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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#3
Rechtlich: Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch gegen den Elternteil, bei dem es nicht wohnt. Der kann nicht mit demn Anspruch des anderen Kindes verrechnet werden und gestaltet sich nach den üblichen Richtlinien a la Düsseldorfer Tabelle.

Vom Verstand her ist das natürlich Quatsch und zeigt eine der Lügen im Unterhaltsrecht besonders deutlich: Die angebliche Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt. So wird das eine Kind plötzlich viel teurer, weil der gar nicht anwesende Elternteil mehr verdient. Eine "Logik", die nur Juristenhirnen entspringen kann.
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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von p__ - 17-10-2012, 09:01

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