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Unterhaltsvorschusskasse
#1
Hallo liebe Leute,
erstmal möchte ich mich bei Euch bedanken für die schnellen und kompetenten Antworten. Nun ist es schon wieder so weit und ich brauche mal wieder Eure Kritik und Eure Anregungen. Die Unterhaltsvorschusskasse rückt mir wieder auf den Pelz, - ich solle mehr zahlen, sonst drohe das nächste Strafverfahren.....
Ich habe ein Antwortschreiben aufgesetzt. Meine Frage: Enthällt mein Brief eine Sache, mit der man mir erneut an den "Kittel" kann?
(Meine Tätigkeiten habe ich rausgenommen, damit ich eher anonymisiert bin Big Grin)

Sehr geehrte....
in der Anlage erhalten Sie die gewünschten aktuellen Lohnabrechnungen. Meine Einkommenssituation ändert sich voraussichtlich erst ab September 2012. Da es mir gesundheitlich etwas besser geht, kann ich wahrscheinlich ab genannten Zeitpunkt eine 75% Tätigkeit aufnehmen. Ich werde Ihnen dann Anfang Oktober 2012 meine neuen Einkommensverhältnisse mitteilen und eine Erhöhung des Unterhaltes vornehmen.
Da mir in diesem Jahr eine REHA-Maßnahme über 5 Wochen zugesagt wurde, kann ich noch nicht sagen in wie weit sich meine Einkommensverhältnisse tatsächlich erhöhen werden.

Natürlich werde ich nach besten Kräften für den Unterhalt meiner Kinder sorgen, das habe ich ja die letzten 20 Jahre neben dem Haushalt gemacht und neben einem Mann der nicht arbeiten gehen wollte. Jedoch, ich werde nicht meine Gesundheit aufs Spiel setzen, das habe ich die letzten Jahre in der Ehe schon lang genug getan.

Ich empöre mich über ihr Schreiben, in dem Sie die „Einleitung eines neuen Strafverfahrens“ gegen mich androhen. Ich empöre und schäme mich dafür, dass ich in einem Land wohne, wo die nicht Zahlungsfähigkeit wegen Krankheit und körperlicher Erschöpfung mehr geahndet wird als sexueller Missbrauch. So hat der Täter, der meinen Sohn sexuell missbraucht hat eine 1 ½ jährige Bewährungsstrafe bekommen, hingegen ich als Mutter eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren.

Ich empöre mich darüber, dass ich in einem Land wohne, indem es machbar ist einen Elternteil zu diffamieren und nur als „Zahlesel“ anzusehen. Kümmern Sie sich auch darum, dass der andere Elternteil bei dem die Kinder nicht leben über die gesundheitlichen, sozialen und schulischen Angelegenheiten informiert wird? Es geht doch um das Wohl des Kindes…?? Meistens trifft die „Zahlesel“- Funktion ja die Väter. Kümmern Sie sich auch darum, dass die ihre Kinder sehen können?
Vielleicht mit einer Androhung von Einleitung eines Strafverfahrens? Sollte nicht das Wohl des Kindes über der Macht des Geldes stehen? In einer echten Demokratie sollte das Wechselmodell dringend eingesetzt werden, indem beide Eltern dazu verpflichtet sind zu gleichen Teilen für das finanzielle, emotionale und soziale Wohl des Kindes zu sorgen. Schon allein die Tatsache, dass es möglich ist nur ein Elternteil für die Zahlung der Kinder strafrechtlich verantwortlich zu machen, verstößt gegen die Richtlinien der Demokratie und der Menschrechte. Der zahlende Elternteil wird nach dem heutigen Stand der finanziellen Lage in Deutschland fast zwangsläufig in eine Existenzgefährdung gedrängt. Und wenn der Elternteil z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist zu bezahlen, wird ihm ein erneutes Strafverfahren angedroht, ganz nach dem Vorbild einer Diktatur.
So werden doch unweigerlich dem Elternteil bei dem die Kinder vorwiegend leben eine Macht in die Hände gelegt, die er auch vielfach ausübt. Z.B. Den anderen Elternteil schlecht machen vor den Kindern : „Der zahlt kein Geld, er will Euch verhungern lassen“. Und dies ist nur deshalb möglich, weil die Macht des Geldes über das Wohl des Kindes gestellt wird.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass mein Ex-Mann mir wichtige berufliche Gegenstände (z.B. ..... ......Tätigkeiten; Mobiliar aus der ..........) nicht aushändigt und ich in diesen beiden Berufen nicht tätig sein kann. Ich hatte schon während der gemeinsamen Ehe meine Tätigkeit als .........auf 50% aus gesundheitlichen Gründen reduzieren müssen. Wie lange ich eine 75%-Tätigkeit ausüben kann, weiß ich nicht. Da mein Ex-Mann nicht arbeiten gehen wollte und ......... Arbeit und die Arbeit als ........ leichtere Tätigkeiten sind, als die Tätigkeit als ........., habe ich diese beiden Berufe zusätzlich ausgeübt um für das finanzielle Wohl der Familie aufzukommen. Solange mein Ex-Mann mir diese beruflichen Gegenstände nicht aushändigt kann ich nicht in diesen Berufen tätig werden um zusätzlich Geld zu verdienen, da ich mir keine neuen Gegenstände leisten kann.
Außerdem beschäftigt mein Ex-Mann mehrere Ämter (z.B. .........) auf deren Briefe ich auch immer wieder reagieren und den Rechtsanwalt bemühen muss. Eine außerordentliche zeitraubende Angelegenheit, die, wenn sie wegfallen würde, für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit mehr Zeit ließe.

Da Ihre Funktion dem Jugendamt angeschlossen ist, hoffe ich, dass Sie sich auch in diesen von mir angesprochenen Lagen verantwortlich fühlen.

Mit freundlichen Grüßen
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#2
Hallo Sockenmonster.

Ich würde auf das Schreiben des Jugendamtes lediglich antworten, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht. Keinen Satz mehr.

Das Jugendamt muss seine Forderung auf eine fundierte Rechtsgrundlage stellen.


lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Liebes Sockenmonster ;-) : Jetzt hast Du Dir den ganzen Frust von der Seele geschrieben und das kann ich verstehen.
Jetzt, nachdem Du das getan hast, nimmst Du bitte diesen Brief und legst ihn still beiseite und schickst ihn NICHT weg !

Du schreibst eine Behörde an, die sich dafür (leider) überhaupt nicht interessiert. Im Gegenteil : Sowas kann noch zum Rohrkrepierer werden, da Du Informationen raus gibst, die Du besser für Dich behalten solltest.

Du hast ja mal Deine Situation auch im Forum beschrieben und sie ist ja nicht beneidenswert.

Sollen diese Kasper mal mit einer Strafanzeige drohen. Die versuchen Dir doch nur Angst zu machen. Hast Du mal das FAQ durchgelesen, was dort in Bezug auf den § 170 StGB steht?

Wenn man Dich anzeigt, gehst Du zu einem Anwalt. Ich werde Dir dann einen nennen. Allein, wirst Du das nicht schaffen. Die können Dir über eine Strafanzeige nichts, so wie sich das jetzt darstellt.

Außerdem wirst Du NIEMANDEM erzählen, was Du vielleicht evtl. in der Zukunft verdienen könntest. Willst Du etwa schlafende Hunde wecken?

Antwort an das JA : Sehr geehrte Damen und Herren,
An meiner Situation hat sich nichts verändert. Insofern ist meiner Auskunftspflicht genüge getan. Die entsprechenden Unterlagen liegen ihnen daher schon vor. Sollte sich eine Änderung ergeben, bekommen Sie entsprechenden Bescheid. Einer Strafanzeige, wie von Ihnen angedroht, sehe ich gelassen entgegen.
Mit angemessenen Grüßen
Sockenmonster

P.S.: Ließ das FAQ. Vergleiche es mit den Aussagen deiner Anwältin. Wenn die Dir auch Angst macht. Ab zum Nächsten....
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#4
Hallo Sockenmonster,

Unterhaltspflicht für 4 Kinder ist kein Pappenstiel...
Die Unterhaltszahlungen werden mit zunehmendem Alter der Kinder immer heftiger. Ich denke mal es ist gleichgültig wieviel, Du arbeitest, Du wirst vermutlich nur den Mindestbehalt für Dich übrig haben. Wenn Du z.Zt. 50% arbeitest weil Du gesundheitlich angeschlagen bist würde ich auch bei den 50% bleiben. Erfahrungsgemäß wird es in den nächsten Jahren gesundheitlich nicht besser werden und Du solltest gesundheitlich soweit fit sein um Euren Kindern in der freien Zeit zur Verfügung stehen zu können.
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#5
Hallo Sockenmonster, Dein erster Satz ist gut, den Rest würde ich weglassen und es etwa wie folgt schreiben:

"Sehr geehrte....
in der Anlage erhalten Sie die gewünschten aktuellen Lohnabrechnungen. Eine Verbesserung meiner Einkommenssitutation ist nicht absehbar, vielmehr hoffe ich, dass sich mein Gesundheitszustand weiter stabilisiert, so dass es nicht zu Einschränkungen meiner Leistungsfähigkeit kommt.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sich Ihre wiederholten Drohungen, neue Strafverfahren gegen mich einzuleiten, negativ auf meine Genesung auswirken und meine Leistungsfähigkeit gefährden."
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#6
Vielen Dank für Eure Antworten!
Und ja, es hat richtig gut getan das zu schreiben, aber ich werde drei Nächte darüber schlafen und überlegen ob ich es wirklich abschicke. Zumal jetzt alle Antworten von Euch eindeutig mir das Gegenteil vorlegen - dass ich das besser anders schreiben sollte.
Muss ich denen dann nicht erneut die Lohnabrechnungen zukommen lassen?
Ich werde nochmal das FAQ (§170) lesen, vielleicht bekomme ich andere Erkenntnisse.
Ich denke halt, irgendeine Stelle muss sich doch auch mal für die andere Seite einsetzen. Das kann doch alles nicht war sein!

Vielen lieben Dank nochmal an Euch!
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#7
(29-07-2012, 19:32)Nathan schrieb: Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sich Ihre wiederholten Drohungen, neue Strafverfahren gegen mich einzuleiten, negativ auf meine Genesung auswirken und meine Leistungsfähigkeit gefährden."

Der ist gut - den werde ich übernehmen.
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#8
Wenn Du dem Jugendamt richtig gegen das Schienbein treten möchtest, dann nimmst Du deren Schreiben, gehst zur nächsten Polizeistation und machst dort eine Selbstanzeige wegen 170 Unterhaltspflichtverletzung.

Deine Begründung dafür ist, dass das Jugendamt Dich wiederholt als Straftäterin bezichtigt und Du das geklärt haben musst, um nicht unter der ständigen Bedrohungslage zusammenzubrechen.

Die Polizei gibt die Selbstanzeige an die Staatsanwaltschaft, die wird dann das Jugendamt auffordern Beweise vorzulegen, die es nicht hat. Das verursacht einen riesigen Behördenaufwand und Du verschaffst Dir Respekt und für lange Zeit Ruhe vor dem JA. Allerdings ist das nur etwas für besonders Mutige und Hartgesottene.
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#9
Super Idee!!! Smile
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#10
Die Idee ist tatsächlich gut. Hat das jemand schon mal gemacht?
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#11
Ja, ich kenne einen und seitdem hat er Ruhe. Das Ermittlungsverfahren geht seit mehr als einem halben Jahr. Er hat der Polizei sogar seine Wohnungsschlüssel angeboten, weil der Kluge einen Schlüssel hat und so zur Hausdurchsuchung nicht die Türe aufgebrochen werden muss.

Die Polizei lehnte aber dankend ab, da sie für solche Gegenstände keine Quittung ausstellen können.

Seitdem bekam er keine Post mehr vom Jugendamt.
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