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Scheidungsrechtsreform 1977: So begann das Elend
#1
habe gerade einen interessanten Artikel aus dem Spiegel von 1987 gefunden:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522917.

hier ist ganz gut zusammengefaßt, wie sich das scheidungsrecht bis zur Eherechtsreform von 1977 entwickelt hat. der staat hat dabei nie eine besonders rühmliche rolle gespiel. es wurde eine schwachsinnige regelung durch die nächste ersetzt, ein unrecht durch das andere. je nach zeitgeist traf es dann entweder die frauen oder die männer. interessant ist vor allem diese prognose:

Zitat: [ ] es ist vorauszusehen, daß sich die dilettantische Abwicklung von Ehekonkursen langfristig zu einer wirtschaftlichen Katastrophe auswächst - für den einzelnen und für die Allgemeinheit. Geschiedene Ehemänner (mit durchschnittlichem oder überdurchschnittlichem Einkommen) stehen vor lebenslangen Ratenzahlungen, die sich, bei etwa 1000 Mark monatlich für 20 Jahre, auf 240000 Mark belaufen - aber auch einmal bis zu einer Million betragen können. Sie fristen das Dasein von Bankrotteuren, die den Offenbarungseid geleistet haben.

der mann hatte mit seinem statement recht. trotz erneuter reformen hat sich daran nicht wirklich etwas geändert.
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#2
Der Link linked nicht.

Kannst du da noch was basteln?
Würde mich schon sehr interessieren.
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#3
Auf der Suche nach dem Artikel von @expat ist mir ein anderer von 1980 untergekommen. Auch dort haben die Verfassungsschützer das Gesetz nicht verstehen, und eine Ehe nach fünf Jahren "Zerrüttung" nicht scheiden wollen. Schöner Artikel. Smile

Folglich sind nach dem seit 1977 gültigen Zerrüttungsprinzip Scheidungssperren und damit quasi Wiederverheiratungsverbote nicht mehr vorgesehen. Im Gegenteil: Die Familienrichter wurden verpflichtet, nach dreijähriger, in außergewöhnlichen Härtefällen nach spätestens fünfjähriger Trennung jede Ehe auf Antrag zu scheiden.

Dieser Lösung lag die Lebenseinsicht zugrunde, daß eine kaputte Ehe irgendwann nicht mehr zu reparieren ist. Doch die Verfassungsrichter fanden nun heraus, daß die Fünfjahresfrist dem Grundrechtsschutz von Ehe und Familie dann zuwiderlaufe, wenn die Scheidung "ausnahmslos auszusprechen" sei, also automatisch.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14334045.html
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#4
(14-09-2012, 18:45)beppo schrieb: Der Link linked nicht.

here we go..
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522917.html
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#5
die Überschrift ist übrigens auch sehr schön:

"Zur ewigen Marter für beide Teile"

Smile
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