17-06-2018, 15:41
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.4.2018, Az. 2 UF 135/17 Volltext: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/201037
Nichts ist so durchgeknallt, dass ein Richter nicht noch was draufsetzen kann:
Weil das freiwillige soziale Jahr des Kindes dem Gemeinwohl dient, muss der Vater an die Mutter Kindesunterhalt bezahlen. Auch aus fiktivem Einkommen. Und es ist auch egal, dass die Mutter mehr verdient.
So sind wir nun in wenigen Jahren wie in vielen anderen Bereichen des praktizierten Unterhaltsrechts von keinem Anspruch zu einem Anspruch, von einem Anspruch zu einem ausgeweiteten Anspruch, von einem ausgeweiteten Anspruch zu einem unbedingten, grenzenlosen Anspruch gekommen. Ohne irgend eine gesetzliche Änderung dahinter, einfach durch die gutbezahlten Robenständer verfügt.
Nichts ist so durchgeknallt, dass ein Richter nicht noch was draufsetzen kann:
Weil das freiwillige soziale Jahr des Kindes dem Gemeinwohl dient, muss der Vater an die Mutter Kindesunterhalt bezahlen. Auch aus fiktivem Einkommen. Und es ist auch egal, dass die Mutter mehr verdient.
So sind wir nun in wenigen Jahren wie in vielen anderen Bereichen des praktizierten Unterhaltsrechts von keinem Anspruch zu einem Anspruch, von einem Anspruch zu einem ausgeweiteten Anspruch, von einem ausgeweiteten Anspruch zu einem unbedingten, grenzenlosen Anspruch gekommen. Ohne irgend eine gesetzliche Änderung dahinter, einfach durch die gutbezahlten Robenständer verfügt.