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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#1
Hallo zusammen,

ich bin hier neu und möchte mich und mein Problem kurz vorstellen.
Ich lebe seit 5 Jahren als Auslandsdeutscher in der Schweiz und bin mit einer Französin verheiratet. Meine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht, wie haben keine gemeinsamen Kinder und ich habe auch keine adoptiert. Der gemeinsame eheliche Wohnsitz wurde vor zwei Jahren auf Wunsch meiner Frau nach Frankreich verlegt(deshalb franz. Scheidungsrecht), ich habe jedoch weiter in der Schweiz gearbeitet und gelebt und bin am WE nach FR gependelt. Meine Frau war natürlich während dieser Zeit nicht untätig und hat div.Beziehungen mit div. Männern genossen Angry
Nun leben wir seit 15 Monaten getrennt und ich bin Zahlmeister und es nimmt kein Ende. Habe mittlerweile für den Anwalt meiner Frau, meinen Anwalt und einem Notar, welcher nach verstecktem Vermögen sucht 10.000 EUR abgedrückt und 40.000 EUR Unterhalt. Die liebe Ehefrau verlangt allen erstes eine sechstellige Ausgleichszahlung für sechs Jahre Ehe. Arbeiten tut sie nur sporadisch für kleines Geld und das wird selbstverständlich von der französischen Familienrichterin geduldet. Derzeit bin ich auch noch arbeitslos, muss aber als fleissig weiterzahlen. Ich trage mich mit dem Gedanken die Schweiz mit unbekanntem Reiseziel zu verlassen und die Zahlungen einzustellen, da ich ja ohnehin Pleite bin. Confused
Meine Fragen:
1. Hat jemand Erfahrung was das Eintreiben von Unterhaltsschulden (nur Ehegattenunterhalt, kein Kindsunterhalt da keine Kinder) in Asien anbelangt? Cool
2. Wie sieht es mit einer Scheidungsurkunde aus. Die Scheidung ist durch mich beantragt und eingereicht und die Richterin hat das endgültige Scheitern der Ehe festgestellt. Wenn ich jetzt verschwinde, werde ich dann wenigstens geschieden?
3. Reisepass. Meiner ist neu und ich gehe davon aus, dass nach 10 Jahren keine Verlängerung gewährt würde, dies wäre aber schlecht, da ich viel reise. Kann ein französischer Unterhaltstitel (es geht ja um die prestation compensatoire) in Deutschland zur Passversagung führen?

Ich hoffe es gibt hier einige Leidensgenossen, welche zur Lösung meiner Probleme beitragen können.

Vielen Dank. Smile

Gruss

Pennfred
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#2
Nur als Tip.

Versuche einmal, deine Plaene bzgl Ausland etwas zu konkretisieren. 'Asien' ist gross und die innere Mongolei unterscheidet sich schon von Suedostasien oder Indien. Grund ist, dass hier solche Anfragen oefter kommen, aber wenig durchdacht sind. Die auskunftsfaehigen Leute sind dadurch etwas zurueckhaltender als dir wahrscheinlich lieb ist.

Du musst dazu nicht zu konkret werden - was z.B. das Land betrifft - aber geeignet einschraenken. Wichtig waere auch zu wissen, wie und wovon du dort leben willst. Interessant ist z.B, ob du als abh. beschaeftigter expat fuer eine Mutterfirma arbeiten willst, die in einem der fuer dich relevanten Staaten beheimatet ist (also Frankreich, Schweiz, u.U. Deutschland). Oder gar nicht arbeiten, oder selbstaendig, oder, oder...
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#3
Hallo Ray,

vielen Dank für die Hinweise.
1. Arbeitsort wäre China
2. Ich werde nicht mit einem Entsendungsvertrag versehen sondern mit einem lokalen Vertrag als abhängig Beschäftigter.
3. Mutterunternehmen ist in Deutschland, es handelt sich jedoch um ein Joint Venture mit einem asiatischen Partner

Gruß

Penfred
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#4
Hallo Pennfred

Willkommen im Forum. Da kannst Du froh sein, dass Du keine Kinder mit der Dame hast.

(17-06-2012, 10:53)Pennfred schrieb: Meine Fragen:
1. Hat jemand Erfahrung was das Eintreiben von Unterhaltsschulden (nur Ehegattenunterhalt, kein Kindsunterhalt da keine Kinder) in Asien anbelangt? Cool

Nur wegen Ehegattenunterhalt nach Asien zu gehen halte ich für völlig übertrieben. Du kannst auch in Europa absolut sicher leben, wenn Du Deinen Aufenthalts- und Arbeitsort spurlos wechselst.

Ohne Kinder von Dir wird Deine Ex von den Behörden keine Unterstützung erhalten. Sie darf alle Aufenthaltsermittlungen und Pfändungsversuche aus eigener Tasche bezahlen, was ihren Jagdtrieb rasch dämpfen wird.

(17-06-2012, 10:53)Pennfred schrieb: 2. Wie sieht es mit einer Scheidungsurkunde aus. Die Scheidung ist durch mich beantragt und eingereicht und die Richterin hat das endgültige Scheitern der Ehe festgestellt. Wenn ich jetzt verschwinde, werde ich dann wenigstens geschieden?

Wenn Du nicht wieder heiraten willst, dann ist das doch eigentlich egal. Lass Deine Ex machen, was sie möchte. Sobald kein Geld mehr an sie fliesst, dann wird sie schon einen Weg finden, geschieden zu werden, um für den nächsten Zahlesel frei zu sein.

(17-06-2012, 10:53)Pennfred schrieb: 3. Reisepass. Meiner ist neu und ich gehe davon aus, dass nach 10 Jahren keine Verlängerung gewährt würde, dies wäre aber schlecht, da ich viel reise. Kann ein französischer Unterhaltstitel (es geht ja um die prestation compensatoire) in Deutschland zur Passversagung führen?

Nein.

Edit: Gerade gefunden: Die Ausgleichszahlung (Prestation compensatoire)

"Das interne französische Recht qualifiziert die Ausgleichszahlung infolge Scheidung nach Art. 270 ff Code civil ausdrücklich nicht unterhaltsrechtlich, da mit der Ehe grundsätzlich die gegenseitige Pflicht zum Unterhalt endet."

http://www.angot-avocat.eu/Publications/...hlung.html

Damit wäre es keine Unterhaltspflicht, sondern ein normales Schuldverhältnis.
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#5
Hallo Nathan,

vielen Dank für die guten Hinweise. Ich hab hier seit Monaten diese Unsicherheit nd mein Anwalt ist da auch keine Hilfe (der will ja Geld verdienen).
Dies lässt mich jetzt ruhiger schlafen.
Nach Asien gehe ich, weil ich ein super Jobangebot habe und dort meinen zukünftigen Lebensmittelpunkt sehe. Big Grin
Ich werde dann also alsbald meinen Anwalt von seinem Mandat entbinden und auf geht die Reise.

Gruß

Boris
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#6
Hallo Pennfred,
lies dir auf jeden Fall dieses kostenlose .pdf durch!

http://wikimannia.org/Datei:Unterhaltsflucht.pdf

Und denk daran zum Zieldatum ALLES zu kündigen. Wohnung, alle Konten, RA Mandat entziehen, Telefon usw..
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#7
Durch die Konstellation Schweiz/Frankreich kannst Du auch locker einige Jahre, wenn nicht gar lebenslänglich, unentdeckt für die Ex in Deutschland leben. Die Grenze und die sprachliche Barriere ist ein guter Stacheldrahtzaun. Man sollte das Positiv sehen: Wenn man in Deutschland doch mal auffliegen sollte, dann kann man immer noch den Hasenfuss machen.

Ansonsten ist Asien natürlich eine sichere Alternative. Wenn es dort nicht klappt, dann geht es nach Deutschland oder Österreich.

Wie Nathan schon richtig feststellte, ist die Scheidung wurscht, wenn man nicht mehr den Wunsch hegt nochmal zu heiraten.

Nach 10 Jahren bekommst Du locker einen neuen deutschen Reisepass. Da muss man sich nicht sorgen. Dieses Thema wird komplett überbewertet. Ich habe mir im letzten Jahr einen neuen Reisepass gegönnt. Man weiss ja nie. Fluchtgefahr besteht ja immer Smile

Du solltest aber vor dem Abgang aus der Schweiz Deine Pension ausbezahlen lassen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Auf dieses Geld solltest Du nicht verzichten.

Du solltest mutig und entschlossen handeln. Nur wer etwas riskiert, kann einen Erfolg ernten. Wenn die Sache mit China platzt, dann ist die EU gross genug.

Zu den Frauen mit Kindern passt mein aktueller Artikel vom Männermagazin: "Second-Hand Frauen lauern überall"

Auch der Klassiker: "Passentzug und Passverweigerung für Unterhaltspreller" ist lesenswert.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#8
(17-06-2012, 12:53)Leutnant Dino schrieb: Du solltest aber vor dem Abgang aus der Schweiz Deine Pension ausbezahlen lassen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Auf dieses Geld solltest Du nicht verzichten.

Gilt das auch für Deutschland? Wie begründet/beantragt man dies? Hast du/jmd. da Erfahrungen?
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#9
(17-06-2012, 13:04)L3NNOX schrieb: Gilt das auch für Deutschland? Wie begründet/beantragt man dies? Hast du/jmd. da Erfahrungen?

Das gilt nicht für Deutschland sondern nur für Ausländer in der Schweiz.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#10
(17-06-2012, 12:53)Leutnant Dino schrieb: Du solltest aber vor dem Abgang aus der Schweiz Deine Pension ausbezahlen lassen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Auf dieses Geld solltest Du nicht verzichten.
Die gibts bei verheirateten nur gegen Unterschrift der Ehefrau. Vermutlich wirst Du @Pennfred die Hälfte einbüssen. Eventuell kann man die eingebüsste Hälfte mit der Kompensationszahlung verrechnen - das müsste ein Anwalt prüfen.
https://t.me/GenderFukc
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#11
(17-06-2012, 13:19)Petrus schrieb: Die gibts bei verheirateten nur gegen Unterschrift der Ehefrau.

Urkundenfälschung wird in der Schweiz mit Art. 251 StGB unter Strafe, die auch Gefängnis sein kann, gestellt.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#12
Hallo,

vielen Dank für die Unterstützung an alle.
Seid unbesorgt, ich kenne den Artikel und es ist schon alles gekündigt. Alle Ausweise sind neu und nur der Anwalt wartet noch auf sein unerwartetes Ende Big Grin
Was die Pensionskasse anbelangt, ist es in der Tat so, dass die Ehefrau unterschreiben muss und dies sogar durch einen Notar bei persönlicher Anwesenheit der Ehefrau bestätigt werden muss. Die Verrechnung der Ausgleichszahlung (ist natürlich kein Unterhalt, heisst aber nur anders) mit der Pensionskasse wird dann sicherlich stattfinden. Da ich ins außereuropäische Ausland gehe, kann ich mir meinen gesamten Anteil Pensionskasse ausbezahlen lassen.
Die Rente in Deutschland kann man sich ja nicht ausbezahlen lassen, aber das wird dann am Ende eh nur noch HartzIV sein.

Ich vergaß übrigens zu erwähnen, dass ich über einen Ehevertrag verfüge, welcher mich von nachehelichem Unterhalt freistellt solange keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Wen wundert's, den hat man kurzerhand für ungültig erklärt, obwohl vor einem Notar geschlossen.
Man kann wirklich nur jedem raten nicht zu zahlen und abzuhauen. Diese Gaunerpack, was sich Regierung nennt kassiert einen nur ab.
Man wird mit Staatshilfe bestohlen, das ist wirklich unfassbar.

Gruss

Pennfred
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#13
Danke nochmal.

Geh jetzt ein Bier trinken. Man muss ja seinem Ruf als Beschäftigungsloser gerecht werden (noch nicht arbeitslos, nur freigestellt).

ProstAngel
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#14
(17-06-2012, 13:51)Pennfred schrieb: Diese Gaunerpack, was sich Regierung nennt kassiert einen nur ab. Man wird mit Staatshilfe bestohlen, das ist wirklich unfassbar.

Diese Unverfrorenheit des Gesetzgebers erzeugen Frust, Demotivation und Krankheiten. Je nachdem wie eine Trennung abläuft hat der Mann hinterher einen Schaden für den Rest des Lebens. Man fühlt sich als lebenslänglicher Freier, wenn man nicht selbst handelt und den Geldhahn absperrt. Viele Männer können die Tatsache nicht ertragen, dass sie trotz Unterhaltszahlungen wie Dreck behandelt werden.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#15
(17-06-2012, 13:25)Leutnant Dino schrieb:
(17-06-2012, 13:19)Petrus schrieb: Die gibts bei verheirateten nur gegen Unterschrift der Ehefrau.
Urkundenfälschung wird in der Schweiz mit Art. 251 StGB unter Strafe, die auch Gefängnis sein kann, gestellt.
Das war wohl ein Freudscher Smile

(17-06-2012, 13:51)Pennfred schrieb: Ich vergaß übrigens zu erwähnen, dass ich über einen Ehevertrag verfüge, welcher mich von nachehelichem Unterhalt freistellt solange keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Wen wundert's, den hat man kurzerhand für ungültig erklärt, obwohl vor einem Notar geschlossen.
Man kann wirklich nur jedem raten nicht zu zahlen und abzuhauen. Diese Gaunerpack, was sich Regierung nennt kassiert einen nur ab.
Man wird mit Staatshilfe bestohlen, das ist wirklich unfassbar.
Du hast die Mama geehelicht und damit wirst Du zur Geldquelle ersten Ranges für die gesamte Sippe. Solche störenden Kleinigkeiten, wie ein Ehevertrag, müssen da natürlich im Vorweg beseitigt werden. Sei froh, dass Du keine Kinder mit Madame hast, sonst würdest Du lebenslänglich bekommen Smile Smile
https://t.me/GenderFukc
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#16
Mir wäre es eine persönliche, sportliche Herausforderung, diese fremdvögelnde Madame ihrem Schicksal zu überlassen, ohne einen einzigen Euro.

Ab ins Ausland, ohne eine Adresse zu hinterlassen. Selbst wenn es ganz hart kommen sollte und bis zu einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland Unterhaltsschulden aufgelaufen sein sollten: für ein Jahr den Wohnsitz in Frankreich nehmen in einer grenznahen Gemeinde, z.B. Seltz (gegenüber von Rastatt auf dem anderen Rheinufer) und die Privatinsolvenz nach französischem Recht absitzen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
(17-06-2012, 15:58)Austriake schrieb: Mir wäre es eine persönliche, sportliche Herausforderung, diese fremdvögelnde Madame ihrem Schicksal zu überlassen, ohne einen einzigen Euro.

Ich beneide jeden der die Cochones dazu hat! Das sollten schlagartig Tausende so machen, dann würde sich der Staat vlt. mal überlegen, dass es ein Fehler ist diejenigen auszubeuten die arbeiten gehen und Wirtschaftskraft erzeugen.
Wenn Tausende Männer, die vorher eine Arbeitsstelle hatten, einfach weggehen würde und somit Tausende faule Exen dem Staat auf der Tasche liegen würden, käme der Staát sicher schnell auf den Trichter, dass was schiefläuft.
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#18
(17-06-2012, 18:35)L3NNOX schrieb: Ich beneide jeden der die Cochones dazu hat!

Das ist keine Kunst. Ich bewundere diejenigen, die über 20 Jahre lang den Unterhalt in voller Höhe abdrücken und sich gut dabei fühlen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
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#19
Dann mal viel Spass in China!

Zahlungen an die Ex einstellen und dennoch das Scheidungsverfahren fortführen. Man weiß ja nie..
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#20
Ich hätte ja nie im Leben ohne Ehevertrag geheiratet. Interessant ist, dass die Ehe (ein Vertrag) gilt meine Scheidungsfolgevereinbarung (Ehevertrag) jedoch nicht. Der Gesetzgeber handelt hier wie es ihm gefällt. Es zählt einzig und allein, dass die Kosten dem Ehemann auferlegt werden und der Staat nicht zahlen muss. Ich kann die Ehemänner verstehen, welche da durchdrehen. Man ist völlig der Willkür des Staates ausgeliefert und die Anwälte machen sich die Taschen voll.
Hoffe heute Abend bin ich schlauer und habe meinen neuen Arbeitsvertrag und dann geht's ab die Post.
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#21
Warum empfiehlt Ihr die schweizer Rentenbeiträge auszuzahlen? Wäre es nicht klüger die Ansprüche im Pensionsfond zu belassen und später Rente zu beziehen?
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#22
Kommt drauf an, ob (wie in Deutschland) die Versorgungsansprüche an die Exe abgetreten werden müssen.

Falls ja, dann lieber auszahlen lassen und notfalls auf den Kopf hauen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
Wer und mit welcher Begründung wurde der Scheidungsfolgevertrag für ungültig erklärt?

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#24
(17-06-2012, 15:58)Austriake schrieb: Selbst wenn es ganz hart kommen sollte und bis zu einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland Unterhaltsschulden aufgelaufen sein sollten: für ein Jahr den Wohnsitz in Frankreich nehmen in einer grenznahen Gemeinde, z.B. Seltz (gegenüber von Rastatt auf dem anderen Rheinufer) und die Privatinsolvenz nach französischem Recht absitzen.
????
Kannst Du das etwas genauer erklären ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#25
(18-06-2012, 12:43)Pistachio 00 schrieb:
(17-06-2012, 15:58)Austriake schrieb: Selbst wenn es ganz hart kommen sollte und bis zu einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland Unterhaltsschulden aufgelaufen sein sollten: für ein Jahr den Wohnsitz in Frankreich nehmen in einer grenznahen Gemeinde, z.B. Seltz (gegenüber von Rastatt auf dem anderen Rheinufer) und die Privatinsolvenz nach französischem Recht absitzen.
????
Kannst Du das etwas genauer erklären ?

Eine Privatinsolvenz nach französischem Recht ist in einem Jahr abgewickelt.
Wo Seltz liegt, sagt Dir Tante Google Maps. Wenn man also im Badischen (Raum Karlsruhe,Ettlingen,Rastatt,Bühl oder Lahr) eine Arbeit hat, kann man auch in Frankreich wohnen. Jeden Morgen rüber über den Rhein, abends wieder zurück.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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