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OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit
#1
Das OLG Hamm tut sich ja öfter mit besonders restriktiver Unterhaltserbsenzählerei hervor.

Hier sagt es sinngemäß: Wer beim Jugendamt was unterschreibt, weiß was er tut. Wenn er untereschreibt, obwohl er zuwenig Geld hat, dann ist es ätsch-bätsch egal und er ist trotzdem dran gebunden.

Aus den Leitsätzen:

Zitat:3. Lag bereits zur Zeit der Errichtung der Jugendamtsurkunden eine Unterschreitung des Selbstbehalts vor, ist der Unterhaltspflichtige hieran auch bei einer Anpassung an die geänderten Verhältnisse festzuhalten.

4. Verpflichtet sich der Unterhaltsschuldner in den Jugendamtsurkunden trotz aktuell nicht ausreichender Leistungsfähigkeit zu künftig steigenden Unterhaltsbeträgen, liegt in diesem Anerkenntnis regelmäßig eine Prognose dahingehend, dass er zur Zahlung der aufgrund der Titulierung zukünftig fälligen Unterhaltsbeträge in der Lage sein werde.

....
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...11116.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Jaja, es soll sie doch immer wieder geben. Diese gutgläubigen Väter, die meinen, irgendwann wird es doch bestimmt mal besser. Sad

Aus II. c)

Im Hinblick auf diese bei Errichtung der Jugendamtsurkunden gegebenen Verhältnisse ist der Antragsteller an die damals bereits vorliegende Unterschreitung des ihm zu belassenden Selbstbehaltes um monatlich 113,57 € auch in der Zukunft festzuhalten.

Was sind das für Typen, die sowas unterschreiben? Unglaublich!
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#3
Auch wenn er zukünftig über 10.000,-€ Netto im Monat verdienen sollte, wäre sicherzustellen, dass er immer mindestens 113,57€ mehr Unterhalt bezahlen muss, als er verdient!
Wenn sich doch mal jemand vor einem Richter verantworten müsste, weil er nur einen Titel über 2 Jahre erstellen lies, sollte stets dieses Glanzurteil dieser Kasperköppe zur Hand haben.
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#4
Beppo, wer ist hier der Depp?

Wenn ich einen Vetrag unterschreibe, dem ich nicht nachkommen kann, dann ist der Gläubiger derjenige, der Milde walten sollte?

Der "Pate" würde sagen, ich mache Dir ein Angebot welches Du nicht ausschlagen kannst. Tongue
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#5
Wegen welcher Anfängerfehler dürfen wir dich denn Depp nennen?
Wer von uns ohne Fehler durch diese Schlacht gegangen ist, der werfe den ersten Stein.
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#6
(10-08-2012, 20:52)beppo schrieb: Wegen welcher Anfängerfehler dürfen wir dich denn Depp nennen?
Weiß ich nicht. Du? Die Titel, die ich unterschrieben habe, bediene ich mit meiner Portokasse.
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#7
Hinsichtlich der Reviderbarkeit von Eheverträgen ist die Rechtspflege als Kontrastprogramm geradezu verschwenderisch grosszügig. Vertrag unterschrieben, blue? Haha, kommt immer drauf an.

Auch ich sollte einen Titel unterschreiben. Das Jugendamt hat mir ein langes Papier vorgelegt und mich in einer verlogenen Weise falsch beraten, um mich in eine Unterschrift zu tricksen. Der unbedarfte Vater denkt, er hat eine Behörde vor sich, Leute die wenigstens halbwegs korrekt arbeiten, die nicht mit alltäglichen Lügen und Verdrehungen operieren. Hätte ich unterschrieben (ich habe ausgespuckt, das Papier zerknüllt, hingeworfen und bin gegangen, hatte eh verloren) und hätte danach einen finanziellen Schaden gehabt, hätte ich das Jugendamt vielleicht verklagen können - vorausgesetzt, ich hätte die Falschberatung absolut solide nachweisen können. Sozusagen mit einer Zeitmaschinenkamera.

Wer kann das? Wer fertigt Protokolle an und lässt die unterschreiben? Wir liegen also wieder in der juristischen "comfort zone", äussert komfortabel für Abzocker und Juristen, weil nicht fassbar, nichts nachweisbar, hingetrickst und beschissen. Kein eindeutiger Rechtsbruch, einfach nur eine Standard-Schmierenkomödie, mit der Unterhaltspflichtige millionenfach bewährt eingeseift und betrogen werden und zwar so, dass sie das auch niemals revidieren können, wenn es ihnen langsam dämmert.

Urteile wie das von Hamm bestätigen die alte Ansicht, dass fair play mit Juristen nicht existiert. Auf keinen Fall dürfen Pflichtige zähneknirschend etwas hinnehmen. Sie dürfen auch nicht mit den Mitteln der Rechtspflege reagieren, denn die Rechtspflege hat die Macht und gestaltet die Regeln, nach denen zu spielen ist. Sie müssen quer dazu gehen, die Mithilfe verweigern, staatliche Agitatoren gegeneinander ausspielen (aufstockendes ALG 2!) oder sich radikal verweigern.
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#8
(10-08-2012, 21:34)p schrieb: Hinsichtlich der Reviderbarkeit von Eheverträgen ist die Rechtspflege als Kontrastprogramm geradezu verschwenderisch grosszügig. Vertrag unterschrieben, blue? Haha, kommt immer drauf an.
Du solltest wissen, dass ich das seit letztem Jahr hinter mir habe.
Ansonsten hätte ich mir dieses Jahr keinen Neuwagen leisten können. Wink

Das, was mich in meiner "schweren" Zeit kaputt gemacht hatte, war nicht der KU.

Frauenversteher wie @beppo sollten das eigentlich kapiert haben.

Nochmal: In den meisten Fällen ist es nicht der KU, der uns fertig macht.
Es ist der TU/BU/AU!
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#9
(10-08-2012, 22:13)blue schrieb:
(10-08-2012, 21:34)p schrieb: Hinsichtlich der Reviderbarkeit von Eheverträgen ist die Rechtspflege als Kontrastprogramm geradezu verschwenderisch grosszügig. Vertrag unterschrieben, blue? Haha, kommt immer drauf an.
Du solltest wissen, dass ich das seit letztem Jahr hinter mir habe.

Du hast einen Ehevertrag und bist da letztes Jahr rausgekommen? Du siehst, wie weich so was ist.
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#10
(10-08-2012, 22:13)blue schrieb: [quote='p' pid='84537' dateline='1344627257']
Frauenversteher wie @beppo sollten das eigentlich kapiert haben.

Nochmal: In den meisten Fällen ist es nicht der KU, der uns fertig macht.
Es ist der TU/BU/AU!
Habe ich auch.
Auch wenn wir beide die jeweilige Extremposition besetzen.
Wir sollten nur nicht das eine gegen das andere aufrechnen sondern beides bekämpfen.
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#11
(10-08-2012, 22:20)p schrieb: Du hast einen Ehevertrag und bist da letztes Jahr rausgekommen? Du siehst, wie weich so was ist.
Nein! Es existierte nie ein Ehevertrag. Trotzdem bin ich raus.

Ich hatte lediglich 6 Jahre für 5 Jahre Ehe bluten müssen.
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#12
(10-08-2012, 22:20)beppo schrieb: Wir sollten nur nicht das eine gegen das andere aufrechnen sondern beides bekämpfen.
Die tfaq und vatersein.de existieren seit langem. Jeder Hilfesuchende hat und hatte seit langem die Möglichkeit zu lernen, niemals was beim JA zu unterschreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du einem Hilfesuchende in "Deinem" Forum nahelegst, etwas bei dieser Behörde zu unterschreiben.

Ich denke, da könnten wir uns einig sein.
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#13
Es ist unseriös, seinen eigenen Bauchnabel als Maßstab der Unterhaltswelt zu nehmen. Mancher zahlt für vier Kinder Unterhalt, mancher Ehegattenunterhalt für eine Ex ohne überhaupt Kinder zu haben, mancher verdient gut und zahlt ohne pleite zu gehen und manche werden für den Rest des Lebens finanziell völlig vernichtet, weil sie sich mit geringem Einkommen in eine Unterschrift im Jugendamt tricksen liessen. Wir sollten keine Wettstreite führen, welcher unserer Bauchnabel nun der Wichtigere ist.

Im Urteil oben geht es um Kindesunterhalt und nicht um Ehegattenunterhalt: Geringes Einkommen des Pflichtigen wie so oft, Titel wurde unterschrieben und dieser Titel soll nun nach den Willen des OLG Hamm unabänderbar sein. Die Richter meinen zu glauben, ein Titel sei ein absolutes Fixum und seine Voraussetzungen seien irrelevant.

Dies ist, gelinde gesagt, krude. Nicht nur de jure, auch in der erklärten Intention von Titeln im Unterhaltsrecht. Ein Titel soll einen bestimmten Betrag vollstreckbar machen, wie uns die Figuren mit den beiden Staatsexamen erklären. Damit werde für die Unterhaltsberechtigte eine Sicherheit geschaffen, das Geld pünktlich und regelmässig zu erhalten. Nochmal: Ein Titel hat die Aufgabe, etwas vollstreckbar zu machen. Die Vollstreckbarkeit ist sein Kennzeichen und seine Aufgabe. Er hat nicht die Aufgabe, einen Geldbetrag so zu fixieren, dass er losgelöst von jeder weggefallen Grundlage grenzenlos weiterbesteht.
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#14
(10-08-2012, 22:40)p schrieb: Er hat nicht die Aufgabe, einen Geldbetrag so zu fixieren, dass er losgelöst von jeder weggefallen Grundlage grenzenlos weiterbesteht.
Er hat allerdings auch nicht die Aufgabe, das eigene Denken und die eigene Verantwortbarkeit auf anderen abzuwälzen.
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#15
Die Abwesenheit irgendwelcher von dir behaupteten Aufgaben ändert nichts an Ziel und Rechtscharakter eines Titel. Ausserdem gehst du von der irrigen Prämisse aus, der Pflichtige hätte eine Verantwortung für die von der Rechtspflege falsch angewendeten rechtlichen Konsequenzen. Erstens finde ich es ziemlich irre, Unterhaltspflichtige für den Hirnriss verantwortlich zu machen, den die Rechtspflege produziert und zweitens liegt auch die Verantwortung für die Unterschrift ganz beim Jugendamt. Das Jugendamt ist es, das unter Androhung eines Gerichtsverfahrens ultimativ unter Fristsetzung zur Unterschrift auffordert und falsch berät.

Beim Pflichtigen ein Rechtsstudium oder endlose Eigenrecherchen vorauszusetzen um alle nur möglichen eventuellen Gefahren zu eruieren - soll das ein Witz sein? Und wer das nicht macht, ist selber schuld? Sonst gehts dir gut?
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#16
(10-08-2012, 23:39)p schrieb: .....der Pflichtige hätte eine Verantwortung für die von der Rechtspflege falsch angewendeten rechtlichen Konsequenzen.
Nein, natürlich nicht!

Aber eine nicht existierende "Rechtspflege" schützt niemanden vor den Konsequenzen.

Du schreibst es selbst! Aber wir drehen uns im Kreis.

Du mit Deinem Forum kannst vor Konsequenzen hinweisen. Schützen kannst Du nicht.

Wir anderen, schon länger hier, können einen Weg weisen.

Ein gewisser Selbstschutz sollte durch die Existenz dieses Forums vorhanden sein.

Die, wie ich denke, die meisten Mütterschüztenden Väter dort draussen, werden auch in den nächsten 20 Jahren auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] fallen.

Sie werden niemals verstehen, sich eher von einem Gericht verurteilen zu lassen, als diesen Wisch beim JA "nicht" zu unterschreiben!

Die meisten Väter in dieser Republik sind nicht dafür geeigenet, etwas gegen eine Mutter zu sagen.

Es bedarf anscheinend noch einige Generationen!
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#17
(11-08-2012, 00:01)blue schrieb: ...
Du mit Deinem Forum kannst vor Konsequenzen hinweisen. Schützen kannst Du nicht.

Wir anderen, schon länger hier, können einen Weg weisen.

Ein gewisser Selbstschutz sollte durch die Existenz dieses Forums vorhanden sein.

Die, wie ich denke, die meisten Mütterschüztenden Väter dort draussen, werden auch in den nächsten 20 Jahren auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] fallen.

Sie werden niemals verstehen, sich eher von einem Gericht verurteilen zu lassen, als diesen Wisch beim JA "nicht" zu unterschreiben!

...

@Blue:

Ich denke, das Problem liegt doch ganz einfach darin, dass ÖFFENTLICH leider immer noch nicht bekannt ist, das das JA nur für die Mütter arbeitet, und Väter absichtlich falsch oder garnicht berät.

Die meisten Väter lesen doch im Falle einer Trennung nicht direkt im Forum (egal welches) nach, sondern vertrauen BLIND dem JA, weil: es ist ja eine Behörde, die kennen die Gesetze, die werden mich schon richtig beraten, ist ja denen ihre Pflicht!

Diese Väter lesen sich doch alle erst in den Foren ein, wenn sie bereits auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen sind! Traurig, aber wahr!

Und das war es dann auch mit dem Selbstschutz.

Die Ungerechtigkeiten im Familienrecht und das rechtsverbrecherische Verhalten der Jugendämter und Familienrichter muss viel mehr an die Öffentlichkeit gelangen, dann würden sich vielleicht auch mehr Väter im Falle einer Trennung mehr in den Foren informieren, BEVOR sie beim JA etwas unterschreiben.

Lg, Familienmensch. Heart
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