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Sorgerecht, Unterhalt, Umgang: 4 Kinder beim Vater
#26
(18-05-2012, 07:13)Clint Eastwood schrieb: Ja, ist alles etwas seltsam, 2 Jahre auf Bewaehrung bekommt man nicht wegen Falschparkens. Was war denn das "Delikt"? 170 StGB? Warum bist Du nicht in Revision gegangen? Kannst Du da ueberhaupt noch im oeffentlichen Dienst arbeiten als Krankenschwester??
Ja, die Bewährung ist wegen §170. Vorher wurde ein fiktives Gehalt angenommen, indem dann der Richter 850€ für Unterhalt festgelegt hat. Das konnte ich aber nicht leisten, da ich zu der Zeit krank war. Dann hat mein Ex mich angezeigt (§170) und im Strafverfahren wurden die 200€ festgelegt.
Es erfolgte keine Eintragung ins Führungszeugnis.
Da wir momentan Pflegenotstand haben, kann man als Krankenschwester überall einen Job finden. Die Pharmaindustrie sorgt ja auch dafür, dass die Menschen immer kränker werden...

(18-05-2012, 07:13)Clint Eastwood schrieb: Also: Teilzwangsversteigerung:

Weshalb willst Du das Haus teilzwangsversteigern lassen? Gehoert die andere Haelfte Deinem Ex? Oder sind da noch mehr im Boot? Sind da noch Schulden/Raten drauf? Wenn ja, dann bedienst Du diese ja, Du hast also das ganze Haus unter Kontrolle. Das groesste Problem wird sein: wer kauft ein halbes Haus, wo ein Mann und seine 4 Kinder drin wohnen und dem die andere Haelfte gehoert?? Da bekommst Du gar nichts fuer, fuerchte ich..
Also mehr Infos her, dann koennen wir raten.
Das Haus gehört zur Hälfte mir. Schulden sind klar noch drauf. Und die Ratenzahlung haben die Eltern von meinem Ex übernommen. Wenn es jemand kauft, dann die Eltern von meinem Ex....

(18-05-2012, 07:13)Clint Eastwood schrieb: Steuerhinterziehung: als Krankenschwester hast Du da nicht viele Moeglichkeiten, also ganz ruhig bleiben. Den Steuerbescheid von 2009 hast Du ja bekommen, oder? Wenn da was nicht stimmt, dann muss das liebe Finanzamt Dir das nachweisen und Du nicht umgekehrt Deine Unschuld beweisen. Dies sehe ich nicht als Problem an.
Ich hatte 2009 drei Jobs. Also zwei in Selbstständigkeit und einen als Krankenschwester. Aber das ist mal ein guter Tipp, dass das Finanzamt mir das nachweisen muss. Danke.
(18-05-2012, 07:13)Clint Eastwood schrieb: Pfaendung:
"Sachen" werden normalerweise nicht gepfaendet, ausser Rolex-Uhren, wertvollem Schmuck sowie neuwertigen Autos und Flachbild-TV's - alles was man halt zu Geld machen kann. Deine getragenen Klamotten und viele andere alltaeglichen Dinge werden nicht gepfaendet. Wie kommt man auf 20000 Euro Unterhaltsschulden, wenn man nur 200 Euro Unterhalt zahlen muss - die Rechnung wuerde ich gerne mal sehen.
Die Anwältin von meinem Ex hat geschrieben, dass ich schon bei 20 000 € Unterhaltsschulden bin. Nachgefragt habe ich da nicht, da ich dachte, ich kann da jetzt eh nichts machen. Also egal ob ich 100 000 oder 5000 € Schulden habe. Ich kann es nicht bezahlen....
Ist wahrscheinlich ein Fehler...

(18-05-2012, 07:13)Clint Eastwood schrieb: Deine persoenlichen Sachen:
Fordere Deinen Ex auf Herausgabe auf. Falls er das nicht tut, ist das Unterschlagung, das ist auch kein Spass.
Natuerlich kann er Deine Klamotten und persoenlichen Sachen verbrennen, aber das ist halt nun mal so.
Von weltlichen Dingen muss man sich als Unterhaltspflichtiger ohnehin verabschieden.
Meine Anwältin hat das mindestens schon dreimal gemacht...derzeit will sie wieder eine Klage schicken, weil er sich nicht rührt.
Von weltlichen Dingen habe ich mich schon lange verabschiedet. Aber es geht um meine Existenz, die immer mehr bedroht ist. Ich denke auch, dass mein Ex alles schon auf die Seite geschafft hat und rechne nicht damit, dass ich da noch was bekomme.
Viele Grüße
Sockenmonster
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#27
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Wie leicht verlogene Staatsanwälte und Richter betrügerische Verurteilungen mit §170 StGB durchziehen, kennen wir ja. Freilich sind die fast nie haltbar, wenn der Pflichtige sich wehrt, aber das muss er erst mal wissen und lernen. In dem Zusammenhang wäre die (natürlich anonymisierte) Urteilsbegründung interessant.
Die Urteilsbegründung werde ich raussuchen und hier posten, wenn die Dich interessiert...
da ich heute meine Kinder abhole, wirds Montag werden...
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Hat denn ein Missbrauch belegbar stattgefunden oder gab es nur Vermutungen?
Ich habe den Typ angezeigt. Der Mißbrauch wurde von ihm zugegeben. Und jetzt halt dich fest: Obwohl der Typ schon mehrfach sex. Mißbrauch (2003 an 5 Kindern!) vollzogen hat, kam er nicht in den Knast!
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Von was lebt dein Ex momentan? Ehegattenunterhalt gibts ja keinen.
Von der Arge und Unterhaltsvorschusskasse.
Viele Grüße
Sockenmonster
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#28
(18-05-2012, 10:18)Nappo schrieb: Ich darf mich jetzt auch einmal dazu äußern. Aber da auch mir das alles recht unglaublich vorkommt, liebes Sockenmonster, darf ich Dich ganz höflich bitten, am Besten die komplette Geschichte in ruhigen 5 Minuten einmal unter "Meine Geschichte" zu posten.
okay, das werde ich machen. Das wird ein bisschen dauern....
Dann werden die anderen Sachen wahrscheinlich klarer.
Oh, super, wenn Du Dich da auskennst; wenn es für Dich ok ist komme ich die nächsten Tage auf Dich per PN zurück.
(18-05-2012, 10:18)Nappo schrieb: Du läßt jetzt erst mal SOFORT die Finger vom Rat Deiner Anwältin und mailst mir folgendes :
Big Grin mit dem wirste wahrscheinlich Recht haben...
(18-05-2012, 10:18)Nappo schrieb: Also sollte erstmal System in Deine Situation. Danach findet sich der weitere Weg.
Ja das ganz bestimmt. Bin da ziemlich planlos...
Viele Grüße
Sockenmonster
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#29
(18-05-2012, 10:51)Sockenmonster schrieb: Die Urteilsbegründung werde ich raussuchen und hier posten, wenn die Dich interessiert...

Ja, die wäre interessant. Ändere alle darin genannten Namen und Lebensdaten.

(18-05-2012, 10:51)Sockenmonster schrieb: Ich habe den Typ angezeigt. Der Mißbrauch wurde von ihm zugegeben. Und jetzt halt dich fest: Obwohl der Typ schon mehrfach sex. Mißbrauch (2003 an 5 Kindern!) vollzogen hat, kam er nicht in den Knast!

Aber zur Verhandlung kam es und zu gerichtlichen Auflagen an ihn? Der Antrag aufs alleinige Sorgerecht war da natürlich ein schlechter Rat. Der andere Elternteil braucht bloss zu sagen, dass er keinen Kontakt mehr zum Täter zulässt. Kindeswohl und Erziehungsfähigkeit bleiben unberührt. Da müsste schon nachweisbar sein, dass der Elternteil den Kontakt wieder besseren Wissens gesucht hat und beibehalten will. Was natürlich jeder, der bei Verstand ist energisch verneinen wird.

Das ganze Thema ist dichter Nebel, es gibt da von Fall zu Fall Überreaktionen genauso wie sträfliche Nichtreaktionen. Hauptsächlich verantwortlich dafür ist der Wirbelsturm an Falschbeschuldigungen, der Missbrauch mit dem Missbrauch.

(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Von der Arge und Unterhaltsvorschusskasse.

Also nur ARGE, weil Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ohnehin der Bedarfsgemeinschaft zufliessen. Da kommt er bei vier Kinder natürlich auf eine komfortable Summe.
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#30
Hier der Beschluss: (es gibt auch ein Urteil, aber das kommt fast auf das Gleiche hinaus):
Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre
D. Verurteilte hat jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht unverzüglich mitzuteilen
D. Verurteilte wird angewiesen, künftig ihren Unterhaltspflichten hinsichtlich der Kinder......nach besten Kräften nachzukommen und diesbezüglich monatlich insgesamt mindestens 200,00 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse beim Landratsamt ..........zu zahlen. Durch diese Weisung werden eventuelle höhere familienrechtlichen Ansprüche nicht berührt und soll keine Abänderung bestehender familienrechtlicher Unterhaltstitel erfolgen.
gez. Richter
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#31
Ohne Beschlussbegründung?!
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#32
(20-05-2012, 21:50)p schrieb: Ohne Beschlussbegründung?!
die ist nur im Urteil:
Gründe:
I. Die Angeklagte hat in dem Temin zur Hauptverhandlung ihren Einspruch gegen den Strafbefehl vom ......wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. HInsichtlich des Sachverhalts und der angewendeten Vorschriften wird auf den Strafbefehl vom ... Bezug genommen.
II. Nach einer Gesamtschau aller Umstände erschien ess ausreichend,, die Angeklagte gmaäß §59 StGB zu verwarnen und die Verurteilung zu der an für sih tat- und schuldangemeessene Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 € vorbehalten.
III. Die Kostenentscheidung beruht auf §465 Abs. 1 StPO

Viele Grüße
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#33
Aha! Du bist also auf den Strafbefehl reingefallen und hast es dem Richter extrem einfach gemacht. Das war schlecht, ganz schlecht - diese Strafbefehle zur Unterhaltspflichtverletzung sind ein "man probierts halt mal" - Trick unserer Staatsanaltschaften. Das ist vergleichbar mit der Mafia, die in einen Laden reinmarschiert, alles auf den Boden knallt und dann bringt: "Sie wollen doch nicht, dass ihnen noch was schlimmeres zustösst? Dann zahlen sie mal besser unsere Versicherung!"

Und ich möchte wetten, du hast vorher dazu deine Anwältin befragt und die hat dir dazu geraten. Die, die dich schon beim Sorgerecht falsch beraten hat.

Die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach §170 StGB sind vielfältig und hoch, sieh es dir mal in der faq an. Schon bei kleinen Zweifeln sollte man Strafbefehlen widersprechen - komplett.
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#34
(21-05-2012, 09:24)p schrieb: Aha! Du bist also auf den Strafbefehl reingefallen und hast es dem Richter extrem einfach gemacht. Das war schlecht, ganz schlecht - diese Strafbefehle zur Unterhaltspflichtverletzung sind ein "man probierts halt mal" - Trick unserer Staatsanaltschaften. Das ist vergleichbar mit der Mafia, die in einen Laden reinmarschiert, alles auf den Boden knallt und dann bringt: "Sie wollen doch nicht, dass ihnen noch was schlimmeres zustösst? Dann zahlen sie mal besser unsere Versicherung!"


Und ich möchte wetten, du hast vorher dazu deine Anwältin befragt und die hat dir dazu geraten. Die, die dich schon beim Sorgerecht falsch beraten hat.
War ein anderer Anwalt - Strafrechtanwalt - Er hat mir geraten auf die 200€ einzugehen. Ich wollte natürlich einen Freispruch. Aber der Anwalt hat das dann so überzeugend gesagt, dass ich dachte, ok, vll. doch das Beste....

(21-05-2012, 09:24)p schrieb: Die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach §170 StGB sind vielfältig und hoch, sieh es dir mal in der faq an. Schon bei kleinen Zweifeln sollte man Strafbefehlen widersprechen - komplett.
Werde ich mir ansehen, ich sehe schon ich habe viel zu lesen. Da kommt meine Magen-Darm-Grippe grade recht.
Kann ich da jetzt noch was machen, wegen der Verurteilung?
Viele Grüße
Sockenmonster
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#35
Hallo liebe "Gemeinde",

ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll zu erzählen...leider hatte ich die letzten Monate so viel um die Ohren, dass ich weder Zeit hatte hier im Forum mitzulesen, noch vermutlich kompetent auf die Gemeinheiten meines Ex zu reagieren.

Während mein Ex es geschafft hat meinen neuen Lebenspartner wegen sexuellen Missbrauch anzuzeigen, warten wir noch immer auf die "Einladung" des Gerichts. Das Ganze zieht sich nun schon seit einem dreiviertel Jahr hin.

Nach den Sommerferien habe ich meine Kinder das letzte Mal noch für ein Wochenende gesehen. Dann hat mein Ex mir den Umgang verweigert, wegen angeblichen sex. Übergriffen von meinem Lebenspartner (Umgangsklage läuft - den Richter habe ich angerufen, er möchte das Ermittlungsverfahren erst lesen und dann entscheiden).

Meine Anwältin hat mir dann vorgeschlagen einen Brief an den Richter zu schreiben und ihm mitzuteilen, dass mein LP beim nächsten Umgang nicht da sein wird. Dann könnte der Richter sich nicht mehr mit dem Ermittlungsverfahren rausreden und ich könnte meine Kinder sehen.

Ich gehe alle 14 Tage zu dem Haus in dem meine Kinder wohnen, meistens sind sie an den vereinbarten Umgang nicht da. Als sie mal da waren, ist mein Ex runtergekommen und hat mich doch tatsächlich tätlich angegriffen, dabei hat er ausgesehen wie ein Wahnsinniger. Ich bekomme meine Kinder nicht hat er geschrieen und noch ein paar Beleidigungen dazu. Erst wollte ich einfach nur weg, ich zitterte vor Schreck und vor den Gemeinheiten. Vor allem vor der Ungerechtigkeit. Dann habe ich mich ein paar Minuten ins Auto gesetzt und die Polizei angerufen.

Während mein Ex mich unterdessen auch beim Finanzamt angeschwärzt hat und an meine Kontodaten rangekommen ist, läuft deswegen ein Strafverfahren gegen meinen Ex.

Vor ein paar Tagen habe ich die nächste Gemeinheit in meinem Briefkasten erhalten. Seine Anwältin beantragt für ihn das alleinige Sorgerecht.

Ich schreibe diese Zeilen und die Tränen laufen mir über mein Gesicht. Verdammt. Ich will einfach nur Gerechtigkeit und meine Kinder.

Aber, jetzt meine Frage an Euch, wenn es zum Gerichtsverfahren, wegen der alleinigen Sorge kommt, kann ich da Anträge stellen und Zeugen bestellen? z. B. weiß ich dass mein Ex damals bei dem psy. Gutachten alles aus dem Internet geholt hat. Dafür gibt es auch einen Zeugen.

Viele Grüße
Sockenmonster

Und ich danke Euch für Eure Antworten
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#36
Betreff angepasst, Threads zusammengeführt.

Wie ist der Stand? Kündigt die Anwältin die Klage an oder ist die Klage bereits beim Gericht?
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#37
ist beim Gericht. Aber im Schreiben steht vorne wegen Umgangsrecht. Im Schrieb selber, dass sie dem Mandanten anraten muss das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
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#38
du musst mal etwas butter bei die fische geben.

wie alt sind die kinder, warum sind sie beim vater, wie sieht die umgangsregelung aus, wie kam sie zu stande...etc.?

ich steig hier nicht durch.
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#39
Ich habe mir jetzt nochmal den bisherigen Thread durchgelesen - daraus geht hervor, dass du bereits eine gerichtliche Umgangsregelung hattest. Wenn sich dein Ex nicht daran hält, kann das sehr negativ auf ihn zurückfallen.
Wie kommt dein Ex dazu, deinem LG solche Vorwürfe zu machen? Haben die Kinder da etwas geäußert?

Wie ist überhaupt dein Kontakt zu den Kids? Kommen sie gerne zu dir?

Ansonsten würde ich dich auch bitten, nochmals ein paar Fakten auf den Tisch zu legen, sonst kann dir keiner helfen.
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#40
Ok. Also der Umgang wurde gerichtlich geregelt. Schon vor zwei Jahren hat mein Ex versucht meinen LP pädophile Neigungen anzuhängen. Das hat mein Ex versucht über die Kinder zu erreichen. Nun hat mein Ex es geschafft, dass meine jüngste Tochter die Aussage gemacht hat, dass mein LP sie angefasst hat.
Mein Ex hat dann Strafanzeige gemacht. Das Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen und beim Staatsanwalt. Die Anzeige von meinem Ex lief schon im Juli. Aber erst nach den Sommerferien hat er mir die Kinder nicht mehr raus gegeben. Der Richter will die Ermittlungsakte erst lesen und dann entscheiden.

Meine Kinder sind immer gerne zu mir gekommen. Außer meine älteste Tochter, die wollte schon vor zwei Jahren nur noch in den Ferien zu mir. Bei ihr hat sich mein Ex ausgeheult und er hat mich auch vor ihr immer schlecht gemacht. Das würde jetzt den Rahmen sprengen, wenn ich alles erzählen würde was vorgefallen ist. Außer das ist wichtig, dann erzähle ich alles...
Vor ein paar Tagen habe ich mich heimlich mit meinem großen Sohn getroffen (er ist der Einzige von meinen Kindern den ich übers Handy manchmal erreichen kann). Heimlich deshalb, weil er sonst Ärger mit seinem Vater bekommt, wenn der mitbekommt, dass wir uns getroffen haben.
Alle meine Kinder haben Angst vor ihrem Vater - sie entsprechen ihm aus Angst und weil sie vorwiegend bei ihm wohnen. Das ist meine Meinung.

Was wäre jetzt noch wichtig für Euch zu wissen? Es tut mir leid, aber ich weiß gar nicht wo ich überall anfangen soll zu erzählen...
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#41
Ganz ruhig bleiben. Fuer einen Sorgerechtsentzug sind die Huerden ziemlich hoch..
Auf keinen Fall auf irgendeinen Vergleich eingehen. Den Richter entscheiden lassen und ggf. in Revision gehen.

Umgangsrecht konsequent weiter verfolgen.

Wegen der Strafanzeige kann ich nichts raten, da ich die "Beweis"lage nicht kenne..
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#42
Grundsätzlich würde auch ich an deiner Stelle an der Umgangsregelung weiter festhalten. Nimm aber beim nächsten Mal, wenn du eigentlich deine Kinder abholen willst, Zeugen mit, d.h. eine gute Freundin, deine Mutter, zur Not die Polizei, wen auch immer. Das hebt für deinen Ex die Hemmschwelle, dich wieder auf offener Straße niederzumachen und du kannst im Nachhinein beweisen, dass du versucht hast deinen Umgang wahrzunehmen, dein Ex das aber verhindert hat. Soweit das eine.

Was diesen Richter angeht: Was genau hast du denn nun vor Gericht beantragt? Warum will der Richter erst das Ermittlungsverfahren abwarten? Das kann noch ewig dauern, und bis dahin deine Kindern nicht zu sehen ist nicht zumutbar, da DIR ja kein Vorwurf gemacht wird. Insofern ist die Idee mit dem Brief (am besten eine Kopie an deinen Ex) soweit ganz gut, denke ich. Falls es da weiter Probleme gibt, würde ich eine EA beantragen, sonst wartest du noch ewig.

Deine älteren beiden Kinder sind im übrigen groß genug, evtl. vor Gericht zu äußern, dass sie bei dir leben möchten. Falls sie dazu noch äußern, dass sie vom Vater unter Druck gesetzt werden, kann dieser "Umzug" unter Umständen ganz schnell gehen.

Wie sieht aktuell eigentliche deine finanzielle Situation aus? Da war ja auch nicht ganz klar, ob du zu Recht oder Unrecht zum Zahlen verdonnert bist. Ist dieses Thema inzwischen abgeschlossen, oder sitzt du noch immer auf einem Schuldenberg?
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#43
Vielen Dank für Eure Anworten.

Wegen dem Umgangsrecht schreibt meine Anwältin alle 14 Tage Briefe ans Gericht. Also das läuft. Nachdem mich mein Ex tätlich angegriffen hat, habe ich jemanden mitgenommen. Seither war er immer mit den Kindern einfach weg.

Eine Kopie des Briefes an den Ex: das ist eine gute Idee. Werde nachher mit meiner Anwältin sprechen, das sie dies veranlasst.
Wie erreicht man eine EA - eine Anhörung?

Wie gesagt haben alle Kinder Angst vor ihrem Vater und weil sie bei ihm vorwiegend leben, können sie das auch nicht entscheiden. Selbst Erwachsene haben Angst vor meinem Ex. Bekannte und Freunde haben mir das gesagt. Bloß wie kann ich das beweisen?
Hat jemand Informationen über die Bindungstoleranz, da bin ich im Internet nicht wirklich fündig geworden.

Mein Ex vollzieht an meinen Kindern einen großen emotionalen und sozialen Mißbrauch - doch wie ist das beweisbar? Zeugen hätte ich mehr als genug. Doch werden die gehört? (Bitte keine Tipps zum JA zu gehen - mit deren reaktionslosigkeit habe ich komplett abgeschlossen).

Meine finanzielle Situation ist noch nicht geregelt, aber das belastet mich zur Zeit am wenigsten. Auch das mit dem Finanzamt ist noch nicht abschliesend geklärt. Da habe ich mich an den Tipp von Nappo gehalten und das so gemacht wie er mir vorgeschlagen hat. Aber bisher habe ich noch keine Antwort vom Finanzamt. Danke nochmal Nappo. (P.S. das mit der Steuer für das nächste Jahr habe ich einfach noch nicht gebacken bekommen....habe Aufschub bekommen bis Ende des Jahres).
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#44
Ich glaube gelesen zu habe das du Krankenschwester bist.
Meine Ex macht derzeit eine vom Jobcenter finanzierte Fortbildung zur PDL. Die findest 1 Woche pro Monat statt und dauert ein Jahr. Wurde bewilligt mit der Begründung da der Job als Altenpflegerin zu ungünstige Zeiten für eine Kinderbetreuung bzw. Umgang hat. Sie ist von ihrer Unterhaltspflicht während der Zeit befreit. Hat aber auch keinen Titel. Bisher konnte sie sich irgendwie drücken und UVK hat bisher bezaghlt. Sie hatte über die Altenpflegeausbildung damals ihren Hauptschulabschluss nachgemacht. Jetzt einige Jahre Berufserfahrenung und sie ist qaualifieziert genug für die PDL-Fortbildung.
Als PDL verdient man ganz gut und hat angenehme Arbeitszeiten. Vielleicht eine Option für dich.
lg
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#45
Deine Informationen sind zu ungenau, @ Sockenmonster.
Weswegen schreibt deine Anwältin ans Gericht? Was wurde beantragt? Du HAST doch schon eine Umgangsregelung, es geht ja hier letztlich nur darum deinen Ex wieder dazu zu bringen, sich daran zu halten.
Wie also sah die ursprüngliche Umgangsregelung aus? Waren Ordnungsmittel enthalten?
Eine EA ist eine Einstweilige Anordnung, die z.B. besagen könnte, dass du deine Kinder weiter sehen kannst, auch wenn das mit deinem LG noch ungeklärt ist. Dein Ex wird also zur Herausgabe der Kinder verdonnert.
Um dir da aber noch weiter helfen zu können, braucht es mehr Details.

Wenn du deine Kinder zu dir holen willst, müssten definitiv deine Kinder - vor allem die Älteren - mit deutlichen Aussagen nachhelfen.

Prnizipiell mag ich ja auch nicht über deine Anwältin meckern, aber mehr als alle 14 Tage ein Schreiben ans Gericht sollte schon drin sein.
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#46
ich hab das gefühl, dass die umgangsregelung vom richter außer kraft gesetzt wurde.

bei der informationsverstopfung hier kann man nur mutmaßen.
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#47
Ja, es geht darum, dass mein Ex sich an die Umgangsregelung hält. Ordnunggeld wegen Vereitelung des Umgangs ist in jedem Schreiben drin. Der Richter hat nicht geschrieben, dass er die Umgangsregelung außer Kraft gesetzt hat, sondern nur dass er die Ermittlungsakte lesen will und dann entscheiden will.
Meine Anwältin hat jetzt ein Schreiben aufgesetzt, dass besagt, dass mein LP beim nächsten Umgang nicht da ist. So kann sich der Richter nicht mit dem Lesen wegen der Ermittlungsakte rausreden und mein Ex wird der Boden entzogen, dass er jetzt keinen "Grund" mehr hat die Kinder mir nicht zu geben.
Ich muss mich entschuldigen - leider kann ich die Informationen nicht optimal wiedergeben. Ich bin derzeit zu traumatisiert von der ganzen Sache.

An Absurdistan: daran habe ich auch schon gedacht eine PDL Ausbildung noch zu machen. Fehlt mir grad die Energie.
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#48
also ist die umgangsreglung de facto ausgesetzt.
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