22-09-2012, 14:23
(22-09-2012, 08:05)p schrieb:natürlich nicht!(22-09-2012, 00:32)Ibykus schrieb: Der nicht sorgeberechtigte Vater, den die Schule von einem Elternabend ausschließt und vom Schulgelände verweist, begeht Hausfriedensbruch, wenn er nicht auf dem Absatz kehrt macht.Auch einen sorgeberechtigten Elternteil kann die Schule verweisen, der dann Hausfriedensbruch begeht wenn er bleibt. Passiert auch, hier wurde mal eine betrunkene Mutter hinausexpediert. Das Hausrecht macht sich nicht am Sorgerecht fest.
Wer als Soregeberechtigter Stühle und Tische umwirft oder unter dem Mantel unbekleidet erscheint, würde auch hinausgeworfen.
Mir ist aber schon wichtig darauf hinzuweisen, dass die Schule gerade wegen der fehlenden Sorgeberechtigung den Vater abweisen darf.
Wenn Skipper das anders sieht, entspringt das Wunschdenken.
(22-09-2012, 01:17)sorglos schrieb: Muss ich nun ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich mich demzufolge als gezielter mehrfacher "illegaler Elternabendteilnehmer" oute? Was ist, wenn ein solcher illegaler Teilnehmer dann auch noch zum illegalen Elternsprecher gewählt wird? Mein Problem oder das der Schule?mir scheint, die wissen gar nicht, welcher Schelm sich bei ihnen eingeschlichen hat ...?
sorglos schrieb:.... de facto kann man manches auch weglächeln.Wenn die allein sorgeberechtigte Mutti aber die Zähne zeigt, ist nix mehr mit weglächeln! Dann muss Skipperlein Demutshaltung einnehmen und flehmen
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