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Verwendung Zugewinn
#1
Moin zu später Stunde,

Folgende Überlegung: im Trennungsjahr wird ein liquidierbarer und verfügbarer Teil vom möglichen Zugewinn (Aktienfond) in einen Ausbildungsfond für das gemeinsame 2 Jährige Kind umgewandelt, und zwar einseitig und nicht abgesprochen, durch den unterhaltspflichtigen Umgangselternteil.

Konkreter Zugewinn ist nicht bekannt. Scheidungsantrag wurde noch nicht eingereicht.

KU wird regelmäsig und über 100% DT gezahlt.

Ist dieses Vorgehen durchsetzbar, oder wann und wo falle ich dabei auf die Klappe?
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#2
Solange der Scheidungsantrag noch nicht zugestellt ist (Stichtag!), ist noch vieles möglich. Als illoyale Vermögensverringerung kann man es wohl auch nicht sehen.
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#3
Hatte damals eine ähnliche Idee..

Allerdings:

Normalerweise müssen beide Eltern unterschreiben, wenn ein Konto/Vertrag für das Kind angelegt wird.
Außerdem hat Deine Exe dann auch Zugriff, d.h. die Kohle ist nicht sicher..

Da würde ich mich ausführlich in der Bank beraten lassen..

Ich habe mich nur kurz telefonisch erkundigt und es dann bleiben lassen (GSR)..
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#4
Dann wäre das für mich die beste Verwendung von Zugewinn.
Betreuungselternteil gibt zu Zeiten der Ausbildung 50% über den Zuvor entgangenen Zugewinn dazu. Das entschärft die Situation, wenn Kind 18 wird und idR KM beteiligt werden soll. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird aus sie froh sein, dass die Kohle noch da ist.

Die Kohle geht auch nicht in Streitwerte, über die sich die Anwälte freuen.

Einen Teil vom Zugewinn würde ich auch in eine Erstausstattung beim Umgangselternteil stecken. Eigenes Zimmer mit allem drum und dran. Kann nur gut fürs Kind sein. Und Umgangselternteil kann dem Kind sagen, das Mutti und Papi dafür gesorgt haben. Nix mit "Kann ich dir nicht zahlen liebes Kind, Mutti bekommt das ganze Geld". Ist auch gut für die Seele des Zahlers. Weit weniger Gründe zu meckern, dass man ja eine so arme Sau ist, die ausgenommen wurde. Denn solche Spannungen schlagen immer irgendwie zum Kind durch. Wir kennen doch alle die Probleme, wenn vom Selbstbehalt nichts mehr für doppelt Klamotten, Kindersitz, Fahrrad beim UET übrig bleibt. Wie viele fragen hier nach "muss KM mir das mitgeben?".

Warum machen das so wenige, und versuchen, den Zugewinn anderweitig zu bunkern, zu verballern. Solange noch gemeinsame Kohle in das Kindeswohl investiert wird, und es nicht gerade ein Goldbettchen für tausende von Ocken ist, werden wohl auch Richter wenig zu meckern haben.

Die Mutti, die sagt, NeNe, von der Kohle wollte ich mit Next auf die Sychellen, wird nichtbsagen können "dieser schuft hat Kohle in dubiose Quellen gesteckt".

Der Pflichtige freut sich zudem gewaltig, wenn der Unterhalt in der Ausbildung rapide sinkt. Eine bessere Redite kann ich mir nicht vorstellen. Oftmals ist auch plötzlich das JC an Board und dann geht es um Schonvermögen. Die müssen dann erstmal alles auf den Kopf hauen, bevor sie Hilfe bekommen. Pfändungssicher sollte so ein Invest auch sein.
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#5
(01-09-2012, 13:09)Clint Eastwood schrieb: Hatte damals eine ähnliche Idee..

Allerdings:

Normalerweise müssen beide Eltern unterschreiben, wenn ein Konto/Vertrag für das Kind angelegt wird.
Außerdem hat Deine Exe dann auch Zugriff, d.h. die Kohle ist nicht sicher..

Da würde ich mich ausführlich in der Bank beraten lassen..

Ich habe mich nur kurz telefonisch erkundigt und es dann bleiben lassen (GSR)..

Wenn die Anlage (wie in einem Konkreten Fall) vor der ehe bereits bestand und es keine Vollmacht für den anderen ET gibt, sehe ich allerdings kein Thema. Klar, wenn beide zugriff haben und es nicht gerade ein Tagesgeldkonto ist. In diesem konkreten Fall hat auch wärend der Ehe keine Einzahlung stattgefunden. Zugewinn ist aus Kursschwankungen entstanden.
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