durch ihre blosse Anwesenheit getan.
Anwesenheit heisst in diesem Fall "vor der Tür"
Ich kann mich jetzt noch gut an die strafenden Blicke des JA erinnern, als die weibliche Sturmtruppe schnaufend vor Wut den Saal verlassen mussten. Big Grin
@p
Zitat:Ja, mit präsentem Einsatz von Dritten. Aber nicht mit reiner Selbstbeschäftigung bei Jessy.
Dazu hatte ich ja geschrieben:
Zitat:Da wurden nicht nur Stellungnahmen im Umfang eines Gutachtens gegen mich vorgebracht, sondern....
Dies war so gemeint, dass wenn ich alle Schriftsätze von ihr in PDFs gespeichert, hier hochgeladen hätte, du dir anschließend einen neuen Provider mit mehr Webspace suchen müsstest.
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#10
Moin,

ich sehe das exact wie "p":
(25-09-2012, 14:39)p schrieb: Zehn Seiten mit unsachlichen Schüssen auf Paarebene sind ein Eigentor. Selbst bei einer Mutter.
Ich würde schreiben:
"Den wahrheitswidrigen Vorträgen der Antragsgegnerin können wir keinen sachlichen Inhalt entnehmen und verzichten daher im Interesse eines konfliktlösenden Verfahrens auf eine eingehende Erwiderung."

Soll die KM doch bitte in der mündlichen Verhandlung mal schlüssig erklären, warum sie damals zum Zeitpunkt der angeblichen schweren Straftaten gegen den Vater nicht Strafanzeigen gestellt hatte ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#11
Zitat:Soll die KM doch bitte in der mündlichen Verhandlung mal schlüssig erklären, warum sie damals zum Zeitpunkt der angeblichen schweren Straftaten gegen den Vater nicht Strafanzeigen gestellt hatte ...
In meinem Fall war es genauso und dennoch brachten unsere Gegendarstellungen nur gelangweilte Gesichter hervor.
Mein Fall lief fast identisch, deshalb wollte ich nur erklären, dass es auch schnell anders laufen kann.
Man kann es nicht generell von dem Erzählten ableiten,denn die ganze Sache steht und fällt mit dem dem Richter oder/und JA.
Ich bin immer erstaunt was ihr für ein "Gottvertrauen" in die Justiz steckt.
Mit meinen Gericht(en) bin ich doch wohl hoffentlich ein EinzelfallWink
Wenn ich die ganzen "Geschichten" hier aber lese,fehlt mir ehrlich gesagt, der Glaube.
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#12
(26-09-2012, 19:42)Pistachio 00 schrieb: Soll die KM doch bitte in der mündlichen Verhandlung mal schlüssig erklären, warum sie damals zum Zeitpunkt der angeblichen schweren Straftaten gegen den Vater nicht Strafanzeigen gestellt hatte ...

Oh, das hat sie sogar einmal, bei der Polizei. War aber kein Anfangsverdacht zu ermitteln. Seitdem versprüht sie ihr Lügengift nur bei den diversen Jugendämtern.
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#13
Wenn der Richter auf zehn Seiten krudes Gejammere eingeht und das ernst nimmt, dann hat man so oder so verloren. Auch ohne zehn Seiten, sondern aufgrund eines erwiesen gestörten Richters.
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#14
(26-09-2012, 20:10)Jessy schrieb: War aber kein Anfangsverdacht zu ermitteln.
Also juristisch substanzlos.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#15
(25-09-2012, 14:39)p schrieb: "...den übrigen Vorträgen der gegnerischen Seite können wir keinen sachlichen Inhalt entnehmen und verzichten daher auf eine Erwiderung"
...Wegen weiterer Stellungnahmen wird auf einen richterlichen Hinweis gebeten.
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#16
Zitat:Wenn der Richter auf zehn Seiten krudes Gejammere eingeht und das ernst nimmt, dann hat man so oder so verloren. Auch ohne zehn Seiten, sondern aufgrund eines erwiesen gestörten Richters.
Genau so habe ich es gemeintSmile
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#17
Also, Stellungnahme ist fertig. @ p`s Satz (den ich unendlich gut finde) findet Verwendung, ebenso bitten wir das Gericht darum, uns Bescheid zu geben, falls wir doch Stellung nehmen sollen, ansonsten sparen wir uns das für das strafrechtliche Verfahren gegen die KM. Smile

Eine Frage noch: Da die KM ja unseren kompletten Antrag abweist, macht es Sinn, einen Verfahrensbeistand nach § 158 für die Kinder zu beantragen?
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#18
(27-09-2012, 11:49)Jessy schrieb: Eine Frage noch: Da die KM ja unseren kompletten Antrag abweist, macht es Sinn, einen Verfahrensbeistand nach § 158 für die Kinder zu beantragen?
Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit von Amts wegen tun.

Ich könnte mir den 2.Satz nicht verkneifen:
Da es hier um Kinder geht, müßten Sie sich als Mitglied der Anwaltschaft veranlaßt sehen, bei Ihrer Mandantin auf Mäßigung hinzuwirken und diese zur Rückkehr zur Sachlichkeit anzuhalten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
(27-09-2012, 11:49)Jessy schrieb: , ansonsten sparen wir uns das für das strafrechtliche Verfahren gegen die KM. Smile
Vergiss es! Es existiert kein strafrechtlicher Nachweis, wenn im Familienrecht über den anderen hergezogen wird.

Das ist ein Hin und Her Geplänkel, welchem sich RichterInnen tagtäglich konfrontiert sehen. "Gute" RichterInnen ignorieren solchen Unfug.

Manche AG-RichterInnen hingegen urteilen nach solchen Sachlagen.
Dies gilt es dann in der Beschwerde und anschließend in der Berufung entgegenzuwirken.

Unterhalb des OLG´s ist alles möglich. Viele Menschen fühlen sich nach den AG-Urteilen machtlos. Das ist so gewollt!
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#20
Was die Mutti bei dem Jugendamt erzählt lässt sich nun mal nicht ändern, Aber Mann - Vater kann da ja auch selbst kontrolliert auftreten. Ich habe mittlerweile ein Schreiben an den Beistand meiner Tochter geschickt in dem ich den Beistand eindeuetig dazu auffordere irgendwelche Beschuldigungen der Mutti nicht mehr als Tatsachen hinzunehmen und zur Augmentation heranzuziehen. Hat imponiert und ist in der Akte meiner Tochter. Der Widerspruch gegen die Beschuldigungen ist somit Aktenkundig und der Beistand kann erneute Beschuldigungen nicht mehr nutzen. Das hat Ruhe geschaffen und hat gezeigt, dass Papa sich nicht schuldig fühlt und das auch zu sagen weiß.
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#21
Achso, wichtig. Gemeinsame Gesprächstermine beim Jugendamt unbedingt vorher mittels Agenda festlegen lassen und sich dann auf die Agendathemen gut vorbereiten. Auf alles gefasst sein und im Notfall einfach den Mund und halten und das strittige oder von der Mutti aggressiv bearbeitete Thema auf den nächsten Termin vertagen lassen. Auf keinen Fall Wortgefechte zulassen. Sofort nach dem Termin freundlich der Mediatorin und der Mutti Aufwiedersehen sagen und dann schnell gehen - in die entgegengesetzte Richtung wie die Mutti. Niemals mit der Mutti danach noch reden!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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#22
Das mit den Elterngesprächen beim JA ist so ein kleines Problem: Mutti sagt so gut wie nichts, dafür ist die "sozialpädagogische Begleitung" der Elterngespräche umso aggressiver - da fing es im Hilfeplangespräch an mit "Sie haben die Beziehung ja beendet, also müssen Sie jetzt eben auch mit den Konsequenzen leben." oder "Hier geht es ja schließlich um das Wohl der Mutter."...
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#23
(28-09-2012, 19:26)Jessy schrieb: dafür ist die "sozialpädagogische Begleitung" der Elterngespräche umso aggressiver - da fing es im Hilfeplangespräch an mit "Sie haben die Beziehung ja beendet, also müssen Sie jetzt eben auch mit den Konsequenzen leben." oder "Hier geht es ja schließlich um das Wohl der Mutter."...
Nach meinen Erfahrungen in der Vergangenheit hätte ich vermutlich heute an dieser Stelle gut wahrnehmbar meine Notizen gemacht und mich freundlich verabschiedet. Der Vorgesetzte und auch der Richter hätte meine Notizen erhalten und ich hätte nie wieder mit dieser "sozialpädagogische Begleitung" gesprochen.
Dummerweise weiß mann aber nie genau, an welcher Stelle des ganzen Irrsinns nun strategisches Verhandlungsgeschick oder deutliche Zurechtweisung angebracht ist.
Mit Sicherheit ist es aber einfacher, ohne Schaden eine "sozialpädagogische Begleitung" als einen vom Richter bestimmten Verfahrensbeistand wieder loszuwerden.
Was hatte ich damals für endlose Gespräche mit der Tante Verfahrensbeistand - alles für die Katz. Die war so ausgekocht, dass sie das mir angekündigte Gespräch mit der KM wegen der kurz bevorstehenden Sommerferien schlicht "vergessen" hatte und für eine gerichtliche Regelung war es dann natürlich wieder mal zu spät.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#24
(28-09-2012, 19:26)Jessy schrieb: "Hier geht es ja schließlich um das Wohl der Mutter."...
Das Thema "Zweitfrau" ist bei dieser Behörde und die durch diese in Anspruch genommenen Hilfsorganisationen noch lange nicht angekommen!

Ohne die Geschichte dieser Organisation jetzt in Anspruch nehmen zu wollen, ist ein "Verhandeln" mit diesen AngesteltInnen extremst schwierig.

Das liegt ganz einfach daran, nach welchen Voraussetzungen und ausbildungsmäßigen Kriterien diese für diesen Job auserwählt wurden.

Vom Paritäts-Wechsel-Münchner...etc-Modell sind diese noch ganz weit entfernt!

Die Diskussion um §1626a spricht Bände!

Dieses Land benötigt noch ca. 2-3 Generationen, bis es ein gleichberechtigtes Familienrecht erreicht.

Finde Dich damit ab, akzeptiere es und lehre Deiner Tochter, dass auch Männer gute Väter sein können! Wink
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#25
(28-09-2012, 19:26)Jessy schrieb: "Hier geht es ja schließlich um das Wohl der Mutter."...

"Vermittlung" in diesem Stil habe ich auch mal mitgemacht, weil ich ja Umgangstermine wollte, vom Richter ans Jugendamt verwiesen. Angesichts der (nicht überraschenden) Ergebnisses ärgere ich mich nur, nicht schon viel früher aufgestanden und gegangen zu sein.
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