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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#16
(17-10-2012, 17:29)emigre schrieb: Um genau das zu vermeiden, soll die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung notariell beglaubigt werden. Ein Notar ist zudem - im Gegensatz zu Anwälten - immer neutral und berät beide Parteien gleichermaßen.

Trotzdem kann sich einer der beiden Parteien über den Tisch gezogen fühlen.

Insbesondere dann, wenn ein/e Next ins Spiel kommt, der/die mit der Regelung nicht einverstanden ist.

Vielleicht wegen eigener Erfahrung, wo das alles überhaupt nicht so friedlich abgelaufen ist. Dann ist man selbst auch ganz schnell beim Anwalt.

Meine persönliche Berechnung und wenn es nur noch um KU und TU geht, habe ich Dir dargestellt.

Ich wünsch Euch Vieren auf jeden Fall alles Gute und das alles weiterhin so freidlich verläuft, wie bisher.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von Camper1955 - 17-10-2012, 17:57

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