Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sorgerecht (er)halten
#1
Ich möchte mit diesem Thread Väter ansprechen, die vor folgenden Fragen stehen:

Wie kann ein
- nicht-ehelicher Vater in die gES einrücken? (§ 1626a BGB)
- ein getrennter Vater die gES behalten? (§ 1671 BGB)
- ein Vater die gES wieder-herstellen? (§ 1696 BGB)

Alle drei Gruppen haben vor Gericht das gleiche Problem, sind mit einem Leitsatz konfrontiert, der wie in Stein gemeißelt erscheint, wie in die Hirne der Richterschaft betoniert:

Ohne Kooperation und Kommunikation mit der Kindesmutter
- gibt es die gES nur schwer
- geht die gES schnell verloren
- ist die gES nur schwer wiederherzustellen


Die derzeitige rechtspolitische Diskussion geht erfreulich in die Richtung:
- Schwelle zur gES nahe Null, 'automatische Sorge'
- Eingriffsschwelle in die gES an der hohen Hürde des § 1666 BGB

Neues Leitbild:
gES dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Es müssen nach Referentenentwurf des BMJ Gründe gegen die gES genannt werden.
(Negativprüfung)

Ich möchte hier dazu einladen, Argumente, Urteile, Materialien zu sammeln, die diesen drei Vätergruppen schlanke (Gegen-)Anträge zu formulieren helfen. Dies vor allem OHNE Anwälte, da diese idR solche Verfahren wegen der geringen Aussicht auf Erfolg und des recht hohen Aufwandes meiden.

Was meint Ihr?

ES = Elterlicher Sorge
aES = Alleinsorge
gES = gemeinsame Elterliche Sorge
Zitieren
#2
Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen.
http://www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldu...echte.html

Der Gesetzentwurf:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...cationFile
.
Zitieren
#3
In diesem Gesetzentwurf ist mir die Schwelle

- von der aES einer Mutter zur gES noch zu hoch (1626a)
und
- von der gES zur aES einer Mutter viel zu niedrig (1671)

Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, dann wird eine Verfassungsbeschwerde jetzt und unmittelbar Betroffener eine harte Nuß.
Zitieren
#4
Es erübrigt sich jede Spekulation über diese unheilige Regelung der Berliner-Gurkentruppe und der Besitzstandswahrer.
Nach wie vor muß der Vater dem Sorgerecht nachhecheln. Ob die Regelung überhaupt mit dem einigermaßen konform läuft, was der EUGMR bezwecken wollte, ist fraglich und sollte Bestandteil der Verfassungsbeschwerde sein.
Mann kann nämlich überhaupt nicht objektiv auf das Wohl des Kindes abstellen, wenn ein Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt!
Den ideologisch vorgeprägten Richtern ist nach wie vor Tür und Tor geöffnet, ihre Einstellung zur Sachlage in einem Sorgerechtsverfahren einfließen zu lassen.
Der Vater kann überhaupt keine Kommunikation mit der Mutter einrichten, wenn die Mutter es nicht will! Fazit wäre dann : Kommunikation findet nicht statt. Also auch kein gemeinsames Sorgerecht.
Das Gesetz ist eine Farce und soll wieder für die nächsten Jahre dafür sorgen, dass hier alles so bleibt wie bisher.
Das Ziel kann nur sein : Von Anfang an Sorgerecht für Beide! Wenn ein Elternteil meint, dass Sorgerecht alleinig haben zu müssen, soll es klagen mit substantiierter Begründung.
Wäre viel schwerer und die Sache wäre erledigt.
Sorgerecht kann auch nur dann gelebt werden, wenn es nicht boykottiert wird. Dazu müsste es dann eine Strafe eingeführt werden.
Ich kenne einige Väter die Sorgerecht haben, aber trotzdem aufgrund mangelnder Informationen seitens der Mutter, es nicht leben können.
Hier gibt es nach wie vor keine glaubhafte Möglichkeit, dagegen vor zu gehen.
Es würde nur helfen, eine Regelung ein zu richten wie z.B. in Frankreich, wo der Richter dann ein Wechselmodell auch GEGEN den Willen eines Elternteiles einrichten kann.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennnen, wo das Gesetz ein Fortschritt sein soll. Etwa, dass nun ein Vater das Sorgerecht einklagen kann, damit ihn dann nach 2 Jahren ein Richter ab watscht?
Nach dem Motto : Würde bei Euch die Kommunikation stimmen, stündet Ihr ja nicht vor Gericht ! Also : Abgelehnt !
Lügenbande !
Zitieren
#5
Für wie blöd halten die eigentlich Anwälte. Kein Anwalt wird vorbringen. Meine Mandantin finded den Vater blöd, sie will nix mit dem Vater zu tun haben und deswegen soll er das Kind nicht sehen.
Denen wird immer was einfallen was dem Kindeswohl entgegensteht.
Zitieren
#6
Das alte Thema mit rosa Schleife!

Darüber zu diskutieren ist verlorene Zeit!

Wir diskutieren nicht, sondern wir fordern.

Ansonsten gilt auch weiterhin: Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt! BASTA.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste