(01-08-2012, 09:28)p schrieb:Bitte bleibe doch locker und bei Dir.(01-08-2012, 09:11)Skipper schrieb: Vielleicht nennst Du konkrete Textstellen, an denen Du Anstoß nimmst.
Lies dir den betreffenden Abschnitt doch bitte selbst durch. (...)
Ich kenne die Artikel recht gut.
Gerade an den von Dir zitierten Textstellen sehe ich nix 'geschwurbelt' oder 'Müll'.
Der Artikel enthält sogar recht brauchbare Hinweise, wo erneute Verfassungsbeschwerden ansetzen und wie einfache Normen in unserem Sinne interpretiert werden könnten. Aber lies selbst....