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Landshuter und Jugendamt liefern sich erbitterteten Streit
#1
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/la...rt67,99539

07.03.2012 Landshut

Landshuter und Jugendamt liefern sich erbitterteten Streit
"Ich will zurück zu meinem Papa"

Das Jugendamt im Landratsamt und der Pflegevater eines 6-jährigen Jungen liefern sich einen erbitterten Rechtsstreit. Auf der Strecke bleibt dabei das Kind, das von der Behörde in ein Kinderheim gesteckt wurde und sich jetzt in einer Psychiatrie befindet.

Das, was der kleine Michael (Name geändert) mitmachen muss, ist eigentlich zu viel für eine Kinderseele. Bereits nach der Geburt von der drogensüchtigen Mutter getrennt, kam er zu Pflegeeltern. Doch diese Beziehung zerbrach. Der Pflegevater, den Michael über alles liebt, würde den Jungen jetzt gern bei sich behalten. Doch da gibt es ja noch die Behörden, deren Aufgabe es ist, das Wohl des Kindes sicherzustellen. Ob das in diesem Fall geschieht, darf bezweifelt werden. Michael wurde ins Kinderheim und in die Psychiatrie gesteckt, wird von seiner einzigen ihm noch bleibenden Bezugsperson mit behördlicher Gewalt fern gehalten. Der Pflegevater liefert sich derweil mit dem Jugendamt einen nervenaufreibenden Rechtsstreit – bei dem das Wohl einer Kinderseele offenbar keine Rolle spielt.

Angefangen hat das Martyrium des kleinen Burschen mit der Trennung seiner Pflegeeltern. Die Mutter war überfordert. Der Familienentlastende Dienst (FED) stellte ihr sogar eine Hilfe zur Seite, die den Bub zweimal wöchentlich betreute. Doch auch das konnte die Beziehung nicht retten. „Entweder das Kind kommt ins Heim oder ich gehe“, stellte sie ihrem Mann eines Tages ein Ultimatum. Der Pflegevater entschied sich für das Kind. Im Trennungskrieg erhob die Frau dann schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann beim Jugendamt. Er soll Michael geschlagen und misshandelt haben. Gegen ihre Glaubwürdigkeit spricht, dass sie ihren Ex-Mann bereits beschuldigte, sie mit einer Waffe bedroht zu haben. Das hat sich als falsch erwiesen. Deshalb wurde gegen die Frau sogar eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wegen der Anschwärzungen beim Jugendamt will sie sich jetzt bei Gericht plötzlich nicht mehr äußern.

Für Michael hatten diese Anschuldigungen allerdings dramatische Folgen. Denn das Jugendamt am Landratsamt Landshut handelte schnell, so schnell wie man sich das in manch anderen Fällen wünschen würde. Es wollte Michael Anfang Februar in ein Kinderheim stecken. Verhindert werden konnte das zunächst nur, weil die Frau, die Michaels Pflegevater vom FED zur Verfügung gestellt worden war, sich bereit erklärte, den Jungen in Kurzzeitpflege zu übernehmen.

Für den Vater begann derweil ein Kampf gegen Behörden-Windmühlen. Bestätigungen des Kinderarztes, Stellungnahmen aus dem Umfeld der Familie mussten eingeholt werden. Doch alles half nichts – das Jugendamt nahm das Kind der Kurzzeitpflegemutter weg, danach kam es in die Psychiatrie. Michael war nach der Trennung von seinem Pflegevater immer aggressiver geworden. Nach der Behandlung in der Psychiatrie kam Michael dann in ein Kinderheim nach Eichstätt. Weit weg von seinem Vater also, der mittlerweile wieder in einer festen Beziehung lebt und der ihm eine Familie bieten könnte.

Doch das Jugendamt legt ihm wo es nur geht Steine in den Weg. Alles muss Michaels Pflegevater sich mühsam erstreiten.
Jetzt hat das Gericht einen Psychologischen Gutachter eingeschaltet.

Doch das Jugendamt stellt sich immer noch quer. Wie das Wochenblatt erfuhr, wurde der Junge am 16. Februar wieder in die Psychiatrie gesteckt, diesmal dauerhaft. Der gerichtlichen Gutachterin soll zunächst sogar der Zutritt zu dem Jungen verweigert worden sein.

Erst als diese mit der Polizei gedroht habe, soll ein Termin in Aussicht gestellt worden sein – allerdings erst Wochen später. Wie sich Michael in dieser Zeit entwickeln wird, was mit ihm passiert, wie er beeinflusst wird, keiner weiß es.
Der Verlierer in der Geschichte, egal wie sie ausgeht, steht bereits fest: Es ist der 6-Jährige, dem jegliche liebgewonnene Bezugsperson weggenommen wurde.


Das sagt das Jugendamt
Das Jugendamt wollte zunächst keine Stellungnahme zu dem Fall beziehen. Erst auf nochmaliges Drängen beim Pressesprecher des Landratsamtes kam ein allgemein gehaltenes Schreiben zurück. Darin heißt es: „Der alleinige Auftrag des Jugendamtes ist, das Wohl der Kinder zu fördern. Dabei kann das Jugendamt keine Rücksicht darauf nehmen, wie dies in der Öffentlichkeit, die denknotwendig nicht über alle Informationen verfügen kann, die dem Jugendamt bei seiner Entscheidung vorliegen, wahrgenommen wird.“ Der Kindesschutz habe über allen anderen Interessen zu stehen. „Wenn zum Beispiel bekannt wird, dass in einer Pflegefamilie unadäquate Erziehungsmethoden angewandt werden, die das Kindeswohl gefährden, muss ein Jugendamt grundsätzlich aus seiner Verantwortung für das Kind heraus umgehend handeln. In den meisten Fällen gelingt es allerdings relativ schnell, die Verdachtsmomente aufzuklären. Solange der Verdacht jedoch nicht nachweislich entkräftet werden kann, kann auch die zu treffende Entscheidung nicht revidiert werden. Hier ist das Wohlergehen der Kinder absolut vorrangig zu beachten.“ Warum allerdings einer gerichtlich bestellten Gutachterin der Zutritt zum Kind erschwert worden sein soll, dazu wollte man keine Stellung beziehen.



Autor: Alexander Schmid
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