02-02-2016, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2016, 10:24 von suppenkasper.)
Das war abzusehen, dass man diese "Versorgungs-Lücke" auch noch schliesst, auch mein Richter hatte ja in meinem (zum Glück abgelehnten) VKH-Antrag meiner Tochter festgestellt, dass "Unterhalt im fsj ohne weiteres einforderbar ist" - allerdings darf/sollte er nicht höher sein, als der Regelbedarf eines Studenten. Das scheint hier im zitierten Fall von _p mit 703 Euro dann auch in etwa den neuen Tabellen-Sätzen zu entsprechen. Also Väter: Auf ein weiteres Jahr fröhliches Zahlen einstellen!
Es kann nicht mehr wahr sein...
Es kann nicht mehr wahr sein...