17-10-2012, 13:23
Das ist ja eine komplett andere Betrachtungsweise. Hatte gehört, dass sich das nach dem Wechselmodell berechnen würde. Schon verdammt kompliziert.
@Eifelaner
"Heben" sich die Kinder demnach gegenseitig auf und werden gar nicht "berücksichtigt" oder wie berechnet man nach dem Halbteilungsverfahren bzw. wie lautet die korrekte Formel für diese/Deine Berechnung? (...irgendwie bin ich dafür zu blond...)
Noch etwas: wie lange kann denn KM nach Scheidung bei Ehedauer von ca. 14 J. mit dem nachehelichen Unterhalt rechnen?
(17-10-2012, 12:39)Eifelaner schrieb: Wenn man die Berechnung des TS zugrunde legte käme man dann auf folgenden Unterhaltsanspruch der Mutter:
((3500-345-420)-1/7 - (1500-1/7)) / 2 = 529,-€
Anmerkung:
Bei meiner Berechnungsmethode (Halbteilung der relevanten Einkommensdifferenz) komme ich bei Verteilung der Kinder auf die beiden Haushalte und jeweiliger Unterhaltszahlung nach der Düsseldorfer Tabelle, auf einen Trennungsunterhalt für die Mutter von 840,-€
@Eifelaner
"Heben" sich die Kinder demnach gegenseitig auf und werden gar nicht "berücksichtigt" oder wie berechnet man nach dem Halbteilungsverfahren bzw. wie lautet die korrekte Formel für diese/Deine Berechnung? (...irgendwie bin ich dafür zu blond...)
Noch etwas: wie lange kann denn KM nach Scheidung bei Ehedauer von ca. 14 J. mit dem nachehelichen Unterhalt rechnen?