Freibeträge haben nur unbeschränkt Steuerpflichtige, d.h. Rentner, die noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Wer keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, der ist beschränkt steuerpflichtig und damit wird die Rente ab dem ersten Euro besteuert. Nur falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Wohnsitzland und Deutschland besteht und die Rente im Wohnsitzland versteuert wird, dann müssen in Deutschland keine Steuern bezahlt werden.
Wer keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, der ist beschränkt steuerpflichtig und damit wird die Rente ab dem ersten Euro besteuert. Nur falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Wohnsitzland und Deutschland besteht und die Rente im Wohnsitzland versteuert wird, dann müssen in Deutschland keine Steuern bezahlt werden.