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Vater wollte Umgang: Geldbusse wegen Stalking
#1
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/...793649.htm

Vater, Lagerarbeiter, wird zu 500 EUR verknackt, er habe sich seiner Ex angenähert, die ihm das verboten hat. Im Amtsgericht erklärt er, warum:

"Der Angeklagte erklärte, er habe sich nur deshalb so verhalten, weil die Frau ihm trotz Vereinbarung den Umgang mit dem Sohn verweigerte." Was die Ex zugibt: "Das bestätigte sie als Zeugin."

Dafür soll er nun 500 EUR zahlen. Die Umgangsverweigerung bleibt dagegen natürlich straffrei.
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#2
Möglicherweise hat der Staatsanwalt ja auch ´ne Wahrnehmungsstörung und verwechselt öffentliches Kopfschütteln mit öffentlichem Interesse...

oder es liegt sogar Multimorbidität vor: Kindesmißhandlung durch Vaterentzug kann er ja wohl auch nicht erkennen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Ähnlicher Fall nur hieß es damals bei mir:
Zitat:Der Vater habe berechtigtes Interesse gehabt dort gewesen zu sein.....
Big Grin
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#4
(14-04-2012, 10:05)webmin schrieb: Ähnlicher Fall nur hieß es damals bei mir:
Zitat:Der Vater habe berechtigtes Interesse gehabt dort gewesen zu sein.....
Big Grin
DU wolltest vereinabrungsgemäß Dein Kind abholen, bezw. ergründen, warum es nicht gebracht wurde. Daraus kann man 'berechtigtes Interesse' herleiten.

Der Vater, um den es HIER geht, wußte von der KM, dass diese zur Herausgabe des Kindes -aus welchen Gründen auch immer- nicht bereit war und hätte sich DESWEGEN nicht über die Gewaltschutzauflagen hinwegsetzen dürfen, sondern sich an das FamGericht wenden müssen, um DORT den Umgangsboykott zu beklagen.

Manchmal kommt es auf Details und Feinheiten an.
In der Juristerei eigentlich immer!

Der betreffende Vater muss mit der Einstellung nicht einverstanden sein.
Ich würde mich ggf. wehren. Ob ich Erfolg hätte oder haben könnte, läßt sich dem Sachverhalt leider nicht so ohne Weiteres entnehmen.

Allerdings bin ICH ja auch der Meinung, dass wir uns mit solchen Kreidekreismüttern in einem wenigstens 'kriegsähnlichen' Zustand befinden und diese kindeswohlschädigenden Subjekte unschädlich machen müssen.
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