Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt
#26
Danke, danke an alle !!! Ich könnte euch wirklich umarmen !!
Schön zu wissen das man jetzt nicht mehr so alleine ist !!!!
Zitieren
#27
Zahlemann,

ich denke in eine bestimmte Richtung.

Was ist mit Deinen Kindern?
Willst/kannst/darfst Du ihnen noch ein Vater sein?



Zitieren
#28
Zitat:Hi Zahlemann,

kann Dich gut verstehen!

Wie alt sind die Kids jetzt?
Wann hast Du sie zuletzt gesehen?
Würden sie Dich problemlos besuchen?
Vermißt Du sie? Würdest Du gern wieder Kontakt haben?
Wie sehen Deine Pläne dazu aus?
.

Meine Kinder sind jetzt 11 und 13 Jahre alt

Gesehen habe ich meine Kinder vor ca. 6 Jahren

Ich glaube nicht, die Mutter hat wohl zu viele Lügen über mich verbreitet.

Na klar vermisse ich meine Kinder und der Kontakt wäre mir auch sehr wichtig, aber glaube mir, habe schon alles probiert .

Die Kinder wollen (dürfen?) keinen Kontakt mehr zu mir haben. Der kleine war damals drei gewesen wo sie weggezogen sind, er hat jetzt gar kein Bezug mehr zu mir.
Ich habe versucht damals den Kontakt mit Telefonaten aufrecht zu erhalten, aber man merkte immer mehr das sie einfach keine Lust mehr hatten. Karten und Geschenke blieben immer unbeantwortet ! Den Kindern gebe ich keine Schuld, sondern nur dem Monster von einer Mutter !!!! Es ist einfach eine sehr lange Geschichte und ich weiß auch nicht so recht wie es in Worte fassen soll ?
Ich verdränge halt auch sehr viel !!
Zitieren
#29
(14-02-2012, 20:31)Zahlemannundsöhne schrieb: Ich verdränge halt auch sehr viel !!

Das ist auch richtig. Wenn es eben nicht geht, dann sollte man sich am Thema Kind auch nicht verschleißen. Nun heisst es einen kleinen Plan entwickeln und sich neu zu sortieren. Lese hier im Forum in älteren Beiträgen und da gibts sehr viele Hinweise.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#30
(14-02-2012, 20:31)Zahlemannundsöhne schrieb: Ich verdränge halt auch sehr viel !!

Verdrängen ist schlecht. Entweder wirklich loslassen oder zupacken.
Zitieren
#31
hey junge,
ich kann fachlich leider nicht viel zu deinem fall beitragen, aber mir hat das forum hier rein emotional unheimlch viel gebracht.
versuche irgendwie ruhe zu finden. richte deine gedanken in die richtung - es geht "nur" um geld! nicht um dein leben. ich kann mir sehr gut vorstellen wie es dir geht - es geht "nur" um geld... ich hab mein kind auch des geldes wegen verloren, habe auch therapie und alles hinter mir... versuch echt einfach auch wenns tierisch schwer faellt irgendwie ein klein bisschen innere ruhe zu finden, du scheinst unheimlich aufgewuehlt und weisst nicht weiter.... ich kann dir echt von herzen empfehlen innere ruhe ruhe ruhe .... und sei es nur fuer einen kurzen augenblick aber das hilft wirklich um ein wenig klarer zu sehen..., ich stehe dir gerne emotional beisete!!

ich weiss mein beitrag ist fachlich nutzlos, aber dafuer gibts hier auch super leute.
Zitieren
#32
also unterm Strich du bist pleite, darfst deine Kinder nicht sehen und hast eigentlich keine Moeglichkeit jemals wieder in Dt mit ehrlicher Arbeit ein normales Leben zu fuehren ...dann mach mal Butter bei die Fische und sende Al Bundi, Exilierter, oder auch mir ne PN was du gelernt hast was du kannst ...eventuell hat ja jemand ne idee..
Zitieren
#33
Genau, mach mal eine Pause und gehe nicht sofort wieder in's Hamsterrad zurueck.
Nach einer Weile wirst Du merken, dass das Leben noch mehr zu bieten hat als Maloche und auf dem Existenzminimum krebsen..
Wenn Du was drauf hast, dann kannst Du auch immer Geld verdienen.

Zum Thema Kinder: loslassen, aber nie aufgeben. Das Thema Umgang kannst Du auch ohne Anwalt kostenguenstig vom Gericht regeln lassen. Wenn Du mehr Zeit hast, dann kannst Du ggf auch Hunderte von km sehr billig zuruecklegen (Mitfahrzentrale, Bahn, Bus).
Wer weiss, vielleicht wollen Dich Deine Kinder sogar sehen, wenn sie von einem Richter befragt werden. Das kann man nicht vorhersagen.
Auf jeden Fall werden sie Dich eines Tages suchen..
Zitieren
#34
Moin Zahlemann.

Unter ALG II-Bedingungen werden die Umgangskosten vom Jobcenter erstattet!

Folgendes ist zu tun:

1. Umgang regeln, verbindlich vereinbaren.
2. Kostenprojektion zu Fahrtkosten, Verpflegung für drei Personen und Unterkunft am Ort der Kinder oder bei Dir erstellen. Kinder können auch allein reisen.
3. Damit zum Jobcenter und Kostenübernahme für min einen Umgangstermin/Monat beantragen, Während der Schule ein WE, in den Schulferien entsprechend länger und wo Du willst.

Wegen der großen Entfernung sollten die UmgangsWE am Ort der Kinder stattfinden in kleiner Pension, im Billighotel, gemieteten Womo oder im Sommer im Zelt, am Strand oder survival im Wald usw. ...

Mach Deinen Kids mal was schmackhaft. Lade sie zum Snowboarden ein oder so. Kann noch eine prima Zeit werden.

Ach ja. In Phasen der Restrukturierung verabschieden sich Unternehmen gern mit goldenem Handschlag.

Wink
Zitieren
#35
ALG2 ist gut, schon mal an aufstockende Leistungen gedacht? Unterhaltstitel werden beim ALG2 voll angerechnet...
Zitieren
#36
(15-02-2012, 18:52)Skipper schrieb: Moin Zahlemann.

Unter ALG II-Bedingungen werden die Umgangskosten vom Jobcenter erstattet!

Folgendes ist zu tun:

1. Umgang regeln, verbindlich vereinbaren.
2. Kostenprojektion zu Fahrtkosten, Verpflegung für drei Personen und Unterkunft am Ort der Kinder oder bei Dir erstellen. Kinder können auch allein reisen.
Das stimmt und ist nett und schön - aber wie er schreibt, besteht seit 6 Jahren gar kein Umgang und so ist das nicht sein vordringlichstes Problem. Aber wenn es mit Umgang klappt und er will ist es auf diese Weise lösbar. www.umgangskosten.de

Insgesamt muss ich mich aber über einige Ratschläge hier schon wundern.

@zahlemannundsöhne

Dir gratuliere ich sehr herzlich! Du bist in der wunderbaren Situation, dass du mal so einiges vom Kopf auf die Beine stellen kannst. Estmal den Arbeitsstreß los bist und mal alles von einer anderen Seite ansehen kannst. Genieße es und nutze es. Deine Situation ist soviel schlechter nicht, wenn du das richtig tust.

Wenn ich die Fakten sehe:

Bisher:
+ ca. 1290 netto
- die meiste Zeit (40h + Fahrzeit) mit irgendeiner Arbeit belegt
- Fahrkosten ??
- abzgl. 317 KU
-------------
weniger als 970 Euro (also warst du schon die ganze Zeit arm)

Nun versucht dich das Jugendamt in einer Schuldenfalle zu locken, indem sie dir "Stundung" anbieten.
(14-02-2012, 16:25)p schrieb: Im Moment kannst du wenig mehr machen als die Stundung des Jugendamts annehmen, wodurch Schulden auflaufen.
Deswegen sollte er die Stundung keinesfalls annehmen! Das ist totaler Quatsch. Eine Stundung vom Jugendamt ist fast immer nur für den Unterhaltspflichtigen nachteilig. Niemals unterschreiben! Zumal er in der Situation den KU locker auch weiter vom ALG1 bezahlen, weil ein Titel besteht.

Dem Jugendamt würde ich umgehend schreiben:
Ihren, mich übervorteilenden, Vorschlag einer Stundung kann ich leider nicht annehmen. Sie wollen mir für die Zukunft Schulden aufbürden ohne mich über die Möglichkeiten eines SGBII-Antrages aufgeklärt zu haben. Ich wäre derzeit lediglich mit einer Herabsetzung des Titels auf mein derzeitiges tatsächliches Einkommen einverstanden. Nach Wahrung des Selbstbehaltes von derzeit 950 Euro, den ich nicht erreiche, bin ich unterhaltsrechtlich nicht leistungfähig. Es wäre eine Herabsetzung auf sofort Null Euro zwingend erforderlich. Bitte teilen Sie ihr Einverständnis zu dieser Herabsetzung bis zum ....[14 Tage] rechtsverbindlich mit. Sollten Sie mit einer Herabsetzung in dieser Weise nicht einverstanden sein, werde ich (schon jetzt rein vorsorglich) einen Antrag auf Leistungen nach dem SGBII stellen und den bisherigen Zahlbetrag nach §11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II vom meinem Arbeitslosengeld absetzen.
Mfg zahlemannundsöhne


Ergänzend beantragst du sofort ALG 2. Dann sieht die Rechnung erstmal so aus:

Jetzt
+ 866 ALG1
- 317 KU
----------
549.- Euro

Da das nicht reicht für dein Existenzminimum erhältst du ergänzend vom ARGE/Jobcenter die Differenz auf deinen Bedarf:

+ 300 Kosten der Wohnung
+ 374 Regelsatz Erwachsener
+ (evtl. Umgangskosten - derzeit nicht vorhanden -)
-------------
674.-

Also, wenn du erstmal gar nicht arbeitest, aufstockend so 125 Euro + vergünstigtes ÖPNV-Ticket, GEZ-Befreiung etc. Dann gibt es auch keine zusätzlichen Schulden, nix Pfändungen, etc.

Wesentlich besser stellen kannst du dich dann z.B. noch mit einem kleinen Job, z.B. 400 Euro Job.

Dann sähe die Rechnung so aus:
+ 866 ALG 1
+ 400 Nebenjob
- 317 KU
- 160 Freibetrag aus Nebenjob
----------------
Im Ergebnis: 834 Euro + vergünstigtes ÖPNV-Ticket, GEZ-Befreiung etc. bei wesentlich niedriger Arbeitsbelastung.

Diese Lösung entspricht im übrigen dem, wenn er jetzt einfach von den 866.- lebt und sich pfändungstechnisch komplett auf stur stellt - was problemlos geht - mit dem einzigen Unterschied, dass er dann in einem ALG-Jahr am Ende 3800 Euro KU-Schulden hat oder eben nicht hat.

Also das ist doch schon mal mehr als du gedacht hast, und vorallem ohne jeden zusätzlichen Schulden in der Zukunft (die du dann wieder abstottern sollst, wenn du neue "Voll"-Arbeit hast).

Als Ziel könnte man sich z.B. vornehmen, am Ende/oder bei Beendung der ALG1-Zeit einen Teilzeitjob zu finden, der ungefähr folgendes Netto abwirft:

Berechnung dann:
+ 920 netto
- 317 KU
- 264 Freibetrag
---------
+ 339 anrechenbares Einkommen
+ 335 aufstockendes ALG2
+ 264 Freibetrag
--------------
938 netto Gesamteinkommen + vergünstigtes ÖPNV-Ticket, GEZ-Befreiung etc. Dann wärst du quasi wieder dort, wo du auch heute bist. Aber mit weniger Arbeit, nehme ich an. Weniger arbeiten, Staat beteiligen, selbst schuldenfrei bleiben, das macht den Unterschied.

(Dein Auto kannst du übrigens die ganze Zeit behalten - wenn es durchhält = Schonvermögen)

Das ganze kannst du übrigens auch an jedem Ort der Republik tun - ALG1 ist überall gleich und ALG2 unterscheidet sich hinsichtlich der angemessen Wohnkosten - Regelsätze sind ebenfalls gleich. Wenn Dir also schon immer nach Luftveränderung war oder du in die Nähe der Kinder ziehen möchtest - jetzt ist die Chance. Evtl. bezahlt dir auch der Staat den Umzug und Neuanfang.

Also, Kopf frei machen - und neu denken.



# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#37
(16-02-2012, 03:42)sorglos schrieb: Nach Wahrung des Selbstbehaltes von derzeit 950 Euro

Arbeitslos, 770 EUR.
Stundung ist nur dann eine Schuldenfalle, wenn man vorhat, Schulen auch zu bezahlen. Das Jugendamt wird sagen "mach ruhig mal, wir setzen nichts herab". Dann kommt die Tour durch die ARGE, bei der die meisten dann scheitern, weil das alles andere als einfach durchzusetzen ist und meistens sogar Klagen erfordert. Irgendein Fehler und es ist Endstation.
Zitieren
#38
Wieso 770?

Das gilt für "nichterwerbstätige" also Rentner, Kinderbetreuuerinnen, Erwerbsunfähige wegen Krankheit,Behindeurng oder Studenten, etc. - aber nicht für arbeitsuchende Arbeitslose.

Als Arbeitslosengeld-Bezieher + gesteigert Erwerbspflichtiger hat er sich wie es so schön von den Familiengerichts-Lyrikern heißt "im Umfang einer vollschichtigen Tätigkiet" um eine neue Stelle zu kümmern. Daher ist er als "erwerbstätig" zu behandeln. Das dürfte auch in den meisten Jugendämtern und FamGerichten mitlerweile angekommen sein.

Ich weiß den Fehler gibt es immer wieder, auch im Familiengericht. Aber warum sollte man dumme Fehler vom Amt akzeptieren?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#39
Bist du sicher?
Ein Arbeitsloser ist, nach den Anforderungen der Justiz sicher ein "Tätiger" aber ist er auch ein "Erwerbstätiger"?
Wie ist das mit Hartzern? Verhält es sich da anders als bei ALG1 Beziehern?
Zitieren
#40
Gibt es Urteile, in denen einem Arbeitslosen 950 EUR Selbstbehalt zugestanden wurden? Mir nicht bekannt - bitte in die Urteilssammlung damit, wenn eines existiert.

Die Auffassungen die du äusserst sind ja ganz nett, auch zum SGB, allerdings muss das alles vor Gericht (erfolgreich!) durchgezogen werden. Ich kenne keinen Fall, in dem das Jugendamt freiwillig bei eben erst eingetretener Arbeitslosigkeit den Unterhalt herabgesetzt hat (ausser, die Ex stimmt freiwillig zu, das Jugendamt rät aber immer zur Ablehnung) oder ein Selbstbehalt von 950 EUR akzeptiert wurde.

Es kommt also zu Klagen mit alle ihren Stolperfallen, Formerfordernissen, Anträgen vor der Klage (z.B. Verfahrenskostenhilfe), Anträgen während der Klage, richtiger Reaktion auf Ablehnungen, das will sehr energetisch betrieben werden. Das läuft wie beim Sieb des Eratosthenes, es bleibt nicht viel übrig weil an jeder Hürde jemand hängenbleibt.
Zitieren
#41
Hallo Leute,
danke für die emotionalen Unterstützungen und den tollen Ratschlägen. Habe jetzt wirklich mal versucht für mich ein bisschen Frieden zu finden, was eigentlich auch sehr gut klappt muss ich sagen.
Ihr habt wirklich alle recht, schlechter gestellt bin ich jetzt auch nicht !!

Für ca. ein Jahr kann ich mich noch finanziell sehr gut über Wasser halten und
lange Weile wird danach wohl auch nicht aufkommen !!

Ich werde mal versuchen einige Ratschläge von euch umzusetzen .

Mit dem Umgangsrecht bin ich noch am überlegen. Es ist jetzt so viel Zeit vergangen das ich wirklich Angst auf Ablehnung habe.
Habe mein größten Sohn schon vor längere Zeit auf Facebook angeschrieben, dass ich jederzeit für ihn da bin und ich mich sehr freuen würde mal was von ihm zu hören, aber bis jetzt blieben alle Kontaktversuche vergebungslos .
Ich weis nicht was die Mutter über mich erzählt hat und glaube will es auch lieber gar nicht wissen .
Ich habe jedenfalls ein reines Gewissen und habe mir auch nichts weiter vorzuwerfen . Basta !!!

Ich habe einfach keine Lust mehr die Marionette in diesen kranken System zu sein !!!
Mir wurde alles genommen was mir lieb und teuer war. Es hat doch keinen interessiert ob man nur noch fünf Euro in der Tasche hatte und noch für eine Woche einkaufen musste.

So, ein neues Leben beginnt !!!

Danke






Zitieren
#42
(16-02-2012, 11:40)p schrieb: Gibt es Urteile, in denen einem Arbeitslosen 950 EUR Selbstbehalt zugestanden wurden? Mir nicht bekannt - bitte in die Urteilssammlung damit, wenn eines existiert.
Ich kann derzeit auf die Schnelle meinen Nachweis nicht finden. Dennoch halte ich an meiner obigen Auffassung knallhart fest und habe die auch bereits gegen Jugendämter bei der KU-Festsetzung mit Vehandlungsgeschick durchgesetzt.

Zumal: Allein schon der Begriff des "Selbstbehaltes" gehört m.A.n. aus dem Kopf der Unterhaltspflichtigen verbannt. Er ist völlig unbrauchbar und gaukelt eine Rechtssicherheit vor, die es nicht gibt.

Mich interessiert stets der "notwendige Selbstbehalt nach BGB" und der ist identisch mit dem individuellen sozialrechtlichen Existenzminimum der Vater-Kind-Familie. Also mittlerweile in der Regel höher als diese Tabellen-Selbstbehalts-Fantasien.

Zitat:Während der Arbeitslosigkeit sei einem Unterhaltsschuldner zwar lediglich der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen (730 € bzw. 770€) zu belassen. Weil dem Beklagten hier jedoch Einkünfte aus einer Nebentätigkeit zuzurechnen seien, sei es gerechtfertigt, die Leistungsfähigkeit auf der Grundlage eines Selbstbehalts für einen Erwerbstätigen (840 € bzw. 890 €) zu bemessen.
Quelle: BGH XII ZR 170/05 Rd. 12 (Beträge veraltet!)
Ich teile auch hier nicht die nicht mehr zeitgemässe Auffasung des BGH zur Arbeitslosigkeit. Unabhängig davon ergibt sich bereits daraus, dass jemand der zumindest einen kleinen Nebenjob hat, sofort der Erwerbstätigenselbstbehalt zuzubilligen ist. Das sollte herstellbar sein. Notfalls auch "kleine Selbständigkeit" anmelden - und vollzeit-mindererfolgreich arbeiten - eben eine gute schwarze Null und Erwerbstätigenselbstbehalt beanspruchen. Ergänzend Aufstockung und alles palletti.

(16-02-2012, 11:40)p schrieb: ... auch zum SGB, allerdings muss das alles vor Gericht (erfolgreich!) durchgezogen werden. ...
Das "alles" ist falsch. In vielen Fällen, bei richtiger Argumentation und Antragstellung kriegt man das bereits im Behördenverfahren hin. Sozial-Gericht braucht man dann nur als Peitsche um Behörden zum arbeiten zu bringen. Gerade gestern wieder so nen Änderungs-Bescheid gesehen "wir haben ihrem Widerspruch vollumfänglich abgeholfen - wir hoffen sie können ihre Klage nun für erledigt erklären" [Werden wir auch tun, denn nun hat sich das Amt zugunsten des Vaters verrechnet - das können sie irgendwann selbst merken]

(16-02-2012, 11:40)p schrieb: ... Ich kenne keinen Fall, in dem das Jugendamt freiwillig bei eben erst eingetretener Arbeitslosigkeit den Unterhalt herabgesetzt hat ...
Stimmt, freiwillig tun die das nicht - weil sie familienrechtlich borniert sind. Aber wenn der Vater den Unterhalt aufs SGBII-Amt "überleitet" hat er manchmal soger mehr in der Tasche als vorher, kann ihm insofern egal sein.

(16-02-2012, 11:40)p schrieb: ... oder ein Selbstbehalt von 950 EUR akzeptiert wurde.
Naja, selten. Allerdings gibt es schon Fälle, wo das JA das insofern akzeptiert und die Mutti übern Tisch zieht, indem sie akzeptieren, dass er faktisch nur in Höhe der UVG-Zahlungen tituliert. Wenn der Staat sein eigene Fell gerettet hat, vertröstet er oft auch Muttis, dass "da eben nicht mehr zu holen sei".

(16-02-2012, 11:40)p schrieb: Es kommt also zu Klagen mit alle ihren Stolperfallen, Formerfordernissen, Anträgen vor der Klage (z.B. Verfahrenskostenhilfe), Anträgen während der Klage, richtiger Reaktion auf Ablehnungen, das will sehr energetisch betrieben werden.
Na, wer was erreichen will, muss in jedem Feld natürlich energetisch vorgehen. Geschenkt wird einem nichts. Nur heulen oder abhauen kann erstmal leichter sein.

Ich sehe nur die Situation derer die sich da durchbeissen: Ein halbes Jahr Behördenstreß und anschließend bleiben sie definitiv schuldenfrei, sie haben das Existenzminimum für ihre Familiengemeinschaft gesichert. Wenn der Staat sagt, dass sie mehr Unterhalt zahlen sollen, dann tun sie das und erhalten vom Staat gleichzeitig eben mehr Aufstockung. Es ist nicht unser Spiel, dass der Staat von einer Tasche in die andere wirtschaften will. Jedenfalls nicht mehr aus unserer Tasche. Ganz komfortabel geht es, wenn man ca. 200-300 Euro mehr netto hat, als die Kindesunterhaltsverpflichtung. Ergo: soll man 544 KU zahlen, dann kann man sich mit einem Teil-Job mit 750-950 Euro netto ganz gut in die Komfortzone bewegen. Kindesunterhaltsoptimierung und Freibetragsoptimierung bedingen sich etwas gegenseitig zur Aufstockungsoptimierung = Selbstverwirklichungsoptimierung unter den Bedingungen des herrschenden Familienrechts.

Wie an anderer Stelle schon geschireben: bei < 2000€ bei 1 Kind; < 2500€ bei 2 Kindern und < 3000€ Nettoverdienst bei 3 Kindern, braucht man sich um das alles keinen großen Kopf machen. Ab da aufwärts macht Arbeit frei.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#43
(16-02-2012, 13:57)sorglos schrieb: Allein schon der Begriff des "Selbstbehaltes" gehört m.A.n. aus dem Kopf der Unterhaltspflichtigen verbannt. Er ist völlig unbrauchbar und gaukelt eine Rechtssicherheit vor, die es nicht gibt.

Schön und gut, aber Gericht, Jugendamt und Unterhaltsberechtigte verwenden diesen Begriff, also muss man wissen was deren Ansicht nach dahinter steht. Hart gesagt, was man selbst für Begriffe verwendet, interessiert keine Sau.

Zitat:Na, wer was erreichen will, muss in jedem Feld natürlich energetisch vorgehen. Geschenkt wird einem nichts. Nur heulen oder abhauen kann erstmal leichter sein.

Bitte nicht gleich wieder jeden als Heuler und Abhauer runtermachen, der sich ausserstande sieht, sich jahrelang in Gerichtsklagen zu stürzen.

Den Weg, den du vorschlägst in Ehren, aber dazu gehört auch die dafür nötigen Ressourcen und Fähigkeiten zu nennen. Du siehst das mit deiner jahrelangen Erfahrung vielleicht einfacher, aber ich sehe wie die Leute reihenweise daran scheitern und dies, obwohl sie weder unfähig noch feige sind, sondern das Gegenteil davon.

Die Kompetenz, die du in deiner Umgebung dafür über lange Zeit akkumuliert hast, gibts ansonsten so gut wie nie. Da ist niemand, der bereitsteht, um für einen Pflichtigen im Jugendamt mit energischem Auftreten die Dinge zu ordnen. Das Gegenteil ist der Fall.
Zitieren
#44
(16-02-2012, 15:28)p schrieb: Hart gesagt, was man selbst für Begriffe verwendet, interessiert keine Sau.
Hart gesagt: der (unbestimmte) notwendige Selbstbehalt steht im Gesetz - der "Selbstbehalt" in der Düss.Tab und den Leitlinien ist eine Richtererfindung mit Auswirkungen. Das darf man auch wissen. Mit welchen Begriffen man behandelt wird, so wird man auch abgefertigt. Nur wenn man diesen Unterschied versteht, kann man sich wehren.

(16-02-2012, 15:28)p schrieb: .... aber ich sehe wie die Leute reihenweise daran scheitern und dies, obwohl sie weder unfähig noch feige sind, sondern das Gegenteil davon.
Aber auch das liegt teils daran, wie wir zumindest erleben, dass die Köpfe von Vätern mit unheilvollen Begriffen verstopft sind. Die Väterausgrenzung beginnt im Kopf. Wer z.B. dauernd als Trennungsvater als "alleinstehender Mensch" in LSK 1 behandelt wurde, der macht natürlich leicht Fehler in der Art, dass er fragt: "Wieso, das ist doch bloß ein Umgangskind und gehört nicht zum Haushalt".
Bei einem SGBII-Antrag muss er ganz grundlegend begreifen, dass er den Antrag als erwachsener Haushaltsvorstand einer Familie mit Kindern stellt, die eben meistens zeitweise da sind, aber dennoch dauernd zur Familie gehören. Diesen Antrag unterschreibt man logischerweise als erw. Antragsteller UND als gesetzl. Vertreter der Kinder (völlig unabhängig vom Sorgerechtsstatus).

(16-02-2012, 15:28)p schrieb:
Zitat:Na, wer was erreichen will, muss in jedem Feld natürlich energetisch vorgehen. Geschenkt wird einem nichts. Nur heulen oder abhauen kann erstmal leichter sein.

Bitte nicht gleich wieder jeden als Heuler und Abhauer runtermachen, der sich ausserstande sieht, sich jahrelang in Gerichtsklagen zu stürzen.
@Heuler und @Abhauer oder @Standhalten
Ehrlich, ich mein das gar nicht als "runtermachen", sondern als schlichte Beschreibung. Runter gemacht werden hier ja meistens, die die bleiben. Aber selbst wer im Ausland ernsthaft Fuß fassen will, muss energetisch vorgehen. Von denen, die das nicht geschafft haben, hören wir hier auch nichts.

Dein Vortext auf den ich reagierte, klingt eben so als sei beim "SGBII-Weg" alles voller unüberwindbarer Hürden. Das ist nicht so, Zweidrittel schaffen das hier mit gründlicher Einweisung bereits im Antrags-Widerpruch-Behördenverfahren ohne Klage - und falls doch SG-Klage, dann erleben sie dort, dass sie noch als Menschen im Rechtsstaat behandelt werden. Das schafft Mut auch die Freiwildgerichtsbarkeit wieder anders zu sehen.

Standhalten oder flüchten oder Jammern - sind drei elementar menschliche Reaktionsweisen auf großen Druck. Wobei sich nur die ersten beiden langfristig evolutionär bewährt haben. Allerdings gibt es beim Standhalten auch verschiedene Strategien: Die einen versuchen gegen das Monster direkt zu kämpfen - wir versuchen uns an die Blutadern des Monsters zu setzen, so dass es uns mit seinen Krallen nicht erreicht, während wir Ader für Ader öffnen...

Ich bemühe mich ja, das Wissen um den "SGBII-Weg" hier an Beispielen darzulegen, so dass es dem einen oder anderen leichter fallen kann. Die Unterstützung im Einzelfall ist wegen der Notwendigkeit des Informationsflusses kaum in einem öfftl. Forum zu leisten. Vorallem müssen bei diesem Weg die Leute selbst konsequent an ihrer Sache arbeiten. Wir arbeiten auch an einer konkreten Anleitung mit Hochdruck, aber das wird noch ein wenig dauern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll JohnDoe2000 19 1.287 26-01-2024, 12:52
Letzter Beitrag: ArJa
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 1.634 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 3.422 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 12.212 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste