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Probleme beim Elternabend
#1
Hallo zusammen,Sad

folgendes:

-gSr

-2 Töchter (9 und 13 )

Ich bin beim Elternabend von Tochter B in Schule B gewesen.

Dort war der Zweitmann mit meiner Ex. Darf zum Elternabend jeder mit?

Ich hatte meine zweite Ehefrau zum Elternabend in Schule A (Tochter A)
dabei diese wurde dann von der Schule verwiesen.

Kann jede Schule das handhaben wie sie möchte?Shy
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#2
Das hängt auch etwas von den Formulierungen der Landesschulgesetze ab. Uu hat ein LG der Mutter mehr Rechte als der entfernte leibliche Vater.

Schulen handhaben das sehr unterschiedlich.
In der Grundschule wurde ich mit offen Armen begrüßt.

Die Mutter meiner Kinder hat oft ihren LG im Schlepptau. Kein Problem für die weiterführende Schule. Tauche ich als Vater dort auf, dann werde ich wie ein Kinderschänder behandelt. Das führte mal dazu, daß man mir allen Ernstes den Zutritt zum Schulgelände verwehrte, was dann vor dem Verwaltungsgericht weiter ausdiskutiert und als grober Unfug der Schule erkannt wurde... mit Klärung von gegenseitigen Auskunftsrechten Streitwert 5K €. Smile

Ich habe kein Sorgerecht... und natürlich liegt es nahe, daß ich dieses aus gutem Grund nicht haben könne. Denn normalerweise hat ein guter Vater Sorgerecht... , so die Auffassungen der Schule. Rolleyes
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#3
(21-09-2012, 14:38)zahlaffe schrieb: Dort war der Zweitmann mit meiner Ex. Darf zum Elternabend jeder mit?

In der Praxis darf er es, er hat das sogenannte kleine Sorgerecht, kann also von der Mutter ermächtigt werden. Die Schule wird auf die Mutter verweisen, wenn du bei der Schule anläutest, um dich über die Anwesenheit des Next zu beschweren.
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#4
Ich sehe keine Gründe, die -auf beiden Seiten- gegen die Begleitung von LG bzw Ehepartnern sprechen. Sie sind an der Erziehung nicht-leiblicher Kinder nicht unwesentlich beteiligt, können Hinweise bei Schwierigkeiten geben und Anregungen dazu erhalten.
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#5
Ja, wenns denn auch immer so wäre. Solche Szenerien sehen oft nicht nach Hinweisen bei Schwierigkeiten und Anregungen aus, sondern nach hämischem Angrinsen von Ex und Next und Schweigen.
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#6
Manchmal @skipper, leben wir wohl doch in zweierlei Realitäten. Es ist doch wohl eher Fakt, dass die KM gerne den neuen LG mit bringt um zu zeigen, was sie für eine idyllische Familie hat und um den dort ebenfalls anwesenden Vater zu ärgern. Mammi ist doch schon groß, nicht wahr? Kann sie nicht alleine dort auftauchen? Nein, dann braucht sie nämlich Verstärkung, wenn RA weit entfernt ist und der Bürositz als Tatort für die nächste Anzeige gegen den KV verlassen werden muß.

Natürlich kann Zahlaffe nichts dagegen tun, aber Er kann durchaus beim nächsten Mal ne nette Schickse mal mitbringen, dann wird Mammi nämlich kotzen und plötzlich ist das gar nicht mehr so selbstverständlich! Habe ich selbst schon erlebt.

Und Sorry, wenn ich über das Pädagogenpack her ziehe, aber die würden von mir eine Dientsaufsichtsbeschwerde bekommen die sich gewaschen hat, wenn ich bei gSR mit LG auftauche und die sie dann des Hofes verweisen. Geht's noch?

@skipper : Einerseits fnde ich es toll, dass Du solche Dinge vor Gericht durchziehst. Andererseits ist Deine Auffassung entweder beneidenswert oder Du bist einfach Ghandi.
Die meisten neuen LG's wollen einfach nur die Mutti f....., außerdem wollen sie so tun, als wären es ihre Kinder, damit auch die Außenwelt sie ganz toll findet und nicht als Eindringling stilisiert. Zahlen wollen sie aber nicht. Das darf dann der leibliche Vater.

Diese Sorte gibt es nur allzu oft. Daher bin ich schon lange der Meinung : Wenn Du eine Frau (oder auch einen Mann) kennen lernst die ein gewisses Alter hat, kaufst Du Dir den ganzen Anhang auch mit ein. Also müsste so Jemand her gehen und das Elternverhältnis der Tusse und des Ex fördern oder aber für die Kinder auch unterhaltsmäßig aufkommen und zwar ohne Befreiung von dem Besuchsrecht des nicht mehr unterhaltsverpflichteten Vaters.

Was glaubst Du, was passieren würde? Die Statsitik, dass mittlerweile 72 % der Frauen die Scheidung einreichen, weil sie einen neuen solventen Stecher gefunden haben plus Einbeziehung vorheriger Berechnung wieviel Unterhalt ihnen "zu steht", würde drastisch nach unten gehen.

Meine Mutter sagte immer zu mir :" Hör zu Junge! Man hat nicht nur Rechte! Man hat auch Pflichten !"
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#7
Die Motive der andern Seite sind mir völlig wurscht, solange ich bezüglich meines Familienlebens, der Ausübung meines Elternrechts nicht behindert werde und alle Infos geben und erhalten kann, die die schulische Entwicklung meiner Kinder fördern und die mir von daher im Zusammenleben mit ihnen behilflich sind.

Wenn meine Kinder und meine Beziehung zu ihnen behindert werden, dann kann ich sehr giftig werden.

Demonstrationen der Gegenseite ihrer Defizite nehme ich dankend als solche zur Kenntnis.

Auf der anderen Seite bin ich über jeden vernünftigen Mann an der Seite der Mutter froh, der meinen Kindern als 'sozialer Vater' geben kann, was sie bei der Mutter benötigen.
.
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#8
(21-09-2012, 15:55)p schrieb: Ja, wenns denn auch immer so wäre. Solche Szenerien sehen oft nicht nach Hinweisen bei Schwierigkeiten und Anregungen aus, sondern nach hämischem Angrinsen von Ex und Next und Schweigen.
genau!
Und deswegen wird mich dort auch niemand sehen, solange ich kein Sorgerecht habe.
Helfen wird's eh nix und zum Affen muss man sich zu allem Übel nicht auch noch machen.

Und ohne Sorgerecht kein Unterhalt!
Basta.
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#9
(21-09-2012, 15:09)Skipper schrieb: Tauche ich als Vater dort auf, dann werde ich wie ein Kinderschänder behandelt. Das führte mal dazu, daß man mir allen Ernstes den Zutritt zum Schulgelände verwehrte, was dann vor dem Verwaltungsgericht weiter ausdiskutiert und als grober Unfug der Schule erkannt wurde... mit Klärung von gegenseitigen Auskunftsrechten Streitwert 5K €. Smile
Bedeutet das, dass ich auch zum Elternabend gehen kann, ohne dass ich das gSR habe? Und die Schule darf mich dann nicht rauswerfen? Helft mir mal bitte mit ein paar Paragraphen. Danke!
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#10
die Schule darf Dich "hinaus werfen"!
Und das wird sie auch tun, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter Dich dort nicht haben will und Dir ggf einen Strafantrag wg Hausfriedensbruch androhen, wenn Du der Aufforderung, Dich zu entfernen, nicht nachkommst (d.h.: auf dem Absatz kehrt machst!).

Es kommt insoweit nicht darauf an, ob in dem betreffenden Landesschulgesetz von Eltern oder von Erziehungsberechtigten die Rede ist!
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#11
Iby,

das ist doch nicht Dein Ernst.
Hmh?Wink
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#12
(21-09-2012, 22:02)Skipper schrieb: Iby,

das ist doch nicht Dein Ernst.
Hmh?Wink
Es ist Gesetzeslage! Genügt das?
Der nicht sorgeberechtigte Vater, den die Schule von einem Elternabend ausschließt und vom Schulgelände verweist, begeht Hausfriedensbruch, wenn er nicht auf dem Absatz kehrt macht.
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#13
Muss ich nun ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich mich demzufolge als gezielter mehrfacher "illegaler Elternabendteilnehmer" oute? Was ist, wenn ein solcher illegaler Teilnehmer dann auch noch zum illegalen Elternsprecher gewählt wird? Mein Problem oder das der Schule?

De jure ist der Elternabend ein Personensorgeberechtigtenabend, de facto kann man manches auch weglächeln.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
(22-09-2012, 00:32)Ibykus schrieb: Der nicht sorgeberechtigte Vater, den die Schule von einem Elternabend ausschließt und vom Schulgelände verweist, begeht Hausfriedensbruch, wenn er nicht auf dem Absatz kehrt macht.

Auch einen sorgeberechtigten Elternteil kann die Schule verweisen, der dann Hausfriedensbruch begeht wenn er bleibt. Passiert auch, hier wurde mal eine betrunkene Mutter hinausexpediert. Das Hausrecht macht sich nicht am Sorgerecht fest.

Auch andere Dinge erlebt man. Vor zwei Jahren einen anwesenden sorgeberechtigten Vater, der brav kam, aber dumm dastand: Er wusste weder etwas von den anstehenenden Schulveranstaltungen noch davon, dass sein Kind seit einigen Tag gar nicht in der Schule war, sondern krank. Die liebe Mutti war wohl nicht sehr mitteilsam.

Oder den Elternsprecher, der ein Stiefvater war: Seine Beziehung zur Mutter löste sich während der Schuljahres und damit auch zum Kind. So hatten wir einen Elternsprecher, der sich in Luft auflöste.

Solange Friede und Freude ist alles Eierkuchen und alles ist möglich, wenn nicht dann ist man schneller draussen wie man glaubt.
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#15
(22-09-2012, 08:05)p schrieb:
(22-09-2012, 00:32)Ibykus schrieb: Der nicht sorgeberechtigte Vater, den die Schule von einem Elternabend ausschließt und vom Schulgelände verweist, begeht Hausfriedensbruch, wenn er nicht auf dem Absatz kehrt macht.
Auch einen sorgeberechtigten Elternteil kann die Schule verweisen, der dann Hausfriedensbruch begeht wenn er bleibt. Passiert auch, hier wurde mal eine betrunkene Mutter hinausexpediert. Das Hausrecht macht sich nicht am Sorgerecht fest.
natürlich nicht!
Wer als Soregeberechtigter Stühle und Tische umwirft oder unter dem Mantel unbekleidet erscheint, würde auch hinausgeworfen.
Mir ist aber schon wichtig darauf hinzuweisen, dass die Schule gerade wegen der fehlenden Sorgeberechtigung den Vater abweisen darf.
Wenn Skipper das anders sieht, entspringt das Wunschdenken.

(22-09-2012, 01:17)sorglos schrieb: Muss ich nun ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich mich demzufolge als gezielter mehrfacher "illegaler Elternabendteilnehmer" oute? Was ist, wenn ein solcher illegaler Teilnehmer dann auch noch zum illegalen Elternsprecher gewählt wird? Mein Problem oder das der Schule?
mir scheint, die wissen gar nicht, welcher Schelm sich bei ihnen eingeschlichen hat ...?

sorglos schrieb:.... de facto kann man manches auch weglächeln.
Wenn die allein sorgeberechtigte Mutti aber die Zähne zeigt, ist nix mehr mit weglächeln! Dann muss Skipperlein Demutshaltung einnehmen und flehmen
...
[Bild: 120px-Flehmendes_Pferd_32_c.jpg]
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#16
Hallo Skipper,

Dein Verfahren würde mich sehr interessieren, da ich gerade anstrebe beim Verwaltungsgericht die Anwesenheit beim Elternabend zu erstreiten.

Gibt es das Urteil irgendwo öffentlich?



(21-09-2012, 15:09)Skipper schrieb: Das hängt auch etwas von den Formulierungen der Landesschulgesetze ab. Uu hat ein LG der Mutter mehr Rechte als der entfernte leibliche Vater.

Schulen handhaben das sehr unterschiedlich.
In der Grundschule wurde ich mit offen Armen begrüßt.

Die Mutter meiner Kinder hat oft ihren LG im Schlepptau. Kein Problem für die weiterführende Schule. Tauche ich als Vater dort auf, dann werde ich wie ein Kinderschänder behandelt. Das führte mal dazu, daß man mir allen Ernstes den Zutritt zum Schulgelände verwehrte, was dann vor dem Verwaltungsgericht weiter ausdiskutiert und als grober Unfug der Schule erkannt wurde...  mit Klärung von gegenseitigen Auskunftsrechten Streitwert 5K €. Smile

Ich habe kein Sorgerecht... und natürlich liegt es nahe, daß ich dieses aus gutem Grund nicht haben könne. Denn normalerweise hat ein guter Vater Sorgerecht... , so die Auffassungen der Schule. Rolleyes
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