21-06-2012, 15:53
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld als Urteilsbegründung macht den anschließenden Zivilprozess zum Selbstläufer. Da geht's dann nur noch um die Höhe des Schadensersatzes.
In diesem Fall blieb ja unklar was wirklich passiert ist, also gehen die ganze Geschichte von vorne los, Behauptung, Gegenbehauptung, Gutachten, Gegengutachten, vielleicht auch noch in die nächste Instanz.
Ein Vorteil hat's auf jeden Fall: Jede Falschbeschuldigerin wird es sich 2 Mal mehr überlegen, was sie da anstösst.
Und diejenigen, die wirklich vergewaltigt wurden, werden wohl die Spuren umso gründlicher sichern lassen.
In diesem Fall blieb ja unklar was wirklich passiert ist, also gehen die ganze Geschichte von vorne los, Behauptung, Gegenbehauptung, Gutachten, Gegengutachten, vielleicht auch noch in die nächste Instanz.
Ein Vorteil hat's auf jeden Fall: Jede Falschbeschuldigerin wird es sich 2 Mal mehr überlegen, was sie da anstösst.
Und diejenigen, die wirklich vergewaltigt wurden, werden wohl die Spuren umso gründlicher sichern lassen.