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Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien
#76
(24-09-2012, 13:40)ArJa schrieb: Sind diese Wartezeiten auf einen OLG Termin eigentlich normal ??
Nein. In Unterhaltsangelegenheiten sind die ganz fix. Auch wenn Beschwerden abgewiesen werden. ;-)
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#77
Moin ArJa,

was versprichst Du Dir vom Beschwerdeverfahren?
Was sollen die Gerichte dMn beschließen, damit das Kind gern bei Dir übernachtet und mit Dir in den Urlaub fährt?
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#78
(24-09-2012, 15:10)Skipper schrieb: Moin ArJa,

was versprichst Du Dir vom Beschwerdeverfahren?
Was sollen die Gerichte dMn beschließen, damit das Kind gern bei Dir übernachtet und mit Dir in den Urlaub fährt?

@ skipper,

ich weiß nicht , ob Du den umfangreichen Thread lesen konntest, deshalb nur ein paar kurze Statements über Sinn und Zweck der Klage respektive Beschwerde.

1. Das Übernachtungsumgang und Ferienaufenthalte beziehungsfestigend sind , einer Entfremdung vorbeugen und es erlauben, den Vater nicht nur als Eventmanager , sondern ihn im normalen Tagesablauf zu erleben ( zu Bett bringen, Gute-Nacht-Geschichte vorlesen, wecken, gemeinsam frühstücken und den Tag planen ) dürfte unter uns hier unstrittig sein ...

2. Seit 14 Monaten ist Tochter und mir das verwehrt , weil Tochter durch KM manipuliert, indoktriniert und programmiert worden ist .
Die Einschätzung der JA Tusse " Das kommt schon von selbst " ist eine völlige Fehleinschätzung. KM und Tochter ( die dafür keinerlei Verantwortung trägt ) haben sich in diesen 14 Monaten nicht einen Millimeter bewegt. Tochter hat allerdings bereits mehrfach mit der Schule
Übernachtungsausflüge gemacht und auch mehrfach bei den Großeltern mütterlicherseits übernachtet; nur halt nicht beim eigenen Vater ( in dem Haus, in dem sie die ersten 7 Jahre ihres Lebens verbracht hat ).

Begründung Tochter ( damit Interessierte sich nicht durch den ganzen Trööt lesen müssen ) : 1. sie sei ein Mamakind und könne nicht ohne Mama sein 2. sie hätte schlechte Erinnerungen an mein Haus, weil Mama und Papa sich dort immer gestritten hätten ( eingeimpft - sie spielt stundenlang in ihrem Kinderzimmer bei mir, in dem sie auch schlafen würde; sie kennt das unveränderte - und mit Verlaub wunderschöne - Umfeld seit Jahren .... )

Sonstiges Substantielles kann weder von Tochter noch von KM vorgebracht werden ; ich rauche nicht, trinke nicht, versorge meine Tochter bestens, wir machen viel an den Tagen zusammen,an denen wir zusammen sind ( rein rechnerisch sind es nur 50 % des Standardumgangs ); ich vernachlässige sie nicht - im Gegenteil, ich kümmere mich und alles Weitere Furchtbare braucht ihr nicht einmal anzudenken .....

Was ich will :
Ich habe bereits beim ersten Prozeß gesagt, dass ich meine Tochter nicht zur Übernachtung zwingen will - sondern ausschließlich die KM durch Zwangsgeldandrohungen - endlich mit mir zusammenzuarbeiten.

Ich stelle mir einen anbahnenden Übernachtungsumgang vor, langsam und schonend über Monate aufbauend ( sie bleibt länger bei mir ohne schlechtes Gewissen ), indem ihr durch KM ( gezwungenermassen ) signalisiert wird, dass Übernachtung bei Papa in Ordnung ist. Wenn es mit der Übernachtung nicht klappt, werde ich Tochter selbstverständlich noch abends zur Mutter zurückbringen ...

Andererseits - Tochter ist jetzt 9 und kein Kleinstkind mehr ....

Ich habe mich entschieden, diesen Weg zu gehen und werde mich unter keinen Umständen davon abbringen lassen - Habe ich keinen Erfolg vor dem OLG, werde ich bis zum BGH und wenn zulässig bis vor das BVerfG gehen. Ich setze dafür auch mein Erbteil ein ... Selbst wenn diese ewigen Verfahrensdauern uns (mir) nichts mehr nützen, ich werde das trotzdem durchziehen ..... ich habe mich intensiv eingelesen, es gibt mehrere Präzedenzurteile ....

Es darf nicht sein , dass manipulierende Mütter sich so an ihren Kindern vergehen .....

Nur nebenbei: Wenn Tochter abends mal eine halbe Stunde länger bei mir bleiben will ( weil interessantes Fernsehprogramm ) wird sie entweder nicht an der Tür abgeholt , sondern nur per Türöffner reingelassen oder sie sagt mir am nächsten Papa-WE, dass Mama wieder tagelang nicht mit ihr gesprochen hat ... übelst, was da so subtil abläuft ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#79
Doch, doch, ArJa,

habe Deine Geschichte gelesen.
Die Zusammenfassung ist dennoch hilfreich.

Trotzdem und gerade deshalb meine Fragen.
Ich sehe nicht, wie sich das Kind mit juristischen Mitteln aus seiner Not befreien und besser zu Dir durcharbeiten können soll.

Auch den Blick auf eine vermeintlich manipulierende Mutter halte ich für wenig hilfreich. Dieser Blick kann leicht davon ablenken, daß beide Eltern irgendwie am Kind zerren.

Auf die Kräfte, die seitens einer Mutter wirken, hat man kaum Einfluß.
Die eigene Seite kann man hingegen besser steuern.

Gute Erfahrungen habe ich damit gemacht, mich ganz auf Verbesserungen meinerseits zu konzentrieren, genau auf meine Kinder zu hören und sie sehr ernst zu nehmen.

Kinder 'sagen' recht gut, was sie benötigen.
.
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#80
Zunächst einmal bin ich allen hier im Forum sehr dankbar, dass sie sich in meine Geschichte hineinlesen und mir ihren Rat zukommen lassen.
Das gilt natürlich auch für Skipper, wenngleich ich seine Art auf seinem Weg voranzukommen überhaupt nicht teile und mich dazu völlig konträr bewege...

Aber wenn einem wie bei Skipper der Erfolg recht gibt, ist das ja in Ordnung .... aber die Voraussetzungen sind eben überall anders.

Daher würde ich von Dir gerne wissen, was Du an meiner Stelle tun würdest ..............

mit KM reden ? Versuche ich seit 15 Monaten, 2 x hat sie eine Mediation kategorisch abgelehnt.

die Situation gegenüber dem Kind verschweigen und negieren ? Habe ich ein halbes Jahr gemacht ...

JA einschalten ? Ist längst passiert ... eine mütterhörige Weiberriege, die durch ihre undifferenzierte Stellungnahme dieses Elend erst möglich gemacht hat. JA brauche ich nicht - zumindest hat sich die Sachbearbeiterin eine heftige DAB eingefangen; immerhin habe ich jetzt dort - wenn ich es benötigen würde - einen männlichen Sachbearbeiter ...

Niemand - weder das JA noch der Familienrichter - hat sich ernsthaft die Frage gestellt, warum meine Tochter den Umgang teilverweigert.
.....

In 14 Monaten habe ich keinerlei Fortkommen erreicht....

Ich sähe als Alternative zu dem ganzen langwierigen Prozeß nur einen Ausweg : Aufgeben .... und das werde ich NIEMALS tun .... NIEMALS !

Es gibt eine Zeit des Redens und es gibt eine Zeit des Handelns und ich werde nur noch handeln !!

Es gibt etliche Urteile, die Übernachtungsumgang auch gegen den Willen des Kindes anordneten ( wie gesagt , ich halte das Kind da weitestgehend raus , es geht ausschließlich gegen die KM ... ) und vermeintlicher ( weil eingeimpfter) Kindeswille entspricht bei weitem nicht immer dem Kindeswohl ....

Guckst Du hier :

BVerfG 1 BvR 1827/06
BVerfG FAMRZ 2007 105
OLG Brandenburg v 20.05.2010 10 UF 56/09
OLG Frankfurt v 27.11.2001 2UF 262/01
OLG Nürnberg v 28.10.2009 7 UF 1009/09

Ich werde mich durch alle möglichen Instanzen kämpfen. Mag sein, dass ich verliere, aber selbst dann kann ich in den Spiegel schauen und werde mir nicht vorwerfen, im Kampf um meine Tochter nicht alles Menschenmögliche versucht zu haben.

Und ja Skipper, jetzt ist die Zeit des Kämpfens und nicht mehr die Zeit faule Kompromisse zu suchen; das habe ich lang genug und ernsthaft getan.

Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#81
Letztendlich läuft alles auf die Frage hinaus, ob man sich dem Diktat beugt und sich davon Milde erhofft, oder ob man sich widersetzt.

Was ist richtig und was falsch? Das muss jeder für sich selbst beantworten.

Von der pragmatischen Seite betrachtet bringt keiner der beiden Ansätze etwas, wenn man ihn halbherzig verfolgt, was jedoch nicht heißen soll, dass eine Kombination beider Ansätze nicht zielführend sei.

Zugeständnisse ohne Gegenleistung machen meiner Meinung nach jedenfalls ebenso wenig Sinn, wie Kampfansagen ohne was dahinter.

Ich persönlich bin ein großer Fan von Helmut Schmidt.

Und in diesem Sinne sage ich für mich persönlich: "Es gibt keine Verhandlungen mit Terroristen!"

Der Möglichkeit eines wohlwollenden Entgegenkommens im Sinne der damals heiß umstrittenen Kronzeugenregelung würde ich mich ebensowenig verschließen.

Nichts ist umsonst. Der Preis für das Austrocknen der RAF war damals das Leben des Herrn Schleyer...

Das sind Gewissensentscheidungen, die kein Mensch zu fällen gezwungen werden sollte :-(

Gruß
Wolfgang


PS: Das betrifft auch das heiß und kürzlich leider unsachlich diskutierte Thema "Unterhalt von Müttern fordern".
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#82
PT,

ein Vater, dessen Kind sich in der Gewalt von Terroristen befindet, hat sicher seine ganz eigene Sicht auf das Geschehen.

Hier ist das Kind aber zeitweilig beim Vater!

Mein Vorschlag zielt daher darauf, sich nicht mit unberechenbaren Terroristen zu beschäftigen, sondern das Kind zu motivieren und zu stärken, sich selbst aus der Notlage befreien zu können.

Das sehe ich nicht als 'Kampf oder Aufgabe', sondern als Einsatz der Ressourcen an anderer Stelle.
.
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#83
Hm, interessante Ansätze...

Das Problem ist jedoch das Exe es geschafft hat, in das Kind zu implementieren dass es schlecht sei, mit mir in Urlaub zu fahren oder bei mir zu übernachten ... Natürlich versuche ich - und da gebe ich Skipper uneingeschränkt recht - meine Tochter zu stärken und ihr Selbstbewußtsein mit auf den Weg zu geben . Ich würde ihm auch uneingeschränkt recht geben, wenn der latente Wunsch des Kindes vorhanden wäre, bei mir zu bleiben oder in Urlaub zu fahren und sie sich nur nicht traut, diesen gegenüber der Mutter zu äußern....

Dieser Wunsch ist aber nicht da, weil sie programmiert ist und fast sämtliche Voraussetzungen für ein induktiertes, indoktriniertes Kind erfüllt...

Das äußerst sich in etwa so :

1. Mama ist bei allem was sie tut die Beste. Nur die Liebe zu Papa hindert mich noch daran, Papa gänzlich abzulehnen.

2. Papas Umfeld ( Freundin, Oma ) taugt nicht viel

3. Ich muß Mama als den vermeintliche schwächeren Part unterstützen und vor Papa schützen.

4. ( immer wieder wiederholend ) Das ist alles allein meine freie Entscheidung ( Zitat einer 8-jährigen )

--------------

Glaubt mir, ich habe manche Nacht wach gelegen und hin und her überlegt ob das richtig ist, was ich da tue .... und mir die Entscheidung den Klageweg zu beschreiten wirklich nicht leicht gemacht.

Aber - auch da stimme ich zu - es gibt nur einen Weg, den man beschreiten kann und den muß man auch bis zum Ende gehen ....

Aber Skipper nu mal Butter bei die Fische : Was würdest Du in meinem Fall - den ich glaube jetzt deutlich genug beschrieben zu haben - konkret tun ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#84
@skipper:
Na, allzu wörtlich darf man so einen Vergleich natürlich auch nicht nehmen, insoweit stimme ich mit Dir überein ;-)

Im Fall von ArJa und seiner Tochter bewegt sich das Ganze m. E. doch schon hart auf der Grenze.

Die von milliarden Menschen über Jahrtausende hinweg gemachten Erfahrungen zeigen, dass wer Unverschämten durchgehen lässt, eben nicht mit Besserung, sondern mit einer rapiden Verschlechterung der Situation zu rechnen hat.

Just my five cents
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#85
Tja, dann will ich doch mal berichten, was sich gestern beim OLG Prozeß zugetragen hat, wo dann endgültig entschieden wurde.

Die Richter hatten nach eigenem Bekunden so einen Fall in ihrer langjährigen Praxis in dieser Konstellation auch noch nicht zu entscheiden; die beiden männlichen Richter waren deutlich gegen mich eingestellt; die Vernünftigste war wieder Erwarten die Richterin.

Das Negative zuerst : Meine ursprüngliche Intention, einen Übernachtungsumgang bei mir anordnen zu lassen , habe ich nicht erreicht. Meine Neunjährige hat mit den Tränen gekämpft, warum sie denn bei mir übernachten müsse und dieser Auftritt hat die Richter offenbar so beeindruckt, dass sie mir deutlich signalisiert haben, den Antrag i.S. des vermeintlichen Kindeswohls abzulehnen, wenn ich einem Vergleich nicht zustimme .

Ich hätte auf einem Beschluß bestehen können , um weiter vor BGH / BVerG zu ziehen, habe es aber dann nach längerem Überlegen nicht gemacht. Ich war fest entschlossen, das Ganze bis zum juristischen Ende durchzuziehen; gewisse Vorkommnisse im privaten Bereich haben mir das Ganze dann letztendlich aus finanziellen Gründen unmöglich gemacht ( VKH ist bei mir illusorisch ). Bis das Ganze irgendwann durch gewesen wäre, wäre der Kindeswillen so erheblich gewesen, dass ich eh keine Chance mehr gehabt hätte... Und nur um irgendwann evtl. Recht zu bekommen, wäre die Belastung für Alle dann zu groß geworden - die verlorene gemeinsame Lebenszeit gibt einem eh keiner zurück ...

Zudem muß man sich irgendwann auch eingestehen, dass der Rosenkrieg nicht spurlos an einem vorübergeht.... und irgendwann darf man diesen Umgangs- und Scheidungskrieg auch nicht mehr zur Maxime seines Lebens machen, das habe ich in den letzten 18 Monaten zur Genüge getan ..

Was ich erreicht habe, ist relativ mager ... aber nach näherem Durchdenken noch akzeptabel.

Als Erstes wurde eine Absichterklärung aufgenommen , dass keine Bedenken gegen einen Übernachtungsumgang bestehen und beide Eltern das Ziel fördern ( ist mangels konkreter Vollstreckbarkeit ein Papiertiger - ich weiss ....)

Zweitens wird die Aufenthaltszeit bei mir an den Umgangswochenenden von 20.00 Uhr auf 21.30 Uhr verlängert , bevor ich Tochter dann wieder zu ihrer Mutter zurückzubringen habe . Mal schauen, ob Tochter nicht irgendwann zu müde ist , um zu Mama zurückzukehren. Wie gesagt, das Kind darf jetzt entscheiden, ob es übernachten will oder nicht ....

Drittens ( und das ist nicht ohne .. ) muß Exe das Kind um 9.30 Uhr morgens zu den Umgangswochenenden am Samstag und Sonntag zu mir bringen ( hi hi - und ich darf ausschlafen .. ) und ich bringe das Kind dann abends zurück .. Klingt erstmal nach nichts, Exe hat sich aber mir Händen und Füßen dagegen gewehrt und das wird sie noch leid wie 7 Tage Erbsensuppe...

Eine Ferienregelung hat das OLG nicht vorgenommen ( wegen Übernachtung ) - ich werde meiner Exe mitteilen, dass ich Tocher dann in den mir zustehenden Wochen nicht oder nur wochenweise zu mir holen werde - Tochter kann gern für 10 bis 14 Tage mit in Urlaub und ich buche gern einen zusätzlichen Platz, aber ich muß mich auch regenerieren und meine Freundin möchte auch gern mit mir in Urlaub fahren. Soll Exe halt mit dem Kind ausmachen ( klar , die Kleine wird nicht ohne Mama mitwollen ) - in jedem Fall hat Exe dann ein Unterbringungsproblem; da muß ich mir die genaue Vergleichsformulierung aber noch anschauen....

Insgesamt hege ich die Hoffnung , dass sich die Situation mit zunehmenden Alter meiner Tochter entspannen wird und wenn dann mal die Pubertät eintritt, kann ich mir schon vorstellen, dass die gluckenhafte Mutter schon noch ihr Problem mit Töchterchen bekommt .. ich bin dann jedenfalls da ..

So das wars in Kürze - die 2 1/2 Stunden Verhandlungsdauer haben mich ganz schön geschlaucht ..

Allen nochmals ganz herzlichen Dank, die mir hier im Forum mit ihrem Interesse und ihrem Rat geholfen haben - ich bleibe dem Forum ( schon allein aus Gerechtigkeitsgründen ) weiter verbunden.

Viele Grüße und schönes WE
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#86
(14-12-2012, 13:08)ArJa schrieb: Drittens ( und das ist nicht ohne .. ) muß Exe das Kind um 9.30 Uhr morgens zu den Umgangswochenenden am Samstag und Sonntag zu mir bringen ( hi hi - und ich darf ausschlafen .. )

Freu dich nicht zu früh...
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#87
Warum ?? Vollstreckbarkeitsklausel ist im Beschluss drin und ich warte ja nur auf einen Fehler meiner Exe , um Zwangsgeld anzudrohen. Zudem hat
sie jetzt den Ärger mit Tochter, sie ins Auto zu kriegen und zu mir zu bringen - sie hat den Umgang durchzusetzen, nicht ich ...

Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#88
ja, mühsam nährt sich das eichhörnchen. glückwunsch für deinen teilerfolg.
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#89
Klingt alles in allem nach Potential für die Zukunft. Smile Glückwunsch erstmal, dass du es hinter dir hast und es nicht ganz vergebens war.
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#90
@ArJa

Dadurch, dass Du einem Vergleich zugestimmt hast, hast Du gar nichts gewonnen.

Der Umgang wird Dich auch weiterhin beschäftigen. Zumidnest bis das Kind 18 Jahre alt ist, oder Du von selbst das Umgangsrecht des Kindes aufgibst.

Mit einem Beschluss hättest Du was in der Hand, was nötigenfalls vor dem BVerfG für Rechtssicherheit sorgt.

Glaub mir, Du hast jetzt keine Ruhe. Und wenn, dann nur für 6 oder 8 Wochen.

Ich bin ehrlich gesagt jetzt schon gespannt auf Deinen Bericht, wenn mal 3 oder 4 Umgangstage vorüber und doch nicht so gelaufen sind, wie Du Dir das vorgestellt hast.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#91
Hallo Arja, meine Kinder mussten ganze 10 mal vor Gericht aussagen, weil ich auch nach vielen Jahren immer noch kein Umgangsrecht bekam. Dann schreibt der Richter mal wieder, dass eine Ausweitung der Umgangsrechts kurz bevorstünde, doch getan hat sich in der Sache gar nichts. Eine Ex, der nach wie vor alles blockiert hat einfach den längeren Arm. Was will ich mit ein paar Stunden Umgang, wie soll da ein Vater wieder die Beziehung wieder herstellen können. Dann kommt der nächste Prozess, dann schreibt der Richter auch das Telefonrecht wird wieder eingestellt, weil es auch in der Vergangenheit nicht geklappt hat. Sind wir Väter eigentlich der Schuhabstreifer für die Herren Richter? Da kommt das Wörtchen zum Wohle der kinder doch vor wie ein Hohn!
Ich habe wirklich gekämpft über viele Jahre, nie locker gelassen, das Jugendamt und auch den Kinderschutzbund hatte ich zwischenzeitlich auf meiner Seite doch wirklich gebracht hat es mir gar nichts. Viel Geld an Anwälte gezahlt. Wie heisst es, ausser Spesen, nichts gewesen.
So eine Sache über 6-7 jahren auf harter Linie durchzuziehen macht nur krank. Bin froh dass ich mich durchgerungen habe, alles hinzuwerfen. Denn wenn die Kinder etwas größer sind, sagen die selber zum Richter, sie wollen nicht alle 14 Tage zum Papa, weil sie lieber mit ihren Freunden spielen wollen.
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#92
@Camper1955...

Ich wüsste nicht, was spannend daran sein sollte, würde der Umgang nicht wie von ihm erwünscht funktionieren. Das wäre dann schon eher als traurig anzusehen. Und solche Gefühlslagen sind das Letzte, was er gebrauchen kann und Andere bspw. hier lesen sollten.

Und @Mio2344 seine Worte sprechen auch ihre deutliche Sprache. Kämpfen bis zum umfallen für am Ende ein paar Stunden Glückseeligkeit mit seinen Kindern. Auch SO WAS kann unerträglich sein. Nur will DAS oft NICHT verstanden werden. Sogar von Vätern untereinander.

Aber sag. Solltest du als angehender Mediator nicht ermutigen, statt zu entmutigen?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#93
(17-12-2012, 18:35)Dzombo schrieb: @Camper1955...
Aber sag. Solltest du als angehender Mediator nicht ermutigen, statt zu entmutigen?

Mediation dann erfolgreich, wenn es beide Parteien wollen. Sagt eine Partei "nein" zur Mediation, nützt auch der beste Mediator nichts.

Ein Vergleich dient zudem meiner Erfahrung nach nur der Geldbörse der Anwälte. Ansonsten ist er nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wird.

Solange aber die Umgangsberechtigten immer wieder einknicken zum seelischen Wohl des Kindes und/oder um des eigenen seelischen Wohles willen, ändert sich nichts.

@ArJa hätte ja nicht weiter gehen müssen, aber sich die Möglichkeit offen halten, weiter gehen zu können. Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos, wenn berechtigt. Und selbst wenn unberechtigt, dann muss schon viel zusammen laufen, dass der Beschwerdeführer kostenpflichtig dafür belangt werden kann.

Aber das ist immer so. Die meisten stimmen Vergleichen zu, um endlich ihre Ruhe zu haben und stellen erst später fest, dass damit noch lange keine Ruhe herrscht. @ArJa wird diese Erfahrung auch noch machen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#94
Ich finde in diesem Falle den Vergleich gut. Und recht geschickt.

Weil a) protokolliert wurde dass keine Bedenken gegen Übernachtung bestehen und besonders b) weil die Kimu das Kind bringen muss und sie so praktisch unter Beweis stellen kann, dass "sie den Umgang doch im Grunde eigentlich immer schon will, bla, bla, bla..."

Sollte das nicht stattfinden, ist das eine gute Position für @ArJa wieder einzuhaken. Was er dann aber auch umgehend tun muss. Es besteht aber eine gute Chance, dass sich die Kimu dem Unabwendlichen beugt. Nämlich dass das Kind zunehmend ermutigt wird, beim Vater einfach zu bleiben...

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Solange aber die Umgangsberechtigten immer wieder einknicken zum seelischen Wohl des Kindes und/oder um des eigenen seelischen Wohles willen, ändert sich nichts.
Das ist unfair.
Genau das seelische Wohl des Kindes kann ein guter Grund sein für einen mutigen Vergleich. Ob jemand aus schlichter Bequemlichkeit einknickt, das muss er mit sich selbst ausmachen und nicht mir dir @camper.

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: @ArJa hätte ja nicht weiter gehen müssen, aber sich die Möglichkeit offen halten, weiter gehen zu können.
Hast du das immer getan? Oder gibts du jetzt im nachhinein Moral-Vorlesungen?

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos, wenn berechtigt.
Leicht dahin gesagt. Hast du erfolgreiche Verfassungsbeschwerden vorzuweisen? Hast du jemals eine selbst ausgearbeitet?
Weißt du, wie hoch die Hürde der Begründetheit ist?
Kennst du die Quote von eingesendeten und angenommenen Beschwerden?

Eigentlich ein fahrlässiger Ratschlag, wenn du noch nicht mal den kleinsten Ansatz darlegst, worin in ArJas Situation ein Grund für eine Verfassungsbeschwerde gegeben sein könnte? Worin liegt eine Grundrechtsverletzung bei einer im Einzelfall getroffenen Umgangsregelung?

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Die meisten stimmen Vergleichen zu, um endlich ihre Ruhe zu haben und stellen erst später fest, dass damit noch lange keine Ruhe herrscht.
Das ist wohl so. Jedoch gibt das kein Recht über diese zu richten. Und es gibt bestimmt eine ebenso große Zahl an Vergleichen, wo anschließend Ruhe einkehrt, weil alle Beteiligten einen im Rahmen des Vergleichs getroffene Regelung akzeptieren, jedenfalls lieber als wieder solche Verfahren. Die schreiben dann halt darüber nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#95
Hallo ArJah,

zuerst einmal wünsche ich dir von Herzen, dass dieses Vergleich funktioniert. Und ich würde mich auch nicht von den Kommentaren, die eigene Erlebnisse mit einbringen (oder Wünsche) steuern lassen bzw. entmutigen. Das meine ich übrigens nicht wertend.

So sehr ich z.B. sorglos zustimme, so sehr hat u.a. der Camper recht, dass es nicht funktioniert, wenn eine Seite nicht mitzieht. Was ein Hohn für unser Land übrigens und auch Bankrotterklärung.

Aber darum geht es jetzt auch nicht, sondern dich und deine Tochter da halbwegs gesund durchzubekommen.

Letztendlich bist du einen Schritt weiter gekommen, wenn auch nicht, wie von dir und dem Kind erhofft. Aber es geht halt trotzdem voran und die Kleine wird auch älter werden und sich stärker artikulieren, so ich deinen Thread richtig verstanden und (quer)gelesen habe. Man mag mich da korrigieren.

Im Moment spielst du das aufgezwungene Spiel mit, das unsere 'Rechtsausleger' dir auferlegen und die Rahmenbedingungen einer PASenden Mutter dir oktrujieren. Tatsache ist aber, das dein Mädchen sich wohl auch mehr gewünscht hätte; z.B. Übernachtungen.

Das heißt doch im Gleichklang, dass du präsent bist in ihr.

Die Frage ist doch: Wie kommst du und Kind da sauber durch (?) und korrigiere mich bitte, wenn ich da etwas falsch verstanden bzw. interpretiert habe.

Eine weitere Aufgabenstellung ist, irgendwo eine Reißleine einzuweben mit der Crux, deinem Kind nicht das Gefühl von Verlassenwerden zu vermitteln. So, wie du schreibst, denke ich, du bekommst die Gratwanderung hin und da rudimentärer Kontakt und Verbindung besteht, wird es nicht leicht werden - ist aber machbar.

Persönlich wäre mein Rat: Vertrau' auf dieses Band und spiel das Spiel (was für ein Zynismus in deinem Fall) einfach bis zu einem gewissen Punkt mit. Muddi fühlt sich wahrscheinlich ganz dolle mächtig, wenn du immer wieder gegen sie anrennst (per Gericht) - mal sehen, wie es ist, wenn du es nicht mehr tust ..

Und denk dabei auch an dich, ein seelisch und finanziell ausgebrannter Papa bringt euch auch nichts, da kann ich dich gut verstehen.

Pendele einfach nicht mehr mit und tue das Unerwartete, wenn das Schlimmst eintritt (z.B. "Papi hat dich lieb" als Plakat aufzuhängen am gegenüberliegendem Nachbarhaus. Die Adressatin wird schon wissen, von wem es kommt).

Hier sind ein paar unterwegs, die lange gekämpft haben, Geld und Gefühle investiert - und das ohne jeden Erfolg. Du tust das auch, mehr kannst du nicht!

Vertrau auf dich und die Liebe deines Kindes (selbst, wenn das Warten manchmal etwas länger dauert).

Ich wünsche dir viel Erfolg dafür und glaub' dran: Wenn ein Kind über 7 Jahre alt ist, dann wirst du es nicht mehr verlieren.
Im Leben nicht (ich spreche aus Erfahrung). Und bitte: Niemals mitpendeln, denn dann spielst du nach fremden Regeln; nicht den deinen.
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#96
@SGI
Ich zieh jetzt mal die für mich - im Sinne @ArJa´s - bedeutsamsten Sätze aus deinem Posting, das ich als Ergänzung verstehe:

Vertrau auf dich und die Liebe deines Kindes
Es wird nicht leicht werden - ist aber machbar.


Es bringt einen Vater nicht voran, stets auf "das größtmögliche Negative" zu schauen. Es entsteht leicht ein Abwärtsstrudel, der zur selbsterfüllenden Prophezeihung wird. Bei vielen leider gesehen.

Klar, wir haben in diesem Land die Wahl zwischen Gülle und Jauche. Es sind jede Menge Misttöpfe und Fettnäpfchen für Väter aufgestellt. Zu Recht kann man das diesem Land übelnehmen. Es stinkt ja zum Himmel. Darauf muss/kann man politisch/juristisch/ökonomisch (Re-)Agieren.
Im eigenen Leben jedoch geht es darum in der üblen Familienrechts-Brühe die Goldflitter zu finden (und nicht darum, möglichst viel von der Brühe zu trinken). Dabei ist der Schlüsssel nur der tatsächliche Kontakt mit dem Kind.

Hier ist das "die Mutter bringt das Kind" der Goldflitter. Den gilt es zu beleuchten, auszustellen, festzuhalten, strahlen zu lassen und....zu geniesen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#97
Sehr gut! Aber nie, wenn möglich, die kämpferischen Möglichkeiten auslassen!
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#98
(17-12-2012, 22:02)sorglos schrieb:
(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Die meisten stimmen Vergleichen zu, um endlich ihre Ruhe zu haben und stellen erst später fest, dass damit noch lange keine Ruhe herrscht.
Das ist wohl so. Jedoch gibt das kein Recht über diese zu richten. Und es gibt bestimmt eine ebenso große Zahl an Vergleichen, wo anschließend Ruhe einkehrt, weil alle Beteiligten einen im Rahmen des Vergleichs getroffene Regelung akzeptieren, jedenfalls lieber als wieder solche Verfahren. Die schreiben dann halt darüber nicht.

Ok. an diesem Punkt hatte ich schon gezögert, ob ich nicht etwas dazu schreiben sollte, war dann aber doch des ewigen Schreibens müde.
Ich hatte bis zur OLG-Verhandlung mit massiven Blockaden der KM incl. Missbrauchsvorwürfen mit Strafanzeige zu kämpfen. Verhandlungsgegenstand war gSR u. Umgang. Während der Verhandlung sollte ich meine noch laufende Umgangsklage zurückziehen, im Gegenzug wollte die Km mir freiwillig Umgang gewähren. Sie bot mir ca. 10 Tage an, ein Ergebnis, was das Gericht niemals selbst beschlossen hätte. Seit einem Jahr hält sich die KM erstaunlicherweise penibel an unseren Vergleich und ist sogar flexibel. Vom gSR will ich aber nicht reden, der Beschluss ist hier im Archiv zu lesen.

PS
Jeder Fall ist ein Einzelfall.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#99
Hallo zusammen . Huch - ich hab gedacht, dass sich der Trööt nach meinem OLG Erlebnis erledigt hat und wundere und freue mich über die Vielzahl der Reaktionen seit gestern.

Als Erstes greife ich mal den wichtigsten Satz von Pistacchio 00 auf ( nochmals vielen Dank an Dich und dein Mutmachen ) : Jeder Fall ist ein Einzelfall - exakt ! , und darum ist es ja auch so schwierig, Ratschläge im Einzelfall zu geben.

Die Bindung zwischen mir und meiner Tochter ist schon sehr intensiv - sie muß sich halt arrangieren, wenn sie irgendwie im Rosenkrieg überleben will und hat sich erwartungsgemäß auf die Seite der Mutter geschlagen - welche Alternative hat sie auch ? ...

Ich kenne auch das Urteil des OLG Brandenburg, dass einem 14 jährigen Übernachtungsumgang gegen seinen Willen aufoktroyiert hat.

Die Entscheidungspraxis der OLG ist höchst unterschiedlich und " mein " OLG-Senat ist wegen seiner mütterfreundlichen Urteile berüchtigt als das "kalte Herz" des OLG.

Meine Neunjährige ist geistig irgendwo auf dem Stand einer Elfjährigen, richtig süß und hat mit einer schauspielerischen Glanzleistung die Richter
auf die Seite gezogen ... ohne dass jemals zur Sprache kam, warum sie Ferien und Übernachtungsumgänge ablehnt - der Kindeswille war erheblich- alle ( 3 Richter, Jugendamt mit 3 Anwesenden, Kindesmutter, Rattin ) waren von der Kleinen begeistert- peng, aus und Ende - das wars .... und ich war der Rabenvater, der sein Kind zu irgendetwas zwingen wollte, was es partout nicht will. ( Klar - das war die ganz große von Mama choreographierte Tränenshow ; 5 Minuten später saß Tochter bei Papi kuschelnd auf dem Schoß - und die Richter waren drauf reingefallen ... )

Ich hätte es durchgezogen wie @camper es vorschlug bis zum BVerG zu gehen, wenn das Kind jünger gewesen wäre und seine Meinung nicht so deutlich artikuliert hätte - so war mir das Risiko zu groß.

Eins muß ich der von mir hochgradig verachteten Exe zugestehen - an gerichtliche Umgangsbeschlüsse hat sie sich bislang gehalten ; und wenn sie Tochter 15 Minuten zu spät bringt, bin ich abends eben auch 15 Minuten zu spät bei der " Rückgabe " - so läuft der Hase.

Ich hoffe auf die Pubertät meiner Tochter und werde bis dahin immer und überall für sie da sein - ich rufe sie an, bleibe mit ihr in Kontakt, wo immer es geht und hoffe auf die Zeit - und das Exe irgendwann mal ihre gerechte Strafe bekommt. Manchmal spielt das Leben anders als geplant ( auch für manipulierende Exen .. )

Letzendlich bin ich mir durchaus darüber bewußt, dass ich gegenüber vielen Männern hier im Forum immer noch in einer privilegierten Situation bin, indem ich Umgang habe.

Alles Gute für Euch
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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