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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#20
(17-10-2012, 20:13)blue schrieb: Und warum macht ihr das nicht gleich im Scheidungsverfahren so?
Ihr nehmt euch einen Anwalt, klärt das alles, die Scheidungsverhandlung dauert ca. 5 Minuten und alles ist in trockenen Tüchern? Warum vorher zum Notar?

Erstens, weil ein Anwalt nie zwei Parteien neutral vertreten kann - per Definition nicht. Zudem weil gerade dann jeder seine Meinung ändern könnte und der andere stünde blöd da - die einvernehmliche Scheidung wäre gegessen.

Daher klären wir die Dinge im Vorfeld, formulieren es vor, lassen es notariell bekunden und lassen uns dann scheiden. Natürlich könnte das auch ein Anwalt machen, aber es hätte vor Gericht keinen Bestand.
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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von emigre - 17-10-2012, 20:17

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