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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#15
(17-10-2012, 16:39)Camper1955 schrieb: Bei einem Einkommen in dieser Größe und bei der langen Dauer der Ehe rechne ich auch mit vorhandenem Vermögen (Haus, KfZ´s usw.)

Das ist ja alles schon geregelt, genauso wie Versorgungsausgleich, Aufteilung Hausrat, Sorge- und Umgangsrecht und der "ständige" Aufenthalt der Kinder, die Ihre Wünsche äußern durften und berücksichtigt wurden. Es geht lediglich noch um den korrekten Unterhalt für die Kinder und eine "faire" Höhe der Trennungsunterhaltes, sowie die Dauer und ggf. Staffelung des nachehelichen Unterhaltes.

Einigkeit besteht auch darin, die Trennung nicht unnötig in die Länge zu ziehen, sondern sich zügig und einvernehmlich zu scheiden, mit dem Ziel, dass beide auf eigenen Füßen stehen, kurz- bis mittelfristig finanziell unabhängig werden/sind und jeder einen richtigen Neuanfang machen kann. Dass dazu seitens des KV anfänglich mehr geleistet werden muss, steht außer Frage. Die jetzige Berechnung sollte nur nicht jeder Grundlage entbehren und nachvollziehbar sein. Zudem sollte nicht jedes mal ein Anwalt bemüht werden müssen, falls Neuberechnungen anstehen.

Zitat: Aber all das wird eine Einzelfallentscheidung für die Gerichte werden, sofern es ein Elternteil trotz aller Veinbarungen auf einen Prozess ankommen läßt.

Um genau das zu vermeiden, soll die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung notariell beglaubigt werden. Ein Notar ist zudem - im Gegensatz zu Anwälten - immer neutral und berät beide Parteien gleichermaßen.
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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von emigre - 17-10-2012, 17:29

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