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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#1
Hallo, bin in der Suche im Internet auf das Froum gestoßen.
Zu mir.
Wir sind nicht verheiratet, haben zwei Kinder (3 und 7) und das gemeinsame Sorgerecht. In unmittelbarer zeit steht der Gereichtstermin (von Ihr ineziert) zu Klärung des Besuchs - Aufenthaltsrecht der Kinder an. Wir konnten uns vor dem JA nicht einigen.
Meine Frage, die Kinder sollen das bekomem was Ihnen zusteht. Mit dem einen Kind habe ich seit der Geburt sehr viel Zeit verbracht und möchte hier, dass wir nach dem Pendelverfahren ,also hälfte- hälfte der Betreung verfahren. Ich kümmere mich wirklich intensiv und hingebungsvoll um die Freizeit und Abendengestakltung (gute Nacht Programm etc. jeden Abend) des Sohnes. Gut, ich wünsche mir, dass die Betreuungszeit halbiert wird. Das Kind soll möglichst das Erleben, wie es vorher war. Aber die Mutter lehnt es wehement ab. Was sind die Kriterien dafür, dass ich vor Greicht gute Chancen habe dies durchzubekommen?
Es gibt keine Argumente (Vater auf Entzug...selten da...Misshandlungen etc. ) Worauf muss ich achten.

Und, die Mutter macht mir das Leben schwer in Bezug auf die Kindesunterhaltszahlungen. Ich zahle alles, was den Kindern. zb. nach Düsseldorfer Tabelle -bereinigtes Einkommen zusteht. Jedoch habe ich gelesen, dass es da ein Passus gibt der, wenn die Mutter das doppelte vom Kindesunterhalt verdient, dann kann Sie daran beteidigt werden. Wie kann ich das genau interpretieren ? Beispiel Ich zahle 560 Euro und Sie verdient im Netto 1500 Euro, kann ich da etwas gelten machen. Ich möchte nichts kürzen, nur um die Forderungen - Ball etwas bei Ihr flach halten.
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#2
Am besten liest du dir hier mal die Sachen zum Wechselmodell durch. Ich hab in einer Woche Umgangsverhandlung ohne gem. Sorge und werde versuchen auch nahe ans Wechselmodell ranzukommen.
Normalerweise wird gesagt das sich die Eltern für ein Wechselmodell gut verstehen müssen zwecks Abstimmungen.
Du solltest ganz genau wissen wie du es regeln willst. Kalender anfertigen. Dein Konzept muss fertig sein und schlüssig.
Wird auf jeden Fall nicht leicht das gegen den Willen der Mutter durchzukriegen.
Bei 50/50 fällt der Unterhalt weg. Das ist evtl. der Hauptgrund warum die Mutter nicht will. Wenn du vielleicht 40% Umgang anbietest müsstest du zwar weiter Unterhalt zahlen könntest dann wenn du zu wenig hast aber Auftsockung beantragen bei der Arge.
Das würde dann so aussehen das du Teilzeit arbeitest, deine Kinder dein zu Hause auch als ihr 2. zu Hause sehen, du durch Aufstockung wesentlich mehr hast als der normale Argeempfänger wegen der Freibeträge.
Mutti bekommt weiter Unterhalt und alle sind zufrieden
lg
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#3
Moin.
Gegen den Willen der Mutter ist das Wechselmodell nicht durchzusetzen.
Wenn du wegen Umgangsrecht zum Gericht gehst, wirst du meistens mit der Standardregelung, alle 1 Wochenende alle 14 Tage abgespeist.

Die Unterhaltspflicht kann auf die Mutter übergehen, wenn sie mehr als das 2-3 fache deines Netto verdient und nicht das 2 fache des KU!
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#4
Hallo! Das was Beppo gesagt hat, wegen des Unterhalts ist richtig und vor Allen Dingen, das Wörtchen "KANN". Im FAQ findest Du zwar auch Urteile hierzu (oder frag "p" ob Er Dir den Kink sendet), aber das wird auch gerne ignoriert.

Das Wechselmodell habe ich auch mal versucht durch zu setzen. Selbst als die Kinder vor dem JA (!) dies selbst bekundeten, dass sie dies wollten, wurde es seitens des JA im Bericht abgelehnt und der Wille der Kinder spielte plötzlich gar keine Rolle mehr. Wechselmodell in Deutschland läßt sich meist nur durchsetzen, wenn die Eltern sich einigen. Und dazu braucht es kein JA.

Deine Ex passt in's Muster : Viel Kohle kassieren und die Kinder so wenig wie möglich her geben. Du musst für die Zukunft aufpassen wie ein Luchs ! Evtl. brauchst Du einen GUTEN Anwalt (gibt es selten für Väter) und wirst wahrscheinlich mit hälftiger Aufteilung der jeweiligen Ferien und Deinem zweiwöchigem WE Rhythmus nach Hause gehen. Du kannst zusätzlich beantragen, dass die Kinder in der Woche einmal nachmittag zu Dir kommen können, wenn es beruflich und wegen der Entfernung geht.

Vor dem Totalentzug (bei mir) hatte ich auch diese Regelung.

Noch ein Tipp : Ich kenne Eure Situation nicht. Wenn es möglich ist, behalte Dir immer einen Trumpf im Ärmel. Bei mir war es eine Haushälfte ,-)
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#5
Was ist wirklich bei Gericht beantragt? "Besuchsrecht" gibt es nicht. Vermutlich Aufenhaltsbestimmungsrecht?

Lies dir mal das Urteil durch. Insbesondere Randnummer 29 - 35
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10

Vielelicht hilft dir das beim Verständnis, woraus es ankommt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Hallo mario,

magst du mir näherbringen, warum die Bindungen zu den beiden Kindern so sehr weit auseinander liegen, dass du für das eine ein Wechselmodell anstrebst und für das andere nicht?
In einer solchen Konstellation dürfte es nochmals besonders schwierig sein, ein Wechselmodell für eines der Kinder erfolgreich durchzusetzen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#7
Mario schrieb:Jedoch habe ich gelesen, dass es da ein Passus gibt der, wenn die Mutter das doppelte vom Kindesunterhalt verdient, dann kann Sie daran beteidigt werden.
das ist Unsinn!
Sie muss das Doppelte von dem haben, was Dir als Einkommen zur Verfügung steht.
http://wp1183767.wp257.webpack.hosteurop...07&start=0
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#8
Hallo, ich bin wirklich sehr froh, dass es dieses Forum gibt. In den letzten Tagen habe ich sehr viele Threads zu meinem Problem hier lesen können und muss traurig festellen (aber auch ein wenig froh), dass ich nicht der Einzige bin.
Ich danke auch, dass Ihr mich zu 1603 /3 BGB aufgeklärt habt. Kommt bei mir nicht in Frage. Ich gehe arbeiten und verdiehne nicht schlecht (angemessen), aber dass doppelte oder dreifache bei ist und wird es nicht werden.
Aber zu den Kindern. Sie stellt sich auf die "Hinterbeine" und will dieses klassische Programm. Also, aller 14 Tage am We die beiden und mittedrin ab und zu mal die Kinder besuchen. Halt am Nachmittag. Zum kleinen habe ich gesagt (vor dem JA), dass ich Ihn, wenn immer möglich in der Woche am Nachmittag sehen möchte und das er auch aller 14 Tage am We bei mir ist. Hintergrund ist, wir haben für Ihn keinen Krippenplatz. Ich gehe arbeiten und sie ist ja noch zu Hause. Darum fällt mir eine Übernachtung etc. in Woche mit dem kleinen sehr scher zu realisieren. Anders beim großen. Er geht in den Kindergarten. Kann halt kommen und gehen wann er möchte bzw. wie ich es mir mit meiner flexieblen Arbeitszeit einteile. Ich hab es schon erwähnt, der "Große" steht mir und ich ihm sehr Nahe. Wir verbingen am WE in der Woche und Abends viel Zeit miteinander. Resultierend daraus, dass Sie den kleinen ins Bett schafft - versorgt und ich den "Großen". So schaffe ich ihn jeden Abend mit einer Gesichte ins Bett. Unternehme mit ihn viel: ..Wandern..Radfahren..Klettern...basteln...paar Tage Winterurlaub...paar Tage Camping..... narürlich zu der Zeit, wo wir als Familie noch einiges gemeinsam getan haben, haben ich trotzdem viel Zeit - Unternehmungen mit Ihn alleine unternommen.
# Kann man das nicht in die Wagschale werfen um zu zeigen, dass so etwas nicht zerstört werden darf ?
#Wenn 50:50 so schlecht ist, wie sind Eure Erfahrungen mit 5 Tag KV und 8 Tage die KM?
#Wir da der Kindesunterhalt entsprechend den Tagen neu errechnet ? Aber das nur am Rande, weil das ist nicht das Primäre worum es mir geht.
#Und noch eine Frage, werden vor Gericht die Fakten abgefagt , also wann und wo und wie habe ich mich um die Kinder gekümmert bzw. muss ich meine Aktivitäten , also diese Bindung zum Kind irgendwie durch "Zahlen" untermauern ?
#Sind vor Gericht auch Zeugen erforderlich , die die sozialen Verhältnisse irgendwie darstellen können/ müssen, oder sind da nur die beiden Pateien + RA+ Richter + JA.

besten Dank
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#9
wenn man ein gramm gegen ein kilo in die waagschale wirft ändert das nicht viel.

standardumgang bei standardkonstellation. du solltest allerdings noch ein oder zwei nachmittage ins visier nehmen. zwei wochen können verdammt lang sein.

unterhalt ist immer ganz oder gar nicht. da wird nichts relativiert.

wenn du dich mit km einigst, ist alles drin. ansonsten s.o.
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#10
Ja, dass sehe ich ganauso. Ich will und möchte den kleinen schon an mehreren Tage in der Woche, am Nachmittag sehen. Am We , aller 14 Tage, dass ganze Wochende bei mir haben. An mir soll es nicht liegen.
genau davor habe ich auch Angst....das 14 Tage sehr, sehr lange sind und vielleicht da eine "Entfremdung" auftritt. Das konnte ich hier schon lsen, dass die Kinder da geweint haben, wenn der KV da aller 14 Tage auftauchte. Das möchte ich nicht.

Aber, etwas habe ich nicht verstanden. Bei 50:50 entfällt der KU.
Was ist wenn man sich 60:40 einigt ? Wird da der KU nicht antelig umgelegt? Schließlich ist an den Tagen der so genannte "Nahrungsunterhalt" doch bei mir ? Muss ich da trotzdem den vollen Satz zahlen ?
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#11
ganz oder gar nicht.
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#12
Aber das hört sich doch nach finanziellen Besch.. an.
Angenommen, wir eingen uns darauf, dass an 5 Tagen die Kinder bei mir sind und an 6 Tagen bei KM. Muss dann trotzdem der volle berechnete Satz an die KM gezahlt werden?

Dann ist doch logisch, dass man da auf das Ganze geht, wenn man sich nicht einigen kann. Denn so oder so, werde ich verlieren. Entweder ich bekomme die Kinder nur aller 14 Tage bei vollen Unterhalt oder ich erstreite wenigsten ein paar Tage bei trotzdem vollen Unterhalt ?

Wo liegt da der Kompromiss ?
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#13
da gibts keinen konpromiss. rational betrachtet gibt es nur einen break-even-point.

als trennungsvater bleibt nur radikal prioritäten zu setzen, während trennungsmütter alles haben können.
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#14
(20-09-2012, 22:15)mario schrieb: Aber das hört sich doch nach finanziellen Besch.. an.

Ja wenn du das nochmal in juristischer Sprache lesen möchtest - hier ist es "erklärt": http://www.forum-familienrecht.de/neu/da...6/5-12.pdf
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
Danke für Deine (Eure) schnelle Antwort. Habe mir alles durchgelesen und bin jetzt auch in Bezug auf das Wechselmodell auf dem Laufenden.
Also 50:50 oder zumindest ganz, ganz nah dran, wenn man mal den KU mit betrachtet.
Danke
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