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Alleinerziehender Vater braucht Eure Hilfe im Scheidungsverfahren
#1
Hallo zusammen,

ich brauche Euren Rat und Eure Unterstützung, auch moralisch

Meine Story stichwortartig:

- 1.Kind geboren 2006, 2.Kind geboren 2007, Heirat Herbst 2008
- mein Beruf: Arzt, Vollzeit
- beruflicher Werdegang der Ex: Studium BWL in Mindeststudienzeit bis Herbst 2008, Start Vollzeitarbeit Dezember 2008, Ihr Arbeitsplatz entfernt (Management Luftfahrtbereich) d.h. jeden Tag 140 km pendeln für Sie
- Kinder tagsüber voll betreut über AuPair, ab Sommer 2009 über den Betriebskindergarten meines Arbeitgebers
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- ab August 2010 Affäre (nachweisbar) mit Ausbildungspilot, will Pilotin werden
- ich lehne ab, will Ehevertrag (ohne Wissen Ihrer Affäre), decke Affäre auf, sie zeigt keinerlei Reue, Ihr Geliebter lässt sie fallen und geht zu seiner Frau zurück
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- sie will Kinder mitnehmen 70 km weit weg, will mir kein Umgangsrecht schriftlich zusichern, will alleinerziehend Pilotenausbildung machen, meinerseits Versuche von Mediation und ähnlichem werden abgeblockt
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- Dez 2010: nimmt Kinder ohne mein Einverständnis mit, am gleichen Tag Antrag meinerseits auf ABR mit Vorschlag Wechselmodell
- Jan 2010: Gericht: Kinder bleiben vorerst bei mir, Gutachten angefordert, angebotenes Wechselmodell wird weiterhin vehement abgelehnt, bestreitet, dass sie eine Pilotenausbildung anstrebt
- August 2010: endgültige Entscheidung, ABR uneingeschränkt bei mir, von Seiten der Ex kein Fordern einer gerichtlichen Umgangsregelung
- Umgang 2011: alle 2 WE Do-Mo bei Ex + Freitag in anderer Woche
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- Dezember 2010: Scheidungsantrag meinerseits
- aktuell:
1) Umgang nur noch jedes 2. WE Do-Mo, zusätzlicher Freitag von Ihr gecancelled, Umgänge werden von Ihr unregelmäßig und nur teilweise wahrgenommen, Absagen immer ohne Begründung und immr kurzfristig
2) Scheidungsverfahren: sie beantragt Prozesskostenvorschuss, will Trennungsunterhalt,
alle Versuche meinerseits einer einvernehmlichen Regelung unter Verzicht von KU meinerseits werden nicht einmal beantwortet

Begründung von Prozesskostenvorschuss:
Ihr Verdienst: 2000 Euro - 450 Euro Kindesunterhalt (zahlt sie seit 1.1.2012, Mindesunterhalt, wollte eigentlich, dass ich keinen TU zahle und sie keinen KU, aber - 700 Euro Ratenzahlung (Kredit von Ihrem Vater 50000 Euro für Pilotenausbildung, Start Ausbildung Mai 2011, Start Ratenrückzahlung ab Januar 2012, was ja vollkommen unlogisch ist, wohnt in gekauftem Haus Ihres Vaters: Einfamilienhaus, 150m2, 1000m2 Garten, zahlt 370 Euro Miete)
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das war die Story
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dank Trennungsfaq und Euch habe ich unglaublich viel erreicht und bin überglücklich, die Kinder entwickeln sich auch laut Kindergarten sehr sehr gut, ich bin oft ko (42 StundenWoche, mein Einkommen 4000 Euro netto mit Diensten, die ich immer an den Wochenenden mache, wenn die Kinder bei Ihr sind
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meine Fragen / Probleme:

1) heute Gerichtsverhandlung wegen Prozesskostenvorschuss: sie rechnet sich bedürftig über die Pilotenausbildung (Ihr Lebenstraum) und will mich mit Klagen überhäufen,

2) durch kurzfristige Umgangsabsagen (bedingt durch Ihre Pilotenausbildung) bringt sie mich in Not wegen meiner Arbeit, für eigene Urlaubswünsche erwartet sie sofortige Zustimmung

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was denkt Ihr?
ich habe viel erreicht, aber sie will mir es mit Scheidungskrieg heimzahlen, und versucht mir zu schaden wo es geht

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es kann ja nicht sein, dass sie es trotzdem schafft mich zu drangsalieren
ich opfere mich für die Kinder schon fast auf und bin ziemlich an der Belastungsgrenze

auch wenn ich für viele von Euch wahrscheinlich Luxusprobleme habe, vielleicht habt Ihr einen Rat, manche Dinge könnten auch vor dem OLG landen, und Signalwirkung haben,

danke fürs Lesen
SuperPapa
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#2
Einen Scheidungskrieg abwenden wirst du nur können, in dem du kapitulierst.
(Die sizilianische Lösung klammere ich jetzt mal aus Smile )

Und die Möglichkeit, dich zu drangsalieren wird sie, dank der stets hilfsbereiten Justiz auch immer haben.

Wie kam denn ihre Armrechnung in der Verhandlung an?
Eigentlich steht ihr, als Unterhaltspflichtiger keine 2. Ausbildung zu, da sie bereits eine hat.
Und einen auskömmlichen Job dazu, den sie ohne Not aufgegeben hat.
Ein Vater wäre in so einer Situation längst zu einer knappen Fantastilliarde an Unterhalt aus fiktivem Einkommen verurteilt worden.
Wenn er nicht sogar gleich zu einer einstweiligen Erschießung abgeführt worden wäre.

Hat dein Anwalt das nicht gleich mit diesem Argument abgebügelt?
Und der Richter? Der hätte eigentlich auch gleich sein Medusenhaupt schütteln müssen.
Was lief denn da ab?
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#3
die Richterin war sichtlich überfordert und irgendwann auch genervt, die Konstellation in meinem Fall ist einfach selten und die Dreistigkeit meiner Ex grenzenlos
...
die Entscheidung kommt schriftlich in den nächsten Tagen
...
die Armrechnung wurde erstmal so zur Kenntnis genommen,
...
dass es überhaupt gar keinen Sinn macht, nach 7 Monaten die Raten zurückzuzahlen, obwohl sie ja die Ausbildung (macht sie berufsbegleitend und mit Hilfe Ihrer Umgangsreduktion) noch nicht beendet hat, wurde auch nur zur Kenntnis genommen
...
das einzige was mir helfen könnte, dass meine Ex sich beschwert hat, dass ich Ihre Pilotenausbildung in der Ehe nicht mitfinanzieren wollte
...
die Bedürftigkeit ist so etwas von konstruiert und doch könnte sie damit durchkommen,
Ihr Zugewinnausgleich schon jetzt zu zahlen (Richterin fand die Idee super), habe ich abgelehnt, da das gleiche Problem sich immer wieder wiederholen würde
...
ein von mir angebotener zinsloser Kredit mit selbst bestimmbaren Rückzahlungskonditionen für das Verfahren, was die Ex abgelehnt hat, weil sie nicht noch ein Darlehen finanzieren kann, wurde von der Richterin nicht akzeptiert
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#4
Wer hat denn wegen was geklagt?
Und nochmal die Frage, was hat dein RA dazu gesagt?
Hast du Vertrauen zu dem?
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#5
ich hab die Scheidung eingereicht, sie daraufhin einen Eilantrag auf Prozessskostenvorschuss, darum ging es heute, die Richterin war so unsicher, dass sie nicht entschieden hat, sondern schriftlich entscheidet
...
meine RA hat mit mir das ABR erkämpft und mir das Leben damit gerettet, sie hat alle logischen Gründe, die dagegen sprechen, schriftlich gut zusammengefasst, was soll sie denn mehr machen,
...
sie meinte im Zweifel müssen wir alleine wegen dieser Sache zum OLG
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#6
Korrektur zu meinem Eingangsposting:
Scheidungsantrag Dez 2011 nicht 2010
Ihr Einkommen 2000 Euro/Monat + Tantieme 2700 Euro netto pro Jahr
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#7
Vergiss das Amtsgericht. Die Richterin ist überfordert. Überforderte Richter wollen keinen Fehler machen und halten sich an den verdrehten Schwachsinn, der ihnen in den Anträgen vorgelegt wird. Stell dich auf ein fehlerhaftes Urteil und somit einen Gang zum OLG ein. Bei einer so kurzen Ehe, ihrem längst erreichten Ausbildungsstand glaube ich, dass an der ganzen Sache nur die Anwälte verdienen. Lange und hohe Unterhaltszahlungen wären nur durchzusetzen, wenn sie wirklich Glück mit den Richtern der Instanzen hat. Eine Pilotenausbildung muss ihr keinesfalls finanziert werden. Das ist ihre Privatsache.

Der jetzige Entscheid ist nicht so wichtig, Verfahrenskostenhilfe ist noch nicht die Entscheidung selbst.

Den Stress und die Probleme wegen kurzfristig abgesagter Umgänge sind nachvollziehbar. Kannst du Dritte engagieren, die dir bei der Betreuung helfen? Neuen Au Pair, Verwandte?

Wegen der Umgangsprobleme solltest du eine möglichst detaillierte Umgangsregelung erwirken. Mit Mindestfristen für Absagen und Urlaubswünsche, mit Grenzen und Verhaltensregeln bei Verschiebungen. An diese Regel hälst du dich punktgenau und verhandelst nicht nach. Belohne sie nicht, wenn sie nach Lust und Laune Termine umwirft.
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#8
wegen der Umgangsproblematik habe ich mir überlegt, auf ein Gespräch beim Jugendamt zu bestehen, die waren mir zwar initial nicht wohlgesonnen (stellt Euch das mal vor, und das mir als Kinderarzt an einer großen Klinik), aber die kurzfristigen Absagen finden sie auch nicht gut (wow)
...
klar die Oma kann einspringen (130 km weit weg) und auch Freunde, aber dann hängen ja noch mehr Leute von Ihrer Launigkeit ab,
...
wie würdest Du denn das Nichteinhalten einer detaillierten Umgangsregelung sanktionieren?
...
klar verdienen nur die Anwälte, aber Ihre Eltern sind sehr vermögend, das ganze hat das Ziel mich fertig zu klagen, als Strafe, dass ich Widerstand geleistet habe und mich schützend vor die Kinder gestellt habe
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#9
(18-04-2012, 21:22)SuperPapa schrieb: wie würdest Du denn das Nichteinhalten einer detaillierten Umgangsregelung sanktionieren?

Ich denke das kannst du nicht.
Auch die Fristsetzung wird nicht wirklich funktionieren.

Wenn sie zum Abholzeitpunkt nicht da ist, hast du die Kinder weiter an den Backen.
Das ist so und gilt auch für jede AE-Mami, die Job und Kinder unter einen Hut kriegen muss.
Statt auf das Abholen zu vertrauen und sie zu bringen wird daran nichts ändern wenn niemand dort die Tür auf macht.
Du wirst damit leben müssen.
Auch Sanktionen werden das Problem nicht wirklich helfen, zumal diese gegen Mütter kaum verhängt werden und sie im Zweifelsfall immer eine plausibel klingende Erklärung für ihre Abwesenheit haben wird.
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#10
(18-04-2012, 21:22)SuperPapa schrieb: klar verdienen nur die Anwälte, aber Ihre Eltern sind sehr vermögend, das ganze hat das Ziel mich fertig zu klagen, als Strafe, dass ich Widerstand geleistet habe und mich schützend vor die Kinder gestellt habe

Die Anwälte verdienen kräftig überdurchschnittlich weil hohe Streitwerte. Ich fürchte auch, dass fleissig Verfahren abgetrennt werden, um die Kosten noch mehr zu erhöhen. Bis alles durch ist, könnte es *sehr* lange dauern, mehrere Jahre. Besonders dick befiederte Gänse rupft man besonders lange und gründlich.

Leute wie sie bringt man am schnellsten auf Normaltemperatur, indem man jegliche Kommunikation konsequent einstellt. Gespochen wird nur noch über wichtige Kinderbelange. Nur schriftlich, per eMail. Alles andere geht über Anwalt. Die Umgangsregelung enthält Regeln, aber keine Sanktionen, da auch rechtlich kaum etwas sanktionierbar ist. Du wirst es trotzem leichter haben, weil du auf die Regelung verweisen kannst, wenn sie kurzfristig mit den Kindern in Urlaub will. Sagt sie Umgang kurzfristig ab, vermerkst du das. Es ist ein Argument, wenn sie später auch vor Gericht wegen Umgang Terror macht. Sie hält nicht einmal die bestehenden Regelungen ein.
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#11
AuPair bei alleinerziehendem Vater, das finde ich sehr gefährlich, wenn Dir irgendwas vorgeworfen wird, stehst Du da wie Jörg Kachelmann
...
werde gucken, dass ich für die kurzfristigen Absagen ein Netzwerk an Freunden nutze
...
werde mich mit der Dame vom Jugendamt kurz schliessen, die sollen mir sagen, was sie in so einer Situation empfehlen, dann halte ich mich einfach daran und müsste dann zumindest in dem Punkt unangreifbar sein, ist zwar ein Pakt mit dem Teufel, aber es reduziert die Angriffsfläche enorm
...
die Quintessenz: Gutverdienende Väter sollten dringend vor dem Heiraten gewarnt werden
...
diese Gesellschaft bewegt sich mit beeindruckendem Tempo Richtung dekadentem Zerfall
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#12
(18-04-2012, 22:57)SuperPapa schrieb: ...
diese Gesellschaft bewegt sich mit beeindruckendem Tempo Richtung dekadentem Zerfall

Stimmt. Das war bei den Römern in der Antike so, und das ist heute nicht viel anders. Eine Zivilisation hat dann ihren Zenit überschritten, wenn die [Unterschreitung des Mindestniveaus] die Macht haben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(18-04-2012, 22:57)SuperPapa schrieb: AuPair bei alleinerziehendem Vater, das finde ich sehr gefährlich, wenn Dir irgendwas vorgeworfen wird, stehst Du da wie Jörg Kachelmann

Es gibt übrigens auch männliche Au Pairs: http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausla...85,00.html
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#14
Hallo,

habe jetzt den Termin beim Jugendamt zum gemeinsamen Gespräch, mal sehen ob sie den wahrnimmt
...
sie wollte ja absichtlich keine feste Umgangsregelung im ABR-Verfahren, um die Freiheiten für die Pilotenausbildung zu nutzen,
...
wenn Sie sich an die dann vereinbarten Regeln nicht hält, dann fühle ich mich auch nicht daran gebunden und plane wie ich will und sie kann jeden einzelnen Umgangstermin einzeln anfragen, und Anfragen auf Termine innerhalb der nächsten 3 Monate sind aus Prinzip wegen meiner Dienst- und damit Kinderbetreuunsplanung zu kurzfristig
Absagen zählen nicht, da sie die Kinderbetreuung dann für die Absagen zu organisieren hat, tut sie das nicht,entfällt Umgang für 3 Monate
...
ich komme mir schon vor, wie so eine verbitterte Exfrau, aber wisst Ihr wo der Unterschied ist:
mir geht es nicht um die Einschränkung des Umgangs, sondern um die Verlässlichkeit der Aussagen, und Planbarkeit
...
und wenn ich die Ex wäre, dann hätte ich ohne Rücksicht auf die Kinder den Umgang wahrscheinlich erstmal für 6 Monate ausgesetzt, im übrigen habe ich Ihren Umgang in den letzten 18 Monaten kein einziges Mal ausgesetzt (Weihnachten übrigens von 24-31.12 bei Ihr, sie wollte bis 2.1., aber das war mir doch zuviel)
...
nach obigen Plan bekommt die Ex soviel Umgang wie sie will, sie muss sich nur an die Regeln halten, tut sie das nicht, reduziert sich der Umgang im Zweifel auf 0
...
manchmal muss man den Krieg, der einem aufgezwungen wird, führen um Frieden zu schaffen
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#15
(19-04-2012, 14:37)SuperPapa schrieb: sie wollte ja absichtlich keine feste Umgangsregelung im ABR-Verfahren, um die Freiheiten für die Pilotenausbildung zu nutzen,

Ich glaube nicht, dass eine Pilotenausbildung so läuft, dass man mal ganz kurzfristig einen Kurs macht und dann wieder ganz kurzfristig was abgesagt bekommt. Im Gegenteil: Solche Ausbildungen verlaufen nach einem genauen Plan. Ich halte die Argumentation der Ex für eine reine Schutzbehauptung, um damit das Chaos zu bemänteln, das sie selbst in ihrem Leben angerichtet hat.
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#16
die Kinder sind bei mir, habe das uneingeschränke ABR, das ist schon die endgültige Entscheidung, die war im August 2011

Hauptgrund war, dass ich nach der Trennung auf einer Umgangsvereinbarung für mich beharrt habe, dass ich die Kinder nicht nur jedes 2.WE bei mir habe, sondern dass die Kinder auch 1 Tag in der Woche bei mir übernachten (wollte Teil des Alltags bleiben), nachdem ich den Kindern und Ihr hinterherziehe,
und ich habe Ihr gesagt, solange ich das nicht schwarz auf weiss notariell habe, bleiben die Kinder mit mir in der Ehewohnung, sie hatte schon ein Haus 70 km weg nahe Ihrer Eltern (wie jetzt gestern in der Verhandlung rauskommt, haben die Eltern das Haus damals gekauft, und sie zahlt nur 370 Euro Miete für 150 Quadratmeter und 1000 Quadratmeter Garten, angeblich wegen Renovierungsmängeln)
...
aber die Ex meinte nur, dass sie sich jetzt auf nix festlegen muss, und ich eh von Ihr abhängig sein werde
...
daraufhin hatte ich nix zu verlieren und habe das ABR beantragt (zuvor hatte ich nicht den Mut, da man ja selten nach einer Trennung, die vom anderen ausgeht, direkt mit Kanonen schiesst; den Mut hat mir auch diese Internetseite gegeben)
...
so hatte ich verhindert, dass Tatsachen geschaffen wurden (sie hat die Kinder zwar am Tag des Antrags zu Ihren Großeltern entführt, aber weil es ein Eilantrag war, und der Richter gewarnt hat, den Aufenthaltsort der Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils zu verändern)
...
und mein Betriebskindergarten hat gesagt, ich hätte die Kinder immer gebracht und meist abgeholt, und wenn die Kinder krank waren, hätte immer ich sie abgeholt,
...
dann gabs ne vorläufige Entscheidung, und dann ein Gutachten, das 7:0 für mich ausging, und die Sache war geritzt, im übrigen hat sie im Gutachten mehrfach verneint, dass sie eine Pilotenausbildung aktuell anstrebt, und mit den Kosten dieser Pilotenausbildung macht sie jetzt einen auf Bedürftigkeit und versucht von mir Prozesskostenvorschuss zu bekommen um mich dann totzuklagen, perverser gehts nicht
...
ich hab also kurz in die Hölle gesehen, und habe die Kinder dank trennugsfaq vor der Hölle und Ihrer Selbstverwirklichungsmutter gerettet
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#17
Selbstverwirklichung ist toll- aber alles, was über Töpfern hinaus geht ist von Übel (frei nach Woody Allen)

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
So jetzt ist das Urteil zum Prozesskostenvorschuss da:

also ich muss doch glatt als alleinerziehender Vater Prozesskostenvorschuss zahlen: 2450 Euro (Verdienst meiner Ex: 2230 Euro netto), und finanziere Ihr auf diesem Weg Ihre Pilotenausbildung mit

unglaublich,
die einzige Brücke, die mir die Richterin baut, ist dass sie sagt, dass sie von meinem Gehalt 1/3 als überobligatorisch sehen würde, womit ich bei einem Nettogehalt bei 2300 Euro netto lande
...
jetzt die Frage: aus Prinzip zum OLG
es gibt nämlich folgendes Urteil: OLG Brandenburg vom 30.1.2012 - 9 UF 227/11
...
oder 3/7 Unterschied (sie zahlt Mindest-Kindesunterhalt 450 Euro: 2230-450 Euro=1780 Euro, Unterschied:520 Euro, 3/7: 222 Euro
(ab 1.1.2012, denn vorher hat sie keinen KU gezahlt, weil meine Anwältin es im Innenverhältnis freigestellt hatte)
...
Vorteil: damit dürfte sie nicht mehr einen auf bedürftig machen, die 222 Euro kann ich von der Steuer absetzen, und wenn die Scheidung durch ist und sie Pilotin ist, werde ich sie bis die Kids 25 sind mit Kindesunterhalt nerven
...
oder aus Prinzip vors OLG (aber das wird mich 6000 Euro Anwaltskosten kosten, 3000 Euro Hauptsache vor dem AG, da der Entschluss eine Eilentscheidung war, und noch mal 3000 Euro Anwalt fürs OLG,
...
mit der Richterin am AG muss ich ja auch noch durch die Scheidung
...
was denkt Ihr?
p.s.: würde mal sagen, die Hölle hat den Ehrentreffer erzielt!
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#19
@SuperPapa

Das Urteil steht leider in der Langfassung nicht im Netz. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Deine Ex den gleichen Anteil bezahlen darf.

Das kommt aber auf den Streitwert an.


Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#20
(02-05-2012, 14:37)SuperPapa schrieb: So jetzt ist das Urteil zum Prozesskostenvorschuss da:

also ich muss doch glatt als alleinerziehender Vater Prozesskostenvorschuss zahlen: 2450 Euro (Verdienst meiner Ex: 2230 Euro netto), und finanziere Ihr auf diesem Weg Ihre Pilotenausbildung mit

Vielleicht ist das ja auch ganz gut angelegtes Geld- mit dem Beruf wird sie dir dafür nie wieder auf der Tasche liegen können wollen.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(02-05-2012, 14:37)SuperPapa schrieb: So jetzt ist das Urteil zum Prozesskostenvorschuss da:

also ich muss doch glatt als alleinerziehender Vater Prozesskostenvorschuss zahlen: 2450 Euro (Verdienst meiner Ex: 2230 Euro netto), und finanziere Ihr auf diesem Weg Ihre Pilotenausbildung mit

unglaublich,
die einzige Brücke, die mir die Richterin baut, ist dass sie sagt, dass sie von meinem Gehalt 1/3 als überobligatorisch sehen würde, womit ich bei einem Nettogehalt bei 2300 Euro netto lande

Da schaut man nach langer Zeit mal wieder in ein Väterforum und sieht, dass sich absolut nix geändert hat!!! Sad

Ich bin damals als AE-Vater genauso abgewatscht worden (keinen KU, EU zahlen müssen, 8 Jahre Rosenkrieg, 39 Gerichtsentscheidungen)! Inzwischen sind meine Kids volljährig und der Spuk hat ein Ende.

Das wird noch andauern. Ich wünsche Dir einen langen Atem!

LG, Uli
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#22
Hallo zusammen,

die Ex ist geil auf das Pilotengehalt, der Haken daran, ist dass das mittlerweile auch ein Knochenjob ist, das wird sie dann ja irgendwann merken, für den Fall, dass sie es bis dort schafft
...
das Verrückte ist, wenn wir uns auf die Scheidung vernünftig geeinigt hätten, hätte ich auf den Kindesunterhalt verzichtet, wie dumm von mir so edel zu denken,
...
das ist der Fehler, den wir Väter wahrscheinlich alle machen, wir würden Zugeständnisse machen, der Harmonie wegen, während die Mütter uns noch im Grab treten würden
...
klar hat sie dann auch die Anwaltskosten wenn ich bis zum OLG gehe, aber wahrscheinlich darf ich bis dahin, dann auch Prozesskostenvorschuss bezahlen,
...
vermutlich gehe ich den einfachen Weg und zahle etwas TU und gucke, dass ich die Scheidung hinter mich bringe,
...
dann versuche ich an KU rauszupressen was geht, inklusive Mehrbedarf rauszupressen was geht, alleine um mal auszuprobieren wie sehr die Gerichte denn dahinter sind, wenn es Mütter betrifft.
...
das wird vermutlich schwieriger, aber das wird es mir wert sein
...
ich kann mich nur wiederholen: diese Gesellschaft ist hochkrank, ...
die steigenden Zahlen mit Burnout, die explodierende Zahl von Kindern, die mit Ritalin bei ADHS ruhiggestellt werden, die rumdümplende Geburtenrate
-> das ist kein zukunftsfähiges Gesellschaftsmodell und produziert nur psychisch Kranke
...
ich als Kinderarzt (bald Oberarzt) an einer großen Klinik hätte zu gerne Lust, diese elendige Brühe aus angeblichen Kindswohlhütern von Jugendamt, Anwälten (die leben von diesem Unrecht) und Feministinnenclub an Alt68erRichterinnen mal richtig durcheinanderzuspülen
...
man müsste letztendlich eine wissenschaftliche Studie durchpowern, die einfach signifikant zeigt:
- dass ein Wechselmodell bzw. ein Modell, bei dem die Kinder viel Kontakt zu beiden Elternteilen haben, dass diese Kinder eine deutlich bessere Entwicklung machen als Kinder, die nur mit einem Elternteil aufwachsen
...
das Problem ist, dass die meisten in sozialen Berufen oder in der Soziologie Frauen sind, und gar kein Interesse an so etwas haben
...
letztendlich kann jeder von uns viel bewirken, in dem er alles in seinem Bekannten- und Freundeskreis weitererzählt,
das Problem ist, die Leute wollen das nicht hören und denken, man erzählt das, weil man noch konfliktbehaftet ist,
...
werde meinen Mittagsbesprechungsvortrag in der Klinik darüberhalten, mal sehen wie die Reaktionen ausfallen werden
...
und werde mal verschiedene Insitutionen an meiner Uni mal durchforsten und gucken, ob irgendjemand in der Kinderpsych, Soziologie daran forscht,
...
(Ironiemodus an)vielleicht gibts ja Fördergelder vom Land ;-))))) (Ironiemodus aus)
...
ps: hoffe mir ist keiner böse, weil ich der Kolibrifall bin, der vor Gericht als Vollzeitarbeitender die Kinder bekommen hat (vom männlichen Richter + Gutachter) und trotzdem abkotze, aber Eure Geschichten und mein Erlebtes zeigen mir wie unglaublich tief der Abgrund des Familienrechts für Väter ist
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#23
(03-05-2012, 17:58)SuperPapa schrieb: letztendlich kann jeder von uns viel bewirken, in dem er alles in seinem Bekannten- und Freundeskreis weitererzählt,
das Problem ist, die Leute wollen das nicht hören und denken, man erzählt das, weil man noch konfliktbehaftet ist,

Nein, die Leute wollen das nicht hören, weil sie große Angst haben, selbst irgendwann in dieser Situation zu sein - Vogel-Strauss-Verhalten!

(03-05-2012, 17:58)SuperPapa schrieb: ps: hoffe mir ist keiner böse, weil ich der Kolibrifall bin, der vor Gericht als Vollzeitarbeitender die Kinder bekommen hat (vom männlichen Richter + Gutachter) und trotzdem abkotze, aber Eure Geschichten und mein Erlebtes zeigen mir wie unglaublich tief der Abgrund des Familienrechts für Väter ist

Ich habe damals auch das ABR und später auch ASR von einem männlichen Richter bekommen. Das hielt diesen Richter und später auch die OLG-Richter nicht davon ab, mich für die Exe noch zur Kasse zu bitten!

Ich selbst arbeite auch (als Naturwissenschaftler) seit 26 Jahren in der Medizin. Besonders interessant fand ich damals, dass ein gegnerischer Anwalt und drei OLG-Richter medizinische Diagnosen stellten (einen med. Gutachter hat es nie gegeben) und entsprechend urteilten.

LG, Uli
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#24
(03-05-2012, 17:58)SuperPapa schrieb: das ist der Fehler, den wir Väter wahrscheinlich alle machen, wir würden Zugeständnisse machen, der Harmonie wegen, während die Mütter uns noch im Grab treten würden
Mich würde wirklich mal interessieren warum dieser Hass bei quasi 95% der Frauen, aber in wesentlich seltener bei Männern der Fall ist

(03-05-2012, 17:58)SuperPapa schrieb: dann versuche ich an KU rauszupressen was geht, inklusive Mehrbedarf rauszupressen was geht, alleine um mal auszuprobieren wie sehr die Gerichte denn dahinter sind, wenn es Mütter betrifft.
Ich bin sehr auf deine weiteren Berichte diesbezüglich gespannt, ich denke du hast da viel Potential aus deiner Position heraus.

(03-05-2012, 17:58)SuperPapa schrieb: ..man müsste letztendlich eine wissenschaftliche Studie durchpowern, die einfach signifikant zeigt:
- dass ein Wechselmodell bzw. ein Modell, bei dem die Kinder viel Kontakt zu beiden Elternteilen haben, dass diese Kinder eine deutlich bessere Entwicklung machen als Kinder, die nur mit einem Elternteil aufwachsen
...
das Problem ist, dass die meisten in sozialen Berufen oder in der Soziologie Frauen sind, und gar kein Interesse an so etwas haben
Die Gesellschaft ist mittlerweile leider viel zu männerhassend geworden, als das diese Idee auch nur den Hauch einer Chance hätte Angry

(03-05-2012, 17:58)SuperPapa schrieb: ps: hoffe mir ist keiner böse, weil ich der Kolibrifall bin, der vor Gericht als Vollzeitarbeitender die Kinder bekommen hat.

Im Gegenteil..es ist mal interessant es aus deiner Sicht mitzuverfolgen.

Viel Erfolg!

L3NNOX
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#25
Hallo liebe Schicksalsgemeinschaft (so nenne ich uns mal),
...
nächste Woche steht der nächste Gerichtstermin, möglicherweise erfolgt bei dem Termin die Scheidung, aber tippe dass die Gegenseite wegen Trennungsunterhalt bzw. Vermögensausgleich noch versuchen wird, die Scheidung zu verschieben,
...
ich wollte Euch aber mal ein anderes Detail berichten, um Euch zu zeigen, dass sich das Verhalten bei zumindest einem Teil der Mütter sich noch nicht einmal ändert, wenn das ABR beim Vater ist:

- wollte in den Herbstferien freitags in den Urlaub starten (mit dem Auto+Kids nach England zu Freunden), dann habe ich
den Start auf Sonntag mittag verschoben, so dass ich der Mutter anbot, die Kids am Freitag mitzunehmen (zwar Ihr WE, aber Ferienregelung geht ja eigentlich vor), allerdings wollte ich die Kids um 12 abholen, auch vorher so kommuniziert, na ratet mal: konnte Sie erst um 18 abholen, durfte mich noch von Ihren Eltern süffisant anschnauzen lassen und war dann bis zum Morgengrauen unterwegs

bisher hatte ich es so gehandhabt, dass Sie die Kinder freitags nach der Schule abholt und ich sie sonntags bei Ihr (100 km, 1,5h Autofahrt, sie ist weggezogen, ich wohne noch in der Ehewohnung)
....
aber nach Terror Ihrerseits im Scheidungsverfahren, sie hat seit 2 Jahren keinen Urlaub mit den Kleinen gemacht, Reduktion des Umgangs durch Sie (die angebotene 2.Herbstferienhälfte hat sie auch nicht genutzt), teilweise Ausfallenlassen des Umgangs durch Sie (ich freue mich über jeden Umgang der Kids mit Ihr, ersten für die Kids und zweitens weil es mich entlastet, verstehe gar nicht warum die Mütter den Vätern den Umgang verweigern?)
....
habe ich einfach keinen Bock mehr, alle 2 Wochenenden 3 Stunden rumzugurken, meine Anwältin meinte (Umgangsvereinbarung im Eilverfahren steht, dass ich die Kids bei Ihr abholen soll, hatte ich aus Nettigkeit zugestimmt), wenn dann muss ich das gerichtlich verändern
....
aber eigentlich kann ich das doch eigenmächtig machen (sie hat ja auch eigenmächtig den Umgang reduziert), kein Gericht kann mir doch das Abholen erzwingen (höchstens die Kostenübernahme) und das ABR werde ich deswegen nicht verlieren
...
was denkt Ihr (ja ist ein Luxusproblem)? habe einfach keinen Bock Mutter Theresa zu spielen, und mir von Ihr auf der Nase (trotz ABR) rumtanzen zu lassen, mir geht es einfach darum, mich zu entlasten, da Sie eh den Umgang minimiert und keine Ferien macht
...
vg
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