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weiterer Unrechtsbeschluss in Unterhaltssachen
#1
Der Vater (verheiratet) war in der Vergangenheit nicht leistungsfähig.
Das JA hatte seine Anstrengungen, ihn zur Zahlung zu überreden eingestellt und wurde erst wieder aktiv, als eine gemeinsame (Eltern) Steuererstattung für die Vergangenheit anstand.
Der für den Vater auszukehrende Betrag wurde kaltschnäuzig kassiert.
Nun musste das JA natürlich die Leistungsfähigkeit für die Unterhaltspflicht nachweisen. Es kam zur Unterhaltsklage:

Familiengericht schrieb:Der Antraggegner hat seine angeblich fehlende Leistungsfähigkeit nicht hinreichend dargelegt.
Was den Zeitraum bis einschließlich Oktober 2011 angelangt, so will der Antragsgegner über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 985,00€ verfügt haben. Hiervon sind nach den Berechnungen des Antragsgegners allerdings noch etwa 400,00€ im Hinblick auf Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
abzuziehen.
Die Einkommensverhältnisse des Antragsgegners sind insgesamt nicht plausibel. Es erscheint ausgeschlossen, dass er mit dem verbleibenden Resteinkommen seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Von daher ist davon auszugehen, dass der Antragsgegner tatsächlich über weitere Einkommen verfügt hat. Leistungsunfähigkeit auf Seiten des Antragsgegners kann bei dieser Sachlage nicht angenommen werden.....

Was seine Arbeitslosigkeit an November 2011 anbelangt, so hat der Antragsgegner nicht in substantiierter Form dargelegt, dass er sich intensiv um einen Arbeitsplatz bemüht hat. Die Bezugnahme auf Anlagenkonvolute ersetzt nicht den konkreten Sachvortrag.

Soweit der Antragsgegner auf die Kindesmutter als evtl. gem. § 1603 II 3 BGB haftende Person hinweist, ist sein Vorbringen nicht konkret. Im Hinblick auf eine etwaige Berufstätigkeit der Kindesmutter trägt er nur eine Vermutung vor, was nicht ausreichend ist.
Verwirkung ist nicht eingetreten. Der Antragsteller hat das Verfahren zwar sechs Monate lang nicht betrieben. Hieraus konnter der Antragsgegner jedoch nicht entnehmen, dass der Antragsteller die Rechtsverfolgung seiner Unterhaltsansprüche aufgegeben hätte.

Anm.
Es wurden im Hinblick auf Anforderungen der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung ausreichend Bewerbungsunterlagen nachgewiesen.

Dieser Richter wollte offensichtlich die Akte nur erst einmal vom Tisch haben. Dass sie vom OLG zurückkommen wird, scheint ihn zunächst nicht zu interessieren.

Klar! Ein Vater unter vielen anderen.
Wir müssen das leider so hinnehmen, weil wir dem ziemlich machtlos gegenüber stehen.

Ein weiterer Fall, der zeigt, wie ohnmächtig wir Väter dem Unrecht ausgeliefert sind.







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#2
(16-03-2012, 20:47)Ibykus schrieb: Das JA ........wurde erst wieder aktiv, als eine gemeinsame (Eltern) Steuererstattung für die Vergangenheit anstand.
Der für den Vater auszukehrende Betrag wurde kaltschnäuzig kassiert.

Dieses Thema der "Abkassierung" von Steuererstattungen wird uns in Zukunft öfters beschäftigen. Mit den neuen UVG-Richtlinien und dem im anderen Thread diskutierten "Rückgriffs-Verschärfungs-Ermächtigungsgesetzen" hat sich der Staat etliche neue Mittel und Wege geschaffen.

Seit wir Griechenland und die Welt retten, muss noch mehr aus den Unterhaltspflichtigen rausgeholt werden - immer, lebenslang....

Mittlerweile steht in fast jedem PZU-zugestellten Schreiben der UVG oder Beiständen der Satz in Fettschrift drin:

Zitat:Die Unterhaltsvorschusstelle ist grundsätzlich gehalten, Forderungen gem. §7 UVG Ihrem Finanzamt anzuzeigen und die Aufrechnung mit fälligen Gegenforderungen zu verlangen (§226(1) AO sowie §§ 387 ff BGB).

Vorsicht: Das passiert auch nach einer Insolvenz mit eigentlich "untergegangenen Forderungen". Dabei halten sie sich an ihre "Rückwirkende Leistungsfähigkeitsunterstellung". Das ist nur eine neue, besonders fiese Form, die Väter übern Tisch zu ziehen, wie mit den "Stundungsangeboten" (!die man niemals nicht unterschreibt!).

By the Way: Ich habe nun auch schon den Standardsatz in allen Schreiben in ERwägung gezogen "Im übrigen erkläre ich Ihnen die Aufrechnung gemäß §§ 387 ff BGB mit meinen aufgrund der Beeinträchtigung meines Familienlebens entstandenen und entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen."
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Der Spiegel 38/1968 schrieb:Karl-Heinz Pawla, 24. (West-)Berliner Kommunarde, muß wegen eigenwilliger Demonstration in einem Moabiter Gerichtssaal zehn Monate einsitzen. Vorletzten Mittwoch hatte der Student, der bereits einmal im Mai wegen Verdachts auf Diebstahl der Siegel der Freien Universität festgenommen worden war und gegen den nun ein Schöffengericht wegen Hausfriedensbruchs und Richterbeleidigung verhandelte, vor der Sitzung Abführpillen geschluckt, während der Verhandlung plötzlich seine Hosen heruntergelassen, seine Notdurft verrichtet, vom Richtertisch einige Akten gegriffen und sich damit gereinigt. Während das Gericht in einen anderen Saal umzog, um dort den Inkulpaten mit einer Ordnungsstrafe von drei Tagen zu belegen, photographierten Justizbeamte den Tatort und entfernten dann das Corpus delicti. Bereits zwei Tage später wurde der Kommunarde wegen öffentlicher Beleidigung des Gerichts zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt -- und zu drei Tagen Haft, weil er den Staatsanwalt während dessen Plädoyer mit einer Sandale bewarf.
mehr fällt mir dazu nicht ein....
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#4
@Ibykus

Na der befindet sich doch auch wirklich auf dem falschen (Rechts-)weg.

Oder siehst Du das anders?

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
worin liegt denn das größere Unrecht:
einem Richter vor den Tisch zu scheissen oder einen Staatsanwalt mit einer Sandale zu bewerfen
oder
einem unbescholtenen, redlichen (und das meine ich, wie ich es schreibe) Vater das Leben zu versauen, ihn in den finanziellen Ruin zu treiben, indem leichtfertig unterstellt und spekuliert wird, er habe von dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht leben können, weshalb von weiteren Einnahmen auszugehen sei?

Die Reaktionen eines Fritz Teufel oder hier, des K.-H. Pawla, sind dagegen doch Bagatellen.
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#6
Es soll im Spiegel gestanden haben : "96 Prozent Aller befinden sich im Hamsterrad, um die restlichen 4 Prozent beim Jonglieren der Gelder zu finanzieren."
Wir befinden uns in zwei Rädern : Wir finanzieren (sofern wir noch Steuern zahlen) diesen Sauhaufen da draußen und weiterhin durch Unterhalt die alimentierten Weibchen, die demnächst per Quote die Vorstandsposten bekommen. Haha.
In meiner Unterhaltsangelegenheit ist es so @Camper, dass der Rechtsanwalt vor Wochen (!) zu mir am Telefon folgendes sagte : "Ihre Akte liegt mir vor. Ich kümmere mich jetzt darum, dass wir eine seriöse Berechnung mal hin kriegen. Sie hören diese Woche von mir und ich gebe Bescheid, was ich noch von Ihnen brauche."

Seitdem Funkstille! Habe mal angerufen! Anwalt weg! Mail geschickt mit Bitte um Antwort! Keine Antwort!

Ich habe eingesehen und das schon lange, was auch im Forum steht: Haben Sie Dich erst mal am Wickel und hast Du auch noch einen Titel unterschrieben (so wie bei mir) biste per se am [Unterschreitung des Mindestniveaus].... Punkt. Schluß.

Es hilft nur der zivile Ungehorsam, das Auswandern und cleveres Jonglieren bis zum geht nicht mehr. Entweder gewinnst Du vielleicht doch noch, falls die Alte tot umfällt oder Du hast ne neue Chance, aber das dann erst im nächsten Leben.....

@ibikus : Wie es oben zu lesen ist, so habe ich es in Ähnlichem auch schon gelesen. Es ist immer wieder interessant, wie Richter meinen Beurteilen zu können, was plausibel ist und wovon Jemand leben kann und wovon nicht. Er selbst braucht sich ja als alimentierter verbeamteter Jurist - bei dem es doch heißt : "Der Richter rechnet nicht" ??? - keine Gedanken zu machen.

P.S.: Karl-Heinz Pawla : DER ist cool ^^
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#7
Nappo schrieb:P.S.: Karl-Heinz Pawla : DER ist cool ^^
ich hab's nur deswegen für erwähnenswert gehalten, weil man an solchen Beispielen sehr gut erkennen kann, wie man sich gg staaliches Unrecht wehren muss, wenn man etwas erreichen will.
Natürlich ist das alles auch eine Niveaufrage.
Und natürlich darf man nicht übersehen, dass man in der damaligen Zeit, an die ich mich noch sehr gut erinnern kann, einen Staat als Gegner hatte, der wesentlich mehr autoritär und obrigkeitlich war, als er uns heute begegnet.

Heute belächeln oder kritisieren wir die Aktionen der damaligen Aktivisten in nicht selten überheblicher Weise.
Oder wir verurteilen sie (was das Establishment damals allerdings auch heftig getan hat).
Aber wir haben den Sechszigern (und wahrscheinlich auch der Zeit, in der alles heftig eskalierte) manches zu verdanken: z.Bsp. den "Muff von 1000 Jahren ..., der sich heutzutage aber schon wieder recht gut eingestunken hat.

Die Frage, die zu beantworten ich immer wieder anrege, bleibt:
Was tun wir?
Wir müssen unseren Richtern, die uns amtlich von unseren Kindern trennen, uns zu Unrecht mit Unterhaltszahlungsverpflichtungen ruinieren und uns aus der elterlichen Verantwortung hinausdrängen, indem sie uns menschenrechtswidrig das SR vorenthalten nicht auf oder vor den Tisch scheissen.

Aber wir sollten wenigstens den Mut haben, ihnen offen -und nicht nur hinter drei oder mehr Nicknamen versteckt- und direkt sagen, dass wir sie für Rechtsbrecher, Kindeswohlschänder und insoweit für unmenschlich halten, wenn sie durch ihre Beschlüsse vorrangig auf das Wohl der Mütter abstellen und unsere Kinder auf diese Weise jenen zusprechen, die sie parentalisieren und dadurch ihre eigenen Fürsorgepflichten und auch Unterhaltspflichten verletzen.

Dazu haben wir oft genug die Gelegenheit.
Zum Besipiel, indem wir die Dienstaufsichtsbeschwerde des Edmund Müller
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid72771
unterstützen - auch oder selbst dann, wenn wir einiges anders bewerten als er.

Seine Idee ist übrigens sehr nachahmenswert. Denn solche Aktionen führen dazu, das wir überhaupt bemerkt und zur Kenntnis genommen werden (woran ich bislang erhebliche Zweifel habe).
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