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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#26
Du siehst Dich wahrscheinlich als der gute Polizist.

Wir unterscheiden uns darin aber gar nicht.
Sondern darin, dass ICH die Helfenden dann für die Bösen halte, wenn sie den Bösen helfen.

Ich bin mir übrigens mittlerweile ziemlich sicher, dass Dir auch in eigenen Angelegenheiten geholfen wäre, wenn Du nicht immer voreilig den als guten Helfer bezeichnest, der Dich lobt.

Man wird -wem sage ich das- dann schnell mal als unkritischer 'Dölmer' entsorgt, den man nicht ernst nehmen muss oder den man nicht ernst zu nehmen braucht.
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#27
In drei Wochen ist Gerichtsverhandlung wegen Gefahr einer Genitalverstümmelung.
Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner RA und sie bescheinigte mir,
dass noch keine VKH genehmigt wurde und sie daher nicht mehr kostendeckend arbeiten könnte.
Vor etwa zwei Wochen wurde das Gericht von meiner RA an die VKH erinnert.
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#28
Ich habe mit der KM eine Umgangsvereinbarung.
Was kann ich tun, wenn sich die KM nicht daran hält und boykottiert.
Seit ich den Antrag wg. Ausreiseverbot gestellt habe, benutzt sie unsere Tochter um es mir heim zu zahlen.
In der Umgangsvereinbarung steht u.a. dass zwischen den Eltern Einigkeit besteht, dass der Vater seine Tochter jeden Dienstag um 19.00 Uhr anrufen darf.
Ich habe gestern versucht mit meiner Tochter zu telefonieren, KM hat Festnetz und Mobile, aber sie weigert sich , dass unsere 6 jährige Tochter mit mir telefonieren kann.
KM ist sich anscheinend nicht bewusst, dass sie mehr unserem Kind einen seelischen Schaden zufügt, als mir.
Natürlich tut es mir auch sehr weh, dass unsere Tochter so ein Leid erfahren muss.
Was würdet ihr machen?
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#29
Würden Anrufe in Kiga/Kita gehen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#30
Das müsste ich mal mit der Kita Leiterin besprechen.
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#31
(06-06-2012, 19:53)marecello schrieb: Das müsste ich mal mit der Kita Leiterin besprechen.

Mach ´mal, ich habe das auch ohne Sorgerecht gekonnt. Nur die KM hat´s gestört, dass andere wußten, was sie so abließ. Was dann eine Weile wieder zu den geregelten Kontakten führte und dann haben wir das wiederholt usw.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#32
Danke, das wäre auf jeden Fall eine Alternative.
Und wenn das mit der Kita nicht geht, was gibt es da noch für Möglichkeiten?
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#33
Steht denn in Deiner Umgangsvereinbarung was von Ordnungsgeld? Wenn ja, könntest Du der KM ´mal ein Einwurfeinschreiben schicken, mit dem Hinweis, Ordnungsgeld zu beantragen, wenn das nächste Telefonieren wieder nicht klappt...

Eher unkonventionell wäre, wenn Du bei den Nachbarn anrufen würdest und sagen, dass Du Dir Sorgen machst, weil nebenan trotz vereinbartem Telefontermin niemand auf Festnetz und handy erreichbar ist. Ob man denn ´mal klingeln könnte...?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#34
Ein Ordnungsgeld steht nicht in der Umgangsvereinbarung, aber das wird meine RA dann schon beantragen.

Das bei den Nachbarn anrufen, dass man sich Sorgen macht, ist auch eine schöne Idee.
Werde ich gegebenenfalls morgen tun, weil Freitag der Abholtermin für's WE ansteht um meine Tochter abzuholen.
Könnte ja möglich sein, das Tochter anruft und Bescheid gibt, wo ich sie abholen soll.
Freitag ist die Kita zu (Brückentag).
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#35
Dann wünsche ich Dir Erfolg. Und vergiß nicht zu lächeln, wenn du danach die KM triffst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#36
Ich werde lächeln, das trifft sie.

Danke für den Reichtum an Möglichkeiten.
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#37
(06-06-2012, 22:49)marecello schrieb: Ich werde lächeln, das trifft sie.

Vor allem tust Du ihr was Gutes: Du stärkst ihre Gedächtnisleistung... Cool
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
Heute Mittag habe ich die Nachbarin angerufen, ich übergebe ihr ab und zu meine Tochter weil die KM erst um 22.00 Uhr von der Arbeit kommt und dort abholt.
Sie erklärte mir telefonisch, sie möchte sich nicht einmischen.
Sie möge mit beiden Elternteilen einen guten Kontakt haben.
Sagte mir weiter, dass meine Tochter ihren Vater sehr liebe.

Ich denke, ich sollte auch die Ordnungsmittel in Betracht ziehen.
Bei Geld flippt die KM aus.
Wie gehe ich da am besten vor?
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#39
marecello schrieb:Ich denke, ich sollte auch die Ordnungsmittel in Betracht ziehen.
Bei Geld flippt die KM aus.
Wie gehe ich da am besten vor?
???
Ich denke, Du bist anwaltlich vertreten?
marecello schrieb:Ein Ordnungsgeld steht nicht in der Umgangsvereinbarung, aber das wird meine RA dann schon beantragen.

Huh
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#40
???
Ich denke, Du bist anwaltlich vertreten?
marecello schrieb:Ja, möchte aber selbst inhaltlich mehr über das Procedere wissen.

Ein Ordnungsgeld steht nicht in der Umgangsvereinbarung, aber das wird meine RA dann schon beantragen.

Huh

Umgangsrechtlich werde ich momentan nicht vertreten.
Es geht bei einem Ausreiseverbot hinsichtlich bei einer Gefahr der Genitalverstümmelung um das Sorgerecht.
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#41
HIER!

Ansonsten:
Registrieren>Freischalten>Einsicht in den Forenbereich für akkreditierte Väter
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#42
Heute möchte ich meine Tochter bei der KM abholen, weil die Kita zu ist.
Laut Umgangsvereinbarung ist das mein Wochenende mit meiner Tochter.
Für den Fall der Fälle, falls die KM unsere Tochter nicht herausgibt, möchte ich die Polizei einschalten, damit dies aktenkundig wird.
Wie kann ich die Polizei dazu bewegen, zu kommen und die KM aufzuforden, die Umgangsvereinbarung einzuhalten.
Ich nehme eine Kopie der Umgangsvereinbarung mit.


Danke Ibykus, ich warte auf Freischaltung.
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#43
marecello schrieb:Heute möchte ich meine Tochter bei der KM abholen, weil die Kita zu ist.
Laut Umgangsvereinbarung ist das mein Wochenende mit meiner Tochter.
Für den Fall der Fälle, falls die KM unsere Tochter nicht herausgibt, möchte ich die Polizei einschalten, damit dies aktenkundig wird.
Wie kann ich die Polizei dazu bewegen, zu kommen und die KM aufzuforden, die Umgangsvereinbarung einzuhalten.
Ich nehme eine Kopie der Umgangsvereinbarung mit.
Die Polizei ist unzuständig und kann Dir nicht helfen.
Sie wird auch nur kommen, wenn ein Erfordernis besteht, wenn Du also angibst, dass die KM 'Randale' macht, indem sie sich der Kindesherausgabe widersetzt.
Wenn Du die Polizei rufst, solltest Du gleich darauf verweisen, dass ein Fall eines Kindesetzugs, strafbar nach § 235 StGB vorliegt; es bestünde ein Umgangsrecht, dem sich die KM widersetzt.
Je mehr Du 'auf die Kacke haust', je größer sind die Chancen, das die Polente kommt.

marecello schrieb:... ich warte auf Freischaltung.
Du musst Dich registrieren, damit ich den dadurch angelegten Account freischalten kann!
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#44
Gestern war Verhandlung wegen Ausreiseverbot des Kindes wegen Gefahr einer Genitalverstümmelung.

Die Richterin bemerkte am Beginn der Verhandlung und verniedlichte die Gefahr einer Genitalverstümmelung mit den Worten:
"Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung".
Das ist doch verharmlosen der Situation, die Richterin ist doch befangen.

Die übliche Waffe vieler Frauen vor Gericht, sie drücken auf die Tränendrüse um zu beeindrucken, mit der Begründung, ich solle die KM in Ruhe lassen.

Und was mir auch noch aufgefallen ist, dass die Verfahrensbeiständin ein gutes Verhältnis zur Rechtsanwältin der Antragsgegnerein hat.
Und das die Verfahrensbeiständin nicht einmal mit unserer Tochter ein Gespräch geführt hatte.
Die Verfahrensbeiständin hat mit der KM ein persönliches Gespräch bei ihr Zu Hause geführt.
Mit mir ein 10 minütiges Telefongespräch.

Ich habe seit Monaten Kontakt mit der TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung.
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#45
[Vollquote gelöscht]

Versuche doch mal, Rüdiger Nehberg für deinen Fall zu interessieren und ihn für dich zu gewinnen. Der Mann kann innerhalb kürzester Zeit die Öffentlichkeit herstellen, die du brauchst.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#46
(22-06-2012, 07:02)marecello schrieb: Die Richterin bemerkte am Beginn der Verhandlung und verniedlichte die Gefahr einer Genitalverstümmelung mit den Worten:
"Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung".

Schöner Vergleich. Trifft genau zu, wenn die Mutter das Kind auf die Strasse schubst!
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#47
Auf jeden Fall werde ich Beschwerde am OLG einreichen.
Für unsere Tochter werde ich alles erdenkliche tun, damit solch ein Verbrechen ihr nicht angetan wird.
Die Richterin empfahl mir sogar, dass ich nicht so viel prozessieren soll, sonst könne es Probleme wegen des Sorgerechts geben.

Für die Aussage der Richterin: " "Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung", muss eine Öffentlichkeit hergestellt werden.
Diese Frau (Mittäterin) entscheidet über das Kindeswohl.
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#48
Meine Tochter hat keinen Reisepass. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Normalerweise müßen wir beide dafür unterschreiben (zustimmen), wenn einer der Elternteile den Reisepass beantragen möchte.
Ich werde der Ausstellung eines Reisepasses für unsere Tochter nicht zustimmen.

Ist das richtig so?
Was soll ich tun, das Bürgeramt/ Passausstellungsbehörde informieren?
Gibt es rechtliche Begründungungen oder Verweise hierfür?

Vielen Dank für eure Unterstützung.
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#49
(23-06-2012, 11:30)marecello schrieb: Meine Tochter hat keinen Reisepass. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Normalerweise müßen wir beide dafür unterschreiben (zustimmen), wenn einer der Elternteile den Reisepass beantragen möchte.
Ich werde der Ausstellung eines Reisepasses für unsere Tochter nicht zustimmen.

Ist das richtig so?
Deine Zustimmung kann man ganz sicher ersetzen.
Die Voraussetzungen für eine sogen. "Passversagung" liegen nämlich nach § 7 Abs. 1 PaßG nicht vor.
Dafür bedarf es so etwas Schlimmes, wie "Entzug der Unterhaltspflicht" oder
"Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" (§ 89a StGB).
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#50
(23-06-2012, 10:02)marecello schrieb: Für die Aussage der Richterin: " "Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung",

Aus einem Bericht über Äthiopien:
Zitat:Vor einigen Jahren hat die Äthiopische Regierung nun eine Verfassungsänderung veranlasst. Dort heißt es, alles, was einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Frauen hat, solle verboten werden. Eine Absichtserklärung, denn bislang werden Beschneiderinnen nicht strafrechtlich verfolgt......
Zitat:Auch nach bald 15 Jahren Aufklärungsarbeit werden immer noch rund 70 Prozent der Äthiopierinnen beschnitten, egal ob sie koptische Christinnen oder Muslima sind.

zum Ganzen: Äthiopien: Kampf gegen Genitalverstümmelung

Hast Du schon daran gedacht, die deutsche Botschaft in Addis Abeba einzubeziehen?
.
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