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Freispruch
#2
die ganze fallbeschreibung ist schon recht kernig. da kann man weder für den angeklagten noch für das mädchen besondere sympathien entwickeln.

dass man generell klar sagen sollte, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, ist ebenso richtig wie bemerkenswert. immerhin ist es bei den deutschen frauen ja nicht üblich, eindeutige signale zu geben wenn sie denn wollen. da sollten sie wenigstens das neinsagen klar und deutlich beherrschen. wenn das vertrauensverhältnis schon soweit gediehen ist, dass man zusammen einen hebt, sollte man ein einfaches "nein" noch über die lippen bekommen.
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Freispruch - von Petrus - 13-09-2012, 23:18
RE: Freispruch - von expat - 14-09-2012, 10:41

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