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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#5
(17-10-2012, 09:50)emigre schrieb: Jetzt habe ich das so verstanden, dass dann wechselseitig die Summen "überwiesen" werden müssen?

Korrekt. Nur so lässt sich auch nachweisen, dass wirklich gezahlt wurde. Keine Verrechnung machen, denn es sind verschiedene Gläubiger.

Wenn eine Partei nicht zahlt, kann der andere sein unterhaltsrelevantes Einkommen um einen Betreuungsbonus mindern. Sollte das der Elternteil sein der den 16jährigen betreut, wird der aber nicht mehr gross sein.
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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von p__ - 17-10-2012, 10:01

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