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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#1
Hi,

die KM ist vor einiger Zeit abgehauen.
Ohne Kinder.
Kinder leben bei mir - ich bin ein böser KV.

Unterhaltsvorschuss wurde aktiviert.
Diesen zahlt die KM aber nicht zurück.

KM arbeitet manchmal, hat eine feste Stelle.

Wegen dem Unterhaltsvorschuss bekommt die KM jetzt grossen Ärger - die Behörde will das Geld von ihr wieder haben.

Was gilt eigentlich in diesem Fall mit der Düsseldorfer Tabelle ?
Muss die KM alles tun, um die DDT zu erfüllen ?

Oder muss die KM nur alles tun, um den Betrag des Unterhaltsvorschusses zahlen zu können ?

---
Meiner Erfahrung nach sind JA Mitarbeiter sehr oft sehr verschlafen und sehr selten sehr kompetent. Ich habe mit denen keine guten Erfahrungen gemacht. Meine Hilferufe bei denen wurden bis heute nicht bearbeitet. Statt dessen haben die mich kürzlich zu Hause besucht und nach bösen Dingen gesucht.
---

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#2
Die Frage verstehe ich nicht ganz. Natürlich gibts eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für die Erwirtschaftung von Kindesunterhalt. Faq und Forum sind voll mit Informationen dazu.

Und "was gilt", kann man mit so wenig Informationen nicht sagen. Vielleicht gilt gar nichts, wenn kein Titel besteht und ein Richter der Ansicht ist, die Mutter wäre begründet nicht leistungsfähig. Oder ein Riesenbetrag kommt raus.
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#3
(21-02-2012, 00:31)p schrieb: Erwirtschaftung von Kindesunterhalt.

Meinst du den laut DDT oder den hälftigen laut Unterhaltsvorschuss ?
Die KM kriegt einen Haftbefehl ...
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#4
Ich verstehs immer noch nicht, wo die Frage ist. Das Einkommen der Unterhaltspflichtigen wird festgestellt, ob nun real oder fiktiv. Dann legt jemand (Richter, Beistand...) den Finger auf die Düsseldorfer Tabelle in die Gruppe, wo dieses Einkommen drinsteht. Dann fährt er nach rechts bis zur Altersgruppe des betreffenden Kindes. Da steht eine Zahl. Das ist der fällige Unterhalt in Euro. Pro Monat. Minus halbes Kindergeld.

Wenn die Pflichtige weniger zahlt, kriegst du für den Moment weniger. Zahlt sie sogar weniger als der Unterhaltsvorschuss, füllt der Unterhaltsvorschuss bis zum Unterhaltsvorschusssatz auf. Zahlt sie gar nichts, kriegst du also den vollen Unterhaltsvorschuss.

Der Fehlbetrag bis zu einem titulierten Unterhaltsbetrag läuft als Schulden auf. Schulden an den Berechtigten und Schulden an den Unterhaltsvorschussträger - in Höhe der Gelder, die in Form von UVS ausbezahlt wurden. Eigentlich absolut trivial?

Wie kommst du auf einen "hälftigen Kindesunterhalt laut Unterhaltsvorschuss"? Der Unterhaltsvorschuss ist nicht die Hälfte des Kindesunterhalts, sondern der niedrigste Kindesunterhaltssatz minus volles Kindergeld.

http://lmgtfy.com/?q=Unterhaltsvorschuss
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#5
(21-02-2012, 10:49)p schrieb: Wie kommst du auf einen "hälftigen Kindesunterhalt laut Unterhaltsvorschuss"?

Das kam von den Juristen ... da soll es eine gefühlte Kulanzregelung geben.
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#6
Der Satz ist so ähnlich wie "Nachts ist es kälter als draussen".
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#7
(21-02-2012, 10:38)Anti-JA schrieb: Die KM kriegt einen Haftbefehl ...

Dazu muss aber erst einmal jemand Anzeige erstatten.

Und ein Haftbefehl wird es auch nicht gleich werden, sofern sie eine Wohnadresse vorweisen kann, wenn es "nur" um (vorgebliche) Unterhaltspflichtverletzung geht.

Sie kriegt vielleicht einen Strafbefehl. Dagegen kann sie sich auf dem Rechtsweg wehren.

Und von der Anzeigenerstattung bis zu einem rechtskräftigen Urteil fließt noch viel Wasser die Elbe, die Donau, oder dern Rhein runter.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
... und das Wasser der Donau fliesst sehr schnell.
Irgendwas mit "auf Bewährung" kommt kurzfristig auf sie zu ...
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#9
(21-02-2012, 12:29)Anti-JA schrieb: ... und das Wasser der Donau fliesst sehr schnell.
Irgendwas mit "auf Bewährung" kommt kurzfristig auf sie zu ...

Wenn sie einen guten Anwalt hat, dann vermutlich nicht.

Aber selbst wenn Deine Wunschvorstellung eintritt. Geld bekommen die Kinder deswegen noch lange nicht, wenn sie nicht leistungsfähig ist und auch alle Pfändungen uns Leere gehen.

Einer nackten Frau kann man genauso wenig in die Tasche greifen, wie einem nackten Mann.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
Hallo Anti-JA

Willkommen im Club. Auch meine EX zahlt keinen KU für unsere Tochter die seid 5 Jahren bei mir
lebt. Ich habe auch UVS erhalten nur ist der jetzt ausgelaufen.
Meine EX lebt von ihren Job zuzüglich HartzIV. Einen Titel zu erwirken ist unmöglich,weil sie
nicht leistungsfähig ist. Und machen wir uns mal nix vor, selbst bei einem Kind,für das sie KU
zahlen müsste,wo will sie den Job dafür hernehmen ?

Also gewöhnt dich schonmal dran das alles an dir hängen bleibt. Aber was soll´s, dafür hast du deine Kinder.


jenpa


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