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Falschbeschuldigung Horst Arnold - vernichtet von Heidi Külzer
#51
"Vergewaltigungsopfer erhält Rekord-Schmerzensgeld
Täter muss 100.000 Euro an vergewaltigte Frau zahlen"

http://de.nachrichten.yahoo.com/vergewal...56565.html

Die Schadenersatzsummen für Vergewaltigung verschieben sich um mehrere Kommastellen und erreichen jetzt amerikanisches Niveau.

Horst Arnold, Ralf Witte, Karl-Heinz Wulfhorst und wie sie alle heissen hätten dann erst einmal Schadenersatz zu bezahlen, bevor sie als rechtskräftig verurteilte Täter für die jeweils ausgeurteilten fünf Jahre ins Gefängnis wandern. Bei Ralf Witte bekam die falschbeschuldigende 15jährige übrigens vom "weissen Ring" eine mehrwöche Reise in die USA spendiert, zur Erholung nach ihren "schlimmen Erlebnissen".

Der winkende Schadenersatz vergoldet eine Vergewaltigungsbeschuldigung geradezu. Wärend der Beschuldigte im Gefängnis sitzt, wird sein Haus versteigert. Fliegt später doch eine Falschbeschuldigung auf, bekommt er dafür viel später Haftentschädigung, für fünf Jahre Gefängnis rund 25000 EUR. Die 100000 EUR Schadenersatz sind trotzdem weg, wenn nichts mehr zu holen ist.
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#52
in den meisten fällen ist so eine entschädigung witzlos, weil der täter eh pleite ist. aber grundsätzlich ist das schon ok, dass ein täter oder eine täterin mal ein paar jahre finanziell bluten muss. das opfer kriegt schließlich immer lebenslänglich.

für falschbeschuldigte ist das ganze natürlich dann doppelt schlimm. man sollte entsprechende schmerzensgelder für die opfer von falschbeschuldigungen ausloben, dann wäre es insofern wenigstens ausgeglichen. dass heidi külzer z.B. ihr pension komplett an die erben von horst arnold abgeben muss, das wäre doch eine gute sache!
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#53
(06-02-2013, 07:51)expat schrieb: in den meisten fällen ist so eine entschädigung witzlos, weil der täter eh pleite ist.

Wenn es sich z.B. um einen Asylbewerber handelt, wird es in der Tat witzlos sein. Ansonsten ist da durchaus meistens etwas zu "verwerten", nämlich Immobilien. Als im Nachbarort jemand für länger im Gefängis landete, stand sein bis dahin schuldenfreies ererbtes Elternhaus ein Jahr später in der Zeitung unter "Zwangsversteigerungen".

Arnold, Wtte, Kachelmann, Kahn, Türck - da ist überall etwas zu holen, mal weniger, mal mehr, mal extrem viel.

Vorliegender Fall: "Der Sexualverbrecher stammt aus wohlhabendem Elternhaus und soll Immobilien besitzen." Über Schmerzensgeld für Falschbeschuldigte jedoch: Kein Wort.
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#54
Diesen Monat (10. April) beginnt der Prozess gegen Heidi Külzer:

Denunziantin vor Gericht

Lehrerin warf Kollegen zu Unrecht Vergewaltigung vor / Gebrochen starb er nach der Haft.


DARMSTADT. Eine 48-jährige Lehrerin, die ihren damaligen Kollegen Horst Arnold zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hat, muss sich von April 2013 an wegen Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Das teilte das Gericht gestern mit. Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

Der Prozess vor der 15. Strafkammer beginnt am 10. April, das Gericht hat zunächst sechs Verhandlungstermine anberaumt. Horst Arnold wird den Prozess nicht mehr erleben. Zwei Tage, nachdem die Staatsanwaltschaft im Juni 2012 Anklage gegen Heidi K. erhoben hat, ist er im Alter von 53 Jahren an Herzversagen gestorben.


Quelle, Badische Zeitung

Man darf gespannt auf den Ausgang sein ...
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#55
(02-04-2013, 11:25)StrengGeheimerInformant schrieb: Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.
Das muss auch auch für den Richter gelten.
Schließlich hat er ihn seiner Freiheit beraubt, offensichtlich ohne dass es hinreichende beweise gab.
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#56
Sehe ich auch so:

(02-04-2013, 11:47)beppo schrieb: ... Das muss auch auch für den Richter gelten.

Der aburteilende Richter Dr. Christoph Trapp wurde zumindest später ja ordentlich abgewatscht - und trat wohl recht kleinlaut bei der Verhandlung zur Revision des Fehlurteils auf - immerhin ...

Auch die hessische Ministerin für das Schulwesen, Dorothea Henzler, ließ es an ihrer dienstlich verpflichteten Fürsorgepflicht mangeln und hat Arnold einfach hängen lassen - wird wohl aber nie dafür zur Rechenschaft aufgefordert werden.

Es wäre schon ein Schritt in die richtige Richtung (also dem Rechtsempfinden von 'Normalsterblichen'), wenn Heidi Külzer für das, was sie einem Menschen angetan hat, in die Verantwortung gezogen würde.

Ich bin gespannt auf das Urteil; erwarte aber nicht allzu viel ...
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#57
was soll da schon rauskommen

2 Jahre auf Bewährung und ein "du, du, du..." mit wackelndem Zeigefinger vom Richter
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#58
Ich denke mal, es kommt nicht auf eine Freiheitsstrafe an, eher auf: Rentenansprüche gestrichen, Entlassung aus dem Staatsdienst, Schadenersatz.
Das Dastehen vor dem wirtschaftlichen Nichts!
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#59
(02-04-2013, 15:55)MitGlied schrieb: Ich denke mal, es kommt nicht auf eine Freiheitsstrafe an, eher auf: Rentenansprüche gestrichen, Entlassung aus dem Staatsdienst, Schadenersatz.

Na ja, das hatte Horst Arnold auch bekommen - zzgl. ein versautes Jahrzehnt und diverse Jahre in verschärfter Haft. Anschließend dann den Gang ins Jenseits (r.i.p.)

Ich bin nun wahrlich kein absoluter Anhänger des Auge-um-Auge-Prinzips, würde mir aber allein schon aus Gründen der Signalwirkung eine entsprechende Haftstrafe inklusive Begleitung des Prozesses durch die Medien wünschen.

Bei dem Gedanken, wie viele unschuldig verurteilt im Knast schmoren, wird mir ganz anders. Und wie solche Täterinnen nachts noch ruhig schlafen können, ist mir sowieso total schleierhaft.

In diesem Sinne hoffe ich auf ein angemessen faires Verfahren. Soll Frau Külzer ruhig ihr Gift selbst schmecken, welches sie anderen absichtlich verpasste.

Und wenn Kachelmann mit der Horst-Arnold-Stiftung ernst machen sollte (die Zustimmung der Angehörigen ist ja erforderlich), dann wäre das im Sinne unschuldig Verfolgter nur zu begrüßen.
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#60
Ich halte es nach wie vor für angebracht - auch juristisch - den Vergewaltigungsbegriff zu differenzieren.

Es gibt die

1.) Seelische Vergewaltigung, d.h. jemand wird gezwungen etwas zu tun was er nicht möchte (z.B. "menscheln", Unterhalt für ein fremdes Kind zahlen, Umgansrecht verweigert bekommen)

2.) Körperliche Vergewaltigung: d.h. jemand wird zusätzlich zur seelischen Vergewaltigung noch körperlich versehrt.

Punkt 1.) ist immer schwer nachzuweisen, vor allem die Schuldfrage - Punkt 2.) ist dagegen wirklich verwerflicht, weil gefährlich für Leib und Leben und gehört strengstens bestraft. Diese dualen Vergewaltigungen sind auch eindeutig belegbar und nicht "Ich glaube es war eine, brauche aber noch drei Gutachter, die das für mich entscheiden" Geschichten.

Shit happens.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#61
[Off Topic]

Sehe ich nicht ganz so
- und schon gar nicht mit einer 'Gewichtung':

(02-04-2013, 18:37)Telepapi schrieb: Punkt 1.) ist immer schwer nachzuweisen, vor allem die Schuldfrage - Punkt 2.) ist dagegen wirklich verwerflicht, weil gefährlich für Leib und Leben und gehört strengstens bestraft.

Eine, wie du sie indirekt nennst, "seelische Vergewaltigung" ist imho genau so schlimm, wie eine körperliche. Übel ist alles beides, nebenbei gesagt.

Und -> besteht keine Gefahr für "Leib und Leben", wenn sich jemand nach einem seelischen Missbrauch erhängt, vor den Zug wirft oder Schlaftabletten nimmt; z.B.?

Wenn man so argumentiert, dann spielt man i.ü. den Frauenhäusern in die Hände, die ja u.a. das "Verweigern von Komplimenten" als Gewalt bezeichnen. Damit widerspreche ich mir nur indirekt, denn ich halte die nicht-sichtbaren seelischen Narben für genauso schlimm wie die pathologisch nachweisbaren; was übrigens auch Männern passiert, wenn sie zusammengeschlagen werden. (By the Way: Was ist Zusammentreten anderes, als eine Vergewaltigung?)

Selbst Letzeres bleibt auch in der Seele hängen - auch wenn die äußerlichen Narben verheilt sein mögen.

Gewalt, ob nun physisch oder psychisch oder in vollster Brutalitätsunion bleibt immer eines: Missbrauch des Lebens eines anderen.

Was Frau Külzer aus Karriere-Kalkül getan hat, das war massive Gewalt!

Aber vielleicht habe ich deinen Einwurf auch nur missverstanden.
Und, wie oben schon erwähnt: es ist ja auch Off-Topic.
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#62
(02-04-2013, 18:55)StrengGeheimerInformant schrieb: Aber vielleicht habe ich deinen Einwurf auch nur missverstanden.
Und, wie oben schon erwähnt: es ist ja auch Off-Topic.

Ich bin ja schon froh, wenn jemand meine Einwände überhaupt liest. Es ist genau das was du sagst, was ich auch meine.

Eigentlich ist die seelische Vergewaltigung ein sehr schlimmes und vielschichtiges Delikt, das fängt schon damit an, daß jemand mit einem anderen nicht reden möchte. Die Stufen bis hin zum Kriminaldelikt sind fließend und schwer juristisch nachzuweisen.

Beispiel: Nehmen wir einen Herrn Assange, der hat eine Frau richtig naß gemacht untenrum wegen seinem heißen Blick und seiner Macht und wird dennoch wegen Vergewaltigung angezeigt, weil er kein Kondom benutzt haben soll.

Oder die verschmähte Ehefrau, die eine Vergewaltigungsklage aus verletztem Stolz einreicht.

Wo ist da die Grenze? Meiner Meinung nach da, wo man eindeutig feststellen kann, daß die Frau es nicht wollte - zum Beispiel Verletzungen am Anus oder im Nasenloch oder sonstwo.

Die Fälle von Vergewaltigung, die mir in letzter Zeit außerhalb Indiens so bekannt geworden sind, würden Inder vielleicht als "kleine Meinungsverschiedenheit" oder "Mißverständnis" abtun, nur die emanzipierten Europäer sind hier wie durchgeknallt bei dem Thema.

Also wo kein Schaden, da vermutlich kein Opfer - den seelischen Schaden kann man nicht sehen und er ist demnach im Zweifel ein Fall für den Plüschiater und nicht für den Richter.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#63
(04-04-2013, 19:30)DerArsch schrieb:
(06-02-2013, 10:00)p schrieb: Arnold, Wtte, Kachelmann, Kahn, Türck - da ist überall etwas zu holen, mal weniger, mal mehr, mal extrem viel.

Den schwersten haste vergessen: Jackson!

Wenn ich mir einen Rat erlauben darf, du solltest dich wie beschrieben verhalten. Deine nächsten 2. Punkte in eigener Sache dürften hier unstrittig sein.

Solche Themen sind Gift für deinen derzeitigen Zustand. Zu schnell vermischt man fremdes Elend mit dem eigenen, wird Panisch oder Depressiv, macht Fehler.
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#64
Wahre - und weise Worte, EP:

(04-04-2013, 21:18)Episches Präteritum schrieb: Solche Themen sind Gift für deinen derzeitigen Zustand. Zu schnell vermischt man fremdes Elend mit dem eigenen, wird Panisch oder Depressiv, macht Fehler.
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#65
Ich beobachte die Entwicklung.
Wenn Külzer nicht mindestens fünf Jahre dafür hinter Gitter kommt, wird sie irgendwann mal tot aufgefunden. Wenn sie für mehr als fünf Jahre hinter Gitter kommt, wird der schöne Schein gewahrt, und der Wahnsinn kann noch Jahrzehnte lang so weiter gehen.
Külzer hat sich erwischen lassen. Jetzt muss sie in den Knast. Es geht nicht um Arnold oder Külzer, sondern um den Rechtsstaat.
Die Führer dieses Rechtsstaats sind nicht dumm. Ich befürchte, dass sie es nicht überziehen.
Ich habe mit vielen Menschen gesprochen, und, ohne zu verraten, worum es geht, nach Horst Arnold gefragt. Es wissen sehr viele Leute, wer das ist.
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#66
(05-04-2013, 21:35)Das Nerdliche Orakel schrieb: Jetzt muss sie in den Knast.
Da wette ich gegen.
Sie kriegt Bewährung.
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#67
Am Dienstag, 25.4. fängt das Verfahren gegen Heidi Külzer nun endlich an, nachdem ihr Anwalt den 10. April verschieben liess, da war man nämlich in Urlaub: http://de.nachrichten.yahoo.com/prozess-...45056.html

"Die Frau - laut Staatsanwaltschaft lebt sie auf freiem Fuß mit Anschrift in Niedersachsen - muss sich vor einer anderen Strafkammer verantworten als damals der Lehrer. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Der Vorwurf der falschen Verdächtigung gilt als verjährt. Geplant sind sieben Verhandlungstage."

Und: Die Suche nach der ganzen Wahrheit könnte in Darmstadt schwierig werden. "Der Hauptbelastungszeuge lebt ja nicht mehr"

Festzustellen ist:

- Vergewaltigung verjährt je nach Alter des Opfers zwischen 20 und 38 Jahren, Falschbeschuldigung einer Vergewaltigung immer nach 3 Jahren. Punktsieg für Lügnerinnen.
- Der Falschbeschuldigte landete wie so oft noch vor dem Prozess sofort hinter Gitter, U-Haft statt Urlaub, raus aus dem Leben, dem Job, der Familie. Die Falschbeschuldigerin hat noch keinen einzigen Tag in U-Haft verbracht oder in sonst einer geschlossenen Einrichtung, was vielleicht angesichts ihres Geisteszustandes und der Gefährdung anderer Menschen (sie hat auch an anderer Stelle gelogene Räuberpistolen erzählt) angebracht gewesen wäre. Punktsieg für Lügnerinnen.
- Der Hauptzeuge ist tot, die Unschuldsvermutung wird der Lügerin nutzen. Es zahlt sich also für sie aus, den Mann so richtig fertig gemacht zu haben. Die Unschuldsvermutung für den Falschbeschuldigten hat jedoch nie gegolten. Punktsieg für Lügnerinnen.
- Wie oben genannt: Schadenersatz kriegt ein Falschbeschuldigter von Lügnerinnen nicht, mittlerweiler aber umgekehrt: Als Preis für eine "gelungene" Verurteilung gibts Schadenersatz für die, die sich als Oper dargestellt haben oder es sind. Punktsieg für Lügnerinnen.

Ein 4:0 Sieg für Lügnerinnen. Der sogenannte "Rechtsstaat" (Achtung, Ironie) machts möglich. Nach dem Prozess jetzt steht es dann 5:0 oder 4:1 - sofern sie ebenfalls zu fünf Jahren verurteilt wird und diese Strafe auch bis zum letzten Tag komplett und voll hinter Gittern absitzen muss nebst den anderen Nettigkeiten, mit denen ihr Opfer bedacht wurde.
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#68
Hat jetzt endlich jemand mal ein Bild von Frau Külzer?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#69
Vielleicht ist nächste Woche beim Prozess jemand da, der eine Kamera besitzt. Wahrscheinlich wird die Dame sich einem Fotografen aber nicht besonders gerne präsentieren. Mich interessiert ihr Anblick nicht, viel mehr interessiert mich das Verfahren und sein Ende.
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#70
http://bielefeld-blog.de/wp-content/uplo...050298.JPG

das sollte sie sein oder?
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#71
Nein, das ist Susanne Renner, die sogenannte Expertin, die jeden Mann in den knast bringen kann, weil einer Frau erst mal alles geglaubt wird.

Von der Täterin gibt es bisher nur verpixelte Bilder, schließlich muss ja ihre Persönlichkeit geschützt werden, damit nicht phöse Buben anfangen ihr gesicht als dart-Zielscheibe zu verwenden.
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#72
Der Fall Arnold zeigt, was real existierender Feminismus ist und immer war: niederträchtig. Feministische Niedertracht, zelebriert an einer der menschlichsten Eigentümlichkeit, der wissenden Sexualität, zieht sich von den Wormser Prozessen über Kachelpudel bis Arnold.

Was dort zu besichtigen ist, ist nichts anderes als die Instrumentalisierung eines hoch sensiblen Komplexes menschlichen Zusammenlebens zum Zwecke der Installation eines Generalverdachtes, der Zersetzung rumpfrechtstaatlicher Prinzipien, auch der Familie, der Befriedigung weiblicher Rachegelüste, sowie der Schaffung von Voraussetzungen für kleinliche Vorteilnamen.

Feminismus ist und bleibt verlogen, verwerflich. Ein Schritt hin zur echten Gleichberechtigung wird bewusst torpediert und ist mit Feministinnen nicht mehr möglich.
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#73
(18-04-2013, 21:01)Episches Präteritum schrieb: Was dort zu besichtigen ist, ist nichts anderes als die Instrumentalisierung eines hoch sensiblen Komplexes menschlichen Zusammenlebens zum Zwecke der Installation eines Generalverdachtes, der Zersetzung rumpfrechtstaatlicher Prinzipien, auch der Familie, der Befriedigung weiblicher Rachegelüste, sowie der Schaffung von Voraussetzungen für kleinliche Vorteilnamen.

Die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Hans Lorenz, 46, hat am vergangenen Dienstag das letzte der drei Wormser Verfahren zu Ende gebracht. Die siebenstündige Urteilsbegründung endete mit unvergeßlichen Worten des Vorsitzenden. Er sagte: "Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen." Lorenz entschuldigte sich nicht nur namens des Gerichts. Er entschuldigte sich für die Strafjustiz.

Denn sie ist für das Desaster verantwortlich. Ihr stehen genügend Instrumente zur Verfügung, solche Katastrophen zu verhindern. Die Alltagsfolgen aber tragen andere, Eltern und Kinder.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8732053.html
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#74
Scheint so,

als beginne der Prozess erst an diesen Donnerstag (also am 25. April):

HNA, Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 18.4.2013 schrieb:.
Unschuldig im Gefängnis

Vermeintliches Vergewaltigungsopfer von Horst Arnold steht vor Gericht

Kassel. Fünf Jahre unschuldig hinter Gittern. Haft bis zum letzten Tag, weil der Lehrer Horst Arnold die Vergewaltigung nie zugab. Ein Jahr nach seinem Freispruch starb der Mann im Juni - nun muss sich die Frau, deren falsche Anschuldigung den Mann ins Gefängnis brachte, vor dem Landgericht verantworten.


Ebenfalls vor dem Landgericht Darmstadt hatte die Lehrerin ihren Kollegen 2002 beschuldigt und am Vorwurf der Vergewaltigung eisern festgehalten. Nachdem der Lehrer die Haft verbüßt hatte, stellte das Landgericht Kassel 2011 in einem spektakulären neuen Prozess fest, dass die Geschichte der Frau frei erfunden war. Bisher vermutetes Motiv: Blindes Karrierestreben an der damaligen Schule in Reichelsheim im Odenwald. Die Frau habe die Position ihres Kollegen haben wollen.

... Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Der Vorwurf der falschen Verdächtigung gilt als verjährt. Geplant sind sieben Verhandlungstage. Die Frau zerstörte nach Meinung vieler das Leben des Mannes.
.

Mehr hier (HNA) oder hier (Echo Online)

Das die 'Leid'-Medien nicht berichten werden (bzw. dürf[t]en) ist eh' klar ...

Ich bin gespannt auf das Urteil. Neulich wurde eine Mutter, die in der Nacht vor dem Geburtstag ihres Kindes (der Kuchen stand schon in der Küche), welche (KM) ihren Sohn elendig in der Wanner ersäufte, zu Lebenslang verurteilt (vgl. "Mutter ertränkte ihren Sohn - lebenslange Haft").

Das arme Kind; freut sich auf seinen Jahrestag und wird im guten Glauben, es sei schon der frühe Morgen und er müsste sich für seinen Ehrentag baden, getötet.

Das dürfte Heidi Külzer (aka Heidi K.) wohl alles nicht blühen, dafür muss sie aktuell ja aber auch bei halbierten Bezügen immerhin ihrer 'Tagesfreizeit' frönen (man verzeihe mir bitte diesen Sarkasmus, der wohl dem existierendem Zeitgeist geschuldet zu sein hat).

SgI
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#75
(23-04-2013, 20:22)StrengGeheimerInformant schrieb: Scheint so,

als beginne der Prozess erst an diesen Donnerstag (also am 25. April):

http://www.sags-ev.de/
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