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AG Karlsruhe, 4 F 415/10, gleiche Beurteilung des Sorgerechts
#1
Ich weiß nicht, ob es im Forum schon erwähnt wurde, und/oder @p den Beschluss hier erwähnt haben möchte.

Doch schon alleine bei der Suche über google bei der Eingabe von "4 F 415/10" gelangt man über diverse interessante Seiten direkt auf
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...F%20415/10
mit dem Kommentar: Interessanter Ansatz aus Karlsruhe (aber vom Amtsgericht)

Das AG entscheidet:
Dabei betonte das Gericht, dass ein Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern nicht zu machen sei. Bei ehelichen Kindern würde ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse und ohne Rücksicht auf die Beziehung der Eltern zueinander von der Geburt der Kinder an das gemeinsame elterliche Sorgerecht angeordnet. Dies müsse grundsätzlich auch für nicht eheliche Kinder gelten.
http://www.unterhalt24.com/blog/2012/01/...beurteilt/

Etwas süffisant kommentiert der Anwalt:
Ob diese interessante Variante auch in das gesetzgeberische Verfahren Einlass findet, kann bezweifelt werden. Bisher hat nicht ein Vorschlag diesen Gedanken aufgefasst. Entweder wurde dies bisher übersehen oder es wurde nicht gewollt.

Über dejure gelant man auch gleich zu http://blog.beck.de/2011/12/13/interessa...mtsgericht

Es wird also langsam Zeit, dass die Bundesregierung zu diesem Thema zu einem Ergebnis kommt. Ansonsten läuft es aus dem Ruder wegen der sich immer mehr unterschiedlich gestaltenden "gefestigten" Rechtsprechung.
Wink
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