21-09-2012, 17:49
die Schule darf Dich "hinaus werfen"!
Und das wird sie auch tun, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter Dich dort nicht haben will und Dir ggf einen Strafantrag wg Hausfriedensbruch androhen, wenn Du der Aufforderung, Dich zu entfernen, nicht nachkommst (d.h.: auf dem Absatz kehrt machst!).
Es kommt insoweit nicht darauf an, ob in dem betreffenden Landesschulgesetz von Eltern oder von Erziehungsberechtigten die Rede ist!
Und das wird sie auch tun, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter Dich dort nicht haben will und Dir ggf einen Strafantrag wg Hausfriedensbruch androhen, wenn Du der Aufforderung, Dich zu entfernen, nicht nachkommst (d.h.: auf dem Absatz kehrt machst!).
Es kommt insoweit nicht darauf an, ob in dem betreffenden Landesschulgesetz von Eltern oder von Erziehungsberechtigten die Rede ist!