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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
#76
(23-10-2012, 09:44)wackelpudding schrieb: Ich glaube, man muß aus Sicht des Kindes auch sehen, dass jede Infragestellung des betreuenden Elternteils gegenüber dem Kind für das Kind zum existenziellen Problem werden kann: Welche Sicherheit hat es denn noch, wenn der Elternteil, von dem es abhängt, in seiner Wahrnehmung unsicher wird?
Hier sieht man wieder, wie wichtig es ist, dass ein Kind nicht auf gedeih und Verderb einem Menschen ausgeliefert ist. Schon die Kleinfamilie mit abgeschlossner Tür ist nicht artgerechte Kinderhaltung. Und Alleinerziehende sind noch schlimmer.
Menschen sind Rudeltiere. Wenn die Mutter tot umfällt, ist noch die Oma da oder der ältere Bruder, oder die Tante, oder ein anderer Freund. Das beruhigt sehr. Nicht nur die Mutter und den Vater, der weiß, dass das Kind in diesem Fall in guten Händen ist, sondern auch das Kind.

Es geht hier um Machtgeilheit. Eine Alleinerziehende, die den Vater entsorgt, und das Kind mit der Behauptung erschreckt, dass der Vater das Kind von der Mutter wegnehmen wolle, zeigt, was für ein widerlicher Mensch sie ist.
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#77
Hi zusammen,

hier mal ein kleines Update:
Anfang der Woche war Umgangstermin mit Elterngespräch, wie erwartet ziemlich ergebnislos - abgesehen von der Tatsache, dass die KM am Ende den KV um ein Gespräch unter vier Augen vor dem nächsten Umgangstermin bat.

Dieser war dann Mitte der Woche. Und siehe da - die KM bat um eine friedliche Lösung der ganzen Angelegenheit. Offensichtlich hatte sie nun doch Angst bekommen, man könne ihr das Sorgerecht entziehen.
Daher wurde nun im Beisein des JA und mit Protokoll vereinbart, den Gerichtstermin nochmal vier Wochen zu verschieben (wäre sonst nächste Woche gewesen) und bis dahin nochmal zwei Elterngespräche zu führen um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ausserdem soll die KM nächste Woche ihrerseits einen Vorschlag zur Umgangsregelung vorlegen.

In meinen Augen alles ein wenig lächerlich - hätte sie sich das gleich zu Anfang überlegt, hätten sich alle viel Ärger und Mühe erspart. Aber wie dem auch sei - wir sind etwas zwiegespalten.
Diese plötzliche Wendung kommt uns ein wenig komisch vor - zumal die Richterin (per Telefonkonferenz) durch die Blume zu verstehen gegeben hat, dass wir - trotz der ganzen Vorfälle - schlechte Karten beim Anhörungstermin gehabt hätten.

Nun sind wir gespannt, was die KM uns bzgl. Umgang anbieten wird. Ihre Forderung ist ganz klar: Wenn sie uns problemlosen Umgang gewährt, verzichten wir auf weitere Sorgerechtsanträge (beides notariell zu bestätigen).
Ob das eine Basis ist, auf der man für die Zukunft "zusammenarbeiten" kann?!?!
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#78
(03-11-2012, 19:32)Jessy schrieb: Anfang der Woche war Umgangstermin mit Elterngespräch, wie erwartet ziemlich ergebnislos - abgesehen von der Tatsache, dass die KM am Ende den KV um ein Gespräch unter vier Augen vor dem nächsten Umgangstermin bat.
Das hätte ich abgelehnt. Die Zeit, das unter vier Augen zu klären, ist vorbei.
(03-11-2012, 19:32)Jessy schrieb: Dieser war dann Mitte der Woche. Und siehe da - die KM bat um eine friedliche Lösung der ganzen Angelegenheit. Offensichtlich hatte sie nun doch Angst bekommen, man könne ihr das Sorgerecht entziehen.
Das ist nicht offensichtlich. Ich weiß nicht, was sie spielt.
(03-11-2012, 19:32)Jessy schrieb: Daher wurde nun im Beisein des JA und mit Protokoll vereinbart, den Gerichtstermin nochmal vier Wochen zu verschieben (wäre sonst nächste Woche gewesen) und bis dahin nochmal zwei Elterngespräche zu führen um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ausserdem soll die KM nächste Woche ihrerseits einen Vorschlag zur Umgangsregelung vorlegen.
Wem nützt das? Sind die Elterngespräche mit Zeugen?
Gespräche unter vier Augen sind wertlos. Sowohl sie als auch er kann nachher viel behaupten. Wichtig ist nur, was am Ende andere glauben, das gesagt worden sei.
In diesem Rechtsstaat wiegt das Wort einer Frau schwerer als das Wort eines Mannes. Daher ist ein Mann, der sich von einer Frau, die ihm feindlich gegenüber steht, zu einem Gespräch unter vier Augen überreden lässt, dumm.

Die Mutter gewinnt Zeit. Das sind vier Wochen mehr, in denen sie das Kind beeinflussen wird.
(03-11-2012, 19:32)Jessy schrieb: Ihre Forderung ist ganz klar: Wenn sie uns problemlosen Umgang gewährt, verzichten wir auf weitere Sorgerechtsanträge (beides notariell zu bestätigen).
Warum ist das klar? Hat sie das vor Zeugen schon gesagt, oder schriftlich vorgelegt?
Falls ja, ist weitere Verzögerung überflüssig. Falls nein, führt sie etwas im Schilde.
(03-11-2012, 19:32)Jessy schrieb: Ob das eine Basis ist, auf der man für die Zukunft "zusammenarbeiten" kann?!?!
Solange das nicht klar ist, nein. Und wenn es klar ist, habt ihr den Zustand von vorher erreicht, also bevor sie Ärger gemacht hat.
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#79
Die Gefahr besteht das sie sich in einer für euch erfolglosen Anhörung bestätigt fühlt und dann denkt: Jetzt erst Recht.
So als Rache das ihr sie unter Druck gesetzt habt mit der Sorge.

Es kann natürlich auch sein das sie kein Bock hat auf das Dreck gewerfe was ein solchen Verfahren mit sich bringt, und das Angebot sich friedlich zu einigen ernst gemeint ist. Meiner Meinung nach kommt es darauf an den Druck sanft zu erhalten eine aussergerichtliche Lösung aber anzustreben. Sie wird wohl wissen das sie die Besseren Karten hat. Wenn´s um die Sorge geht muss schon was ordentliches vorgetragen werden.
Fragt sie doch wie sie sich eine Einigung vorstellt. Einigen und dann Antrag zurückziehen.
Ich hätte sowas auch ganz gerne. Meine Ex verlangt aber Antrag zurückziehen und dann einigen.
lg
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#80
Meinungsaustausch gewünscht? Er geht mit seiner Meinung hin und kommt mit ihrer zurück?

Wir kennen ihren Charakter zu wenig, um das einschätzen zu können. Das kann eine gute Gelegenheit sein, good will zu zeigen, aber er sollte allem gegenüber gewappnet sein. Sie kennt sicher noch die Register,auf die er anspringt. Kann aber auch sein, dass sie die Schnauze voll hat vom Stress und wirklich Lösungen sucht - abseits der ganzen Helferarmada.
Letztlich muss er einschätzen, ob er sich ihr gewachsen fühlt oder ihr lieber aus dem Weg geht,weil ihr nicht zu trauen ist. Ich selbst habe bei Gesprächen immer für Öffentlichkeit oder Zeugen gesorgt,weil meine Exe für jede Lüge gut war.
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#81
Dein Mann sollte seine Ex ja noch soweit kennen, um beurteilen zu können, welches Verhalten ihr überhaupt möglich ist. Ich unterstelle gar nicht, dass sie -zumindest im Moment- nicht ein friedliche Miteinander will; aber kann sie das auch auf Dauer? Oder ist es nur der xte Versuch, bevor es wieder stressig wird...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#82
(30-09-2012, 11:04)Jessy schrieb: Und ich muss zugeben, ich bin inzwischen wahnsinnig desillusioniert. Wenn ich mir überlege, dass eine Frau grundlos den Umgang ihrer Kinder mit dem Vater boykottiert, und trotzdem VKH bewilligt bekommt, um vor Gericht darum zu streiten, frage ich mich wirklich, in welchem "Rechtssystem" wir leben...
Das frage ich mich schon lange nicht mehr. Dies ist eine typische Blüte eines Rechtsstaats. Je höher entwickelt, desto schlimmer.
Und wer sich auf den Markt stellt, und das Offensichtliche ausspricht, bekommt mit Recht den Schierlingsbecher.
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#83
(03-11-2012, 21:29)Absurdistan schrieb: Die Gefahr besteht das sie sich in einer für euch erfolglosen Anhörung bestätigt fühlt und dann denkt: Jetzt erst Recht.
So als Rache das ihr sie unter Druck gesetzt habt mit der Sorge.
Die Formulierung verleitet zum falschen Schluss.
Die Mutter hat ihr Ziel, das sie mit allen Mitteln, die ihr einfallen, anstrebt. Welche Begründung sie im Nachhinein dafür liefert, tut nichts zur Sache. Dass der Jessymann alleine an allem schuld sein soll, ist eh klar.
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#84
Ausgemacht ist bisher (mit JA-Protokoll), dass bei einer Einigung beide Seiten ihre Anträge vor Gericht zeitgleich zurückziehen. Zuerst wollte KM auch erst dass wir zurückziehen und dann einigen, aber darauf sind wir nicht eingegangen. Ich vermute (oder hoffe?) der Druck des Sorgerechtsantrag plus der Strafanzeige plus einer weiteren angedrohten Strafanzeige hat sich nochmal ins Nachdenken gebracht. Ob dem tatsächlich so ist, werden wir bis Ende kommender Woche sehen, denn bis dahin muss sie ihrerseits einen Vorschlag zu einer Einigung vorlegen. Dann sehen wir weiter.
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#85
Update:
Wir haben den Anhörungstermin vier Wochen verschoben. Allerdings: Außer Spesen nix gewesen.
Die KM kam mit einem völlig sinnfreien Vorschlag zum zukünftigen Umgang daher (da wäre begleiteter Umgang noch besser). Unseren Gegenvorschlag (stufenweiser Umgangsausbau über 12 Monate, danach Standardregelung), hat sie abgelehnt. Geht also nun aller Voraussicht nach doch vors Gericht.
Keine Ahnung was die KM dadurch gewonnen zu haben glaubt, außer nochmal acht Wochen Zeit.

JA und Elterngesprächstussi waren so nutzlos wie sonst noch was.

Was die ganze Sache in Zukunft vielleicht noch etwas spannender gestaltet: Die KM ist nun von ihrem derzeitigen (ziemlich aggressiven) LG schwanger. Für uns zwar unrelevant, nachdem es sich auf den KU nicht auswirkt und wir BU sowieso nie zahlen mussten. Allerdings frage ich mich, ob den beiden ach so Glücklichen klar ist, dass die nun bald dreifache Mutter damit in Zukunft auch kein ALG II mehr kriegt, weil er ja dann unterhaltspflichtig ist...
Ganz ehrlich - ich verstehe den Kerl nicht. Er sieht, was sie mit meinem LG wegen der Kinder abzieht und schiebt ihr trotzdem ein Brötchen in den Ofen... O_o
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#86
@Jessy...

Das ist ja voll abgefahren. Wenn diese Bedingung erfüllt wird, verzichten WIR auf weitere Sorgerechtsanträge. Bis Du aber nicht auch so wie ich in meinem Thread "Unterhaltsregelung......" so was wie außenstehend?

Daher mal meine Frage an dich. Geht das überhaupt, außenstehend zu bleiben. im heutigen Zeitalter von Patchwork & Co?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#87
Mein LG hat von Beginn unserer Beziehung an ausdrücklich gewünscht, dass ich an allen Bereichen seines Lebens teil habe - auch an dem seiner unehelichen Kinder.
Manchmal, wie ich ehrlich zugeben muss, wünschte ich mir, ich hätte mit all dem nichts am Hut.
Aber "Außenstehende" zu sein ist im Prinzip fast nicht möglich.
Die eine Tochter meines LG ist wöchentlich hier über Nacht, jedes zweite Wochenende und in den Ferien. Und auch wenn ich keine "zweite Mama" oder "Ersatzmama" oder sowas bin, auch gar nicht sein will, denn ein Kind bracht eine klare Definition von "Mama" und "Papa", geht meine Bindung zur Kleinen und ihre Bindung zu mir doch über was spielkameradenhaftes hinaus. Wie sollte ich den kleinen Zwerg also nicht lieb haben?

Natürlich - für das Gericht, für das JA, für alles Offizielle habe ich damit natürlich nichts zu tun. Es sei denn, es geht ums Geld, da möchten sie natürlich auch Infos von mir.

Aber privat bin ich ein Teil des Ganzen - nicht nur als Partnerin und Bezugsperson seiner einen Tochter, sondern nebenbei euch noch als diejenige, die auf Grund der juristischen Vorbildung Anträge und Gerichtsbriefe und dergleichen schreibt... Wink

Was ich sicherlich in diesem Forum gelernt habe ist, meinen LG nicht zu drängeln oder ihn in irgendeine Richtung treiben zu wollen. Aber unterstützen werde ich ihn in allem. In letzter Konsequenz muss ich seine Entscheidungen für die Zukunft ja auch mittragen und damit leben (können).

Insofern: Nein, es geht nicht. Und ich weiß nicht, wie es dir geht, aber für mich ist sie hart, diese Gratwanderung zwischen Anteilnahme und Distanz.
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#88
(23-11-2012, 15:10)Jessy schrieb: Was die ganze Sache in Zukunft vielleicht noch etwas spannender gestaltet: Die KM ist nun von ihrem derzeitigen (ziemlich aggressiven) LG schwanger. Für uns zwar unrelevant, nachdem es sich auf den KU nicht auswirkt und wir BU sowieso nie zahlen mussten. Allerdings frage ich mich, ob den beiden ach so Glücklichen klar ist, dass die nun bald dreifache Mutter damit in Zukunft auch kein ALG II mehr kriegt, weil er ja dann unterhaltspflichtig ist...
Wird er zahlen? Hat er überhaupt etwas zu verlieren?
(23-11-2012, 15:10)Jessy schrieb: Ganz ehrlich - ich verstehe den Kerl nicht. Er sieht, was sie mit meinem LG wegen der Kinder abzieht und schiebt ihr trotzdem ein Brötchen in den Ofen... O_o
Er hat sich vermehrt. Alleine das ist ein verdammt starker Beweggrund.
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#89
Soweit uns bekannt, sieht die Konstellation wie folgt aus: KM lebt mit ihrem LG in einem Eigenheim. Er arbeitet, und vermutlich gehört ihm auch das Haus. Sie und die bei ihr lebenden beiden Kinder meines LG beziehen ALG II, bzw. UH. Wir hatten uns schon länger gefragt, warum sie überhaupt ALG II bekommt, denn als ihr Lebensgefährte müsste eigentlich er für sie aufkommen (von Leistungsfähigkeit gehen wir bei seinem Beruf aus). Evtl. fällt ihr das auch noch auf die Füße - wir vermuten, sie hat beim Leistungsantrag einfach "vergessen", ihren LG anzugeben und das Eigenheim vermutlich auch...
Wie auch immer - zukünftig muss er für sie und natürlich auch für das werdende Kind zahlen, damit dürfte (wenn er sich nicht auch in Zukunft auf die faule Haut legt) auf jeden Fall das ALG II für sie wegfallen....

Eigentlich halte ich mich ja nicht für einen gehässigen Menschen, aber ich frage mich ernstlich, ob sie in Bezug auf das kommende Kind a) so schlau ist, das Thema "Sorgerecht" an ihm vorbeizumogeln, b) er trotz dessen was er in Bezug auf meinen LG so mitkriegt, so doof ist und gar nicht danach fragt oder c) die beiden tatsächlich von einer glorreichen gemeinsamen Zukunft ausgehen und sich darüber gar keine Gedanken machen.

Nachdem die kleinste bei ihr lebende Tochter meines LG bald 3 wird und auch schon in die Kita geht, wurde es für sie ja auch Zeit, wieder für Nachwuchs zu sorgen... sonst müsste sie ja glatt arbeiten gehen...
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#90
@Jessy...

Danke für deine nette Antwort auf meine Frage. Und ja, es ist eine harte Gratwanderung. Mich hat sie fast körperlich zum Krüppel gemacht. Das soll hier aber nicht das Thema sein, da es dein Thread ist.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#91
(24-11-2012, 01:46)Jessy schrieb: a) so schlau ist, das Thema "Sorgerecht" an ihm vorbeizumogeln, b) er trotz dessen was er in Bezug auf meinen LG so mitkriegt, so doof ist und gar nicht danach fragt oder c) die beiden tatsächlich von einer glorreichen gemeinsamen Zukunft ausgehen und sich darüber gar keine Gedanken machen.

Vielleicht ist er selber überrascht weil es eines des unzähligen "trotz Pille" - Kinder ist und er gar nicht so scharf drauf war, Vater mit dieser Frau zu werden. Als Wertgegenstand in der Sammlung von Exens breit gestreuter Unterhaltseinsammeltour taugt er ja wohl.

Am wahrscheinlichsten ist aber der bekannte männliche Tunnelblick, den ich und viele andere hier sehr gut kennen, weil sie ihn selbst hatten. Man blendet sehr vieles aus, so lange es gut geht. Vielleicht dürfen wir ihn in ein paar Monaten im Forum begrüssen...

Zeitgewinn und Realitätsverlust wird wohl auch die Motivation der Ex bei den Vorschläge sein, die jetzt noch mindestens zwei Monate länger unberührt von Tatsachen wursteln kann.
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#92
@Jessy

Ich will ja nicht gehässig sein, aber hast Du das Jobcenter schon mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Kindesmutter bei Ihrem Lebensgefährten wohnt?

Ich wurde da über Leichen gehen, auch wenn man mich hinterher als Denuziant beschimpft.

Und noch ist ja gar nicht sicher, ob der Next wirklich für die Kinder seiner LG aufkommen muss, wenn der leibliche Vater leistungsunfähig ist.

Hier wartet man schon seit 2006 auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#93
@ GameOver - Gerne. Wie ich deinem Thread entnehmen kann, hast du es auch nicht leicht, gerade mit dem nun aufgekommenen Thema Adoption.

@ p - Laut sozialen Internetnetzwerken freut er sich wie blöd. Man kann also annehmen, dass es ein gewolltes (wenn vielleicht auch nicht geplantes) Kind ist.

@ Camper - Wenn deine Frage gehässig ist, sind mein LG und ich es auch. Wir haben gegen die KM Strafanzeige wegen Betrug erstattet (ging um BU) und nebenbei noch einfließen lassen, dass sie in fester Partnerschaft lebt (Verdacht auf Sozialbetrug). Allerdings haben wir seit Anzeigenerstattung Mitte des Jahres nichts mehr davon gehört, außer dass wohl einmal die Polizei in dieser Angelegenheit bei ihr war und gesagt habe, sie hätte nichts zu befürchten. Ich nehme an, die Sache wird unter den Teppich gekehrt werden, auf welche Weise auch immer.
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#94
(24-11-2012, 16:03)Jessy schrieb: @ Camper - Wenn deine Frage gehässig ist, sind mein LG und ich es auch. Wir haben gegen die KM Strafanzeige wegen Betrug erstattet (ging um BU) und nebenbei noch einfließen lassen, dass sie in fester Partnerschaft lebt (Verdacht auf Sozialbetrug). Allerdings haben wir seit Anzeigenerstattung Mitte des Jahres nichts mehr davon gehört

Nun, Dein LG hat ja sicher ein Aktenzeichen des Verfahrens. Einfach mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und nachfragen, was aus dem Verfahren geworden ist. Da er der Anzeigenerstatter ist, hat er das Recht zu erfahren, wie es weiter ging.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#95
Dann sei ihm die Freude gegönnt, mal sehen wie lange sie andauert.
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#96
@Jessy...

Ob es helfen wird weiß ich nicht. Aber ich war gestern zu einer Feierlichkeit und sprach mit meiner Bekannten. Die wiederum hat jeden Tag genau mit solchen Fällen zu tun. Am Mittwoch treffen wir uns und ich könnte, ohne Details zu nennen, sie in Bezug auf euren Fall mal fragen. Das geht aber nur, wenn Du es möchtest. Denke mal drüber nach. Schönen Sonntag noch.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#97
@ GameOver - Gerne, eine fachkundige Meinung kann sicher nicht schaden!
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#98
Hallo zusammen,

wie einige von euch evtl. mitverfolgt haben, geht es in unserem Fall nun doch vors Gericht.

Fakten:
Kinder sind aktuell fast drei und viereinhalb Jahre alt.
Bisher haben insgesamt fünf begleitete Umgänge stattgefunden. Verlauf war problemlos, Kinder finden langsam eine Bindung zum Vater, spielen gern mit, fragen nicht nach der Mutter, etc.
Vorher war ein Kontaktabbruch über anderthalb Jahre hinweg seitens der KM praktiziert.

Problem: Zwar werden die Umgangsbegleitungs-Tussen in die Stellungnahme zum Gericht nicht reinschreiben können, dass der Umgang problembehaftet war, ABER: Sie versuchen sehr vehement, den KV zu weiteren Elterngesprächen und Hilfeplangesprächen etc. zu drängen/zwingen.
Mein LG möchte das aber nicht mehr, weil sich die KM in den Gesprächen immer absolut kooperativ zeigt, und sobald sie raus ist etwas ganz anderes macht. Das wollen die Begleitungstussen aber nicht sehen, d.h. trotz jetzt einem halben Jahr Kooperations pur seitens des KV stehen sie voll auf der Seite der hinterlistigen Mutter.

Frage:
Wenn das Gericht, was die Richterin in einer Telefonkonferenz auch schon so angedeutet hat, nun weitere begleitete Umgänge anordnet -
1. auf welcher Basis kann das passieren, DENN zum Kindeswohl ist es nicht notwendig, sondern NUR wegen der Vertrauensprobleme der KM
2. wieviele begleitete Umgänge können maximal angeordnet werden? Im Internet liest man bunt gemischt von 10 Mal bis hin zu "25 Fachleistungsstunden".
3. haben wir über den BU hinaus das Recht auf eine weiterführende Regelung? Oder kann es passieren dass das Gericht sagt "So, jetzt machen Sie mal noch 20 begleitete Umgänge und dann treffen wir uns wieder, um alles weitere zu besprechen!" ???
4. falls das Gericht eine Mediation anordnet, wir das aber nicht zahlen können, was dann?

Zusatzfrage: Mein LG ist derzeit arbeitslos, Mindestunterhalt wird (noch) bezahlt, ein dicker Batzen geht für die Privatinso drauf. Selbst wenn er wieder einen gut bezahlten Job erhält, wird er abzüglich Insolvenzpfändung und Mindestunterhalt weit unter den Selbstbehalt rutschen. Gibt es da eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Umgang zu bekommen (4 Stunden einfache Fahrt, 400 km)???
Uns nutzt es nämlich wenig wenn das Gericht (was es ja eh nicht tun wird) großzügigen Umgang springen lässt, wir uns diesen aber einfach nicht leisten können.

Danke für hoffentlich viele Ratschläge.
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#99
Jessy,
da ich damals gerade arbeitslos war wurden die BU Kosten vom Gericht übernommen.

Zu deinen Fragen,
Alles hängt von der Aussage des BU und dann vom Gericht ab.

Bei mir wurde der BU nach 2x2 Stunden in begleitete Übergabe geändert und ich konnte mit meiner Tochter frei entscheiden was in diesen 6 Stunden gemacht wird.
Nach ca. 5 Mon. BÜ entschied das Gericht, auf anraten des Psychologen, eine Umgangspflege einzusetzen und der Kontakt/Umgang zu meiner Tochter funktioniert nun seit einigen Jahren fast problemlos.
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Das lässt ja hoffen - wir haben immerhin nun schon 4x2 und 1x3 Stunden BU hinter uns...
Wie alt war denn deine Tochter, und warum wurde bei dir BU festgelegt? Hoffe ich bin nicht zu neugierig.
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