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Mutter kriegt dreieinhalb statt fünfeinhalb Jahre für Tötung ihres Kindes ...
#1
... weil zum Tatzeitpunkt ihr Hund gestorben war.

So wird klar, warum viel mehr Männer als Frauen im Knast sind.
Ein Mann hätte wegen so etwas keine Strafminderung bekommen.
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#2
Ich bin immernoch erstaunt. Psychischer Ausnahmezustand, weil der Hund gestorben war, führt zur Strafminderung. Man hätte es auch andersherum drehen können. Da der Hund tot war, hatte die Mutter mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern. Und wäre der Hund nicht gestorben, nur krank gewesen, wäre wohl die Sorge um den Hund der Grund für den psychischen Ausnahmezustand gewesen.

Ich frage mich, ob die Frau in der Zwischenzeit noch weitere Kinder bekommen hat. Es ist inzwischen viereinhalb Jahre her, dass die Leiche des Kindes in der Gefriertruhe gefunden wurde. Und die Frau war, so wie ich das verstanden habe, nie im Knast.
War der tote Hund eigentlich auch in der Truhe?
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#3
(25-11-2014, 11:24)raid schrieb:
(25-11-2014, 08:43)Das Nerdliche Orakel schrieb: War der tote Hund eigentlich auch in der Truhe?
Nein, war er nicht. Verstecken musste sie ja nur ihr totes Kind, weil sie ganz genau weiß, dass sie hier eine sehr schlimme Straftat begangen hat, infolge es besser ist das corpus delicti verschwinden zu lassen.
Eine Gefriertruhe ist dafür gedacht, den Verwesungsprozess stark zu verlangsamen. Es ist nicht sinnvoll, etwas da reinzustecken, was verschwinden soll.
Für mich ist die Leiche in der Truhe ein Indiz dafür, dass die Frau bekloppt ist. Warum ist die Frau nicht freigesprochen und in der geschlossene Psychiatrie entsorgt worden?

Ein Neugeborenes ist so groß wie ein Zwergspitz. Wer etwas in dieser Größe verschwinden lassen will, steckt es kurz vor Müllabfuhr mitten in die Tonne. Weiß der Geier wieviele Neugeborene auf diese Art verschwinden galassen werden. Die Leichen in der Truhe oder auf dem Dachboden sind wohl nur die Spitze des Eisbergs.
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#4
Vermutlich war der Grund für nur 3 Jahre Knast eine besondere Empfindlichkeit gegen Haftbedingungen so wie hier:

Thomas Middelhoff sei als "besonders haftempfindlich einzustufen"
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#5
(25-11-2014, 15:05)raid schrieb: Weiterhin halte ich es für einen großen Fehler derartige Greueltaten lediglich mit Psychiatrie zu bestrafen.
Was ist der Unterschied zwischen Gefängnis und geschlossener Psychiatrie? Das Wichtigste ist, dass der Mensch nicht mehr frei herumläuft. Psychiatrie ist mMn sogar schlimmer als Gefängnis. Mollath hat dazu einiges erzählt.
(25-11-2014, 15:05)raid schrieb: Und bevor man irgendwas zugunsten des Täters konstruiert, sollte man lieber analog zum Unterhaltsrecht verschärft und übersteigert noch ein paar Schuldgründe hinzuerfinden.
Wenn jemand verhindert, dass sein Kind Kontakt mit dem anderen Elter hat, und dadurch sein Kind und das andere Elter beschädigt, dann will ich, dass das verändert wird.  Schuld interessiert mich nicht.
(25-11-2014, 15:05)raid schrieb: Zu guter Letzt wirft sie das tote Kind nicht in Panik in die nächste Mülltonne sondern begeht die nächste wohldurchdachte Handlung und legt es in die Kühltruhe inmitten von totem Fleisch und Gemüse wie ein totes Reh ab,
Sie hätte die Leiche bei nächster Gelegenheit entsorgen können. Die Leiche einfach in die nächste Mülltonne zu werfen, wäre dumm. So könnte die Leiche gefunden werden. Am Abend, wenn man die Mülltonne rausschiebt, ist der richtige Zeitpunkt dafür, und zwar so, dass man, um die Leiche zu finden, in der Tonne herumwühlen müsste. Wenn der Müllwagen die Tonne auskloppt, und später den Müll zusammenpresst, findet die Leiche niemand mehr wieder.
(25-11-2014, 15:05)raid schrieb: als wollte sie regelmäßig an ihre schreckliche Tat erinnert werden und ihrem corpus delicti in die Augen schauen.
Das könnte ein Grund sein. Aber Beklopptheit reicht auch aus. Es gibt Leute, die einen Wohnungsbrand verursachen und hoffen, dass dadurch eine Leiche verschwindet. Andere packen eine Leiche in einen Plastiksack, bevor sie sie vergraben.
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#6
Die Verteidigung hat wieder Revision angekündigt. Möglicherweise kommt sie noch billiger dabei weg. Viereinhalb Jahre hat sie es schon rausgezögert. Wenn sie zehn Jahre schafft, ist es verjährt. Dazu ist Kinderkriegen auch hilfreich. Während der Schwangerschaft und solange wie sie ihr Kind, das noch nicht ein Jahr alt ist, pflegt, braucht eine Mutter nicht in den Knast. Das mit Pflege eines unter einjährigen Kindes gilt - wer hätte das gedacht - nicht für Väter.
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