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Exe will Ansprüche an meinem Auto haben
#1
Hallo Forum, ich bräuchte mal euren Rat zu folgender Situation:
Nach 2-jähriger Ehe sind wir seit 2011 getrennt. Das Familienauto wurde quasi direkt nach der Hochzeit gekauft für 30 000€. Die Anzahlung von 20 000€ habe ich aus meinem Bausparvertrag bezahlt, also mit Geld welches lange vor der Ehe von mir erwirtschaftet wurde. Die restlichen 10 000€ zahle ich seitdem monatlich ab, was als abzugsfähig anerkannt wurde und ihren Trennungsunterhalt mindert. Sie hat angekündigt, Ansprüche an meinem Auto geltend zu machen bei der Scheidung. Evtl. fällt die Scheidung zeitnah mit der letzten Rate fürs Auto zusammen. Ich will meiner Ex, die mich verlassen hat und schon den Nächsten hat, nicht noch zusätzlich zum TU und KU Geld "schenken".
Die Frage ist, was da auf mich zukommen kann bzw ob und wie ich das vermeiden kann? Hätte es zb. einen Vorteil, das Auto preiswert meinem Bruder zu verkaufen?
MfG L3NNOX
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#2
Auch in einer Ehe (i.d.R. Zugewinngemeinschaft) bleibt alles, was Du mit deinem Geld kaufst auch deins, da auch umgekehrt, jeder für seine eigenen Schulden haftet.

Wenn Du also nachweisen kannst, dass Du das Auto von deinem Geld gekauft hast und nur dein Name auf dem Kaufvertrag, bzw. der Bestellung steht, sollten ihrerseits keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Schwierig könnte es werden, wenn beide Namen auf dem Kaufvertrag stehen...
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#3
Die Kiste dürfte in den nächsten Jahren Deine kleinsten Sorgen sein;
es sei denn Du bist Großverdiener.
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#4
Die Anzahlung von 20 000€ kam allein von mir, dies sollte problemlos nachzuweisen sein (Bausparvertrag lief ja allein auf mich). Auch der Kaufvertrag und die Bestellung geht allein auf meinen Namen.
Sie argumentierte eben damit, dass die Raten des Autos jetzt ihren Trennungsunterhalt nicht unerheblich schmälern.
Dann hätte sie also auch keinerlei Ansprüche auf die hälftige Wohnungseinrichtung?
Wie verhält es sich, wenn Dinge schlichtweg nicht mehr existieren (verkauft oder weggeworfen), also nicht mehr nachgewiesen werden können?
MfG L3NNOX
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#5
Einen separaten Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand gibt es nicht.

Wenn du durch Kaufvertrag als Käufer eingetragen bist, ist alleine deins.
Auch wenn ihr einen Teil gemeinsam bezahlt habt.

Sie kann aber natürlich einen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen, mit der Maßgabe, dass du ja nun scheinbar in der Ehe 10.000,-€ reicher geworden bist da du ja nur 20.000,-€ in die mitgebracht hast aber ein Auto im Wert von 30.000,- (minus Wertverlust) wieder raus trägst.

Wie sieht denn sonst eure Kapitalbilanz aus?
Gibt es da noch mehr Sollbruchstellen um die man sich teuer zanken kann?
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#6
Hallo beppo, danke für deine Antwort!
mich irritiert dieser Satz von Wikipedia zur Zugewinngemeinschaft: "Leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wird im Falle einer Scheidung das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt."
Oder bezieht sich das nur auf Geld, und nicht auf Sachgegenstände wie zb. ein Auto?


(18-04-2012, 19:14)beppo schrieb: Sie kann aber natürlich einen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen, mit der Maßgabe, dass du ja nun scheinbar in der Ehe 10.000,-€ reicher geworden bist da du ja nur 20.000,-€ in die mitgebracht hast aber ein Auto im Wert von 30.000,- (minus Wertverlust) wieder raus trägst.
Da das Auto dann 3-4 Jahre alt sein wird, ist der Wert sicher nicht höher als 20 000€, also wäre ich ja nicht reicher geworden?!

(18-04-2012, 19:14)beppo schrieb: Wie sieht denn sonst eure Kapitalbilanz aus?
Gibt es da noch mehr Sollbruchstellen um die man sich teuer zanken kann?
Nein, gottseidank nicht, keine Wohnung oder Haus oder Gegenstände die mehrere Hundert Euro oder mehr wert sind.

MfG L3NNOX
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#7
Also wenn du mit 20.000,- rein marschiert bist und mit einem Auto im Wert von 20.000,- wieder raus, sie mit 0,- rein und raus, droht an der Front kein großes Problem.

Evtl. könnte noch eins entstehen, wenn sie das Auto, wie du, nichts als dein Auto deklariert sondern als Familienauto, dass sie braucht, um die Kinder zum Reiten, Golf und Ballet zu bringen.

Dann könnte es tatsächlich als Haushaltsgegenstand ihr zugewiesen werden.
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#8
(18-04-2012, 19:28)beppo schrieb: Evtl. könnte noch eins entstehen, wenn sie das Auto, wie du, nichts als dein Auto deklariert sondern als Familienauto, dass sie braucht, um die Kinder zum Reiten, Golf und Ballet zu bringen.

Dann könnte es tatsächlich als Haushaltsgegenstand ihr zugewiesen werden.

hm..so ähnlich hat sie ihre Forderung wohl angekündigt. Es wäre ja im Anwaltsschreiben als "Familienauto" bezeichnet worden. Sie braucht es meiner Meinung jedoch nicht, da sie ein eigenes Auto hat und das ausreichend ist für sie und unser einzigstes Kind (würde das ihre Argumentation entkräften?).
Wie kann sie denn mein Auto als ihres deklarieren, wenn es komplett auf meinen Namen läuft, nur von mir gefahren wird/wurde und ausschließlich von mir bezahlt wurde und noch wird??
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#9
Unter diesen Umständen wird das sicher kein einfacher Weg für sie.
Die Argumente dafür würden mich interessieren.
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#10
Danke für die Antwort, das beruhigt mich etwas.
Könnte/Sollte ich präventiv das Auto zB. meinem Bruder etwas unter Wert verkaufen für zb 15 000€ ? Angel

(18-04-2012, 19:45)beppo schrieb: Unter diesen Umständen wird das sicher kein einfacher Weg für sie.
Die Argumente dafür würden mich interessieren.

Ich werde dich/euch auf dem Laufenden halten!

MfG L3NNOX

EDIT: Ich hab eben nochmal die Anwaltskorrespondenz durchgelesen, nirgends wurde es als "Familienauto" deklariert, immer nur als "PKW-Kredit", falls das was hilft.
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#11
20000 EUR, also 2/3 des Autos gehören dir, du hast sie von deinem vor der Ehe erworbenen Geld gekauft. Der Anteil am Auto des 10000 EUR-Kredits, den du während der Ehe mit verdientem Geld getilgt hast fällt in den Zugewinn. Rest ist deins, wenn du die Restschulden nach dem Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) allein bedienst.
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#12
(18-04-2012, 19:57)L3NNOX schrieb: Könnte/Sollte ich präventiv das Auto zB. meinem Bruder etwas unter Wert verkaufen für zb 15 000€ ? Angel
Sehe ich weder Notwendigkeit noch Nutzen drin.
Wenn der Kaufpreis unglaubwürdig erscheint, wir der eh nach oben fingiert.
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#13
Etwas off topic:
(18-04-2012, 19:23)L3NNOX schrieb: Da das Auto dann 3-4 Jahre alt sein wird, ist der Wert sicher nicht höher als 20 000€, also wäre ich ja nicht reicher geworden?!
Also innerhalb von 3-4 Jahren 10.000 € verbrannt Big Grin
Dafür hätte man einen super Gebrauchten bekommen und hätte die 20k gar nicht anfassen müssen.
Ich werde nie verstehen, wie man so beschränkt sein kann und sich bei dem exorbitanten Wertverlust beim Autokauf unbedingt für ein Neufahrzeug entscheiden sollte - erst recht wenn man sich die teure Karre selbst hart erarbeiten muss.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#14
Tja, Pistachio, was man(n) nicht alles tut, um seine "Fru, die Ilsebill" zufrieden zu machen.
Für "die Familie" kommt immer nur das Neueste und Beste in Betracht. In diese Falle rennen wir Männer immer wieder.

Ich kann Lennox verstehen, ich war auch mal so.
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#15
(18-04-2012, 18:22)L3NNOX schrieb: 1. Sie hat angekündigt, Ansprüche an meinem Auto geltend zu machen bei der Scheidung.

2. Hätte es zb. einen Vorteil, das Auto preiswert meinem Bruder zu verkaufen?

Zu 1:

Das ist nach meiner Meinung (formal) richtig, da das Auto vorher nicht da war und jetzt einen Wert hat. Die Hälfte des Wertes des Autos ist diesbezüglicher Zugewinn. Aber letztlich zählt die Gesamtbetrachtung, bei der auch Änderungen des Geldvermögens berücksichtigt werden.

Zu 2:

Vielleicht bringt es was. Ich würde jedoch zum geeigneten Zeitpunkt ein Wertgutachten erstellen lassen. Da sich erfahrungsgemäß hier jeder noch so kleine Kratzer wertmindernd auswirkt und es quasi amtlich ist, ist das der sichere Weg zur Vermögensreduzierung, ohne dass das Auto dann weg ist.

Sieh es positiv. Bis zum Stichtag trägt sie nach meiner Meinung den Wertverlust noch zur Hälfte mit. Übernimmt sie den Wagen, dann müsste sie dir die Hälfte des Restwertes "auszahlen". Also wird sich so oder so kein großer Unterschied für dich ergeben.
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#16
(19-04-2012, 11:38)Pistachio 00 schrieb: Etwas off topic:
Also innerhalb von 3-4 Jahren 10.000 € verbrannt Big Grin
Dafür hätte man einen super Gebrauchten bekommen und hätte die 20k gar nicht anfassen müssen.
Ich werde nie verstehen, wie man so beschränkt sein kann und sich bei dem exorbitanten Wertverlust beim Autokauf unbedingt für ein Neufahrzeug entscheiden sollte - erst recht wenn man sich die teure Karre selbst hart erarbeiten muss.
Exakt..und damit immer noch um Welten billiger als (m)eine Scheidung. Und das Auto war wenigstens was positives Tongue
Es werden jährlich Millionen Neuwagen, und eben auch Millionen Gebrauchte verkauft. Jedem das Seine..

(26-04-2012, 11:59)Hagen von Tronje schrieb: Vielleicht bringt ein Verkauf was. Ich würde jedoch zum geeigneten Zeitpunkt ein Wertgutachten erstellen lassen. Da sich erfahrungsgemäß hier jeder noch so kleine Kratzer wertmindernd auswirkt und es quasi amtlich ist, ist das der sichere Weg zur Vermögensreduzierung, ohne dass das Auto dann weg ist.

Was wäre denn ein geeigneter Zeitpunkt? Direkt vor dem Verkauf? Oder der Zeitpunkt der Scheidung?

MfG L3NNOX
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#17
(30-04-2012, 08:46)L3NNOX schrieb: Was wäre denn ein geeigneter Zeitpunkt? Direkt vor dem Verkauf? Oder der Zeitpunkt der Scheidung?

So weit ich informiert bin, kommt es bzgl. dem Zugewinnausgleich jetzt auf die Rechtshängigkeit der Scheidungsklage an. Evtl. auch früherer Notartermin.

Später wäre natürlich günstiger. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob bei einem späten Gutachten, zB nach einem Jahr, eventuell auch werterhöhend zurückgerechnet werden kann.
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