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Gemeinsames Sorgerecht und Schulanmeldung
#1
KM und KV waren sich eigentlich zu jeder Zeit einig, dass die gemeinsame Tochter an einer bestimmten konfessionellen Schule eingeschult werden sollte. Nach der Trennung hatte die KM die Tochter auch vereinbarungsgemäß an dieser Schule angemeldet, die Tochter kam auf die Warteliste, weil mehr Anmeldungen vorlagen, als die Schule Plätze hatte.

Vor 14 Tagen erfuhr der KV beim Umgang von seiner Tochter, dass sie in die Schule kommen würde, an der sie gerade beim Spaziergang vorbeikamen - leider nicht die vereinbarte. Auf mehrfache Rückfragen reagierte die KM überhaupt nicht.

Vor kurzem erhielt nun der KV von der Schule die Mitteilung, dass ein Platz frei geworden sei. Beim Rückruf, um seine Zustimmung zu erklären, erfuhr er dann, dass die KM am gleichen Tage den Platz abgelehnt hatte. Versuche, mit der KM Kontakt aufzunehmen, wurden von dieser nicht beantwortet.

Der KV hat jetzt beantragt, dass das Familiengericht im Wege der eA ohne mündliche Verhandlung -da die Schule den Platz für seine Tochter nur kurze Zeit reservieren könne- beschließen möge, dass das Kind an der vereinbarten Schule anzumelden ist. Gründe sind Elternvereinbarung, Religionszugehörigkeit und die Tatsache, dass der ältere Halbbruder ebenfalls die Schule besucht und seine jüngere Schwester z. B. auf dem Schulweg begleiten könne, wenn die KM gehindert ist. Da für die Schule Schulgeld gefordert wird, hat er erklärt, seinen Anteil leisten zu wollen.

Fragen:
-Kann man(n) mehr tun?
-Gibt´s weitere argumentative Ansätze?
-Traut sich wer eine Erfolgsprognose zu?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#2
Mehr weiß ich im Grunde auch nicht, hatte nur telefonisch auf die Möglichkeit zur eA hingewiesen. Der Schulweg kann wohl eher kein Grund gegen die vereinbarte Schule sein, da auch diese mit 5 Minuten Fußweg zu erreichen ist und, wie schon geschrieben, der ältere Halbbruder (10+) dort hingeht
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#3
(08-03-2012, 15:06)wackelpudding schrieb: -Kann man(n) mehr tun?
-Gibt´s weitere argumentative Ansätze?
-Traut sich wer eine Erfolgsprognose zu?

Perfekt.
Erfolgsprognose, da kannst du genausogut würfeln.
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#4
Na, gut zu wissen, dass erstmal getan ist, was man tun konnte. Inzwischen ist auch das JA informiert und sieht den Antrag auf eA wohl als richtig an.

Der KV macht das bisher ohne Anwalt, hat aber ein wenig Befürchtungen, wenn es in eine mündliche Verhandlung gehen sollte und die KM da mit auftauchen sollte. Ich habe ihm zwar gesagt, wenn er in der Sache sicher ist, achtet das Gericht schon auf´s Gesetz... kann man sonst noch ´was tun?
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#5
Mal bloede Frage: Wie ist es denn mit dem Versuch, Tatsachen zu schaffen? Gemeinsames Sorgerecht besteht doch.

Einfach bei der Schule die urspruenglich vereinbart war, das Kind anmelden. Wenn die sich zieren weil die Mutter schon abgelehnt hat, dasselbe bei deren Auswahlschule machen (also ablehnen). Oder das gleich generell tun.

Kein argumentativer, sondern ein praktischer Ansatz Smile Besteht denn belastbares Papier zum Thema vorherige Einigkeit?

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#6
Ist schon überlegt worden, bei der anderen Schule abzumelden: Er hat sich aber entschieden, dass er der Gute ist und deshalb keine Eskalation betreibt. Ne, es gibt kein belastbares Papier - aber die Anmeldung (Warteliste) an der vereinbarten Schule durch die KM. Bei der eA ist die Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung erfolgt.
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#7
(08-03-2012, 18:56)wackelpudding schrieb: Er hat sich aber entschieden, dass er der Gute ist und deshalb keine Eskalation betreibt.

Ich will es ihm nicht ausreden, aber dass versaeumtes Handeln ein gewaltiger Stolperstein sein kann, weiss ja eigentlich jeder hier nach ein paar schlechten Erfahrungen. Die Frau schafft Kontinuitaet und er hechelt immer weiter hinterher. Wenigstens kann man ihm nicht Zustimmung unterschieben durch die eA.

Ich finde die Konstellation nicht so, dass er sich zwingend in die Streithammelecke stellt (die andere Gefahr). Er muss nur konsequent auf seinem Begriff von Kontinuitaet - in den Absprachen in dem Fall - aufsetzen, ohne sich provozieren zu lassen. Eine solche Massnahme kann in diesem Sinn begruendet werden und blockiert zumindest den Fortgang der Gegenseite.
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#8
Ja, man kann zum Vorgehen immer mehrere alternative Sachen begründen und ich finde, jeder sollte sich den Weg ´raussuchen, der zu ihm paßt. Ich habe mit dem betroffenen Vater gerade noch ´mal telefoniert und er wird sich diese Diskussion hier nachher anschauen, wenn er Zeit (Feierabend) hat.
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#9
(08-03-2012, 15:06)wackelpudding schrieb: Der KV hat jetzt beantragt, dass das Familiengericht im Wege der eA ohne mündliche Verhandlung -da die Schule den Platz für seine Tochter nur kurze Zeit reservieren könne- beschließen möge, dass das Kind an der vereinbarten Schule anzumelden ist.
Mit Verlaub,....Was macht die Schule so besonders als die andere?

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#10
Es ist ´ne konfessionelle Schule in ´nen Missionsgebiet, sprich neue Bundesländer: Da haben Christen so ´ne Art Wagenburgmentalität und wollen alle rein - unabhängig davon, welches christliche Bekenntnis sie bevorzugen.
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#11
Mit der Gewissheit, dass das Kind auf jeden Fall in einen Dax-notierten Vorstand kommt? Huh
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#12
Ost-Dax?

Ne, eher nicht. Aber H4er werden wohl das Schulgeld nicht unbedingt aufbringen können... ich weiß nicht, ob es dann Sozialregeln gibt, oder das Kind von der Schule muß, wenn in der Familie das Geld nicht mehr reicht...
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#13
Die meisten freien Schulen - egal ob konfessionell oder andere - haben Schulgeldregeln, die nach Elterneinkommen gestaffelt sind. Da sind meistens auch Plätze für Geringstverdiener drin.

In der Sache denke ich gibt es schon Chancen - aber schwer kalkulierbar. Es hängt viel davon ab, wie er die bisherige Elternentscheidung und den Geschwisterfaktor darlegen kann und natürlich von der Tageslaune der Richter. Bei uns wurde erst kürzlich das "Schulwahlrecht" auf einen Umgangsvater übertragen. Maßgeblich war hier jedoch das "überreligiöse Umfeld" der Kimu + Religionsschule, wo die Richter ein Gegengewicht fürs Kindeswohl für erforderlich hielten, um die Beziehung zum Vater nicht dauerhaft zu gefährden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
(09-03-2012, 00:12)sorglos schrieb: Die meisten freien Schulen - egal ob konfessionell oder andere - haben Schulgeldregeln, die nach Elterneinkommen gestaffelt sind. Da sind meistens auch Plätze für Geringstverdiener drin.

Entspräche ja wohl guter christlicher Tradition - soweit ich als Heide da was mitgekriegt habe.

Ansonsten bin ich in der Sache auch ´mal gespannt. Wir werden es erfahren...



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#15
Update: Ich habe gerade telefonisch erfahren, dass das Gericht auf Ende nächster Woche terminiert hat. Die Schule hält den Platz solange frei.
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#16
Somt ist alles aufs Gleis gesetzt, was du tun kannst. Jetzt kannst du nur noch auf den Verstand der Richters hoffen.
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#17
(09-03-2012, 15:49)p schrieb: Jetzt kannst du nur noch auf den Verstand der Richters hoffen.

Ist die selbe Richterin, die ich in eigenen Sachen hatte (siehe "Vorbereitung Umgangsverfahren"). Ich neige zu vorsichtigem Optimismus.

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#18
Da war ich wohl zu optimistisch. Wie ich per sms erfahren habe, ist das Recht zur Schulanmeldung ist auf die Mutter übertragen worden. Der Vater ist noch ziemlich ferig, weil ausschlaggebend wohl war, dass es dem Kindeswoh am ehesten entspräche, wenn die Tochter nicht auf eine Schule ginge, die die betreuende Mutter ablehnt. Das würde ja bedeuten, dass bezüglich der Schulanmeldung die gemeinsame elterliche Sorge eine Farce wäre, schlicht eine Kostenfalle für Väter, die sich verantwortlich einbringen wollen. Darüberhinaus scheint es mit der Gleichberechtigung der Frauen noch nicht so weit her zu sein, wenn ein Gericht meint, eine Mutter aus den Folgen einer elterlichen Vereinbarung entlassen zu müssen... weil das legt ja den Schluss nahe, dass ihnen verantwortete Vereinbarungen nicht zugetraut werden.

Ich hoffe, dass ich noch Weiteres erfahre, insbesondere da es ja einen Beschluß gegeben hat und insofern die schriftliche Begründung noch kommen wird.
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#19
Hier war vermutlich Alltagssorge der Mutter mit den Belangen der ES beider ET abzuwägen.


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#20
(17-03-2012, 13:48)Skipper schrieb: Hier war vermutlich Alltagssorge der Mutter mit den Belangen der ES beider ET abzuwägen.

Es müßten in der Begründung dann im Vergleich die Auswirkungen beider Schulsituationen auf die Alltagssorge bewertet sein?

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#21
Nach heutigem Telefonat mit dem Vater: Er kann die Entscheidung -trotz allen Frustes, hintergangen worden zu sein- nachvollziehen und als wahrscheinlich im Interesse seiner Tochter liegend auch akzeptieren: Die KM hatte im Verfahren sehr vehement auf ihrer Schulwahl bestanden und so wie sie gestrickt sei, wäre es durchaus möglich, dass sie bei der Anmeldung an der vereinbarten Schule die Tochter ggf. nicht unvoreingenommen unterstützen würde, wenn dies notwendig sein könnte. Er selber könnte dann auch nichts tun, da er mit seiner Tochter aus beruflichen Gründen und aufgrund der Entfernung nur 1 x monatlich Umgang hinkriegt. Da beide Parteien nicht anwaltlich vertreten waren, sind die Kosten ja nicht so erheblich.
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