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BGH XII ZR 157/06: Ehevertrag darf Mann nicht in die Sozialhilfe treiben
#1
Urteil vom 5.11.2008

Der BGH hat einen Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf

Eine kinderlose Ehefrau hatte auf einen Ehevertrag gedrungen, nach dem ihr Ehemann im Scheidungsfalle eine monatliche Leibrente von mehr als 650 Euro an sie zahlen musste. Die Ehe wurde drei Jahre nach Abschluss des Ehevertrages geschieden. Der Mann hatte ein so geringes Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen gewesen war.
Die vereinbarte Leibrente ist sittenwidrig und muss nicht bezahlt werden.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
wäre er nicht auf Sozialhilfe angewiesen, sondern kurz darüber - hätte es niemanden gejuckt
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#3
Exakt das ist der Grund. Wieder einmal betätigt sich der BGH als verlängerter Arm des Finanzministers.
Die Risiken der Scheidung würden "in unzulässiger Weise auf den Sozialleistungsträger verlagert", schreibt das Gericht. "Eine solche sich zum Nachteil Dritter auswirkende vertragliche Gestaltung verstößt objektiv gegen die guten Sitten."


http://www.sueddeutsche.de/politik/493/453187/text/
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#4
Der Ehevertrag geht zu Lasten Dritter, nämlich dem Staat. Damit ist der wichtigste Grund für Sittenwidrigkeit erfüllt. Das Urteil ist eigentlich unnötig, eine Berufung zum BGH unsinnig. Sittenwidrigkeit, weil jemand Sozialgeld beziehen muss weil Unterhaltslasten laut Ehevertrag korrigiert werden gilt schon seit Jahren.
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#5
1. Ich bin dagegen, dass der Staat sich in die privaten Angelegenheiten von Eheleuten, auch von Exeheleuten, einmischt.
2. Eine Leibrente für drei Jahre Ehe ohne Kinder, das hätte ich von einer Exfrau als Mann auch gerne.
3. Wer hat den minderbemittelten Mann denn dazu überredet so einen Ehevertrag zu unterschreiben. Das ist doch vollkommen balla balla.
4. Ist ein Passus wie dieser "Die Ehefrau verpflichtet sich jedoch ihrerseits, im Falle einer Ehescheidungsich nach Kräften um eine Vollerwerbstätigkeit als Bürokauffrauoder um eine vergleichbare Tätigkeit zu bemühen." überhaupt justiziabel? Warum solltes ich eine Frau um eine Vollerwerbstätigkeit bemühen, wenn ihre eine Leibrente sicher ist und sie auf diese Leibrente verzichten müsste, hätte sie diese Vollerwerbstätigkeit?
5. Warum sollten Frauen (Lohn)Arbeit anstreben, wenn ihnen Leibrente/Unterhalt sicher ist (alternativ von Exmann oder Ersatzehemann Staat)? Glaubt man etwa wirklich die feministische Schutzbehauptung, die Frauen wollten tatsächlich unbedingt Lohnarbeiterinnen sein, die bösen Männer und das "Patriarchat" würden sie nur nicht lassen?
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#6
Ursula Knapp von der Frankfurter Rundschau vertritt die Auffassung: "Das gesetzliche Scheidungsrecht reagiert oft flexibler und gerechter auf die Dynamik eines Ehelebens als starre Vertragswerke." Sie seien höchstens gut für ältere, vermögende Paare.

Es mag hart sein, dass die Frau nun - ebenso wie der Ex-Mann - ganztags arbeiten muss, es ist aber nur fair.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/p...raege.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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