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UVG-Gewährung trotz Zahlungsbereitschaft???
#1
Hi zusammen,

kurze Frage, denn langsam blick ich es echt nicht mehr:

Wir haben Anfang Juni einen Wisch von der Unterhaltsvorschußkasse (UVK) bekommen mit der üblichen Aufforderung zur Auskunft über die wirschaftlichen Verhältnisse und der Aufforderung, den Mindestunterhalt anzuerkennen und uns bei Zahlungsbereitschaft mit der UVK in Verbindung zu setzen um die Modalitäten zu klären.

Wir haben sofort per Einschreiben die Zahlungsbereitschaft erklärt und die notwendigen Auskünfte erteilt.

Trotzdem haben wir heute einen Bescheid bekommen, dass Unterhaltsvorschuß gewährt wird.

WARUM?

Ich meine, wir sind der Aufforderung vollständig und umgehend nachgekommen. Da hätte doch jetzt eher ein Brief kommen müssen mit der Anweisung, die Summe an die KM zu zahlen.
Warum bitte wird trotzdem UVG gewährt?

Und vor allem: Wie widersprechen wir dem? Wir wollen ja zahlen, wozu also diesen Umweg machen?

Und wenn wir schon dabei sind: BU-Anspruch bei neuer fester Partnerschaft seitens der Ex - kann mir da jemand die entsprechenden § nennen?

Danke schonmal

Liebe Grüße
Jessy
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#2
Es steht der Mutter frei, ob sie so gnädig ist, die Empfängnisvergütung selbst entgegen zu nehmen, oder die wohlfeilen Dienste des JA in Anspruch zu nehmen.
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#3
Ernsthaft? O_o

Die Voraussetzungen im UVG sagen doch, sie kriegt nur Geld von der Kasse, wenn sie nicht oder nicht regelmäßig UH bekommt? Warum haben wir dann überhaupt den Auskunftswisch bekommen, wenn sie so oder so die Knete vom Amt kriegt...?!

Langsam kostet mich dieser Sch*** echt meine letzten Nerven.
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#4
Ja, aber das prüft das Amt nicht nach.
Es reicht, dass sie befürchtet das Geld käme nicht oder sie das Gefühl hat.
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