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Ehegattenunterhalt....wie schützen???
#1
Hallo ihr schlauen Köpfe,

bevor wir unsere Scheidung endlich einläuten brauchen wir mal wieder eure Hilfe und eure wertvollen Tipps, die uns bis jetzt immer geholfen haben.

Kurze Erklärung der Situation:


-2 Söhne aus einer vorherigen Beziehung
-mit nicole habe ich eine Tochter
- KU Verfahren läuft
- ich arbeitslos Rente beantragt bissel mehr als der SB bei Arbeitslosen als Einkommen
- Nicole ofizielles geändertes Teilezeitnettoeinkommen nach Abzug von Krankenversicherung und Rentenversicherung liegt bei 390€ netto. Sie hat jetzt noch ein Zweitstudium aufgenommen.


Nicole will ihr "Einkommen Wink " aber nicht dauerhaft so niedrig halten.

Bei der Konstellation ist mir klar das da mit Ehegattenunterhalt nix läuft. (Wir wollen auch keinen gegenseitigen Ehegattenunterhalt nur weiß ich ja nicht was die H(EXE) verlangen kann. Ob sie sich überhaupt in die Ehe bzw. Scheidung von Nicole und mir einmischen darf.
(Ihr wisst das die H(EXE) leider der Grund für unsere Scheidung ist.

Also wenn direkt nach der Scheidung nichts mit Ehegattenunterhalt ist was ist denn im Beispiel in 4 Jahren wenn Nicole ein Netto von 3000€ offiziell hätte. Könnte H(EXE) Auskünfte verlangen von Nicole? Könnte man mich drängen Ehegattenunterhalt zu verlangen?

Kann Nicole sich dagegen schützen?

*Eigentlich habe ich gedacht das wir durch Gütertrennung, Scheidung endlich Ruhe bekommen* Smile

Was ist wenn ich doch mal wieder arbeiten gehe und dann sagen wir mal zum Verständnis 1000€ verdiene und den geforderten Unterhalt zahle und Aufstocke. Kann das Jobcenter wieder an Nicole herantreten. Natürlich würde unsere Prinzessin dann bei Nicole wohnen. Die Wohnung bewohnen wir momentan noch zusammen bis ich dann ausziehe.
Wie kann Sie sich schützen. ?

*Mich nervt es schon das Nicole und ich uns wegen dieser H(EXE) scheiden lassen müssen aber ich möcht einfach das Nicole damit nichts mehr zu tun hat. Bei mir kann man ja nichts holen. Dank der wertvollen Tipps hier Smile*

Bernie
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#2
Nachehelicher Unterhalt nebst Versorgungs- und Zugewinnausgleich lässt sich durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen.

Betreuungsunterhalt ist bei Euch ja kein Thema :-)
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#3
Und das hilft ??

Ich hab jetzt im Internet gelesen, dass Ehegattenunterhalt anfällt nach den Lebensumständen in der Ehe und es würde der bekommen der in der ehelichen Zeit benachteiligt wurde.

- bei uns ändern sich die Lebensumstände also das Einkommen nicht und war ja vorher auch nicht besser Wink Smile

- und eindeutig benachteiligt war Nicole in unserer Ehe.

Bernie
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#4
So ähnlich:

Trennungsunterhalt soll im Trennungsjahr, unabhängig von der Bedürftigkeit, den ehelichen Lebensstandard weitestgehend erhalten.

Jeder erhält (EinkommemMann + EinkommenFrau)/2, wobei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (als Anreiz, was zu tun) mit sechs Siebtel angesetzt wird.

Selbstbehalt liegt bei 1050€.

Auf TU kann nicht rechtswirksam für die Zukunft verzichtet werden.

Für nachehelichen (nicht Betreuungs-) Unterhalt gilt, was ich bereits schrieb.

Nachehelicher Unterhalt geht, wenn nicht per Vertrag geregelt, nach Bedürftigkeit.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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