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Auslandsjahr und Unterhalt
#1
Hallo Ihr Lieben,

Gestern Abend war mein ältester Freund hier und erzählte mir, dass sein Sohn (16) das nächste Schuljahr in Neuseeland machen wird, weil die Schule halt eine Partnerschule in Neuseeland hat und Junior das ganz klasse findet. Papa soweit auch, alles klar Jung, mach dat mal.

Wie Ihr der Headline entnehmen könnt, mein Freund ist geschieden und unterhaltspflichtig, zahlt auch reichlich, weil er gut verdient. Nun freut er sich, dass er dann für das eine Jahr keinen Unterhalt zahlen muss. Er ist felsenfest davon überzeugt, hat aber keine Ahnung warum. Ich kann das aber irgendwie nicht so recht glauben, dass man dann während dieses einen Jahres keinen Unterhalt zahlen muss. Nur wenn an wen? Bei der Mutter ist der Knabe ja nun mal auch nicht.

Weiß jemand, wie das in solchen Fällen läuft? Dann würde ich das Thema nochmal aufgreifen.

LG Freaky
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#2
Gab es da meines Wissens nicht mal ein Urteil in Sachen Auslandsaufenthalt des Kindes welches besagte das der KU trotzdem weiter an Mutti gezahlt werden muss da sie ja auch aus der Ferne betreut und erzieht?
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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#3
Klar hat das Kind weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Aber: Das Kindergeld steht dem Vater zu. Wink
BFH, Beschluss v. 09.12.2011, Az.: III B 25/11
http://ratgeber-steuern.welt.de/auslands...24519.html
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#4
Ja.

Sofern der Auslandsaufenthalt Kosten verursacht, ist das ja auch zunächst mal nicht ganz falsch.

Nur wäre es ja eigentlich logisch, wenn der Barunterhalt dann von beiden Eltern erbracht würde, da ja die Betreuungsleistung entfällt.

Nur hat da tatsächlich vor einiger Zeit ein OLG (Hamm?) entschieden, dass Mutter sein auch über 20.000 Km Entfernung eine Betreuungsleistung (telefonieren, Sorgen machen, etc.) darstellt, die mit Unterhaltsbefreiung belohnt wird.

Ob das Eingang in die regelmäßige Unrechtsprechung gefunden hat oder ein einmaliger Ausrutscher war, weiß ich aber auch nicht.
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#5
Danke Euch, hab ich mir doch gedacht, dass das nix wird mit dem neuen Boot.

Was würdet Ihr ihm raten, wie er sich jetzt verhalten soll? Wo informiert man sich da am besten? Er hat ja noch bis zum Sommer Zeit, die Lage zu klären.
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#6
Wie es im Detail abläuft und wie es berechnet wird, weiß ich auch nicht aber da die Justiz ja generell ein Problem mit Unterhaltssenkungen hat, vor Allem bei temporären Änderungen wird das Jahr vermutlich rum sein, bevor eine Entscheidung durch wäre und der vorläufig weiter gezahlte Unterhalt längst verbraucht und nicht rückzahlbar.

Insofern sehe ich da wenig Sonne.
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#7
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3995
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#8
Danke beppo und p. Ich denke ich geb ihm mal den link hierher, damit er aufwacht. Irgendwie tut mir das leid, er war gestern so aufgekratzt und voller Freude.

Aber das Urteil ist schon irgendwie sinnfrei, oder? Klar muss die Mutter die Miete weiter zahlen, aber das wird sie auch müssen, wenn die Kinder irgendwann ausziehen. Und wenn ein voller Esser weniger am Tisch sitzt, dann macht sich das auch bemerkbar, da kann mir keine® erzählen, dass man die gleichen Kosten für Lebensmittel hat wie üblich. Und die Mengen an Deo und Haargel, die man bei Menschen diesen Alters einspart Big Grin Wäsche ist auch weniger, für mich ist das Spinnerei. Und wie die Mutter ihren betreuerischen Pflichten über eine solche Distanz nachkommen soll, das muss mir auch mal einer erklären. Was für ein beknacktes Land...

Wenn Richter beschließen würden, dass Junior dann ein Konto in Neuseeland braucht und Papa den Unterhalt dahin überweisen würde, das fänd ich noch ok. Was er nicht verbraucht, kann er halt sparen und später anderweitig nutzen. Aber der Mutter den Unterhalt überweisen als ob nichts wär? Nee, wat dämlich...
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#9
@Freaky

Unterhalt darf Papa weiter bezahlen, aber keinen Sonderbedarf oder Mehrbedarf.

Wenn die Kindemutter also so etwas will, dann kann er ganz gelassen nein sagen und auf das Urteil des OLG Schleswig-Holstein mit dem Aktenzeichen 15 UF 59/05 verweisen.

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
@Camper: Bisher ist da noch nichts gefordert worden. Junior hat sich am Montag für das Jahr Neuseeland angmeldet und es liegen noch keinerlei Informationen zu Kosten und Abläufen vor. Das ist alles noch ganz frisch. Im April gibt es wohl einen Infoabend in der Schule, bis dahin ist alles unbekannt.

Ich war nur völlig perplex, als mein Freund meinte, dass er ein tolles Jahr vor sich hätte bei 2 Vollverdienern ohne Kind. Darüber kamen wir auf das Thema Unterhalt. Keine Ahnung warum, aber irgendwie meinte er wohl, dass er nicht zahlen muss, wenn Sohnemann im Ausland ist.
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#11
(17-03-2012, 17:37)Freaky schrieb: Keine Ahnung warum, aber irgendwie meinte er wohl, dass er nicht zahlen muss, wenn Sohnemann im Ausland ist.
Sicher weil das für alle Homo Sapiens auch ne absolute Selbstverständlichkeit ist.
Nur eben nicht für Juristen.
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#12
@beppo:

Hm, ich verstehe schon, dass er was zahlen muss. Der junge Mann wird ja sicher für Unterkunft und Verpflegung zahlen müssen. Da er erst 16 ist kann es locker einen Wachstumsschub geben und er muss sich da neue Klamotten kaufen, usw. Es ist ja nicht so, dass das Kind für ein Jahr einfach so verpufft und eine gute Fee sämtliche Unterhaltskosten übernimmt.

Was mir nicht in den Kopf will ist, warum Papa dann fröhlich weiter an Mama überweisen soll. Mama hat mit dem Jungen so lange ja auch keine Mühe oder wie auch immer man es nennen will. Da sie auch voll berufstätig ist fände ich es völlig okay, wenn die Kosten für den Auslandsaufenthalt 50/50 gingen. Mir war schon klar, dass er weiterhin irgendwie zahlen muss, aber dass er an Muttern überweisen soll find ich ...

Da die beiden eigentlich keinen Stress miteinander haben und auch Umgang nie ein Problem war glaube ich, dass es da jetzt auch keinen großen Ärger geben wird. Zumindest nicht, wenn mein Freund sich jetzt nicht schon völlig auf ein Jahr finanzielle Freiheit eingestimmt hat.
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#13
Ich verstehe schon, dass du das schon verstehst. Smile

Das galt auch eher der Frage, was er denn jetzt tun solle.
Ich wollte mit meiner Antwort nur ausdrücken, dass ich es A. nicht weiß und B. nicht glaube, dass viel dabei rum kommt.

Wenn die beiden sich gut verstehen, gibt es denn überhaupt einen Titel?
Und können sie sich dann nicht vielleicht auch dieser Frage einigen?

Wo wohnt er denn dort und wer kommt da für die Kosten auf?
Gibt es evtl. einen Austauschschüler, den die Mutter als "Gegenleistung" aufnimmt?
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#14
Hm, es gibt die Möglichkeit, einen Austauschschüler aufzunehmen. Der Onkel des Jünglings ist aber Lehrer an der Partnerschule in Neuseeland und so kann er so lange bei seinem Onkel wohnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Onkel so überaus großzügig ist und mal eben so sämtliche Kosten für seinen Neffen übernimmt. Ein Jahr ist lang, das kostet schon was. Ob die Mutter dann trotzdem einen Austauschschüler nimmt ist noch nicht raus. Wenn jemand aus Neuseeland gerne ein Jahr hierher möchte und aber keinen zum Tauschen findet kann sie das wohl machen.

Aber mein Freund wäre ja dann auch nicht dem Austauschschüler gegenüber unterhaltspflichtig, das wäre ja dann Sache seiner Eltern, oder?
Hm, nie drüber nachgedacht. Die Schule meines Sohnes hat eine Partnerschule in Moskau, da ist der Andrang nicht so rege, deshalb musste ich mich bisher nicht dafür interessieren.

Ob es einen Titel gibt weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Ich würde aus dem Bauch heraus sagen es gibt keinen. Ich denke, dass ich das dann wüsste. Wir kennen uns seit dem Krabbelalter und erzählen uns echt alles, engste Vertraute halt Wink

Gut verstehen ist relativ. Die beiden sind sich in vielerlei Hinsicht uneins, grundlos haben sie sich nicht getrennt. Aber immerhin versucht keiner den anderen auszubremsen oder fertig zu machen, es läuft schon trotz aller Unterschiede Hand in Hand. Ich bin manchmal fast neidisch Wink

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#15
(17-03-2012, 16:43)Freaky schrieb: Aber das Urteil ist schon irgendwie sinnfrei, oder?

Ja, und zwar so sehr, dass ich es zumindest in einem anderen OLG-Bezirk nochmal gerichtlich versuchen würde. Für Kinder gleich welchen Alters, die nicht bei den Eltern wohnen sind beide Eltern barunterhaltspflichtig und zwar unter gesteigerter Erwerbsobliegenheit bei Minderjährigen und privilegierten Volljährigen.

Das Urteil fusst auf der verlogenen Verdrehung, das Kind würde trotz seines Auslandsaufenthalts weiter bei der Mutter wohnen. Die Richter verdoppeln es einfach. Es fusst ferner auf Prognosen, die ansonsten im Unterhaltsrecht strikt abgelehnt werden. Es könnte ja auch sein, dass das Kind nicht zurückkommt, dort gleich aufs College geht. Das weiss man nicht. Deshalb darf nicht einmal eine Prognose über die Dauer des Aufenthalts gestellt werden. Dieser Aufenthalt war zum Zeitpunkt der Klage eindeutig seit Monaten im Ausland und darauf hat die Unterhaltsberechnung zu basieren.

Wer zum Beispiel auf Abänderung klagt, weil das Kind nächstes Jahr Abitur macht und dann nicht mehr privilegiert ist, wird von Roben schallend ausgelacht und mit einem kostenpflichtigen Fusstritt vor die Tür befördert. Aufgrund von Prognosen kann der Unterhalt nicht geändert werden, erst wenn das Ereignis tatsächlich eintritt.

Um diese Angriffspunkte zu nutzen, braucht man aber Energie, einen guten Anwalt und einen langen Atem. Das haben 95% nicht. Meistens gibt man resigniert auf und zahlt, was ganz im Sinne der Roben und ihren Polit-Chefs ist.
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#16
(17-03-2012, 18:37)Freaky schrieb: Aber mein Freund wäre ja dann auch nicht dem Austauschschüler gegenüber unterhaltspflichtig
Nein aber das wäre dann eine logische, wechselseitige Kompensation.
Dann würde die Mutter zwar Kosten und Betreuung beim eigenen Kind sparen, hätte aber exakt den selben Aufwand für den anderen.

Dann wäre es noch verständlich wenn sich am KU nichts änderte.
Vor Allem, wenn die Mutter auch noch Flug- und sonstige Mehrkosten hätte.
Wenn die Mutter also sogar höhere Gesamtkosten und Aufwende hätte, wäre es auch nicht i.O. wenn er dadurch sparen würde.

Von daher wäre es vielleicht interessant, die weiteren Rahmenbedingungen zu kennen.
Gerade weil sie bisher keinen Streit haben.
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#17
@p: Ich würde das sicher auch nicht einfach so schlucken. Manchmal kann man sich wirklich nur an den Kopf packen und das in vielerlei Hinsicht.

@beppo: Ja, da bin ich auch gespannt, wie die Sache ausgeht. Da wir gerade beim Inder waren und furchtbar lecker gegessen haben hatte ich noch nicht die Gelegenheit mit meinem Freund zu sprechen.
Wie gesagt ist da auch noch kein Zank, ich finde es nur verwunderlich, dass er sich so auf ein unterhaltsfreies Jahr freut und mir nicht einmal plausibel erklären kann warum. Eigentlich ist er sehr bodenständig und alles andere als dumm.
Er hat schon gesagt, dass er auf jeden Fall die Reisekosten übernimmt, was er auch bisher bei allen Ferienaufenthalten seines Sohnes gemacht hat. Neuseeland ist nun mal eins der absoluten Traumländer und wenn man die Möglichkeit hat, für 2-4 Wochen dort Ferien zu machen ohne auch noch Hotel- oder sonstige Unterbringungskosten zahlen zu müssen, dann ist das echt prima. Trotzdem glaube ich nicht, dass da für ein ganzes Jahr brav vom Onkel gezahlt wird und Papa raus ist.

Naja, spätestens im April weiß ich mehr. Danke Euch Smile
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#18
die frage ist ob die KM juristisch aktiv wird wenn der KV
a) garkeinen KU überweist und das der KM zeitgleich mit der selben Selbstverständlichkeit kommuniziert wie dir..oder alternativ
b) den KU direkt seinem Sohn ins Ausland überweist.
Wo kein Kläger da kein Richter...versuch macht kluch[/align]
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#19
Tja, ich kann sie da gar nicht einschätzen. Beste Freundinnen des Ehemannes sind immer verdächtig und ein Grund zur Eifersucht. Von daher sind wir uns da nie wirklich näher gekommen.

Gestern haben wir nochmal geredet und mein Freund will sich jetzt doch im Vorfeld schlau machen. Wo und wie schaut er noch. Hier hat er schon reingeschaut und ich soll Euch einen herzlichen Dank ausrichten.

Von mir auch nochmal Danke Euch allen Smile
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