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Unterhalt
#26
Hallo Iglu,
ich bin neu hier weiss selbst nicht wie ich meine Probleme lösen soll, habe mir viele Beiträge durchgelesen, einge stammen von Dir.
Ich freue mich, dass Du jetzt beim JA arbeitest. JA Arbeit ist vielseitig, meine gute Freundin arbeitet auch beim JA, sie hat mit aus Afrika und Asien stammigen Jugendlichen zu tun. Du hast Dich in einem anderen Thread darüber gewundert, dass alle Väter das JA fürs letzte halten. Das JA verteidigt. Ich bin gerade mal seit 2 Monaten Vater und kann Dir sagen warum auch ich das JA für das Letzte halte. Meine SB hat mir signalisiert, das ist kein Scherz, dass ich 25 € über dem SB liege!!! , Und sie wenn sie möchte könnte sie auch Steuerrückzahlung mitberechnen, b.z.w mich höherstufen lassen. Weil ich l.t ihrer Aussage nur für einen Unterhaltsberechtigen Unterhalt leisten muss. Das Kind ist 2 Monate alt. Denke mehr brauche ich nicht zu sagen.
Ich hoffe, dass Du verstehst was ich Dir damit sagen will.
LG 24601
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#27
Nun ja, in meinem Kreis kam man durchaus ohne Drohungen aus. Vielleicht hat mich diese Diskrepanz verwirrt.
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#28
Ich habe mich letztlich entschieden nicht zu antworten, daraufhin erhielt ich nach Ablauf der Frist ein inhaltsgleiches neues Schreiben mit Fristverlängerung.Wink

Unterdessen wurde mein Antrag auf VKH nunmehr offiziell wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt im Übrigen verweist man mich auf die Abänderungsklage.

Mein Anwalt hat zwar fristwahrend Beschwerde eingereicht, aber mit der Ankündigung die Beschwerde zurückzuziehen.

Das fiktive Einkommen, das man mir Unterstellt ist genau der Selbstbehalt + Mindestunterhalt.Wink

Ich bin natürlich der Meinung, dass meine neuerdings entstehenden Umgangskosten in Abzug zu bringen sind, was mich wieder zum Selbstbehalt bringt.
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#29
Ich habe einmal eine Verfahrensfrage:

Mein Anwalt hat ja fristwahrend und ohne Begründung Beschwerde gegen die Ablehnung der VKH eingelegt. Nun erfahre ich, dass er bis zur Verhandlung in Urlaub weilt. Kann ich die Begründung nun nachreichen also gleichsam die Beschwerde weiterführen?
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#30
(25-03-2013, 18:32)iglu schrieb: Ich habe einmal eine Verfahrensfrage:

Mein Anwalt hat ja fristwahrend und ohne Begründung Beschwerde gegen die Ablehnung der VKH eingelegt. Nun erfahre ich, dass er bis zur Verhandlung in Urlaub weilt. Kann ich die Begründung nun nachreichen also gleichsam die Beschwerde weiterführen?
Wenn Dein RA die Beschwerde eingelegt hat, dann werden Fristen erst wieder gem. § 519 II 2 ZPO (Monatsfrist) relevant.
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#31
Mein Anwalt hat das AG gebeten die Beschwerde nicht ans OLG weiterzuleiten. Die liegt jetzt sozusagen nutzlos herum.
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#32
(25-03-2013, 19:17)iglu schrieb: Mein Anwalt hat das AG gebeten die Beschwerde nicht ans OLG weiterzuleiten. Die liegt jetzt sozusagen nutzlos herum.
(ich hab' meinen Beitrag oben nachträglich korrigiert!)

Nach dem FamFG muss Beschwerde bei dem Gericht eingereicht werden, dass den Murks veranstaltet hatte (um dem Richter Gelegenheit zu geben, nachzubessern).

Hilft es der Beschwerde nicht ab, dann gibt es die Sache zur Entscheidung zum OLG. Ich denke, den Hinweis, die Beschwerde nicht weiterzuleiten, konnte sich der RA sparen ...
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#33
Den Hinweis hat der RA gegeben, weil er in der Beschwerde schon ankündigte die Beschwerde zurückzunehmen.
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#34
Ich komme bei meinen Recherchen in folgendem Punkt nicht so recht weiter:

muss ein fiktives Einkommen auch bereinigt werden?
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#35
Ja.
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#36
Sehr schön. Danke.
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#37
So, heute war nun die Verhandlung. Die KM ist gar nicht erst erschienen und hat sich durch ihre Anwältin vertreten lassen.
Das mir zugerechnete fiktive Einkommen konnte ich zwar auf Basis meines realen Stundenlohns herunterrechnen lassen, der Richter meinte nur lapidar, dass es ja immernoch für Mindestunterhalt lt. DT reiche. Nö, tut es nicht.
Bereinigen wollte man mein Einkommen nicht, das seien ja die pauschalen der DT, die in Schleswig-Holstein sowieso nie angewendet würden. Über die Umgangskosten hat man dann ein bisschen diskutiert, aber irgendwie wollte man die auch nicht abziehen.

Ich hatte inklusive meines Anwalts drei Roben gegen mich, die mich dann bequatschten. Meinetwegen werde keine Revolution ausbrechen, das sei eben alles so und ich könne durch eine Anerkenntnis noch Geld sparen. Ich könne zwar zum OLG, da würde man mir meine Beschwerde bereits im schriftlichen Verfahren um die Ohren hauen und ich solle doch lieber mitwirken.
Ich weiß nicht, ob ich auf meine alten Tage paranoid werde, aber es wirkte irgendwie inszeniert.

Ich habe den Richter dann aufgefordert eben so zu beschließen, wenn er denn meint.

Mal sehen, was so drinne stehen wird.
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#38
Zitat:Ich könne zwar zum OLG, da würde man mir meine Beschwerde bereits im schriftlichen Verfahren um die Ohren hauen und ich solle doch lieber mitwirken.

Für mich der unmittelbare Beweis zum OLG zu gehen, um dir dann die Beschwerde um die Ohren hauen zu lassen. Hast du den Richter mal gefragt ob er dir seine Glaskugel reicht?

Du tust Recht daran, schlechten Richtern am Familiengericht, ihre bewusste Nachlässigkeit von der höheren Instanz einkassieren zu lassen.
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#39
Wieso "pauschalen der DT"? Hast du z.B. die 5% pauschal vom Nettoeinkommen abgezogen, ohne Nachweise wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit vorzulegen?
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#40
Seit wann muss man denn Pauschalen belegen? Dafür sind es doch Pauschalen.

Man wollte mir kategorisch gar nichts anrechnen, belegt oder auch nicht. Ich soll Mindestunterhalt zahlen, Punkt.
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#41
Ich habe nicht geschrieben, dass man "etwas belegen muss". Die Frage war, ob du eine zweite Verteidigungslinie in Form von Belegen hattest, denn die 5% berufsbedingte Auwendungen werden in der Tat je nach OLG - Bezirk unterschiedlich gehandhabt. Wenn der Anwalt darüber nicht vorab aufgeklärt hat, hat er gegen deine Interessen gehandelt.

Die Nachweise sind wichtig, wenn es zum OLG gehen sollte. Nur was im Amtsgericht bereits vorgebracht wurde, kann dort erneut bewertet werden.
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#42
Tja, im Protokoll/Diktiergerät sind "nur" die Umgangskosten. Mal sehen, worauf im Beschluss letztendlich Bezug genommen wird.
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#43
(12-04-2013, 14:20)iglu schrieb: Ich hatte inklusive meines Anwalts drei Roben gegen mich, die mich dann bequatschten.
Den Satz kann man eigentlich Neulingen nicht oft genug um die Ohren hauen...äh, nahebringen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#44
(12-04-2013, 15:57)iglu schrieb: Tja, im Protokoll/Diktiergerät sind "nur" die Umgangskosten.

Egal. Die berufsbedingten Aufwendungen müssen in deinem Antrag stehen, vermerkt mit Belegen. Das gilt als vorgebracht. Der Richter muss nicht im Protokoll schreiben, er halte die berufsbedingten Kosten für unerheblich damit das OLG nochmal drübergehen kann, es genügt wenn du die vorgebracht hast und der Richter ignoriert sie. Das wäre ein Sachverhalt, der vor dem OLG Chancen haben könnte.
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#45
Sowohl die Umgangskosten als auch alles andere taucht bislang nicht im Schriftverkehr auf, da es jüngere Entwicklungen sind. Man könnte sie noch in die Beschwerde wegen der VKH mogeln.
Ich frage mich auch, wie ich das belegen sollte. Soll ich die 35 Busfahrkarten einreichen von denen nur noch 5 existieren?

Und dann heißt es wahrscheinlich noch, dass ich zu Fuß gehen solle.Wink
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#46
(12-04-2013, 14:20)iglu schrieb: .
Das mir zugerechnete fiktive Einkommen konnte ich zwar auf Basis meines realen Stundenlohns herunterrechnen lassen, der Richter meinte nur lapidar, dass es ja immernoch für Mindestunterhalt lt. DT reiche. Nö, tut es nicht.
das ist ja das Phänomenale an der Einkommensfiktion:
Was das reale Einkommen mindert, wird dem fiktiven Einkommen wieder zugerechnet.
Unterm Strich steht dann immer: leistungsfähig!
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#47
(12-04-2013, 18:48)iglu schrieb: Ich frage mich auch, wie ich das belegen sollte. Soll ich die 35 Busfahrkarten einreichen von denen nur noch 5 existieren?

Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Auto kannst du durch die Entfernung und die verfügbaren Verkehrsmittel belegen. Tank- und Reparaturrechnungen sind da nicht vonnöten. Aber den Ausdruck eines Routenplaners für die Fahrentfernung. Dann noch irgendeinen Ausdruck eines Fahrplans zum Nachweis, dass öffentliche Verkehrsmittel ungeeignet sind.

Fahrtkosten mit dem öffentliche Nahverkehr lassen sich ebenso über einen Fahrplan mit Ticket nachweisen.

Das ist alles nicht schwer und jeder Anwalt muss dazu raten. Wichtig ist, dass man alles aufführt, was irgendwie in Frage kommt. Vielleicht trifft etwas, vielleicht nicht. Egal: Je mehr Eisen im Feuer, desto besser. Man muss es erstens wirklich "probieren" und zweitens den Weg zum OLG bereits vorbereiten in einer Weise, wie ich das oben geschildert habe.

Schlecht: So etwas nur im mündlichen Termin sagen, aber nicht schriftlich beantragen. Noch schlechter: Ein Anwalt, der das Maul über solche notwendigen Vorbereitungen hält. Darüber bin ich ziemlich entsetzt. Solche Versager gehören mit einem heftigen Tritt aus dem Beruf getreten. Stattdessen schreibt das Rechtsunwesen für solche Nulllleistungen auch noch fette Rechnungen.

Für Umgangskosten etc. gilt natürlich dasselbe. Selbst ein gutwilliger Richter könnte die nicht berücksichtigen, wenn sie nicht beziffert und nachgewiesen werden.
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#48
Der Beschluss ist jetzt samt Anwaltsrechnung eingetroffen.
Das eingangs unterstellte Fiktive Einkommen bleibt in voller Höhe bestehen ohne konkrete Aussagen, wo dies erwirtschaftet werden soll. 10,20 Brutto seien in Ungelernten Tätigkeiten zu erzielen. Im Übrigen sei im Zweifel zusätzlich eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Was die Umgangskosten betrifft, so wird auf veraltete Rechtsprechung verwiesen, wonach ich das hälftige Kindergeld einzusetzen, der Rest der 180 Euro seien zumutbar.
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#49
Na dann brauchen wir da die ganze Mindestlohn-Diskussion nicht...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#50
(24-04-2013, 14:01)DerArsch schrieb: Na dann brauchen wir da die ganze Mindestlohn-Diskussion nicht...

... wie auch schon der Arbeitgeberverband festgestellt hat Big Grin.

Wie soll es weitergehen Iglu? Jetzt weiter in die nächste Instanz?
Der Richter hätte ja schon belegen müssen, wo und wie so ein Job zu haben wäre und um welche Beträge der Ertrag aus der fiktiven Tätigkeit hätte bereinigt werden müssen.

Was ist mit der Zumutbarkeit, was mit der Lebens- und Arbeitssituation, was ist mit realen Beschäftigungschancen?

Was ist mit den Kriterien des BGH, die er u. a. in dem Verfahren XII ZR 182/06 v. 03.12.2008 zu fiktiven Einkommen festgelegt hat?
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