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Diskussion zu: Sie machte schluss und forderte - da bin ich weg
#26
(11-03-2012, 19:27)beppo schrieb: Das mag sein, nur stellt es eben keinen besonderen Vorteil oder "gute Idee" dar, wenn man extra vor der Vaterschaftanerkennung verduftet.
Es ändert nix.

Doch, schon. Es macht den anderen richtig Arbeit. Mal angenommen, dass sein Wohnort im Ausland bekannt ist. Dann dauert es Jahre und kostet richtig Geld ihn zu einem Vaterschaftstest zu zwingen. Zur Arbeitsmaximierung der deutschen Behörden eine gute Variante.

Ich selbst habe eine Vaterschaft in Deutschland anerkannt, eine zweite nicht und die erste Vaterschaft begründet angefochten und mein Antrag wurde vom Gericht angenommen. Der Aufwand der Gegenseite war enorm mich zu einem Vaterschaftstest im Ausland zu bringen. Blöd nur, dass ich dann doch erwiesenermassen der Erzeuger bin. Kann halt passieren. Mich hat das ganze Verfahren bis heute nichts gekostet.

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#27
(11-03-2012, 19:05)Leutnant Dino schrieb: Die Rechnung kommt eben halt viel später und dann geht der Unterhalt von 0,- € auf einen Schlag auf 50.000,- € (beispielsweise).

Und was solls, wenn er die ganze Zeit nicht in die hiesigen Sozialsysteme eingezahlt hat, sein Erspartes auf einer
Auslandsbank liegt, hat er nichts zu verlieren, der Lebensstandart ist gesichert und zum pfänden gibt es nichts. Nur H4 darf er hier nicht beantragen, dann fliegt alles auf.
Einfach genial
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#28
(11-03-2012, 19:27)beppo schrieb: Das mag sein, nur stellt es eben keinen besonderen Vorteil oder "gute Idee" dar, wenn man extra vor der Vaterschaftanerkennung verduftet.
Es ändert nix.

Man kann später in Frage stellen, überhaupt von der Vaterschaft gewusst zu haben. Mehr als Aufforderungen gab es ja nicht und ob die nach 20 Jahren noch vorliegen ist nicht sicher. Urkunden liegen keine vor.
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#29
p. könnte durchaus Recht haben, denn ob nach 10 oder 20 Jahren noch eine Akte auffindbar ist, bezweifle ich auch. Ich würde mich wohl nicht in das ehemalige Bundesland anmelden. Es ist jedenfalls schlau noch vor der Geburt die Fliege zu machen.
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#30
(11-03-2012, 20:03)Leutnant Dino schrieb: p. könnte durchaus Recht haben, denn ob nach 10 oder 20 Jahren noch eine Akte auffindbar ist, bezweifle ich auch.
Ja, das gilt aber auch für den anerkannten Vater.
Ich sehe da keinen großen Unterschied.
Wenn jemand nach 20 Jahren noch Geld haben will muss er ihn erwischen und dabei ist es wurscht ob die Vaterschaft schon festgestellt wurde oder dann noch nachgeholt wird.

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#31
(11-03-2012, 20:20)beppo schrieb: Ja, das gilt aber auch für den anerkannten Vater.
Ich sehe da keinen großen Unterschied.

Nein, denn der anerkannte Vater ist mit seinen immensen Schulden hinterlegt. Ein Nichtvater hat erstmal keine Schulden. Und ein anerkannter Vater hat die Meute immer irgendwie am Hals und das nervt wirklich.

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#32
Den Unterschied halte ich für marginal.

Wenn sie einen Vater an den Eiern packen können, tun sie das.
Und wenn nicht eben nicht.
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#33
Es ist leichter den Vaterschaftstest zu strecken bzw. zu verhindern. Das hat mir damals großen Spass gemacht, diese Bande auch mal zu verarschen, wie sie mich immer vorgeführt haben.
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#34
Würde hier nicht die Vaterschaft per Gerichtsbeschluss festgestellt werden können? Wenn er sich dann nicht erfolgreich, und vor allem fristgerecht dagegen wehrt, beginnt die Schuldenuhr durchaus zu ticken.
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#35
Hallo Leute,

mensch, da haben sich ja viele Kommentare angesammelt. Die Diskusion ist auch ziemlich kontrovers.
Also fuer die mit mehr Gefuehl mochte ich sagen, das ich mir bewust bin, das ich 'Schuld' auf mich geladen habe, weil ich das Kind nicht erziehe usw. Ich will von euch keinen Freispruch oder ueberhaubt beurteilt werden. Ich wollte meine Geschichte nur kurz umreissen und mich vorstellen.
Auf die Fragen zu meiner Beziehung moechte ich nicht eingehen, denn ich habe meine Entscheidung nunmal getroffen und die Infos nuetzen euch eigentlich nur um euch ein Bild ueber meine Meinung zu machen und mich zu beurteilen. Nur soviel: Wir haben das Kind gewollt. Sie mehr als ich, aber gut. Das das mit Risiken verbunden war, war mir klar. Ich war naiv. Heute wuerde ich viel Offensiver sein. Wenn sich was ergibt und ich wirklich Hilfe brauche werde ich ins Detail gehen. Jetzt aber noch nicht.
Ich finde neben der Sexualkunde sollten auch 'die Folgen' / Rechtslagen unterrichtet werden.
Ja, das mit der oeffentlichen Zustellung wird wohl kommen und da kann/werde ich wohl kaum was gegen machen koennen. Mir egal. Sollen die mich erstmal finden.
Stimmt es, das die KM da mitwirken muss (d.h. muss sie 'Schwoeren' oder eindeutige Bilder von uns vorzeigen?)

Viele Gruesse
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#36
Meinen Glückwunsch.

Ich weiß nicht, wie alt Du bist- aber wenn dir dein jetziges Leben so gefällt, dann geniesse es. In meiner Umgebung kenne ich genug Leute, die auf allerhöchstem Niveau unglücklich sind.
Ich möchte nicht die Armut zur Tugend erheben, aber wer seine Ansprüche im Griff hat lebt entspannter. Da muss das Hamsterrad nicht auf Hochtouren laufen....

Noch ein Tipp: deutsche Arbeitskräfte (nicht nur ausgebildete Handwerker) sind fast überall auf der Welt gefragt. In vielen Ländern gibt es deutsche Community´s, wo du willkommen sein könntest und wo man dir weiterhilft. Einfach mal von Land zu Land weiterziehen und gucken, wie die deutsche Volksgruppe so lebt in Kanada, Chile, Paraguay, Australien, Russland, Brasilien usw.

Wenn Du konkrete Tipps brauchst: vieles geht über Religionsgemeinschaften. So sind die mennonitischen oder hutterischen Brüdergemeinden über die ganze Welt miteinander vernetzt, die Donauschwaben haben ihre Netzwerke - das alles kannst Du für dich nutzen.

Wünsche Dir weiterhin ein beschauliches und glückliches Leben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#37
Hallo!

ich habe waehrend meines Studiums BafoG erhalten. Nun kam ein Brief, ich solle das Darlehen zurueckzahlen (mittlerer 4-stelliger Betrag).
Der Brief wurde an meine alte Adresse versendet, bei der ich zuletzt in Schland gemeldet war (Brief ist nicht Ordnungsgemaess zugestellt / Meine Adresse ist unbekannt). Ich muss aber Adressaenderungen dem BafoG-Amt mitteilen.
Grosse Frage ist nun, spar ich mir einfach das Geld und kann ich mit den Konsequenzen leben?
Die Konsequenzen waeren:
Da BafoeG-Schulden wohl wie Steuerschulden behandelt werden, wohl ziemlich verheerender als UH-Schulden?! Kann also mehr kommen als Zwangsvollstreckung/EV? (In Schland gibts bei mir nichts zu holen, nur steht irgendwann ein Erbe an. Das Bafoeg koennte man evtl. mit Privatinsolvenz irgendwann entschaerfen
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtrueckzahlung?
Was wuerdet ihr tun? (Geld waere da, nur nicht im Ueberfluss...)

Bye
ExDeutscher
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#38
Schau mal in §18, §18a und §18b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Da steht eigentlich alles dazu. Insgesamt 25 Jahre nach Förderungsende
sollte alles zurückgezahlt sein. Unter gewissen Bedingungen verlängert sich die Frist um weitere 10 Jahre.

§18a Abs. 1

Zitat:Von der Verpflichtung zur Rückzahlung ist der Darlehensnehmer auf Antrag freizustellen...

und ganz besonders vielleicht noch

18a Abs. 5
Zitat:(5) Der Ablauf der Frist von 20 Jahren nach § 18 Abs. 3 wird, höchstens jedoch bis zu 10 Jahren, durch Zeiten gehemmt, in denen der Darlehensnehmer von der Rückzahlungspflicht freigestellt worden ist. Dies gilt nicht...

Also mehr als Pfänden tut das Zollamt auch nicht. Eben da, wo es Zugriff hat, Bankkonten, bewegliches Vermögen usw...
Für Bafögschulden muß man auch nicht in den Knast, was einem
bei wachsendem Schuldenstand für Unterhalt ggf. doch über den 170er passieren kann.

Du kannst ja einen Stundungsantrag stellen Big Grin
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#39
Danke fuer deine Antwort
(16-02-2014, 23:40)Sixteen Tons schrieb: Insgesamt 25 Jahre nach Förderungsende sollte alles zurückgezahlt sein.
Meinst du damit, das die Schulden erst nach 25 Jahren in die Insolvenz mit aufgenommen werden koennen? Wie ich das gelesen habe, spricht nichts dagegen, das es unmittelbar in die Insolvenz einfliessen kann.

Also Pfaendung beim Zoll waere noch i.o. Falls ich mal in Schland bin, sollte ich weiterhin lieber nicht ueber einen D-Flughafen einreisen. Falls ich einen neuen Pass brauche (beim Einwohnermeldeamt) gibts also auch keine Probleme. Im Konsulat oder Botschaft (oder der deutschen Polizei) werde ich dann auch nicht belaestigt?

Danke
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#40
@ExDeutscher...

Auf den beiden folgenden Links findest Du die notwendigen Infos bezüglich deiner Fragen.

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/200.php

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett...p?1,675168
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#41
(17-02-2014, 08:24)ExDeutscher schrieb:
(16-02-2014, 23:40)Sixteen Tons schrieb: Insgesamt 25 Jahre nach Förderungsende sollte alles zurückgezahlt sein.
Meinst du damit, das die Schulden erst nach 25 Jahren in die Insolvenz mit aufgenommen werden koennen?

Nein. Du hast bis zu 25 (ggf. 35) Jahre Zeit, das Bafög zurückzuzahlen, nachdem du es letztmalig erhalten hast.
D. h., wenn du die Summe oder die Raten nicht aufbringen kannst,
kannst du es maximal so lange stunden lassen.

Natürlich kannst du deine Verbindlichkeiten aus der Bafög-Periode
auch mit in die Inso mitnehmen.

Kleiner Hinweis, wenn deine Erbschaft in die Zeit deiner Insolvenz
fällt, gehen bis zu 50 davon % an den Treuhänder.

Ich habe noch nie davon gehört, das Leute zur Fahndung ausgeschrieben wurden, die ihr Bafög nicht zurückgezahlt haben.

Viel schlimmer wäre, falsche Angaben beim Bafög-Antrag zu seinem Vermögen gemacht zu haben, denn wenn die Rasterfahnung nach "Bafögbetrügern" das mitbekommt und gegen den Antragsteller im Extremfall dann ein Bußgeld über 90 Tagessätze verhängt wird, dann gibt es auch einen Eintrag im Bundeszentalregister. Aber auch das löst meines Wissen nicht eine landesweite Fahndung aus.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#42
(16-02-2014, 23:17)ExDeutscher schrieb: Was wuerdet ihr tun?

Bei mir kam die BaföG-Rückzahlung damals auch zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt, mitten in der Aufbauphase meiner eigenen Firma, bei der ich jeden Pfennig zweimal umdrehen musste.

Ich habe dennoch pünktlich und vollständig bezahlt, aus Überzeugung und Dankbarkeit, weil mir mein Studium ohne BaföG nicht möglich gewesen wäre.

Auch aus heutiger Sicht war das gut so und ich würde es wieder machen.
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#43
Spannend wirds, wenn nun nach deiner Rückkehr deine Anschrift beim Jugendamt bekannt wird, für Selbständigkeit wirst du eine Meldeadresse benötigen. Wenn du als Selbständiger etwas verkaufen willst, musst du auch aus dem Schatten heraustreten, dein Geschäft bekannt machen.
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#44
Ich habe mich kurzfristig in Deutschland angemeldet, weil ich eine Meldeadresse für die Verlängerung wichtiger Papiere brauchte. In einem anderen Bundesland als in dem, wo ich zuletzt in Deutschland gelebt hatte.

Es hat ungefähr sechs Wochen gedauert, bis diese Meldeadresse beim Sozialamt in der alten Heimat bekannt wurde.

Mittlerweile ist diese Adresse wieder abgemeldet, und ich habe Ruhe.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#45
Das ich in D nie auf einen grünen Zweig kommen werde ist mir bewusst. Aber irgendwie wird es schon gehen. Von 1000 Eur im Monat kann ich gut leben. Es gibt immer Mittel und Wege - auch im Ausland. Angst habe ich jedenfalls keine, denn was soll schon passieren? Ich werde immer zusehen Pfändungssicher zu bleiben. Der Rest perlt an mir ab Smile

Übrigens, was ich wegen der Bafög-Sache gemacht habe: Mangels (nachweisbarem) Einkommen habe ich die Rückzahlung aufschieben lassen. Lief relativ unkompliziert. Ich will das Geld eigentlich auch nicht zurückzahlen. Die haben mir sogar gleich 2 Jahre Aufschub gewährt. Muss dann immer wieder neu verlängert werden.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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