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Hilfe wg. nicht bezahlbarem Unterhaltstitel und ARGE
#1
Hi,

zuerst einmal möchte ich mich kurz vorstellen. Bin 33 Jahre jung und seit 5 1/2 Jahren Trennungsvater. Mittlerweile fast-entsorgter Vater. Soll heißen 2 Kinder aus. 1. Ehe und 1 Tochter mit meiner neuen Frau zusammen.

Getrennt seit 2007. Unterhaltsverhandlung Anfang 08. Die damalige Richterin hat mich trotz aller vorhandenen Lohnnachweise und einem Nettoeinkommen von 1005 Euro (Vollzeit) mittels "fiktivem Einkommen" zu 100 % der DDT der jeweiligen Altersstufe gezwungen. Soll heissen, ich musste von meinen 1000 Euro netto 450 Euro UH zahlen, obwohl mein notwendiger Selbstbehalt bei weitem unterschritten war.

Die Richterin sagte in der UH-Verhandlung, wenn ich den Vergleich nicht aktzeptiere, dann verurteilt sie mich eben dazu. Jung und dumm und vom Anwalt falsch beraten habe ich dann, aus Angst vor Konsequenzen schlußendlich zugestimmt.

Den Titel habe ich soweit auch bedient. Nun war ich 2011 das ganze Jahr im Krankenstand ( 2 Monate davon Elternzeit, für die jüngste Tochter). Meine Ex hat mit ihrem Anwalt eine "frisierte Pfändungstabelle" beim AG durchgedrückt und man hat mich bis auf 600 Euro heruntergepfändet, trotz 3. Kind.

Eine Abänderungsklage ist seit 10/2010 bei Gericht anhängig, es wird/wurde jedoch kein Urteil gesprochen bisher.

Der UH i.H.v. 100 % ist tituliert. Im letzten Jahr hat meine Ex durch Lohnfortzahlung ca. 1200 Euro gepfändet, bekam zudem Rückwirkend zum 01.01.2011 für beide Kinder Unterhaltsvorschuss bewilligt bis 2012.

Das JA zahlt ihr für den kleinen (4 J) - 130 Euro und für die große ( 8 J) 180 Euro. Aufgelaufene Forderung JA bisher 3200 Euro. Gerichtsvollzieher war da und wollte EV von mir haben. Anderenfalls Haftandrohung.

Seit Februar 2012 bin ich selbständig. Monatliches Bruttoeinkommen ca. 1600 Euro.

Davon gehen weg:

freiwillig gesetzliche KV: 331 Euro
Miete Büro: 150 Euro
Miete: 500 Euro
Fahrtkosten: ca. 400 - 500 Euro

Versicherungen - Benzin....

Der Rest, also +/- 0 bleibt mir. Im Prinzip ruiniere ich mich, wenn ich so weitermache selbst.

Jetzt hat mich mein Freund beppo motiviert, mich hier anzumelden und mein Anliegen hier vorzubringen.

Ich möchte auf der ARGE Hartz IV beantragen. Soll heissen, was ich monatlich über habe, sagen wir mal 300 - 400 Euro würde ich direkt an die Ex zahlen, habe aber danach keinen Cent zum Leben mehr.

Ich habe kein Vermögen, da ich seit März 2009 in Privatinsolvenz bin. Mein Frau hat seit Geburt ca. 15.000 Euro gespart.

Nun meine Frage, ich habe gelesen, dass pro Person ca. 9700 Euro sein dürfen. Ich habe jedoch 0.

Könnt ihr mir hier mit Tipps helfen?

Momentan ist es so, dass ich fast täglich von Existenzangst geplagt werde und für mein knappes Einkommen ca. 65 Std./Woche arbeite.

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

Gruss
FrozenFire
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#2
Moin.
Der gute beppo hat Dir sicher auch 'was von SGB II und Aufstockung erzählt.
Hast Du Dich damit schon genauer befaßt?

Du lebst jetzt in einem 3-Personenhaushalt mit Frau ind Kleinkind.
Welches Einkommen hat Deine Frau?

Wie ist Umgang mit den ersten beiden Kindern (4 und 8) geregelt?

Deine Frage zielt auf das Schonvermögen?
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#3
Hi @FrozenFire

das klingt extrem, kommt mir aber bekannt vor. Das Problem ist, einer Richterin ihren Vergleich abzusegnen. Damit hast Du praktisch erstmal auf die Einsprache verzichtet und der Justiz signalisiert, dass alles OK ist.

Was in Zukunft passiert, hängt davon ab, wie in dem Abänderungsantrag entschieden wird. Wieso ist der seit 2 Jahren rechtshängig ? Wenn Du willst, kann ich Dir eine Textvorlage für Deinen Anwalt schicken, um eine Verzögerungsrüge einzureichen - das hat bei mir in Sachen Prozessfortschritt Wunder gewirkt.

Was Deine jetzige Beziehung mit weiterem Kind in neuer Partnerschaft angeht, findest Du im FAQ einige Information: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Wichtig ist auf jeden Fall, die Gesamtsituation sachlich und klar zu schildern, so dass der/die Richter/in das begreift - ob es hilft, kann man erst hinterher sagen.

Privatinsolvenz ist immer eine gute Grundlage, willkürlichen Schulden auszuweichen. Achte darauf, dass Dein Vermögen und Deine Einkünfte streng von denen Deiner neuen Frau getrennt sind. Am besten sind getrennte Haushalte. Wenn das nicht möglich ist, zumindest getrennte Konten etc. Werdet ihr aber bei Deiner PI sowieso haben. Solange ihr zusammen lebt (Lebensgemeinschaft), kann es passieren, dass das Gericht die Einkünfte Deiner Partnerin zur Deckung Deines Lebensbedarfs einbezieht, um Deine finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Im worst case Szenario, wird Dir weiterhin eine nicht existierende Leistungsfähigkeit unterstellt. Dabei ist es egal, wie weit Du mit Deinen Einnahmen unter den Ausgaben bleibst - es laufen jeden Monat Schulden auf. Sobald der eigene Lebensraum, also Essen und Wohnung, nicht mehr finanzierbar sind, muss man sich nach Alternativen umgucken.

Was @Skipper meint, ist hier noch beschrieben. Das löst aber nicht Dein Problem, dass Deine Leistungsfähigkeit zu hoch eingeschätzt wurde. Schlimmstenfalls wird Dir nach Bewilligung im Unterhaltsverfahren erneut eine viel zu hohe Leistungsfähigkeit unterstellt.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Hi Skipper,

meine Frau ist noch bis Oktober in Elternzeit. Sie hatte dann 2 Jahre Elternzeit.

Wenn sie ab November wieder arbeiten geht/ginge hätte sie ca. 800 Euro brutto, wonach ihr netto ca. 600 blieben, abzüglich Spritkosten i.H.v. ca. 200 Euro.

Sie hatte die ganze Zeit überlegt, ob sie evtl. das dritte Jahr noch macht/machen würde. Jedoch hätte sie dann null Einkommen.

Richtig, die Frage bezog sich u.a. auf das Schonvermögen, da sie sich über lange Jahre die 15 TEUR angespart hat.

Ich habe seit 2,5 Jahren keinen Umgang mehr, davor nur 2 1/2 Jahre begleiteten Umgang, weil meine Ex die ganze Palette durchgezogen hat. Ich darf also meine Kinder nicht sehen, weil meine Ex vereitelt, boykottiert usw.

Und Gericht, JA und Gutachterin spielen ihr Spiel derzeit mit, bzw. terminieren nicht in der Hauptsache.
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#5
Das heisst, ich habe/hätte keinen Anspruch auf ALG II um wieder einigermaßen Leben zu können?
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#6
(09-07-2012, 16:11)FrozenFire schrieb: Das heisst, ich habe/hätte keinen Anspruch auf ALG II um wieder einigermaßen Leben zu können?
Doch:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-a...oegen.html

Zitat:Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen...

...
Hinsichtlich der Berechnung des Vermögensfreibetrages kommt es auf die Anzahl der vollendeten Lebensjahre zum ersten Tag des jeweiligen Bewilligungsabschnitts an. Möglich ist es zudem, die Grundfreibeträge des Antragstellers und dessen (Ehe)partners zusammenzuziehen. Diese Addition der Freibeträge ist nicht bei minderjährigen Kindern möglich.
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#7
Hi,

danke für Eure Antworten. Dann lese ich das so, dass wir unsere Grundfreibeträge zusammenlegen können !?!? Huh

Soll heissen, die 15 TEUROnen meiner Frau werden durch 2 geteilt. Damit sind wir unter dem Maximum.

Ich werde mich heute Abend mit dem Antrag auseinandersetzen.
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#8
Hi,

mein Antrag ist soweit fertig. Ich verzweifle nur an http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...ndiger.pdf -> diesem Bogen.

Soll/muss ich hier für die nächsten 6 Monate schätzen? Oder die vergangenen 6 Monate eintragen?

Danke.
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#9
Du wirst ohnehin persönlich vorsprechen müssen. Dieses Formular musste ich auch ausfüllen. Du musst halt schätzen, was die Zukunft betrifft. Die überprüfen sowieso Deine Kontoauszüge, die die sehen wollen. In der Regel 3 Monate in die Vergangenheit.

Was die eidesstattliche Versicherung angeht, musst Du die eben machen. Danach läßt dich der Gerichtsvollzieher in Ruhe. Problematisch ist es nur, in Bezug auf Deine selbst. Tätigkeit. Ich weiß nicht was Du machst. Es gibt ja selbst. Tätigkeiten, denen ein eV im Wege stehen könnte.

Die Schulden bezüglich der Urkunden laufen eben auf. Ist bei mir auch so. Da kann man nichts machen. Vielleicht fällt die Ex ja früh genug tot um. Jedenfalls musst Du nur aufpassen, dass Du richtig reagierst (Forum angucken!) , wenn der gegenerische Anwalt auf die "Idee" kommt, Dich wegen des § 170 StGB an zu zeigen. Aber wenn Du richtig reagierst passiert Dir da nichts.

Ich wage zu bezweifeln, ob die Abänderungsklage bezüglich der Titel Erfolg haben wird. Das ist regelmäßig sehr unwahrscheinlich, wenn man "nur" den Mindestunterhalt titluiert bekommen hat. Ist bei mir auch so. Außerdem wird man Dir vorwerfen, Deinen Job aufgegeben zu haben und in eine nicht einträgliche selbständige Tätigkeit gegangen zu sein. Kann man da nicht due Umsätze erhöhen, oder ist Deine Selbständigkeit in einer so schwierigen Branche ?

Die Arbeitsagentur wird natürlich versuchen Dich zu vermitteln und Dir auch Vorschläge schicken. Bewerbungen und Fahrtkosten bekommst Du erstattet. Bei weiteren Fragen zu SGB II gibt es hier aber Leute mit mehr Ahnung als mich.

Eine Privatinsolvenz macht Sinn, wenn Du noch andere Schulden hast. Nur wegen der 3,6 K würde ich es nicht machen. Während der PI laufen die laufenden Unterhaltsschulden weiter auf. Die PI wäre also eine Idee, wenn Du während der PI den Unterhalt zahlen kannst und weiterhin durch die PI die Altschulden los wirst. Außerdem bekommt die Post Deine Insolvenzverwalter,. was Dich nervlich etwas entlastet.
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#10
FozenFire,
es gibt EKS vorläufig und endgültig.

Hier findest du ein Exel-Tool das dir die Angaben in der EKS fast absolut vereinfachen. "Journal_eks_2012_3.7P_brutto_EÜR.xls" suchen.
Das Forum hilft dir auch sehr profesionell in allen ALG-Fragen weiter. ALG Ratgeber
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#11
Hi,

bezüglich des Gerichtsvollziehers gibt es Neuigkeiten. Das Landesamt hat ihn zurückgepfiffen, gegen Ratenzahlung. Sie warten aber erst noch auf die Abänderung durch das Gericht.

Hab mit meinem "neuen" Anwalt gesprochen. Dadurch, dass meine "alte" Anwältin ja potentiell noch was abrechnen "könnte" arbeitet er normalerweise nur gegen Honorar (200 EUR + Märchensteuer) oder eben gegen die Verfahrensgebühr.

Sind bei Unterhaltsabänderun und Vollstreckungsgegenklage schlappe 13oo Euro. Aber was will ich machen, ich hab ja keine andere Wahl.

Der Anwalt meinte, dass ich von den 1500 fiktivem Einkommen nicht loskommen werde, weil ich ja 2008 dem Vergleich zugestimmt hatte. Er meinte aber, durch das 3. Kind müssen die 500 Euro UH eben durch 3 Kinder geteilt werden. Er meinte, abgeändert werden MUSS hier.

Mein EK sind momentan ca. 1300 - 1400 EUR monatlich + MWSt.

Davon gehen weg:

225 EUR Krankenversicherung
100 EUR Ratenzahlung - Rückständiger Unterhalt
dann neu schätze ich mal um die 300 EUR Unterhalt
500 EUR Miete (inkl. Nebenkosten)
150 EUR Büromiete


Ich sage ja, ich weiss nicht wirklich wie es weitergehen soll. Dann ist noch das Thema mit der Rentenversicherung.

Da kann ich ja momentan nix einzahlen, weil nix über bleibt.

Meint ihr,ich hätte evtl. Anspruch zum Aufstocken, zumindest zeitweilig?

Aber auch in einem anderen Job bliebe mir wahrscheinlich nicht mehr übrig als hier...

Beste Grüße
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#12
@FrozenFire
Der Versuch einer Abänderungsklage ist ziemlich unnötige Geldverschwendung. Der "neue" Anwalt hat schon recht: Du kommst da nicht runter. Weil du dich von "alter" Anwältin hast veräppln lassen.

Der (freiwillige!?) gerichtliche Vergleich führt regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB. Eine spätere Herabsetzung der Unterhaltspflicht muss die Bindungswirkung dieses Schuldanerkenntnisses beachten. D.h. die 1500 bzw. 100% Mindesunterhalt sind für alle Zeiten gesetzt.

Aber so aussichtslos ist deine Situation überhaupt nicht. = Aufstockung solide vorbereiten, falls dich dann die ARGE/Jobcenter zur Unterhaltsabänderung auffordert, sind zumindest dort die Chance besser als jetzt.

Meine Hinweise erstmal:
- im Antrag alle deine drei Kinder angeben(!!) und 2x unterschreiben als gesetzl. Vertreter(!) und formlos Umgangstage auf Extraschreiben mit abgeben (nicht abwimmeln lassen!)
- Arbeit weiter so beibehalten
Vermögen wird auf 3 Köpfe verteilt (eurer gemeinsames Kind hat auch Freibetrag! mind. 3100.-)
- Laufenden Unterhalt zahlen - Rückstandszahlung einstellen oder auf 10-20€ reduzieren
- evtl. H4-sichere Rentenvers. machen

Dann sieht die Rechnung ungefähr so aus (Korrekturbedürftig, da mir viele Details noch unklar sind, aber du wirst sie im Detail korrigieren können)

Bedarf deines Haushaltes

500.- Kosten der Unterkunft
337.- dein Regelsatz
337.- Regelsatz Ehefrau
219.- Regelsatz Kind
50,22 anteiliger Regelsatz Umgangskind älter (8,37 an 6 Tagen monatlich)
43,80 anteiliger Regelsatz Umgangskind jünger (7,3 an 6 Tagen monatlich)
20,00 Fahrtkosten wegen Umgang geschätzt
----------------------
1507,02

Einkommenanrechnung
- 184 Kindergeld anrechenbar
EK Ehefrau
800 brutto
600 netto
- 80 ?? Fahrkosten (die 200 Sprit erscheinen mir überzogen; H4 genehmigt 0,10 pro Km)
- 240 Freibetrag
= -280 anrechenbar
EK FrozenFire
1400 Umsatzerlöse
- 150 Betriebskosten Miete
- 150 Betriebskosten andere (geschätzt??)
= 1100 Nettoerlös
- 225 KV
- ?? Einkommensteuer
- 45 ?? Reisterrente (irgendwas geschätzt??)
- 225 Kindesunterhalt 4j
- 272 Kindesunterhalt 8j
- 290 Freibetrag
= - 43 anrechenbar

Insgesamt sind also 507.- anrechenbar. Ihr erhaltet (soweit die Details der Rechnung stimmen) 1000,02 Euro als Aufstockung und die KU Schulden wachsen nicht weiter an.

Zur Verfügung hat ihr dann 2037.- als Haushaltseinkommen. Das dürfte besser sein als jetzt. Hättest du schon lange tun können.
(Derzeit bei Elterngeldbezug bleiben 300 anrechnungsfrei - also nur was darüber ist, wird angerechnet)
-
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
Hi,

er meinte, die 1500 bleiben. Jedoch auch der SB von 950 Euro - Ergo sind die 225+272=497 Euro (100 % nach DDT) nicht mehr für 2, sondern für 3 Kinder zu verteilen.

Also runter komme ich vom Betrag her normal auf alle Fälle.

Bei dem Rest benötige ich Eure Hilfe.

Ich habe/hatte im Schnitt monatlich wie gesagt die 1400-1500 Euro, die ich an den Auftraggeber Rechnung schreibe + Märchensteuer.

Momentan aufgelaufener Unterhaltsvorschuß vom Landesamt ca. 4.700 Euronen. Die haben sich den alten UH-Titel bei Gericht abändern lassen, wegen Drittschuldnererklärung usw.

Umgangskosten habe ich keine und wird es wahrscheinlich aufgrund der Gutachtenlage (die für mich durchaus positiv ist) nicht geben. Also fällt dieser Punkt leider weg.

Vermögen -> Problem: Ich habe 0,00000 Vermögen Mein Frau ca. 14.800 Euro auf einem flexiblen Sparkonto + 1000 Euro auf einem Tagesgeldkonto. Das ist alles.

Dürfte normal hinhauen, da ja jeder max. 7.500 Euro haben darf, Plus die 750 für größere Anschaffungen.

Die Kleine hat nur ein Sparbüchlein mit 600 Euro.

Meine Frau fährt an 3 Tagen/Woche - 32 km einfach. Ich schätze Sprit so um die 120 Euro.

Unterhalt ist das Problem, dass UH-Verhandlung Ende Oktober ist. Würde dann evtl. aber die vollen 310 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse leisten, sofern ich eine Unterstützung dafür bspw. von der ARGE bekäme.

Denn sonst wäre ich pleite.

Rente, bzw. Versicherung - 0

BU-Vers. : 45 Euro / mtl.

150 Euro Betriebskosten Miete Büro

40 Euro Betriebstelefon m. Internet

35 Euro Betriebshandy

225 Euro GKV

dann habe ich noch ca. Fahrtkosten 200-300 Euro, je nachdem. Wir haben kein eigenes Auto, heisst, die Schwiegermutter stellt ihr Auto für Dienstliche Fahrten zur Verfügung und ich rechne die Fahrten mit 30 Cent/km ab.

Gibt es noch etwas zu beachten? Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Wollte den Antrag auf alle Fälle jetzt schnellstmöglich abgeben. Ausgefüllt ist soweit alles bis auf den Bogen EKS, den checke ich nicht wirklich.

LG
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#14
Gib doch einfach schon den Antrag ab und reich die EKS nach.

Hab dir schon ein Forum genannt, dort wird dir im vollem Umfang geholfen.
Auch wie und ob du die Betriebsfahrte mit ausgeliehenem Fahrzeug absetzen kannst usw.
Kann dir auch nicht weiterhelfen da du nicht schreibst was du nicht checkst.
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