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Ehegattenunterhalt
#1
Hallo Zusammen,

kann mir jemand erklären wie das mit dem Ehegattenunterhalt funktioniert und worauf man achten muss.
Wir hoffen das wir im januar 2013 geschieden werden. Smile Beim Notar haben wir auf Ehegattenunterhalt etc. verzichtet.
Aber was wäre wenn ich mal aufgrund meiner kleinen Rente doch was vom Amt beantrage oder ich den geforderten KU von Hexe von meiner Rente bezahlen würde und dann aufstocke. Kann das Amt an Nicole herantreten?
Auch wenn unsere Ehe bis zur Trennung 3 Jahre und 4,5 Monate gedauert hat. Bis zur Scheidung wären es dann 4 Jahre und 4,5 Monate.

Bernie
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#2
Hallo Zusammen,

ein Rechtsanwalt sagte mir bezüglich unsere Scheidung das wenn wir den nachehelichen Unterhalt ausschließen wollen 1 Jahr lang kein Scheidungsantrag gestellt werden darf.
Könnt ihr mir da helfen ich hab nirgends was gefunden. Bin grad verzweifelt Sad

Nicole
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#3
Davon weiss ich nichts. Welche Begründung hat er angeführt?
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#4
Bist Du Dir sicher, dass der RA nicht den Vorsorgeausgleich meinte?
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#5
(28-11-2012, 20:52)p schrieb: Davon weiss ich nichts. Welche Begründung hat er angeführt?

Er sagt damit es wirksam wird. *Komisch oder???????? Hab ich noch nie was von gelesen oder gehört. Dieser Anwalt ist nicht unsere sondern eher ein Bekannter.
Mein konnt ich nicht mehr erreichen.

Nicole
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#6
Ich stelle mal einen Link hier rein indem Rechtssprechungen bezüglich Unterhaltssprechung entscheiden wurden.
http://www.vaeter-aktuell.de/studien/Huelsmann1.htm

Würdet ihr noch ein Jahr länger warten, wird man sicher EHER versuchen Nicole "auszubeuten" . Ich denke, mit 41 Monaten fährt ihr besser als mit über 53 Monaten.
Ich würde diesem Anwalt nicht glauben.
Allgemein vertraue ich den Anwälten nicht
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#7
Kann sein, dass, wenn klar ist, dass die arme Frau sich nicht alleine ernähren kann, und wenn schon eine Trennung im Raum steht, ein Unterhaltsverzicht einseitig (und vorsätzlich) zu Lasten eines Vertragspartners (der Frau) ginge... Solche Verträge können, wenn's dumm läuft, für nichtig erklärt werden.

Dann allerdings wären m. E. so gut wie alle Scheidungsfolgenvereinbarungen nichtig oder potenziell nichtig... Wer steigt da schon durch?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#8
Das habe ich aus der "Empfehlung für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe" gefunden


53
Durch Vertrag kann die Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts von Ehegatten, deren Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, auch für die Zukunft erlassen oder eingeschränkt werden (§ 1585 c BGB, Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des 1. EheRG i.V.m. § 72 EheG). Gleiches gilt für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt (§ 16 Abs. 2 Satz 2 LPartG i.V.m. § 1585 c BGB).

54
Ein Unterhaltsverzicht
1.ist unwirksam, wenn der Unterhaltsanspruch vor Vertragsabschluss auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen ist,
2.ist sittenwidrig und nach § 138 Satz 1 BGB nichtig bei Schädigungsabsicht zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe,
3.kann (auch ohne Schädigungsabsicht zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe) sittenwidrig und nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein im Hinblick auf Inhalt, Zweck und Beweg-grund der Vereinbarung.
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#9
Hallo Zusammen,

also Nicole hat vorhin mit RA gesprochen und diese sagte ihr, dass es eine schwachsinnige Aussage des Notars/RA ist. Er hat auch versucht das Scheidungsverfahren regeln zu dürfen obwohl sie ihm gesagt hat das es ausschließlich um die notarielle Vereinbarung geht.

Also Hilfe werde ich nie vom Staat beantragen. Aber mir geht es halt darum Nicol zu schützen. Für mein "Leben" kann sie ja nichts. Das wovor ich mich Fürchte ist das die KM der anderen Kids mich zwingen könnte nicole zu verklagen obwohl Krankheiten auch seit JAhren da sind.
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#10
(05-12-2012, 13:12)Bernie schrieb: Das wovor ich mich Fürchte ist das die KM der anderen Kids mich zwingen könnte nicole zu verklagen obwohl Krankheiten auch seit JAhren da sind.

Meinst du denn, es könnte wirklich passieren, dass du dazu "gezwungen" wirst?
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#11
Hi Weber,

keine Ahnung. Gibt es solche Fälle? Ich hab da keine Ahnung. Dafür bin ich ja hier Smile Bernie
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#12
Schade, dass keiner antwortet, der Ahnung hat.... Wink Das würde mich nämlich auch brennend interessieren!
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#13
War doch irgendwie was anderes...

Ging darum, dass man seinen Selbstbehalt auf 560€ gekürzt hatte und er deshalb ausgezogen ist + Scheidung von der 2. Ehe, um seinen SB zu erhöhen.

Falls es interessiert
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4782
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#14
Hi Revolution,

bei Zahlknecht war oder ist der Fall ähnlich. Bei ihm ging es ja am Ende um einen SB von 808 und 950. Aber um Ehegattenunterhalt ging es meines Wissens nicht. Bernie
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