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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#23
(17-10-2012, 20:22)blue schrieb:
(17-10-2012, 20:17)emigre schrieb: Natürlich könnte das auch ein Anwalt machen, aber es hätte vor Gericht keinen Bestand.
Hallo?
Die notarielle Beurkundung soll mehr Wert sein als ein Gerichtsurteil?

Vielleicht habe ich das falsch formuliert, aber eine Trennungs-/Scheidungsvereinbarung muss notariell bekundet sein, damit sie vor Gericht Bestand hat und es eine schnelle und einvernehmliche Scheidung geben kann - zumindest haben wir das so recherchiert. Ich habe allerdings nichts davon gechrieben, dass sie mehr Wert ist, als ein Gerichtsurteil - vielmehr basiert das Urteil dann auf diese Vereinbarung.
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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von emigre - 17-10-2012, 20:38

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